Occasion-Kaufvertrag verstehen · Stand: September 2026
Auswertung Ihres Vertrags für CHF 23.– einmalig

Occasion gekauft? Der Kaufvertrag entscheidet, wer den Schaden trägt.

Beim gebrauchten Auto steckt das Risiko nicht im Preis, sondern in wenigen Zeilen des Vertrags: «gekauft wie gesehen», eine kurze Garantie, ein ausgeschlossener Gewährleistungsanspruch. Wer das erst merkt, wenn die Kupplung streikt, zahlt doppelt. Laden Sie Kaufvertrag, Inserat und Übergabeprotokoll hoch und Sie erhalten eine verständliche Auswertung: was der Verkäufer zusichert, was er ausschliesst, wie lange Sie Mängel rügen können und wo Angaben fehlen – als PDF und Word, mit Musterformulierung. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit vor der Unterschrift.

🔒 Vertraulich behandelt ✏️ Daten können geschwärzt werden ✉️ Nur E-Mail-Adresse nötig 👤 Keine Registrierung
Kurzantwort

Beim Occasionskauf haftet der Verkäufer grundsätzlich für Mängel – ausser der Vertrag schliesst diese Haftung aus. Genau das tun die meisten mit «gekauft wie gesehen». Dieser Ausschluss gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder fehlenden zugesicherten Eigenschaften. Entdeckte Mängel müssen Sie sofort rügen. Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es beim Autokauf nicht.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • «Wie gesehen»: schliesst übliche Mängel aus – nicht arglistig verschwiegene.
  • Zusicherung schlägt Ausschluss: «unfallfrei» im Vertrag bindet.
  • Garantie ≠ Gewährleistung: die eine ist freiwillig, die andere gesetzlich.
  • Mangel sofort rügen: schriftlich, sonst gehen Ansprüche verloren.
  • Kein Widerrufsrecht: beim Autokauf gibt es keine Bedenkzeit.
Vertrag zähltEr bestimmt, wer für spätere Mängel geradesteht.
«Wie gesehen»Deckt Übliches ab – nicht Verschwiegenes.
Sofort rügenEntdeckte Mängel unverzüglich schriftlich melden.
CHF 23.– einmaligVerständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Worum es beim Occasions-Kaufvertrag wirklich geht

Sie haben das Auto gefunden, die Probefahrt war gut, jetzt liegt ein Formular vor Ihnen. Der spannende Teil ist nicht der Preis – den kennen Sie – sondern die Frage: Wer zahlt, wenn in drei Wochen etwas kaputtgeht? Diese Antwort steht im Kaufvertrag, oft in einem einzigen Satz.

Ein Autokaufvertrag ist rechtlich ein Kaufvertrag nach Art. 184 ff. OR. Standardmässig haftet der Verkäufer für Mängel der Sache (Sachgewährleistung, Art. 197 ff. OR). Beim Occasionsverkauf wird diese Haftung aber fast immer eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen – und genau diese Klausel ist der wichtigste Punkt. Wie ein Kaufvertrag allgemein aufgebaut ist, erklärt ergänzend Kaufvertrag verstehen.

Vier Risikozonen im Occasions-Kaufvertrag Mängelhaftung, Zusicherungen, Garantie und Übergabe sind die vier Bereiche, in denen sich beim gebrauchten Auto das Risiko entscheidet. Mängelhaftung ausgeschlossen? «wie gesehen» Zusicherungen unfallfrei? km? Zustand? Garantie freiwillig, wie lang? Übergabe Ausweis, Schlüssel, MFK Alle vier prüfen – nicht nur den Preis. Die schwächste Zone bestimmt Ihr Risiko.
Vier Bereiche entscheiden beim gebrauchten Auto darüber, wer einen späteren Schaden trägt.
Das sehen wir täglich

Käufer verhandeln hart über 500 Franken Preis und überlesen den Satz, der 5'000 Franken Reparatur auf sie abwälzt. Der teuerste Teil des Vertrags ist meist der kürzeste.

«Gekauft wie gesehen»: viel weniger absolut, als viele denken

Kaum ein Satz sorgt für mehr Streit. Viele Käufer glauben, damit hätten sie jedes Recht verloren; viele Verkäufer glauben, damit seien sie gegen alles abgesichert. Beide liegen daneben. Die Klausel ist ein Ausschluss der Gewährleistung, rechtlich gestützt auf Art. 199 OR – aber mit klaren Grenzen.

Sie deckt übliche, altersgemässe und erkennbare Mängel eines gebrauchten Fahrzeugs ab. Sie deckt nicht, was der Verkäufer arglistig verschwiegen hat, und nicht das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft. Ein bewusst verheimlichter Unfall- oder Motorschaden bleibt also angreifbar, obwohl «wie gesehen» im Vertrag steht.

Vom Ausschluss gedeckt

Übliche Abnutzung, altersbedingter Verschleiss, sichtbare Kratzer, bekannte kleine Defekte – das trägt der Käufer.

Grauzone

Mängel, die bei der Probefahrt kaum erkennbar waren. Hier zählt, was zugesichert wurde und was der Verkäufer wusste.

Trotz Ausschluss angreifbar

Arglistig verschwiegene Unfälle, manipulierter Kilometerstand, fehlende zugesicherte Eigenschaften.

«Das Fahrzeug wird wie besichtigt und probegefahren verkauft, unter Ausschluss jeder Gewährleistung.»

Was das praktisch heisst

Übliche Mängel gehen zu Ihren Lasten. Sichern Sie sich deshalb ab, bevor Sie unterschreiben: Probefahrt, unabhängiger Check, und lassen Sie wichtige Punkte ausdrücklich in den Vertrag schreiben.

Occasion-Vertrag – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Occasion-Vertrag prüfen – CHF 23

Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe

Die beiden Begriffe werden ständig vermischt, meinen aber Verschiedenes. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel nach Obligationenrecht. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Händlers oder eines Garantiegebers – mit eigenen Bedingungen, eigener Dauer und oft eigenen Ausschlüssen.

Eine Garantie klingt beruhigend, ersetzt die gesetzliche Haftung aber nicht automatisch und kann eng gefasst sein: nur bestimmte Bauteile, mit Selbstbehalt, nur bei Service in einer bestimmten Garage, mit Kilometergrenze. Lesen Sie deshalb genau, was drin ist. Bei den Ansprüchen aus Gewährleistung kommen bei einem erheblichen Mangel Wandelung, Minderung oder Nachbesserung in Betracht (Art. 205 OR).

Wichtig ist auch die Dauer. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt beim Kauf grundsätzlich zwei Jahre, wird bei gebrauchten Fahrzeugen aber häufig auf ein Jahr verkürzt – zulässig, wenn es klar im Vertrag steht. Eine Händlergarantie läuft davon unabhängig und endet oft früher. Prüfen Sie deshalb beide Fristen getrennt und notieren Sie, ab welchem Datum sie jeweils laufen, damit Sie im Ernstfall nicht auf eine bereits abgelaufene Frist bauen.

MerkmalGesetzliche GewährleistungGarantie (freiwillig)
GrundlageObligationenrecht (Art. 197 ff. OR)Versprechen von Händler oder Drittanbieter
Beim Privatkaufoft vertraglich ausgeschlossenmeist gar nicht vorhanden
UmfangMängel bei Übergabenur, was die Garantiebedingungen nennen
Dauergesetzlich, oft auf 1 Jahr verkürztfrei vereinbart, z. B. 3, 6 oder 12 Monate
Typische HakenRügefrist, BeweislastSelbstbehalt, Bauteilliste, Servicepflicht

Übersicht, Stand September 2026. Massgebend sind Ihr Vertrag und die konkreten Garantiebedingungen.

Typischer Irrtum

«Ich habe ja Garantie, also bin ich abgesichert.» Wenn die Garantie nur Motor und Getriebe umfasst, hilft sie bei einem Elektronikdefekt nicht – und die Gewährleistung wurde vielleicht ausgeschlossen.

Händlerkauf oder Privatkauf: zwei sehr unterschiedliche Risiken

Wo Sie kaufen, verändert die Ausgangslage stark. Beim Händler gibt es meist eine Garantie, geordnete Abläufe und einen Ansprechpartner – dafür einen höheren Preis. Beim Privatkauf ist das Auto oft günstiger, aber die Gewährleistung wird fast immer ausgeschlossen, und es gibt niemanden, der aus Kulanz nachbessert.

PunktKauf beim HändlerKauf von privat
Gewährleistunghäufig, teils verkürztmeist ausgeschlossen («wie gesehen»)
Garantieoft angebotenin der Regel keine
Preishöhertiefer
AnsprechpartnerBetrieb, erreichbarEinzelperson, evtl. schwer greifbar
Wichtig für SieGarantiebedingungen lesenZustand & Zusicherungen schriftlich festhalten

Beide Wege können passen – entscheidend ist, den jeweiligen Vertrag richtig zu lesen. Stand September 2026.

Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss ist der Privatkauf nicht per se schlechter – aber er verzeiht keine Nachlässigkeit im Vertrag. Was nicht schriftlich zugesichert ist, lässt sich später kaum durchsetzen.

Zusicherungen: die Sätze, die den Ausschluss aushebeln

Der stärkste Schutz für Käufer sind ausdrückliche Zusicherungen im Vertrag. Schreibt der Verkäufer «unfallfrei», «Kilometerstand echt: 92'000», «kein Rost am Unterboden» oder «letzter Service bei 88'000 km», dann bindet ihn das – auch neben einer «wie gesehen»-Klausel. Fehlt eine solche zugesicherte Eigenschaft, greift der Ausschluss dafür nicht.

Deshalb ist die wichtigste Regel vor der Unterschrift: Mündliche Aussagen gehören in den Vertrag. Sagt der Verkäufer «der Motor ist top», ist das Gerede; steht es schwarz auf weiss, ist es eine Zusicherung. Was in Verträgen sonst noch zwischen den Zeilen steht, zeigt Vertragsklauseln einfach erklärt.

In den Vertrag gehört
  • Kilometerstand mit Zusatz «abgelesen und echt».
  • «Unfallfrei» oder bekannte Vorschäden konkret benannt.
  • Anzahl Schlüssel, Serviceheft, letzter MFK-Termin.
  • Mängel, die der Verkäufer selbst erwähnt hat.
Riskant bleibt
  • Nur mündliche Zusagen ohne Eintrag.
  • «Wie gesehen» ohne jede Zustandsbeschreibung.
  • Leere Felder bei Kilometer und Unfallhistorie.
  • Barzahlung ohne detaillierte Quittung.

Mangel entdeckt: jetzt zählt jeder Tag

Wenn nach dem Kauf ein Mangel auftaucht, entscheidet Ihr Tempo. Das Gesetz verlangt, dass Sie das Fahrzeug nach der Übergabe prüfen und einen entdeckten Mangel sofort rügen (Art. 201 OR). Bei einem versteckten Mangel läuft die Frist ab dem Moment, in dem Sie ihn bemerken. Wer wartet, riskiert, dass die Sache als genehmigt gilt.

Ablauf bei einem entdeckten Mangel nach dem Occasionskauf Nach Übergabe prüfen, entdeckten Mangel sofort schriftlich rügen, Nachweise sichern; danach kommen Nachbesserung, Minderung oder Wandelung in Betracht. Übergabeprüfen Mangel entdecktsofort handeln Schriftlich rügenMangel genau beschreiben AnspruchNachbesserung/Minderung Zu langes Warten = Verlust der Ansprüche.
Nach der Entdeckung eines Mangels zählt Schnelligkeit: sofort schriftlich rügen und Nachweise sichern.

Welcher Anspruch greift, hängt vom Mangel ab: Bei einem kleinen Defekt kommt Minderung oder Nachbesserung in Frage, bei einem schweren Mangel unter Umständen die Wandelung, also die Rückabwicklung. Ob das durchsetzbar ist, hängt vom Vertrag, vom Ausschluss und vom Einzelfall ab. Reagiert der Verkäufer nicht auf Ihr Schreiben, hilft briefhilfe.ch beim Einordnen und Beantworten.

4Risikozonen bestimmen den Occasions-Vertrag
2Jahre gesetzliche Frist – oft auf 1 Jahr verkürzt
0Tage Bedenkzeit: kein Rückgaberecht beim Autokauf

Übergabe, Fahrzeugausweis und Zahlung sauber abwickeln

Der letzte Schritt wird oft unterschätzt. Bei der Übergabe gehören mehrere Punkte kontrolliert und festgehalten, damit später niemand etwas anderes behauptet. Prüfen Sie Fahrzeugausweis, Serviceheft, Anzahl Schlüssel, letzten MFK-Bericht und den tatsächlichen Kilometerstand gegen die Angaben im Vertrag.

Halten Sie den Zustand bei Übergabe fest, am besten mit datierten Fotos. Zahlen Sie grössere Beträge nicht ohne Quittung, die Fahrzeug, Preis, Datum und beide Parteien klar bezeichnet. Bei versteckten Kosten rund um Ummeldung, Prüfung oder Reparaturen lohnt zusätzlich ein Blick auf versteckte Vertragskosten.

Was bei der Übergabe eines Occasionswagens vorliegen sollte Fahrzeugausweis, Serviceheft, Schlüssel, letzter MFK-Bericht und eine Quittung mit klarer Bezeichnung gehören zur vollständigen Übergabe. 🪪Fahrzeug-ausweis 📖Serviceheftlückenlos? 🔑SchlüsselAnzahl prüfen 🛠️MFK-BerichtDatum & Mängel 🧾Quittungklar bezeichnet Fehlt ein Beleg, fehlt später der Nachweis.
Diese fünf Unterlagen sollten bei der Übergabe vorliegen und mit dem Vertrag übereinstimmen.
Praxisbeispiel

Ein Käufer zahlt CHF 12'000 bar «auf die Hand», ohne detaillierte Quittung. Als der Kilometerstand später zweifelhaft wirkt, fehlt jeder Beleg über das, was zugesichert war – und die Beweislage kippt.

Vor der Unterschrift: die stille Checkliste, die viel Ärger spart

Der beste Schutz liegt nicht im Streit danach, sondern in ein paar Minuten vorher. Eine Probefahrt bei kaltem und bei warmem Motor, ein Blick unter das Fahrzeug und ein neutraler Check in einer Garage oder bei einer Fachstelle kosten wenig und verhindern die teuersten Überraschungen. Erst danach gehört der Stift in die Hand.

Nehmen Sie sich Zeit für die Felder im Formular, die oft leer bleiben: Kilometerstand mit dem Zusatz «abgelesen und echt», bekannte Vorschäden, Zubehör, Anzahl Schlüssel und der Termin der letzten Prüfung. Ein leeres Feld ist später ein Streitpunkt – ein ausgefülltes eine Zusicherung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt unterschreiben sollen, hilft Vertrag unterschreiben oder nicht? beim Abwägen.

Und ein Punkt, den viele vergessen: Auch der Verkäufer hat ein Interesse an einem sauberen Vertrag. Wer freundlich darauf besteht, dass mündliche Zusagen schriftlich festgehalten werden, wirkt nicht misstrauisch, sondern vorbereitet. Ein seriöser Anbieter hat damit kein Problem – die Reaktion auf diese Bitte ist oft schon ein verlässliches Signal.

Ein Beispiel aus der Praxis

Anonymisierter Fall

Ein Käufer erwirbt privat einen Occasionswagen für CHF 8'500. Im Vertrag steht «verkauft wie gesehen, unfallfrei». Drei Wochen später zeigt die Garage nachlackierte Stellen und einen fachmännisch reparierten Frontschaden. Der Verkäufer beruft sich auf «wie gesehen».

In der Auswertung wird sichtbar: Der Ausschluss «wie gesehen» steht neben der ausdrücklichen Zusicherung «unfallfrei». Diese Zusicherung fehlt tatsächlich – und ein Ausschluss deckt fehlende zugesicherte Eigenschaften nicht.

Ergebnis: Die Auswertung ordnet die Klauseln ein, weist auf die sofort nötige schriftliche Mängelrüge hin und liefert eine sachliche Musterformulierung. Ob am Ende Minderung oder Wandelung durchsetzbar ist, klärt der Käufer mit einer Fachstelle – aber er weiss jetzt, dass «wie gesehen» hier nicht das letzte Wort ist.
Aus der Praxis

Wir sehen immer wieder, dass die entscheidende Zusicherung mündlich fiel, aber nie im Vertrag landete. Steht sie drin, ist die Ausgangslage eine ganz andere.

Was Sie mit der Auswertung konkret bekommen

Kein Ratgeber-Text, sondern eine Auswertung genau Ihres Occasions-Kaufvertrags – verständlich und zum Mitnehmen.

Haftungsklausel entschlüsselt
Was «wie gesehen» in Ihrem Vertrag ausschliesst – und was nicht.
Zusicherungen sichtbar gemacht
Unfall, Kilometer, Zustand: was verbindlich zugesichert ist.
Garantie realistisch eingeordnet
Was sie abdeckt, wie lange, mit welchen Haken.
Musterformulierung dabei
Sachliche Mängelrüge oder Rückfrage als Vorlage.
Vertraulich behandelt
Nur E-Mail nötig, keine Registrierung, Daten können geschwärzt werden.
!Keine Rechtsberatung
Keine Vertretung und keine verbindliche Beurteilung der Wirksamkeit.
Alles zusammen fürCHF 23.– einmalig
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Kaufvertrag, Inserat und Übergabeprotokoll als PDF, JPG oder PNG.

2Frage & Zahlung

Kurz schildern, worum es geht, CHF 23.– bezahlen. Nur E-Mail nötig.

3Auswertung

Verständliche Erklärung zu Haftung, Garantie und Übergabe als PDF und Word.

4Zustellung

Sie erhalten alles per E-Mail – bereit für Unterschrift oder Rückfrage.

Für wen diese Seite gedacht ist – und wo ihre Grenzen liegen

Für wen geeignet?

Für alle, die einen gebrauchten Wagen kaufen oder gekauft haben und den Kaufvertrag verstehen wollen, bevor sie unterschreiben oder auf einen Mangel reagieren.

Was wird erklärt?

Mängelhaftung, «gekauft wie gesehen», Garantie, Zusicherungen, Rügefrist und Übergabe Ihres konkreten Vertrags – in Alltagssprache.

Woher die Fachlichkeit kommt

Die Einordnung stützt sich auf die Kauf- und Gewährleistungsregeln des Obligationenrechts (z. B. Art. 197, 199, 201, 205 OR), nicht auf eine behauptete Beraterrolle.

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Rechtsberatung, keine technische Fahrzeugprüfung und keine verbindliche Aussage, ob ein Anspruch im Streit durchsetzbar ist.

Grenzen der Information: Die Auswertung ersetzt weder eine anwaltliche Prüfung noch einen technischen Fahrzeugcheck. Für eine unabhängige Begutachtung eignet sich eine Fachstelle wie der TCS; bei Streit über einen Mangel ziehen Sie eine Rechtsberatung bei. Inhalt verantwortet vom Betreiber gemäss Impressum · zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Die Auswertung dient der verständlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, keine anwaltliche Prüfung, keinen technischen Fahrzeugcheck und keine verbindliche Beurteilung von Ansprüchen.

Occasion-Vertrag prüfen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

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Häufige Fragen zum Occasions-Autokaufvertrag

Was bedeutet «gekauft wie gesehen» beim Autokauf?

Die Klausel schliesst die Haftung für sichtbare und übliche Mängel weitgehend aus. Sie gilt aber nicht grenzenlos: Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder zugesicherten Eigenschaften, die fehlen, bleibt der Verkäufer trotzdem verantwortlich. Ein absichtlich verheimlichter Unfallschaden ist von «wie gesehen» nicht gedeckt.

Kann ich einen Occasionskauf rückgängig machen?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei einem erheblichen Mangel, der von der Gewährleistung erfasst ist, kommen Wandelung, Minderung oder Nachbesserung in Betracht. Ein allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht gibt es beim Autokauf in der Schweiz nicht, weder beim Händler noch beim Privatkauf.

Wie schnell muss ich einen Mangel melden?

Nach der Übergabe müssen Sie das Fahrzeug prüfen und einen entdeckten Mangel sofort rügen. Versteckte Mängel melden Sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche. Melden Sie deshalb schriftlich und beschreiben Sie den Mangel genau.

Ist ein Privatkauf riskanter als der Händlerkauf?

Beim Privatverkauf wird die Gewährleistung sehr oft vertraglich ausgeschlossen, und es gibt keine Händlergarantie. Der Käufer trägt mehr Risiko. Umso wichtiger sind eine Probefahrt, ein neutraler Fahrzeugcheck und ein Vertrag, der Zustand, Kilometerstand und Zusicherungen festhält.

Worauf muss ich bei der Übergabe achten?

Prüfen Sie Fahrzeugausweis, Serviceheft, Anzahl Schlüssel, letzten MFK-Bericht und den tatsächlichen Kilometerstand. Halten Sie den Zustand bei Übergabe fest, am besten mit Fotos und Datum. Zahlen Sie grössere Beträge nicht bar ohne Quittung mit klarer Bezeichnung.

Wissen, was Sie unterschreiben

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