Stand: September 2026

Kreditvertrag verstehen
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Kreditvertrag verstehen: Eine einzige Zahl macht Angebote vergleichbar.

Monatsrate, Nominalzins, Bearbeitungsgebühr, Versicherungspaket – ein Kreditvertrag nennt viele Zahlen, aber nur eine sagt Ihnen, was der Kredit tatsächlich kostet: der effektive Jahreszins. Er enthält sämtliche Kosten, und er ist gesetzlich gedeckelt. Wer ihn im Vertrag nicht findet, hat bereits das wichtigste Prüfergebnis. Laden Sie Kreditvertrag und Kostenaufstellung hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: welche Pflichtangaben enthalten sind, was der Kredit über die Laufzeit kostet, welche Fristen laufen und wo etwas fehlt. Keine Rechts- oder Finanzberatung, sondern Klarheit vor der Unterschrift.

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Kurzantwort

Ein Konsumkreditvertrag unterliegt strengen Vorgaben – und wer sie kennt, liest ihn in fünf Minuten. Erfasst sind Kredite an Privatpersonen zwischen CHF 500.– und CHF 80'000.– mit einer Laufzeit über drei Monate. Der Vertrag muss schriftlich sein und den effektiven Jahreszins, den Nettobetrag, Höhe und Anzahl der Raten, die Laufzeit sowie den Hinweis auf das Widerrufsrecht enthalten. Fehlen wesentliche Angaben, ist er nichtig – dann ist grundsätzlich nur der erhaltene Betrag zurückzuzahlen, ohne Zins und Kosten. Der Zins ist gedeckelt: seit dem 1. Januar 2026 bei 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungs- und Kartenkredite. Sie können den Vertrag innert 14 Tagen ohne Begründung widerrufen und den Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Zudem darf ein Kredit nur gewährt werden, wenn er innert 36 Monaten tragbar wäre. Diese Seite erklärt Pflichtangaben, Kosten und Fristen; sie ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung.

Nur eine Zahl zählt Der effektive Jahreszins enthält alle Kosten und macht Angebote vergleichbar.
14 Tage Widerruf Ab Erhalt der Vertragskopie, schriftlich und ohne Begründung.
36-Monats-Regel Der Kredit muss innert 36 Monaten tragbar sein – auch bei längerer Laufzeit.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Wann das Konsumkreditgesetz greift – und warum das für Sie zählt

Nicht jeder Kredit ist ein Konsumkredit. Das ist keine Wortklauberei, sondern entscheidet darüber, ob Sie sich auf ein Widerrufsrecht, einen gedeckelten Zins und eine Prüfpflicht des Anbieters berufen können – oder auf nichts davon.

ErfasstNicht erfasstBedeutung für Sie
Barkredit oder Privatkredit von CHF 500.– bis CHF 80'000.–Kredite unter CHF 500.– oder über CHF 80'000.–Über der Obergrenze entfallen Höchstzins und Widerrufsrecht – dort ist besondere Sorgfalt nötig
Laufzeit über drei MonateKurzfristige Überbrückungen bis drei MonateEine knapp unter drei Monaten angesetzte Laufzeit kann den Schutz umgehen
Kredit- und Kundenkartenkredite, ÜberziehungskrediteKartennutzung ohne verzinste TeilzahlungErst die Teilzahlungsoption macht daraus einen Kredit
Konsumgüterleasing über drei MonateGeschäftsleasingWesentliche Schutzbestimmungen gelten auch dort
Gewerbsmässiger Kreditgeber an PrivatpersonDarlehen unter Privatpersonen, GeschäftskrediteEin Darlehen aus dem Familienkreis folgt anderen Regeln
Private ZweckeHypothekarkredite und pfandgesicherte DarlehenFür Wohneigentum gelten eigene Regelwerke
80'000 Franken Obergrenze – darüber entfallen Höchstzins und Widerrufsrecht
14 Tage Widerrufsfrist ab Erhalt der Vertragskopie, ohne Begründung
36 Monate: in dieser Zeit muss der Kredit rechnerisch tragbar sein

Der Grundgedanke dahinter ist konsequent: Wo eine Privatperson einer professionellen Anbieterin gegenübersteht, gleicht das Gesetz das Wissensgefälle aus. Genau darum sind die Schutzbestimmungen auch nicht wegbedingbar – eine Klausel, die auf sie verzichtet, wirkt nicht. Wie stark Vertragsbestimmungen generell binden und wo ihre Grenze liegt, ordnet Vertragsbindung verstehen ein.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Kreditvertrag oder Antrag, die Kostenaufstellung, allfällige Versicherungsunterlagen und den Zahlungsplan. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa was der Kredit insgesamt kostet oder ob eine Position im Vertrag fehlt. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

3

Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit den enthaltenen und fehlenden Pflichtangaben, den Gesamtkosten, den laufenden Fristen und einer Checkliste – als PDF und Word-Datei.

Die Pflichtangaben – und was ihr Fehlen bedeutet

Ein Konsumkreditvertrag bedarf der Schriftform und muss bestimmte Angaben enthalten. Diese Liste ist kurz genug, um sie beim Lesen mit dem Finger abzuhaken:

  • Der Nettobetrag des Kredits – also die Summe, die tatsächlich ausbezahlt wird.
  • Der effektive Jahreszins – ausdrücklich als solcher bezeichnet, nicht als «Zinssatz» oder «Konditionen».
  • Höhe, Anzahl und Fälligkeit der Raten – vollständig, nicht nur als Beispiel.
  • Die Laufzeit in Monaten.
  • Der Hinweis auf das Widerrufsrecht samt Frist und Form.
  • Allfällige Versicherungen, die mitfinanziert werden, mit Prämie und Umfang.
Die Rechtsfolge ist ungewöhnlich streng: Fehlen wesentliche Angaben, ist der Vertrag nichtig. Dann ist grundsätzlich nur der erhaltene Nettobetrag zurückzuzahlen – ohne Zins und ohne Kosten. Diese Konsequenz erklärt, warum seriöse Anbieter diese Punkte sorgfältig aufführen. Und sie erklärt, warum sich eine Prüfung auch bei einem bereits laufenden Kredit lohnen kann.

Achten Sie zusätzlich darauf, ob im Vertrag Dokumente erwähnt werden, die Sie nicht erhalten haben – Bedingungen, Versicherungspolicen, Gebührenreglemente. Solche Verweise machen fremde Texte zum Vertragsbestandteil. Wie man sie erkennt und liest, zeigt Kleingedrucktes verstehen; die sprachliche Bauweise solcher Klauseln entschlüsselt Vertragssprache verstehen.

Effektiver Jahreszins statt Monatsrate

Werbung für Kredite arbeitet fast immer mit der Monatsrate, weil sie klein wirkt. Sie ist aber kein Preis, sondern eine Portionierung: Dieselbe Schuld auf die doppelte Laufzeit verteilt ergibt eine halb so hohe Rate – und deutlich höhere Gesamtkosten.

Vergleichbar

Der effektive Jahreszins in Prozent · Die Gesamtkosten in Franken über die volle Laufzeit · Die Summe aller Raten im Vergleich zum Nettobetrag · Angebote mit identischer Laufzeit und identischem Betrag nebeneinandergelegt

Nicht vergleichbar

«Ab CHF 149.– pro Monat» ohne Laufzeit · Ein Nominalzins ohne Nebenkosten · «0 Prozent Finanzierung» mit Bearbeitungsgebühr · Raten, die auf unterschiedliche Laufzeiten gerechnet sind · Angebote mit unterschiedlich hohen Kreditbeträgen

Wenn ein Angebot den effektiven Jahreszins nicht nennt oder ihn nur im Kleingedruckten führt, ist das kein Detail, sondern der erste Prüfbefund. Dieselbe Logik gilt bei Ratenkäufen und Finanzierungsangeboten im Handel, wie Gerätefinanzierung verstehen zeigt, und bei Leasingangeboten, deren Rechnung um Restwert und Rückgabebedingungen erweitert ist – Leasingbedingungen verstehen geht darauf ein.

Was ein Kredit tatsächlich kostet

Die aussagekräftigste Rechnung braucht drei Zahlen und dreissig Sekunden: Rate mal Anzahl Raten, minus Nettobetrag. Was übrig bleibt, sind die Kosten des Kredits in Franken.

Rechenweg: derselbe Kredit, zwei Laufzeiten
NettokreditbetragCHF 20'000.–
Effektiver Jahreszins (Beispiel)7,9 %
Variante A: 24 Monate, Rate rundCHF 903.–
Gesamtkosten Variante Arund CHF 1'670.–
Variante B: 60 Monate, Rate rundCHF 402.–
Gesamtkosten Variante Brund CHF 4'130.–
Unterschied allein durch die Laufzeitrund CHF 2'460.–

Die Zahlen sind gerundete Beispielwerte und ersetzen keine Offerte. Die Aussage dahinter gilt jedoch immer: Die tiefere Rate ist der teurere Kredit. Wer eine kürzere Laufzeit tragen kann, spart einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag – und wer sie nicht tragen kann, sollte das als Signal lesen, nicht als Anlass zur Verlängerung.

Prüfen Sie zusätzlich, welche Nebenpositionen mitfinanziert werden. Eine Restschuldversicherung etwa kann sinnvoll sein, erhöht aber den Betrag, auf den Zins gerechnet wird. Was in einer solchen Police steht und wie sie zu lesen ist, erklärt Versicherungspolice verstehen.

Kreditvertrag – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Kreditvertrag prüfen – CHF 23

Der Höchstzinssatz: eine Obergrenze, kein Richtwert

Für Konsumkredite besteht eine gesetzliche Zinsobergrenze. Sie wird periodisch überprüft und an einen Referenzzinssatz gekoppelt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 10 Prozent für Barkredite und bei 12 Prozent für Überziehungs-, Kredit- und Kundenkartenkredite. Massgebend ist dabei der effektive Jahreszins, nicht ein Nominalzins.

Zwei Punkte werden dabei regelmässig verwechselt. Erstens ist der Höchstzins eine Obergrenze und kein üblicher Wert – marktübliche Angebote liegen häufig deutlich darunter, und der Unterschied zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter kann über eine mehrjährige Laufzeit vierstellig sein. Zweitens gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Satz; eine spätere Senkung ändert an einem laufenden Vertrag nichts.

Weil der Satz periodisch angepasst wird, lohnt sich vor einem Abschluss ein Blick auf den aktuell gültigen Wert. Ein Vertrag, dessen effektiver Jahreszins über der Grenze liegt, ist nichtig – mit den entsprechenden Folgen für den Kreditgeber. Genau deshalb ist diese eine Zahl der erste Punkt jeder Prüfung.

Zur Einordnung gehört auch die Werbung: Aggressive Anpreisung von Konsumkrediten ist nicht zulässig. Formulierungen, die zur schnellen Verschuldung verleiten, sind ein Warnzeichen für die Seriosität eines Anbieters. Welche Muster im Kleingedruckten typischerweise dazugehören, beschreibt Vertragsfallen erkennen und Schlechte Verträge erkennen.

Widerruf innert 14 Tagen

Bei Konsumkrediten besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragskopie. Es braucht keine Begründung, keinen Grund und keine Verhandlung – eine schriftliche Erklärung genügt.

  • Fristbeginn notieren. Massgebend ist der Erhalt der Vertragskopie. Halten Sie dieses Datum fest, sobald die Unterlagen eintreffen.
  • Schriftlich erklären. Ein kurzer Brief mit Vertragsnummer und dem Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen. Keine Rechtfertigung nötig.
  • Nachweisbar versenden. Eingeschrieben, Kopie behalten. Die Beweislast für die rechtzeitige Erklärung liegt bei Ihnen.
  • Bereits Ausbezahltes zurückführen. Wurde der Betrag schon überwiesen, ist er zurückzuzahlen. Klären Sie schriftlich, auf welches Konto und bis wann.
  • Bestätigung verlangen. Und prüfen, ob eine allfällige Meldung an die Zentralstelle für Kreditinformation korrigiert wird.

Der Widerruf ist ein starkes Instrument, gerade weil er innerhalb der ersten zwei Wochen jede Diskussion überflüssig macht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie unterschreiben sollen, ist er das Sicherheitsnetz – ersetzt aber nicht die Prüfung vorher, die Vertrag vorher prüfen beschreibt. Die grundsätzliche Abwägung nimmt Vertrag unterschreiben oder nicht auf, und ob eine Unterschrift in diesem Moment überhaupt nötig ist, fragt Muss ich das unterschreiben.

Die Kreditfähigkeitsprüfung: die 36-Monats-Regel

Ein Konsumkredit darf nur gewährt werden, wenn die kreditnehmende Person ihn innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil ihres Einkommens zurückzahlen könnte – und zwar unabhängig davon, ob eine längere Laufzeit vereinbart wird. Die Regel wirkt technisch, ist aber der wichtigste Schutz vor Überschuldung.

So wird gerechnet (vereinfacht)
Nettoeinkommen pro MonatCHF 5'200.–
abzüglich Grundbetrag Existenzminimum– CHF 1'200.–
abzüglich Wohnkosten– CHF 1'500.–
abzüglich Steuern, Versicherungen, Berufsauslagen– CHF 1'300.–
Pfändbarer Anteil pro MonatCHF 1'200.–
Tragbarer Kreditbetrag über 36 Monaterund CHF 43'000.–

Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel; die tatsächliche Berechnung folgt festen Vorgaben und berücksichtigt bestehende Verpflichtungen, Leasingverträge und Unterhaltszahlungen. Entscheidend ist das Prinzip: Wer diese Rechnung nicht besteht, darf den Kredit nicht erhalten – auch wenn er ihn möchte.

Verstösst der Kreditgeber gegen diese Pflicht, wird es für ihn teuer: Er verliert den Zins und die Kosten, bei schwerwiegenden Verstössen zusätzlich den Anspruch auf Rückzahlung des Kreditbetrags. Wer den Verdacht hat, dass die Prüfung nicht ernsthaft durchgeführt wurde – etwa weil weder Lohnnachweis noch Budgetangaben verlangt wurden – hat einen konkreten Ansatzpunkt.

Wenn die monatliche Belastung bereits heute knapp ist, ist ein zusätzlicher Kredit selten die Lösung. In dieser Situation ist eine anerkannte Schuldenberatungsstelle die bessere Adresse als ein weiterer Vertrag. Wie Mahnungen und Betreibungsschreiben einzuordnen sind, erklären Mahnung verstehen und Betreibung verstehen.

Prüfreihenfolge vor der Unterschrift

Fünf Schritte in dieser Reihenfolge. Jeder baut auf dem vorherigen auf – und der erste entscheidet, ob die übrigen überhaupt anwendbar sind.

Prüfreihenfolge für einen Konsumkreditvertrag in fünf Schritten Fünf Schritte: zuerst prüfen, ob das Konsumkreditgesetz überhaupt greift, dann den effektiven Jahreszins suchen und mit dem geltenden Höchstzins vergleichen, anschliessend die Pflichtangaben abhaken, danach die Gesamtkosten aus Rate mal Anzahl Raten minus Nettobetrag berechnen und zuletzt die Widerrufsfrist ab Erhalt der Vertragskopie notieren. Fehlt eine Pflichtangabe, ist das ein konkreter Ansatzpunkt für eine Rückfrage. 1 Greift das Gesetz? Betrag zwischen 500 und 80'000 Franken, Laufzeit über drei Monate, privater Zweck. 2 Effektiven Jahreszins suchen Mit dem geltenden Höchstzins vergleichen. Fehlt die Zahl, ist das der erste Befund. 3 Pflichtangaben abhaken Nettobetrag, Raten, Laufzeit, Hinweis auf das Widerrufsrecht, Versicherungen. 4 Gesamtkosten rechnen Rate mal Anzahl Raten, minus Nettobetrag. Kürzere Laufzeit gegenrechnen. 5 Widerrufsfrist notieren 14 Tage ab Erhalt der Vertragskopie – Datum sofort in den Kalender eintragen. Fehlt eine Pflichtangabe? Schriftlich nachfragen, bevor Sie zahlen – und die Unterlagen vollständig aufbewahren.

Wer diese fünf Schritte einmal durchgeht, kennt sein Angebot besser als die meisten Kundinnen am Schalter – und stellt die Fragen, die tatsächlich etwas ändern. Eine strukturierte Auswertung nimmt Ihnen diese Arbeit ab; wie sie aussieht, zeigt Vertragsanalyse für Laien.

Vorzeitige Rückzahlung: jederzeit möglich

Sie dürfen einen Konsumkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Für die nicht beanspruchte Zeit sind Zinsen und Kosten zu erlassen – der Kredit wird dadurch günstiger, nicht teurer.

Praktisch gehen Sie so vor: Verlangen Sie schriftlich eine Ablöseabrechnung per Stichtag. Sie sollte den Restsaldo, den Erlass für die nicht beanspruchte Zeit und den effektiv zu zahlenden Betrag getrennt ausweisen. Prüfen Sie, ob der Erlass tatsächlich abgezogen wurde – und ob Positionen auftauchen, die nicht im ursprünglichen Vertrag standen.

Vorsicht bei mitfinanzierten Versicherungen: Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, sollte auch die Restschuldversicherung enden und die anteilige Prämie zurückerstattet werden. Diese Position wird in Abrechnungen häufig vergessen – fragen Sie ausdrücklich danach.

Wer eine Abrechnung erhält, die er nicht nachvollziehen kann, formuliert am besten eine sachliche Rückfrage mit konkreten Positionsnummern. Wie ein solches Schreiben aufgebaut ist, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief; um Fristangaben darin richtig zu lesen, hilft Frist im Brief verstehen.

Zahlungsverzug und Kündigung des Kredits

Gerät eine Rate in Rückstand, kann der Kreditgeber nicht sofort den ganzen Kredit fällig stellen. Voraussetzung ist, dass der Rückstand mindestens zehn Prozent des Nettobetrags erreicht und eine schriftliche Nachfrist von 30 Tagen erfolglos verstrichen ist. Zudem darf der Verzugszins den vereinbarten Kreditzins nicht übersteigen.

Früh und schriftlich

Zahlungsschwierigkeit melden, bevor eine Rate ausfällt · Stundung oder Ratenanpassung schriftlich beantragen · Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen · Bei anhaltenden Problemen eine anerkannte Schuldenberatung beiziehen

Noch reparierbar

Erste Mahnung erhalten · Nachfrist läuft · Rückstand unter zehn Prozent des Nettobetrags · Ein Gespräch mit einem konkreten Zahlungsvorschlag ist jetzt am wirksamsten

Dringend handeln

Nachfrist abgelaufen, Kredit fällig gestellt · Zahlungsbefehl zugestellt · Weitere Kredite zur Ablösung bestehender Schulden aufgenommen · Hier zählt Tempo und fachliche Unterstützung

Der wirksamste Zeitpunkt liegt immer vor der ersten verpassten Rate. Ein schriftlicher Vorschlag – etwa eine vorübergehend reduzierte Rate mit späterem Ausgleich – wird häufiger akzeptiert, als man erwartet, weil auch der Kreditgeber ein Interesse an einer geordneten Rückzahlung hat. Was ein Zahlungsbefehl bedeutet und welche kurze Frist er auslöst, erklärt Zahlungsbefehl verstehen.

ZEK-Meldung und Kreditanfragen

Gewährte Konsumkredite, Kreditanfragen und Zahlungsstörungen werden der Zentralstelle für Kreditinformation gemeldet. Das ist kein Makel, sondern der Mechanismus, mit dem die Kreditfähigkeitsprüfung überhaupt funktionieren kann – aber es hat praktische Folgen.

  • Anfragen hinterlassen Spuren. Mehrere Anfragen in kurzer Zeit können den Eindruck erwecken, es bestehe ein dringender Finanzierungsbedarf. Vergleichen Sie Angebote deshalb, bevor Sie mehrere Anträge stellen.
  • Sie haben ein Auskunftsrecht. Sie können erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind, und die Berichtigung falscher Einträge verlangen.
  • Einträge halten sich. Auch nach vollständiger Rückzahlung bleiben Angaben für eine gewisse Zeit sichtbar. Verlangen Sie nach der Ablösung eine Bestätigung der vollständigen Tilgung.
  • Ein Widerruf gehört korrigiert. Wer innert 14 Tagen widerruft, sollte prüfen, ob eine bereits erfolgte Meldung angepasst wird.

Diese Punkte sind auch dann relevant, wenn Sie den Kredit gar nicht abschliessen – etwa wenn Sie mehrere Offerten einholen. Wer seine Unterlagen dazu ordnet und aufbewahrt, hat es später leichter; dokumentenhilfe.ch beschreibt, wie das ohne Aufwand gelingt.

Beispiel aus der Praxis

Tobias L. finanziert eine Küche über den Möbelhändler, CHF 18'000.– auf 48 Monate, «attraktive Rate von CHF 429.–». Im Vertrag steht ein Zinssatz von 6,5 Prozent, daneben eine «Bearbeitungspauschale» von CHF 490.– und eine Restschuldversicherung mit monatlicher Prämie. Einen effektiven Jahreszins findet er nicht.

Ergebnis: Tobias rechnet zuerst nach: 48 × CHF 429.– ergibt CHF 20'592.–, also rund CHF 2'590.– Kosten auf CHF 18'000.– – deutlich mehr, als 6,5 Prozent nahelegen, weil Pauschale und Prämie mitlaufen. Dann fragt er schriftlich nach dem effektiven Jahreszins und weist darauf hin, dass dieser zu den Pflichtangaben gehört. Der Händler liefert die Zahl nach und bietet gleichzeitig eine Variante ohne Restschuldversicherung an, die rund CHF 800.– günstiger ist. Tobias nutzt zusätzlich die Widerrufsfrist als Bedenkzeit. Die Lehre: Wer nach der einen fehlenden Zahl fragt, bekommt oft ein besseres Angebot.

Musterschreiben: Widerruf des Kreditvertrags

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – Widerruf innert Frist, Rückfrage zu fehlenden Angaben oder vorzeitige Rückzahlung? 2. Welche Fristen gelten, insbesondere wann Sie die Vertragskopie erhalten haben? 3. Welche Informationen gehören in die Vorlage – Vertragsnummer, Datum, allfällig bereits erhaltener Betrag?

Muster: Widerruf innert 14 Tagen

Betreff: Widerruf des Kreditvertrags Nr. [Vertragsnummer] vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit widerrufe ich den oben genannten Kreditvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Die Vertragskopie habe ich am [Datum] erhalten.

Vertragsnummer: [Nummer]
Nettokreditbetrag: CHF [Betrag]

Sofern bereits eine Auszahlung erfolgt ist, bitte ich Sie um Mitteilung des Rückzahlungsbetrags und der Kontoverbindung. Zudem bitte ich Sie, eine allfällig mitabgeschlossene Restschuldversicherung ebenfalls aufzuheben und eine bereits erfolgte Meldung an die Zentralstelle für Kreditinformation entsprechend zu korrigieren.

Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung dieses Widerrufs bis zum [Datum].

Freundliche Grüsse
[Name, Adresse, Datum, Unterschrift]

Dieses Muster funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die zugrunde liegenden Informationen bekannt sind. Sind Fristen, Beträge, Voraussetzungen oder der Sachverhalt unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden. Versenden Sie den Widerruf eingeschrieben und bewahren Sie Kopie und Beleg auf – die rechtzeitige Erklärung müssen Sie belegen können. Wie Fristen in Dokumenten zu lesen sind, erklärt Fristen in Dokumenten verstehen.

Typische Klauseln – und was sie wirklich bewirken

Zum Schluss die Formulierungen, die in Kreditverträgen und Finanzierungsangeboten am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:

Klausel oder AussageWirkungWorauf Sie achten
«Zinssatz ab 4,9 %»Ein Einstiegssatz für Bestbonität, nicht Ihr SatzDen für Sie geltenden effektiven Jahreszins schriftlich nennen lassen
«0 % Finanzierung»Zinsfrei heisst nicht kostenfrei, wenn Gebühren anfallenGesamtkosten rechnen: Summe aller Raten minus Kaufpreis
«Inklusive Ratenschutzversicherung»Erhöht den finanzierten Betrag und damit die ZinsbasisPrämie, Leistungsumfang und Ausschlüsse getrennt prüfen
«Bearbeitungsgebühr einmalig CHF ...»Gehört in den effektiven Jahreszins eingerechnetIst sie im ausgewiesenen Satz enthalten? Nachfragen lohnt sich
«Vorzeitige Rückzahlung nur mit Zustimmung»Steht im Widerspruch zum gesetzlichen Recht auf vorzeitige RückzahlungKlausel dokumentieren; sie ändert nichts am Anspruch auf Zinserlass
«Der Kunde bestätigt, alle Unterlagen erhalten zu haben»Erschwert später den Nachweis, dass Angaben fehltenNur unterschreiben, wenn Sie die genannten Unterlagen tatsächlich in der Hand haben

Wer die eigene Klausel in keiner Zeile wiederfindet, hat den Normalfall vor sich: eine Formulierung, die für sich harmlos wirkt und ihre Bedeutung erst im Zusammenspiel mit Laufzeit, Nebenkosten und Versicherungen entfaltet. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung. Einseitige Konstruktionen ordnet Unfairer Vertrag – was tun ein, und wie einzelne Klauseltypen wirken, zeigt Vertragsklauseln einfach erklärt.

Checkliste: Ihr Kreditvertrag in zwölf Fragen

  • Liegt der Betrag zwischen CHF 500.– und CHF 80'000.– und beträgt die Laufzeit mehr als drei Monate?
  • Steht der effektive Jahreszins ausdrücklich als solcher im Vertrag?
  • Liegt er innerhalb des aktuell geltenden Höchstzinssatzes?
  • Sind Nettobetrag, Ratenhöhe, Ratenzahl und Laufzeit vollständig genannt?
  • Enthält der Vertrag einen Hinweis auf das Widerrufsrecht mit Frist und Form?
  • Haben Sie das Datum notiert, an dem Sie die Vertragskopie erhalten haben?
  • Wie hoch sind die Gesamtkosten – Summe aller Raten minus Nettobetrag?
  • Wie verändert sich diese Zahl bei einer kürzeren Laufzeit?
  • Sind Versicherungen mitfinanziert, und kennen Sie deren Prämie und Umfang?
  • Wurden Lohnnachweis und Budgetangaben für die Kreditfähigkeitsprüfung verlangt?
  • Haben Sie alle im Vertrag erwähnten Unterlagen tatsächlich erhalten?
  • Ist die Ratenhöhe auch dann tragbar, wenn eine unerwartete Ausgabe dazukommt?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto weniger wissen Sie über die Kosten, die Sie über Jahre tragen. Der Aufwand für die Antworten liegt bei einer halben Stunde – der Unterschied im Ergebnis oft im vierstelligen Bereich. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, was der Kredit wirklich kostet

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die enthaltenen und fehlenden Pflichtangaben, die Gesamtkosten über die Laufzeit, die mitfinanzierten Nebenpositionen, die laufenden Fristen und eine Checkliste für Ihre Rückfrage.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Personen, die ein Kredit- oder Finanzierungsangebot vor sich haben und es einordnen möchten – und für alle, die bei einem laufenden Kredit wissen wollen, was im Vertrag steht und welche Rechte daraus folgen.

Was erklärt wird

Der Geltungsbereich des Konsumkreditgesetzes, die Pflichtangaben und die Folgen ihres Fehlens, effektiver Jahreszins und Höchstzinssatz, die Berechnung der Gesamtkosten, das Widerrufsrecht, die Kreditfähigkeitsprüfung, vorzeitige Rückzahlung, Zahlungsverzug und die Meldung an die Zentralstelle für Kreditinformation.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Angaben enthalten sind, was der Kredit über die Laufzeit kostet, welche Nebenpositionen mitlaufen, welche Fristen gelten und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine Finanz-, Anlage- oder Schuldenberatung, keine Kreditvermittlung, keine Empfehlung für oder gegen einen Abschluss, keine Bonitätsauskunft und keine Vertretung gegenüber Kreditgeber, Inkassostelle oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Inhalte, Zinsangaben und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder finanzielle Beratung. Der Höchstzinssatz wird periodisch angepasst – prüfen Sie vor einem Abschluss den aktuell gültigen Wert. Massgebend sind Ihr Vertrag, die zugehörigen Bedingungen und die Umstände des Einzelfalls. Wenn die finanzielle Belastung bereits heute schwer tragbar ist, wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldenberatungsstelle; bei einem Streit über eine Forderung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson bei.

Kreditvertrag prüfen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenZusammenfassung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
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1. Ihre Anfrage
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2. Ihre Antwort, Seite 1
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Sie erhalten eine verständliche Vertragsauswertung mit Zusammenfassung, wichtigen Punkten, PDF-Download, Word-Datei, Fragen-Checkliste und möglicher Rückfrage-Formulierung.
Kreditvertrag: Klausel für Klausel erklärtIn Alltagssprache, mit den Stellen, die für Ihre Frage wirklich zählen.
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
Auffällige Klauseln benanntKosten, Bindung, Haftung – was ungewöhnlich ist, steht drin.
PDF, Word-Datei und ChecklisteBearbeitbar, damit Sie Formulierungen direkt übernehmen können.
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Häufige Fragen: Kreditvertrag

Was gilt als Konsumkredit?

Ein Kredit einer gewerbsmässigen Kreditgeberin an eine Privatperson für private Zwecke, mit einem Betrag zwischen 500 und 80'000 Franken und einer Laufzeit von mehr als drei Monaten. Dazu zählen Barkredite, Kredit- und Kundenkartenkredite, Überziehungskredite sowie Konsumgüterleasing. Hypotheken, Geschäftskredite und Darlehen unter Privatpersonen fallen nicht darunter.

Wie hoch darf der Zins sein?

Der Höchstzinssatz wird periodisch festgelegt und liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 10 Prozent für Barkredite und 12 Prozent für Überziehungs-, Kredit- und Kundenkartenkredite. Massgebend ist der effektive Jahreszins. Da der Satz an einen Referenzzinssatz gekoppelt ist und mindestens jährlich überprüft wird, lohnt sich vor einem Abschluss ein Blick auf den aktuell gültigen Wert.

Was ist der effektive Jahreszins?

Er enthält sämtliche Kosten des Kredits – Zinsen, Bearbeitungskosten und weitere Gebühren – umgerechnet auf ein Jahr. Nur diese Zahl macht Angebote vergleichbar. Ein tiefer Nominalzins neben hohen Nebenkosten kann teurer sein als ein höherer Nominalzins ohne Zusatzkosten.

Kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?

Ja. Bei Konsumkrediten besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragskopie. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären und braucht keine Begründung. Bewahren Sie eine Kopie und den Versandnachweis auf.

Was bedeutet die Kreditfähigkeitsprüfung?

Ein Konsumkredit darf nur gewährt werden, wenn die Kreditnehmerin ihn innert 36 Monaten aus dem pfändbaren Teil des Einkommens zurückzahlen könnte – auch wenn die vereinbarte Laufzeit länger ist. Grundlage ist eine Budgetrechnung mit Existenzminimum, Miete, Steuern und bestehenden Verpflichtungen.

Was ist die ZEK und was wird dort gemeldet?

Die Zentralstelle für Kreditinformation führt Meldungen über gewährte Konsumkredite, Kreditanfragen und Zahlungsstörungen. Jede Anfrage kann einen Eintrag erzeugen. Sie haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und auf Berichtigung falscher Einträge.