Gesamtkosten erkennen
Entscheidend ist nicht nur die monatliche Rate. Wichtig sind auch Anzahlung, Schlussrate, Aktivierungsgebühr, Tarifkosten, Rabatte, Zinsen, Versicherungen und mögliche Zusatzgebühren.
Stand: September 2026
Eine Gerätefinanzierung klingt oft einfach: kleines Monatsentgelt, neues Smartphone, Tablet, Laptop, Router oder Haushaltsgerät sofort nutzen und später bequem abbezahlen. Doch in den Bedingungen verstecken sich häufig Fragen, die erst später unangenehm werden: Gehört das Gerät Ihnen wirklich? Wie lange zahlen Sie? Ist die Finanzierung an einen Tarif gebunden? Was passiert bei Kündigung, Tarifwechsel, Defekt, Rückgabe oder Zahlungsverzug? Laden Sie Ihren Vertrag, Ratenplan, Tarifnachtrag oder die Finanzierungsbedingungen online hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung zu Raten, Gesamtkosten, Laufzeit, Eigentum, Kündigung, Restzahlung und wichtigen Klauseln. Mit PDF, Word-Datei, Checkliste und möglicher Rückfrage-Formulierung. Keine Rechtsberatung und keine Finanzberatung.
Bei einer Gerätefinanzierung bezahlen Sie ein Gerät nicht auf einmal, sondern in monatlichen Raten über eine feste Laufzeit. Entscheidend sind vier Fragen: Wie hoch sind die Gesamtkosten (nicht nur die Rate)? Wem gehört das Gerät – sofort, erst nach der letzten Rate oder gar nicht? Ist die Finanzierung an einen Tarif oder Vertrag gebunden? Und was passiert bei vorzeitiger Kündigung – wird eine Restzahlung fällig? Genau diese Punkte macht die Auswertung sichtbar. Wenn Sie unsicher sind, lässt sich der Vertrag vorher prüfen, statt im Zweifel zu unterschreiben.
Entscheidend ist nicht nur die monatliche Rate. Wichtig sind auch Anzahlung, Schlussrate, Aktivierungsgebühr, Tarifkosten, Rabatte, Zinsen, Versicherungen und mögliche Zusatzgebühren.
Gerätefinanzierungen sind oft mit einem Handyvertrag, Internetabo, Tarifwechsel oder einer Mindestlaufzeit verbunden. Die Auswertung zeigt, welche Bindungen im Dokument erkennbar sind.
Besonders wichtig sind Restzahlung, Kündigung, Eigentumsvorbehalt, Rückgabe, Defekt, Zahlungsverzug und automatische Vertragsverlängerung. Genau diese Punkte werden im Alltag leicht übersehen.
Eine Gerätefinanzierung wirkt im Verkaufsgespräch meist sehr übersichtlich. Das neue Smartphone, Tablet, Notebook, Modem, E-Bike oder Haushaltsgerät ist sofort verfügbar, die monatliche Belastung scheint gering und der eigentliche Kaufpreis rückt in den Hintergrund. Genau das macht solche Verträge für viele Menschen attraktiv. Statt mehrere hundert oder tausend Franken auf einmal zu zahlen, verteilt sich der Betrag auf viele Monate. Auf den ersten Blick fühlt sich das nicht wie ein grosser Vertrag an, sondern wie eine praktische Zusatzoption.
Schwieriger wird es, wenn mehrere Vertragsbestandteile zusammenkommen. Bei Mobilfunkverträgen ist die Gerätefinanzierung häufig mit einem Tarif, einer Mindestlaufzeit, einer Rabattaktion oder einem Tarifwechsel verbunden. Bei Internet- oder TV-Angeboten kann ein Router, eine Box oder ein anderes Gerät zusätzlich finanziert, gemietet oder leihweise überlassen werden. Bei Elektronikshops kann die Finanzierung über einen separaten Finanzierungsanbieter laufen, während der Kaufvertrag beim Händler abgeschlossen wird. Dadurch ist nicht immer sofort klar, welches Dokument für welche Verpflichtung gilt.
Genau hier entstehen viele Missverständnisse. Manche Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass sie mit der Kündigung des Tarifs automatisch auch die Gerätezahlung beenden. Andere merken erst später, dass nach einer Vertragsänderung noch Raten offen sind. Wieder andere wissen nicht, ob das Gerät ihnen bereits gehört, ob es zurückgegeben werden muss oder ob bei vorzeitiger Kündigung eine Restzahlung fällig wird. Eine verständliche Auswertung kann helfen, diese Punkte sauber auseinanderzuhalten.
vertrag-verstehen.ch erklärt vorhandene Vertragsunterlagen in normaler Sprache. Sie erhalten keine Rechtsberatung und keine Finanzberatung, aber eine klare Orientierung: Was steht im Vertrag? Welche Kosten sind erkennbar? Welche Laufzeit gilt? Welche Bedingungen sind besonders wichtig? Welche Fragen sollten Sie vor einer Unterschrift, Kündigung oder Änderung unbedingt stellen? Für allgemeine Dokumentenfragen passt ergänzend dokumentenhilfe.ch. Wenn Sie bereits ein Schreiben erhalten haben, zum Beispiel eine Mahnung, Ablehnung, Inkasso-Androhung oder Rückforderung, kann briefhilfe.ch helfen, dieses Schreiben verständlich einzuordnen.
«Bei vorzeitiger Beendigung des Abonnements wird der offene Restbetrag der Gerätefinanzierung zur sofortigen Zahlung fällig.»
Der Satz, der den Ausstieg teuer machtDas Abo lässt sich kündigen, die Finanzierung nicht – sie wird nur sofort fällig. Wer nach 8 von 24 Monaten aussteigt, zahlt 16 Raten auf einen Schlag. Bei CHF 31.– sind das CHF 496.–, zusätzlich zu allem anderen.
«Ich gebe das Gerät zurück, dann ist die Sache erledigt.» Die Finanzierung ist ein Zahlungsversprechen, kein Miet- oder Leasingvertrag – eine Rückgabe ist darin meist gar nicht vorgesehen.
Bei einer Gerätefinanzierung wird ein Gerät nicht sofort vollständig bezahlt, sondern über einen bestimmten Zeitraum in Raten finanziert. Das kann als klassischer Ratenkauf, als Finanzierung über einen Drittanbieter, als Teil eines Mobilfunk- oder Internetvertrags, als Mietkauf, als Leasing-ähnliche Konstruktion oder als Geräteoption innerhalb eines Tarifs ausgestaltet sein. Für Laien sehen diese Varianten oft ähnlich aus, rechtlich und praktisch können sie aber unterschiedliche Folgen haben.
| Modell | Wem gehört das Gerät? | Typische Besonderheit |
|---|---|---|
| Ratenkauf | Ihnen nach vollständiger Zahlung | Oft Eigentumsvorbehalt bis zur letzten Rate |
| Finanzierung (Drittanbieter) | Ihnen, Kredit läuft separat | Zins und effektiver Jahreszins beachten |
| Geräteanteil im Tarif | Meist Ihnen nach Laufzeit | An Tarif und Mindestlaufzeit gekoppelt |
| Miete / Mietkauf | Anbieter, bis evtl. Kaufoption | Rückgabe oder Schlusszahlung am Ende |
| Leasing-ähnlich | Anbieter | Restwert, Rückgabe, Zustandsprüfung |
Wichtig ist deshalb die genaue Bezeichnung im Dokument. Steht dort Kauf auf Raten, Finanzierung, Mietmodell, Gerätemiete, Gerätezuschlag, Hardware-Zuschlag, Geräteplan, Ratenzahlungsvereinbarung, Eigentumsvorbehalt oder Rückgabe? Solche Begriffe zeigen, ob das Gerät gekauft, finanziert, gemietet oder nur während der Vertragsdauer überlassen wird. Ein Handyvertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar sein, während die Gerätefinanzierung noch weiterläuft. Umgekehrt kann eine Finanzierung beendet sein, während der Tarif automatisch weiterläuft. Wer diese Punkte nicht trennt, kann Kosten falsch einschätzen. Wie einzelne Formulierungen gemeint sind, zeigt ergänzend Vertragsklauseln einfach erklärt.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
«Der Gerätepreis wird zinsfrei über 24 Monatsraten abbezahlt.»
Was «zinsfrei» hier auslöstZinsfreie Ratenzahlungen fallen nicht unter das Konsumkreditgesetz. Damit entfällt das Widerrufsrecht von 14 Tagen, das bei einem verzinsten Kredit nach Art. 16 KKG bestünde. Ob wirklich zinsfrei abgerechnet wird, zeigt der Vergleich von Barpreis und Summe aller Raten.
Der häufigste Denkfehler bei Gerätefinanzierungen ist der Blick auf die Monatsrate allein. Eine Rate von 20, 30 oder 40 Franken wirkt überschaubar. Entscheidend ist aber, wie lange diese Rate bezahlt wird und welche weiteren Kosten dazukommen. Eine kleine Rate über 24, 36 oder 48 Monate kann am Ende deutlich teurer sein, als es beim Abschluss wirkt.
Zur realistischen Einordnung gehören deshalb mehrere Punkte: Anzahlung, monatliche Rate, Anzahl Raten, Schlussrate, Versandkosten, Aktivierungsgebühren, Versicherungen, Servicepakete, Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Mahnkosten und Preisänderungen beim verbundenen Tarif. Auch Rabatte sollten genau betrachtet werden. Ein Rabatt kann nur für die ersten Monate gelten, an bestimmte Bedingungen geknüpft sein oder nach einem Tarifwechsel wegfallen.
Besonders bei Angeboten mit Tarif und Gerät ist die Trennung wichtig. Der monatliche Gesamtbetrag kann aus Tarifpreis, Geräteanteil, Zusatzoptionen und Rabatt bestehen. Wenn später ein Wechsel, eine Kündigung oder eine Verlängerung ansteht, muss klar sein, welcher Betrag wofür bezahlt wird. Die Auswertung hilft, diese Kostenbestandteile verständlich zu ordnen. Wenn es allgemein um unklare Gebühren geht, passt ergänzend die Seite Versteckte Vertragskosten verstehen.
Eine Gerätefinanzierung kann eine eigene Laufzeit haben. Gleichzeitig kann der damit verbundene Tarif eine separate Mindestvertragslaufzeit haben. Genau diese Doppelstruktur führt häufig zu Verwirrung. Ein Vertrag kann beispielsweise eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben, während die Finanzierung über 36 Monate läuft. Oder die Finanzierung endet nach 24 Monaten, während sich der Tarif automatisch verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Deshalb sollten Laufzeit und Kündigung immer getrennt geprüft werden: Wann beginnt die Finanzierung? Wann endet sie? Gibt es eine Mindestlaufzeit? Gibt es eine automatische Verlängerung? Wird das Gerät nach Ablauf Eigentum der Kundin oder des Kunden? Muss es zurückgegeben werden? Wird der Tarif automatisch günstiger, wenn das Gerät abbezahlt ist, oder bleibt der monatliche Betrag gleich? Gerade die letzte Frage ist praktisch sehr wichtig, weil manche Verträge nach Ablauf eines Geräteanteils nicht automatisch angepasst werden.
Für diese Themen sind auch Mindestlaufzeit verstehen, Vertragslaufzeit verstehen, Vertrag kündigen und Vertragsverlängerung verstehen hilfreich. Die Gerätefinanzierung sollte nie isoliert gelesen werden, wenn sie Teil eines grösseren Vertragsgefüges ist.
«Ich möchte das Abo kündigen, das Gerät brauche ich nicht mehr.»
«Ich kündige das Abo per 31.10.2026. Bitte bestätigen Sie mir den offenen Restbetrag der Gerätefinanzierung per diesem Datum und ob eine Weiterzahlung in Raten möglich ist.»
Der zweite Text trennt, was der Vertrag ohnehin trennt: Abo hier, Finanzierung dort. Wer nach Ratenfortsetzung fragt, bekommt sie manchmal – wer nicht fragt, bekommt die Schlussrechnung.
Viele Gerätefinanzierungen betreffen Smartphones. Das ist verständlich, denn aktuelle Geräte sind teuer und werden oft direkt zusammen mit einem Mobilfunkvertrag verkauft. Im Shop oder Online-Bestellprozess wird dann ein Gesamtpaket gezeigt: Tarif, Datenvolumen, Telefonie, Gerät, Rabatt, Laufzeit und monatlicher Preis. Was auf der Verkaufsseite einfach aussieht, besteht im Hintergrund oft aus mehreren Vertragsbestandteilen.
Typisch ist die Frage, ob das Gerät wirklich Bestandteil des Tarifs ist oder separat abbezahlt wird. Ebenso wichtig ist, was bei einem Tarifwechsel passiert. Bleibt die Geräterate gleich? Fällt ein Rabatt weg? Beginnt eine neue Mindestlaufzeit? Wird die Finanzierung neu berechnet? Kann ein Wechsel überhaupt vorgenommen werden, solange die Gerätefinanzierung läuft? Solche Punkte sollten vor einer Änderung klar sein.
Ein weiteres Thema ist die automatische Verlängerung. Manche Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass nach Ablauf der Gerätefinanzierung automatisch ein günstigerer Tarif gilt. Das muss aber nicht so sein. Wenn der Tarif nicht angepasst oder gekündigt wird, kann der Vertrag weiterlaufen. Deshalb ist es sinnvoll, nach Ablauf der Gerätezahlung bewusst zu prüfen, ob der aktuelle Vertrag noch passt. Für solche Fälle kann auch Abo-Kündigung verstehen relevant sein.
Sie können Ratenpläne, Geräteverträge, Kaufverträge, Tarifunterlagen, Mobilfunkverträge, Internetverträge, Vertragsnachträge, Finanzierungsbedingungen, AGB, Rechnungen, Zahlungsübersichten oder Schreiben des Anbieters hochladen. Besonders hilfreich ist es, wenn alle zusammengehörenden Dokumente vorliegen.
Wenn Sie nur die monatliche Rate sehen, aber nicht die Bedingungen, bleiben wichtige Fragen offen. Laden Sie deshalb nach Möglichkeit auch das Kleingedruckte, die Angebotsübersicht, Vertragszusammenfassung und allfällige Bestätigungs-E-Mails hoch.
| Modell | Wem gehört das Gerät | Was am Ende passiert | Ausstieg vorzeitig |
|---|---|---|---|
| Gerätefinanzierung | Ihnen nach der letzten Rate | Gerät bleibt bei Ihnen | Restbetrag sofort fällig |
| Leasing | dem Leasinggeber | Rückgabe und Bewertung | Vorfälligkeit plus Bewertung |
| Miete | dem Anbieter | Rückgabe | Kündigung nach Vertrag |
| Barkauf | Ihnen sofort | nichts weiter | entfällt |
| Abo mit «Gratis»-Gerät | meist Ihnen | Gerät bleibt | Gerätekosten stecken im Abopreis |
Eine wichtige Frage lautet: Gehört das Gerät Ihnen sofort, erst nach vollständiger Zahlung oder gar nicht? Die Antwort steht oft nicht prominent im Angebot, sondern in den Vertragsbedingungen. Bei einem klassischen Kauf auf Raten geht das Eigentum häufig erst nach vollständiger Zahlung endgültig über. Bei einem Mietmodell bleibt das Gerät unter Umständen Eigentum des Anbieters. Bei Leasing-ähnlichen Modellen kann am Ende eine Rückgabe, ein Kaufangebot oder eine Verlängerung vorgesehen sein.
Auch Rückgabepflichten sollten geprüft werden. Muss das Gerät am Ende zurückgegeben werden? In welchem Zustand? Gibt es Gebühren bei Beschädigung? Wird eine Schlusszahlung fällig, wenn das Gerät behalten werden soll? Gerade solche Fragen sind bei Router, TV-Boxen, Modems, Tablets oder speziellen Aktionsgeräten relevant. Wird ein Fahrzeug oder E-Bike finanziert, lohnt sich ergänzend der Blick auf Leasingbedingungen verstehen.
«Die Zahlungsverpflichtung aus der Ratenvereinbarung bleibt von Mängeln, Verlust oder Beschädigung des Geräts unberührt.»
Warum dieser Satz für Überraschung sorgtGarantie und Finanzierung sind zwei getrennte Dinge. Ein defektes Gerät gibt Ihnen Ansprüche gegen den Verkäufer, aber keinen Grund, die Raten auszusetzen. Wer zahlt nicht, gerät in Verzug – unabhängig davon, wie berechtigt die Beanstandung ist.
Viele Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass bei einem finanzierten Gerät automatisch ein besonderer Schutz besteht. Das ist nicht zwingend so. Eine Gerätefinanzierung bedeutet zunächst nur, dass das Gerät über Raten bezahlt wird. Garantie, Gewährleistung, Reparatur, Versicherung, Diebstahl, Verlust oder Wasserschaden können separat geregelt sein oder gar nicht im gewünschten Umfang abgedeckt sein.
Häufig werden zusätzlich Geräteversicherungen oder Schutzpakete angeboten. Diese können sinnvoll erscheinen, erhöhen aber die monatlichen Kosten und enthalten wiederum eigene Bedingungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Meldefristen. Wenn eine solche Versicherung Teil Ihrer Unterlagen ist, kann auch die Seite Versicherungspolice verstehen hilfreich sein.
Ein Abo mit Gerätefinanzierung, beworben mit «CHF 49.90 im Monat». Auf der Rechnung standen CHF 80.90. Nach 14 Monaten wollte der Kunde zu einem günstigeren Anbieter wechseln und rechnete mit zwei Monaten Kündigungsfrist.
Die Auswertung rechnete beides getrennt: Abo bis zum Laufzeitende CHF 499.–, offener Restbetrag der Finanzierung CHF 310.–, sofort fällig. Der Kunde verschob den Wechsel auf das Laufzeitende und sparte damit die sofortige Fälligkeit.
Gerät nach 6 Monaten gestohlen, Finanzierung lief weiter: CHF 558.– für ein Gerät, das nicht mehr da war. Die Hausratversicherung deckte den Zeitwert, nicht die Restschuld.
Ein häufiger Wunsch lautet: Ich möchte aus dem Vertrag heraus, aber was passiert mit dem Gerät? Die Antwort hängt davon ab, ob die Gerätefinanzierung unabhängig vom Hauptvertrag läuft oder direkt daran gekoppelt ist. Manche Verträge sehen bei vorzeitiger Kündigung eine sofortige Restzahlung vor. Andere lassen die Raten weiterlaufen. Wieder andere erlauben eine Ablösung, verlangen aber bestimmte Gebühren oder Bedingungen.
Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Kündigung des Tarifs und Kündigung der Finanzierung. Wenn Sie einen Internetvertrag oder Mobilfunkvertrag kündigen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Gerätefinanzierung erledigt ist. Umgekehrt kann eine Gerätezahlung enden, während der Vertrag weiterhin besteht. Genau diese Trennung sollte in der Auswertung sichtbar werden.
Wenn Sie kündigen möchten, sollten Sie deshalb vorab prüfen, welche Beträge offen sind, ob eine Restzahlung fällig wird, welche Frist gilt und ob eine Rückgabe verlangt wird. Für die eigentliche Kündigungsfrage können zusätzlich Kündigungsbedingungen verstehen und Abo-Kündigung verstehen passend sein.
Die Rate wird zurückbehalten, um Druck zu machen. Der Anbieter mahnt, verrechnet Gebühren und kann die Restschuld fällig stellen – aus CHF 31.– werden so schnell mehrere Hundert Franken.
Weil Gerätefinanzierungen oft in kleinen Monatsbeträgen erscheinen, werden sie im Budget manchmal unterschätzt. Wenn mehrere Verträge gleichzeitig laufen, kann eine Rate schnell vergessen werden. Kommt es zu Zahlungsverzug, können Mahnungen, Sperrungen, Gebühren, Inkasso oder negative Folgen für weitere Vertragsbeziehungen entstehen. Deshalb ist es wichtig, die Zahlungsbedingungen ernst zu nehmen.
In den Bedingungen kann stehen, wann eine Rate fällig ist, welche Folgen verspätete Zahlung hat, ob der gesamte Restbetrag sofort verlangt werden kann und ob der Anbieter Leistungen sperren darf. Solche Klauseln wirken beim Abschluss oft weit weg, werden aber sehr konkret, sobald eine Zahlung ausbleibt oder eine Rechnung unklar ist.
Wenn bereits eine Mahnung, Betreibung, Zahlungsaufforderung oder Inkasso-Mitteilung vorliegt, geht es nicht mehr nur um das Verstehen des Vertrags, sondern auch um das Einordnen eines Schreibens. Dafür passt briefhilfe.ch besonders gut. Für medizinische Rechnungen oder Arztunterlagen ist dagegen arztbrief-verstehen.ch die passendere Spezialseite.
Eine Gerätefinanzierung sollte nicht erst geprüft werden, wenn bereits Probleme auftreten. Gerade vor dem Abschluss ist eine verständliche Einordnung wertvoll. Wer die Bedingungen vorher versteht, kann besser entscheiden, ob das Angebot wirklich passt oder ob ein direkter Kauf, ein günstigerer Tarif, ein anderes Gerät oder ein späterer Abschluss sinnvoller wäre.
Besonders wichtig ist das bei teuren Smartphones, Laptops, Tablets, E-Bikes, Haushaltsgeräten, Kameras oder Geräten, die an einen laufenden Servicevertrag gebunden sind. Je höher der Gerätepreis und je länger die Laufzeit, desto wichtiger ist der Blick auf Gesamtkosten, Restzahlung, Rückgabe, Eigentum und Vertragsbindung. Eine Monatsrate allein reicht für eine gute Entscheidung nicht aus.
Wenn Sie allgemein unsicher sind, ob Sie einen Vertrag unterschreiben sollten, passt zusätzlich Vertrag unterschreiben oder nicht? oder Vertrag vorher prüfen. Wirkt ein Angebot einseitig, hilft schlechte Verträge erkennen. Die Gerätefinanzierung ist oft nur ein Teil eines grösseren Vertrags, sollte aber finanziell sehr genau angeschaut werden.
Eine Gerätefinanzierung ist wirtschaftlich ein Kauf auf Raten. Ob dafür das Konsumkreditgesetz gilt, entscheidet sich an drei Punkten – und die Antwort verändert Ihre Rechte erheblich.
Das Konsumkreditgesetz (KKG) erfasst Kredite, Teilzahlungsgeschäfte und Leasing für Privatpersonen. Der Kreditbetrag muss zwischen CHF 500 und CHF 80 000 liegen und die Laufzeit mehr als drei Monate betragen. Fällt Ihre Finanzierung darunter, besteht nach Art. 16 KKG ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragskopie, und Sie dürfen jederzeit vorzeitig zurückzahlen, mit entsprechender Reduktion von Zinsen und Kosten.
Der Haken: Zinsfreie Kredite sind ausgenommen. Genau so sind viele Gerätefinanzierungen gebaut – der Gerätepreis wird ohne ausgewiesenen Zins auf 24 Monate verteilt. Dann greift das KKG nicht, und es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob Zinsen verrechnet werden, steht im Vertrag oder ergibt sich aus dem Vergleich von Barpreis und Summe der Raten. Wird ein Zins verrechnet, gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Höchstsatz von 10 Prozent für Kredite, Finanzierungen und Leasing.
Unabhängig davon gilt für das Kleingedruckte Art. 8 UWG, der missbräuchliche Geschäftsbedingungen gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten für nichtig erklärt. Bei Streit mit einem Telekomanbieter ist ombudscom zuständig, bei Preisfragen der Preisüberwacher. Diese Seite rechnet Ihnen aus, was in Ihren Unterlagen steht; ob das KKG in Ihrem Fall greift, beurteilt eine Fachstelle.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Menschen mit einem Abo, bei dem ein Gerät mitfinanziert wird – und die wissen möchten, was ein Wechsel oder eine Kündigung tatsächlich kostet.
Wie sich Abopreis und Gerätefinanzierung aufteilen, wie hoch der Restbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt ist und was bei Defekt, Verlust oder Wechsel gilt.
Aus dem Konsumkreditgesetz, dem UWG und den Merkblättern von SECO und Preisüberwacher. Alle Bestimmungen sind im Text benannt.
Keine Kredit- oder Finanzberatung, keine Beurteilung, ob das KKG in Ihrem Fall greift, und keine Vertretung gegenüber dem Anbieter.
Beträge, Zinssätze und Grenzwerte geben den Stand September 2026 wieder. Massgebend bleiben Ihr Vertrag und die aktuelle Abrechnung.
Inhalt verantwortet von vertrag-verstehen.ch laut Impressum. Zuletzt aktualisiert am 2. September 2026.
Eine Gerätefinanzierung bedeutet, dass ein Gerät nicht sofort vollständig bezahlt wird, sondern über einen bestimmten Zeitraum in Raten. Je nach Vertrag kann es sich um Ratenkauf, Finanzierung, Mietmodell oder eine Geräteoption im Tarif handeln.
Nein, nicht zwingend. Ein Handyvertrag betrifft den Tarif, eine Gerätefinanzierung betrifft das Gerät. Beides kann zusammen angeboten werden, aber unterschiedliche Laufzeiten, Kosten und Kündigungsfolgen haben. Mehr unter Handyvertrag verstehen.
Das hängt vom Vertrag ab. Möglich ist, dass eine Restzahlung fällig wird, die Raten weiterlaufen oder besondere Bedingungen gelten. Deshalb sollten Tarifkündigung und Gerätefinanzierung getrennt geprüft werden.
Nicht immer. Je nach Vertrag kann das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung übergehen oder das Gerät bleibt bei Miet- oder Leihmodellen Eigentum des Anbieters. Begriffe wie Eigentumsvorbehalt oder Rückgabe sind besonders wichtig.
Eine Restzahlung ist der Betrag, der noch offen ist, wenn die Finanzierung vorzeitig beendet, abgelöst oder der verbundene Vertrag gekündigt wird. Sie kann je nach Bedingungen sofort fällig werden.
Häufig ja, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Garantie, Gewährleistung oder Versicherung sind separate Themen. Die Finanzierung kann weiterlaufen, auch wenn das Gerät defekt, verloren oder beschädigt ist.