Haustürgeschäft & Widerruf · Stand: Juli 2026
Auswertung Ihres Falls für CHF 23.– einmalig

An der Tür unterschrieben – und jetzt raus aus dem Vertrag?

Der Vertreter war freundlich, das Angebot klang gut, die Unterschrift war schnell gesetzt. Zu Hause kommen die Zweifel. Bei einem Haustürgeschäft haben Sie in der Schweiz 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen – ohne Grund, ohne Diskussion. Das gilt auch für Abschlüsse am Telefon, auf der Strasse oder an einer Kaffeefahrt. Laden Sie Vertrag und Unterlagen hoch und Sie erhalten eine verständliche Auswertung, ob der Widerruf greift, wie lange die Frist noch läuft und wie Sie ihn sauber erklären. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor die Frist verstreicht.

🔒 Vertraulich behandelt ✏️ Daten können geschwärzt werden ✉️ Nur E-Mail-Adresse nötig 👤 Keine Registrierung
Kurzantwort

Ein Haustürgeschäft können Sie in der Schweiz innert 14 Tagen widerrufen. Das Recht gilt, wenn Ihnen der Vertrag an der Wohnungstür, am Arbeitsplatz, auf der Strasse, am Telefon oder an einer Werbeveranstaltung angetragen wurde und der Betrag über 100 Franken liegt (Art. 40a ff. OR). Die Frist beginnt erst, wenn Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden. Ein formloser, aber nachweisbarer Widerruf genügt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • 14 Tage: Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen.
  • Wo: Tür, Arbeitsplatz, Strasse, Telefon, Kaffeefahrt.
  • Schwelle: Leistung über 100 Franken (Art. 40a OR).
  • Fristbeginn: erst mit korrekter Belehrung – sonst später.
  • Form: formlos gültig, aber eingeschrieben belegbar.
14 Tage WiderrufBei Haustür-, Strassen- und Telefongeschäften ab CHF 100.
Art. 40a ff. ORGesetzlich geregelt im Obligationenrecht.
Frist ab BelehrungOhne Information über das Recht läuft keine Frist.
CHF 23.– einmaligVerständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.
Ablauf eines Widerrufs beim Haustürgeschäft in vier Schritten Vertrag an der Tür abschliessen, zu Hause die Lage prüfen, innert 14 Tagen schriftlich widerrufen und den Versand belegen, danach erhalten Sie Ihr Geld zurück. ✍️ 1. Abschluss an Tür / Telefon 🤔 2. Prüfen gilt Widerruf? ✉️ 3. Widerruf schriftlich, mit Nachweis 💰 4. Zurück Geld & Ware retour Zwischen Schritt 1 und 3 liegen höchstens 14 Tage.
Vom Kugelschreiber an der Tür bis zum Geld zurück: der Widerruf läuft in vier überschaubaren Schritten – die Uhr tickt ab dem Abschluss.

Was ist ein Haustürgeschäft überhaupt?

Ein Haustürgeschäft ist ein Vertrag, den Sie in einer Situation abschliessen, in der Sie nicht mit einem Verkaufsgespräch gerechnet haben und dem Druck kaum ausweichen können. Der Gesetzgeber nennt das im Obligationenrecht «Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge» (Art. 40a ff. OR). Weil Sie sich in solchen Momenten weder in Ruhe informieren noch Angebote vergleichen können, gibt Ihnen das Gesetz ein Reurecht: die Möglichkeit, den Abschluss innert 14 Tagen rückgängig zu machen.

Wichtig ist die Abgrenzung nach oben und unten. Das Recht greift nur, wenn die Leistung des Anbieters mehr als 100 Franken beträgt und die Ware oder Dienstleistung für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt ist. Der klassische Ladenkauf und die selbst ausgelöste Onlinebestellung zählen nicht dazu – dort gibt es kein solches Reurecht. Wo die Grenze zwischen echtem Anspruch und blossem Entgegenkommen verläuft, ordnet die Schwesterseite Kein Rückgaberecht in der Schweiz ein.

Der springende Punkt ist die Überrumpelung. Nicht der Ort allein entscheidet, sondern die Frage, ob Sie das Gespräch selbst gesucht haben oder ob es an Sie herangetragen wurde. Genau deshalb prüft man bei jedem Fall zuerst, wie der Kontakt zustande kam. Bei verschachtelten Verträgen, langen Laufzeiten oder versteckten Klauseln hilft ein zweiter Blick, etwa über Vertragsklauseln einfach erklärt.

Das sehen wir täglich

Viele denken, das Widerrufsrecht hänge am Produkt. In Wahrheit hängt es an der Situation: Derselbe Staubsauger gibt Ihnen an der Haustür ein Widerrufsrecht, im Fachgeschäft nicht.

Wo das Widerrufsrecht wirklich gilt

Das Gesetz zählt die erfassten Situationen konkret auf (Art. 40b OR). Gemeinsam ist ihnen, dass Sie an einem Ort angesprochen werden, an dem Sie kein Verkaufsgespräch erwarten. Dazu gehört der Besuch an Ihrer Wohnungstür, das Gespräch am Arbeitsplatz und in dessen unmittelbarer Umgebung, die Ansprache in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf der Strasse sowie der Abschluss an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugscharakter – der klassischen Kaffeefahrt.

Seit der Revision von 2016 sind ausdrücklich auch telefonisch angebahnte Verträge erfasst. Ruft ein Anbieter unaufgefordert an und Sie sagen am Hörer zu, gilt dieselbe Frist wie beim Besuch an der Tür. Damit hat der Gesetzgeber eine Lücke geschlossen, die früher zu vielen Streitfällen führte. Wie ein am Telefon geschlossener Abschluss im Kleingedruckten aussieht, zeigt am Mobilbeispiel der Handyvertrag verstehen.

SituationWiderruf möglich?Grundlage
Vertreter an der WohnungstürJa – 14 Tage ab CHF 100Art. 40b lit. a OR
Ansprache am ArbeitsplatzJa – 14 Tage ab CHF 100Art. 40b lit. a OR
Strasse, Platz oder TramJa – 14 Tage ab CHF 100Art. 40b lit. b OR
Kaffeefahrt / WerbeausflugJa – 14 Tage ab CHF 100Art. 40b lit. c OR
Unaufgeforderter TelefonanrufJa – 14 Tage ab CHF 100Art. 40b OR (seit 2016)
Kauf im LadengeschäftNein – kein WiderrufVertrag bindend
Selbst ausgelöste OnlinebestellungNein – nur freiwillige RückgabeAGB des Shops

Übersicht Stand Juli 2026. Massgebend ist immer der konkrete Vertrag; Beträge und Regeln können sich ändern.

«Sie haben doch hier unterschrieben, da gibt es kein Zurück mehr.»

Was das rechtlich bedeutet

Bei einem Haustürgeschäft ist dieser Satz oft schlicht falsch. Die Unterschrift bindet Sie nicht sofort endgültig – die 14-tägige Widerrufsfrist läuft trotzdem, und der Anbieter muss Sie sogar darauf hinweisen.

Widerruf – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Widerruf prüfen lassen – CHF 23

Wann Sie ausnahmsweise nicht widerrufen können

So breit das Recht ist, es hat klare Grenzen (Art. 40c OR). Kein Widerruf besteht, wenn Sie selbst die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht haben – wer den Handwerker bewusst zu sich bestellt oder den Anbieter zurückruft, um zu kaufen, wurde nicht überrumpelt. Ebenso ausgenommen sind Abschlüsse an einem Markt- oder Messestand, weil dort jeder mit Verkauf rechnet.

Auch die 100-Franken-Schwelle ist eine echte Grenze: Liegt die Leistung darunter, greift das Reurecht nicht. Bei Abonnements mit fester Laufzeit werden die einzelnen Raten zusammengezählt, sodass die Schwelle oft doch erreicht wird. Und Versicherungsverträge folgen eigenen Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes, nicht den Artikeln zum Haustürgeschäft.

Entscheidungsbaum: Darf ich mein Haustürgeschäft widerrufen? Wurde der Vertrag an einem überrumpelnden Ort geschlossen, liegt der Betrag über hundert Franken und haben Sie den Kontakt nicht selbst gesucht, besteht ein Widerrufsrecht. Fehlt eine dieser Bedingungen, in der Regel nicht. Tür, Strasse, Telefon oder Kaffeefahrt? Betrag über CHF 100? (Raten werden addiert) Kontakt nicht selbst gesucht? kein Markt-/Messestand Widerruf möglich 14 Tage Frist meist kein Recht Vertrag bindet
Drei Fragen entscheiden: Nur wenn alle mit Ja beantwortet werden, steht Ihnen der Widerruf offen.
Hier greift der Widerruf
  • Unangekündigter Vertreterbesuch zu Hause.
  • Zusage an einer Kaffeefahrt oder Verlosung.
  • Unaufgeforderter Werbeanruf mit Abschluss.
  • Ansprache auf der Strasse mit Sofort-Unterschrift.
Hier greift er nicht
  • Sie haben den Termin selbst vereinbart.
  • Abschluss am Messe- oder Marktstand.
  • Leistung unter 100 Franken.
  • Kauf im Laden oder selbst bestellt online.
Typischer Irrtum

«Ich habe zurückgerufen, also habe ich das Gespräch gewollt.» Ein blosser Rückruf auf eine hinterlassene Nummer reicht dafür meist nicht – entscheidend ist, ob Sie die Verhandlung inhaltlich verlangt haben.

Die 14-Tage-Frist – und warum sie oft später beginnt

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (Art. 40e OR). Sie beginnt aber nicht automatisch mit der Unterschrift, sondern erst, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Sie haben den Vertrag abgeschlossen und Sie wurden über Ihr Widerrufsrecht informiert. Diese Information ist Pflicht des Anbieters (Art. 40d OR): Er muss Sie schriftlich über Frist und Form des Widerrufs sowie über seine Adresse in Kenntnis setzen.

Genau hier liegt ein Hebel, den viele übersehen. Fehlt die Belehrung, läuft die Frist nicht an. Wer nie korrekt über sein Widerrufsrecht informiert wurde, kann den Vertrag auch Wochen nach dem Abschluss noch widerrufen, sobald er vom Recht erfährt. Die vermeintlich abgelaufene Frist ist dann oft gar nicht abgelaufen. Für die Fristwahrung genügt es, dass Sie den Widerruf am letzten Tag der Post übergeben – er muss nicht am 14. Tag beim Anbieter eintreffen.

Fristbeginn mit und ohne korrekte Belehrung Mit korrekter Belehrung startet die 14-Tage-Frist am Tag des Abschlusses. Ohne Belehrung startet sie gar nicht und beginnt erst, sobald der Kunde vom Widerrufsrecht erfährt. Mit Belehrung Abschluss Tag 14 – Frist endet Ohne Belehrung Abschluss Frist läuft nicht … Kenntnis vom Recht dann erst 14 Tage
Ohne korrekte Belehrung verschiebt sich der Fristbeginn nach hinten – ein häufig übersehener Vorteil für den Kunden.

«Ein Widerruf ist nach Vertragsschluss ausgeschlossen.»

Warum diese Klausel oft ins Leere läuft

Eine solche Zeile im Vertrag hebt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht auf – es ist zwingend und kann nicht wegbedungen werden. Schlimmer noch: Wer so «belehrt», erfüllt die Pflicht aus Art. 40d OR gerade nicht, und die Frist beginnt trotzdem nicht zu laufen.

Aus der Praxis

In vielen Unterlagen fällt auf, dass die Widerrufsbelehrung fehlt, unvollständig ist oder im Kleingedruckten versteckt wurde. Wer das erkennt, hat oft deutlich mehr Zeit als die genannten 14 Tage – und der pauschale Hinweis «zu spät» stimmt dann nicht.

So widerrufen Sie richtig – Schritt für Schritt

Der Widerruf selbst ist unkompliziert. Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form: Sie müssen den Vertrag nicht in einer besonderen Schriftform kündigen und auch keine Gründe angeben. Trotzdem sollten Sie schriftlich vorgehen, denn den rechtzeitigen Versand müssen im Streitfall Sie beweisen. Ein eingeschriebener Brief ist deshalb der sicherste Weg; eine E-Mail mit Lesebestätigung kann ergänzend dienen.

Formulieren Sie klar, dass Sie den Vertrag widerrufen, und nennen Sie die Eckdaten, damit der Anbieter den Fall zuordnen kann. Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Reagiert der Anbieter gar nicht oder mit Textbausteinen, hilft es, das Antwortschreiben ruhig und sachlich einzuordnen – dabei unterstützt briefhilfe.ch, das Behörden- und Firmenpost verständlich macht.

1Frist bestimmen

Abschlussdatum und Belehrung prüfen – wann endet Tag 14 wirklich?

2Widerruf schreiben

Kurz, ohne Begründung: «Ich widerrufe den Vertrag vom …».

3Nachweisbar senden

Eingeschrieben abschicken, Kopie und Beleg aufbewahren.

4Rückabwicklung

Ware zurückgeben, geleistete Zahlungen zurückverlangen.

Bestandteil des WiderrufsWas hineingehörtWarum es zählt
Ihre AngabenName, Adresse, Vertrags- oder KundennummerDer Anbieter kann den Fall zuordnen
VertragsbezugDatum und Gegenstand des AbschlussesZeigt, welchen Vertrag Sie widerrufen
Widerrufserklärung«Ich widerrufe diesen Vertrag»Muss eindeutig sein, keine Begründung nötig
Datum & VersandTagesdatum, eingeschrieben verschicktBeweist die Fristwahrung
RückforderungHinweis auf Rückerstattung bereits gezahlter BeträgeLeitet die Rückabwicklung ein

Bausteine eines wirksamen Widerrufs. Stand Juli 2026; ein Musterschreiben ersetzt keine Einzelfallprüfung.

«Ich widerrufe den am 12. Juli 2026 an meiner Wohnungstür geschlossenen Vertrag über … vollumfänglich.»

Warum diese Formulierung trägt

Sie ist eindeutig, datiert und nennt den Vertrag. Mehr braucht es nicht: keine Rechtfertigung, keine Entschuldigung. Eingeschrieben verschickt, ist der Widerruf damit nachweisbar erklärt.

Telefonverträge und Kaffeefahrten: die häufigsten Fälle

Zwei Konstellationen tauchen besonders oft auf. Der unaufgeforderte Werbeanruf endet nicht selten mit einem mündlichen Ja, das der Anbieter als Vertrag wertet und kurz darauf schriftlich bestätigt. Seit 2016 steht Ihnen auch hier das 14-tägige Widerrufsrecht zu. Prüfen Sie die Bestätigung genau: Fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, hat die Frist noch gar nicht begonnen.

Die Kaffeefahrt ist der zweite Klassiker. Eine günstige Ausflugsfahrt, ein Mittagessen, dann die Produktvorführung mit Kaufdruck – und am Ende ein Vertrag über Heizdecken, Magnetmatratzen oder Küchengeräte zu überhöhten Preisen. Solche Abschlüsse an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugscharakter fallen ausdrücklich unter den Widerruf. Bei langen Bindungen oder Ratenmodellen lohnt zusätzlich der Blick auf Kreditverträge, denn Konsumkredite haben ein eigenes, ebenfalls 14-tägiges Widerrufsrecht.

Grün: klar widerrufbar

Vertreterbesuch, Kaffeefahrt oder Werbeanruf mit Abschluss über 100 Franken, den Sie nicht verlangt haben.

Gelb: genau prüfen

Termin teils selbst vereinbart, Belehrung unklar, Betrag knapp an der Schwelle – hier lohnt die Einzelfallprüfung.

Rot: kein Widerruf

Messestand, ausdrücklich gewünschtes Gespräch, Leistung unter 100 Franken oder Versicherungsvertrag.

Praxisbeispiel

Auf einer Kaffeefahrt wird ein Massagesessel für CHF 3'900 verkauft. Weil der Abschluss an einer Werbeveranstaltung erfolgte und über 100 Franken liegt, greift das 14-tägige Widerrufsrecht klar.

Was nach dem Widerruf mit Geld und Ware passiert

Mit dem Widerruf fällt der Vertrag dahin, und beide Seiten geben zurück, was sie erhalten haben (Art. 40f OR). Haben Sie bereits bezahlt, muss der Anbieter Ihnen den Betrag erstatten. Wurde die Ware schon geliefert, geben Sie sie zurück. Für die blosse Prüfung der Sache – etwa das Auspacken und Ansehen – müssen Sie keinen Wertersatz leisten; erst eine darüber hinausgehende Nutzung kann anders zu beurteilen sein.

Praktisch heisst das: Warten Sie mit dem Gebrauch, bis die Frist sicher abgelaufen ist oder Sie sich entschieden haben. Wer die Ware sofort intensiv nutzt, erschwert die saubere Rückabwicklung. Bleibt der Anbieter stur und verweigert die Rückzahlung, ist ein ruhiges, belegtes Schreiben der nächste Schritt – und bei grösseren Beträgen der Beizug einer Fachperson oder einer Konsumentenorganisation.

14Tage Widerrufsfrist bei Haustür, Telefon und Kaffeefahrt
100Franken Mindestbetrag, damit das Recht greift
0Gründe, die Sie für den Widerruf angeben müssen

Ein Beispiel aus der Praxis

Anonymisierter Fall

Ein Rentner lässt sich von einem Vertreter an der Wohnungstür zu einem Vertrag über ein «Gesundheitsbett» für CHF 2'480 überreden. Am nächsten Morgen bereut er den Abschluss. Der Anbieter erklärt am Telefon, der Vertrag sei «rechtsgültig unterschrieben und bindend».

In der Auswertung zeigt sich: Der Abschluss fand an der Wohnungstür statt, der Betrag liegt weit über hundert Franken, und im Vertrag fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung. Damit greift Art. 40a ff. OR – und die Frist hatte mangels Belehrung noch nicht einmal zu laufen begonnen.

Ergebnis: Die Auswertung ordnet den Fall als widerrufbares Haustürgeschäft ein und liefert eine sachliche Musterformulierung für den schriftlichen Widerruf mit Zustellnachweis – rechtzeitig eingeschrieben verschickt, mit Rückforderung der bereits geleisteten Anzahlung.
Aus der Praxis

Erfahrungsgemäss wirkt ein pauschales «bindend» am Telefon einschüchternd – hält aber der Prüfung oft nicht stand. Gerade bei Haustür- und Kaffeefahrtverträgen lohnt es sich, die Belehrung und die Frist nachzurechnen, statt die Aussage des Anbieters zu glauben.

Was Sie mit der Auswertung konkret bekommen

Kein Ratgeber-Text, sondern eine Einordnung genau Ihres Falls – verständlich und zum Mitnehmen.

Haustürgeschäft klar eingeordnet
Ob Ihr Abschluss unter Art. 40a ff. OR fällt und der Widerruf greift.
Frist genau berechnet
Wann Tag 14 endet – und ob die Frist mangels Belehrung noch offen ist.
Belehrung geprüft
Ob der Anbieter seiner Informationspflicht nach Art. 40d OR nachgekommen ist.
Musterwiderruf dabei
Ein sachlicher, nachweisbarer Widerrufstext als Vorlage zum Versenden.
Vertraulich behandelt
Nur E-Mail nötig, keine Registrierung, Daten können geschwärzt werden.
!Keine Rechtsberatung
Keine Vertretung und keine verbindliche Beurteilung der Durchsetzbarkeit.
Alles zusammen fürCHF 23.– einmalig

Für wen diese Seite gedacht ist – und wo ihre Grenzen liegen

Für wen geeignet?

Für alle, die an der Tür, am Telefon oder auf einer Kaffeefahrt unterschrieben haben und wissen wollen, ob und bis wann sie den Vertrag noch widerrufen können.

Was wird erklärt?

Ob ein Haustürgeschäft vorliegt, wie die 14-Tage-Frist läuft, welche Rolle die Belehrung spielt und wie der Widerruf sauber erklärt wird – bezogen auf Ihre Situation.

Woher die Fachlichkeit kommt

Die Einordnung stützt sich auf das Obligationenrecht (Art. 40a–40f OR) und die Revision von 2016, nicht auf eine behauptete Beraterrolle.

Was bewusst nicht angeboten wird

Keine Rechtsberatung, keine Vertretung gegenüber dem Anbieter und keine verbindliche Aussage, ob ein Widerruf im Streit durchsetzbar ist.

Grenzen der Information: Die Auswertung ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Bei Streit oder hohen Beträgen ziehen Sie eine Fachperson oder eine Konsumentenorganisation wie die Stiftung für Konsumentenschutz bei. Inhalt verantwortet vom Betreiber gemäss Impressum · zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026.

Wichtiger Hinweis: Die Auswertung dient der verständlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung, keine anwaltliche Prüfung und keine verbindliche Beurteilung, ob ein Widerruf im Einzelfall durchsetzbar ist.

Widerruf in der Praxis: Form, Nachweis und Anlaufstellen

Der Widerruf nach Art. 40a ff. OR ist an keine besondere Form gebunden – entscheidend ist, dass Sie ihn fristgerecht absenden und den Versand später belegen können. In der Schweiz heisst das in aller Regel: eingeschriebener Brief. Bewahren Sie den Aufgabebeleg auf, er ist Ihr Nachweis, falls der Anbieter den Eingang bestreitet. Eine E-Mail allein lässt sich im Streitfall schwer beweisen.

Kommt trotz Widerruf eine Rechnung, zahlen Sie nicht stillschweigend. Widersprechen Sie schriftlich und behalten Sie eine Kopie. Leitet der Anbieter eine Betreibung ein, erhalten Sie vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl – dagegen können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben, formlos und ohne Kosten.

Anlaufstellen in der Schweiz

Das SECO nimmt Meldungen zu missbräuchlichen Geschäftsbedingungen nach Art. 8 UWG entgegen. Die Stiftung für Konsumentenschutz und die kantonalen Beratungsstellen ordnen Ihren Fall ein. Das Betreibungsamt Ihrer Wohngemeinde ist zuständig, sobald eine Forderung in Franken betrieben wird.

Widerruf prüfen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenZusammenfassung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Vertrag und Freitextfrage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Vertragsauswertung mit Zusammenfassung und wichtigen Punkten
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Vertragsauswertung mit Fristen und Hinweisen
3. Ihre Antwort, Seite 2
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

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Auch geeignet für längere Verträge, mehrere Seiten, Vertragsentwürfe oder Handyfotos einzelner Vertragsseiten.

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Beschreiben Sie kurz, worum es geht oder was Sie zum Vertrag wissen möchten – zum Beispiel zu Fristen, Kosten, Kündigung, Pflichten, Haftung oder unklaren Klauseln.

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Widerruf: Klausel für Klausel erklärtIn Alltagssprache, mit den Stellen, die für Ihre Frage wirklich zählen.
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
Auffällige Klauseln benanntKosten, Bindung, Haftung – was ungewöhnlich ist, steht drin.
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Häufige Fragen zum Widerruf von Haustürgeschäften

Kann ich einen Vertrag an der Haustür widerrufen?

Ja, meistens. Wurde Ihnen das Geschäft an der Wohnungstür, am Arbeitsplatz oder auf der Strasse angetragen und liegt der Betrag über hundert Franken, dürfen Sie innert 14 Tagen widerrufen. Grundlage sind Art. 40a ff. OR. Voraussetzung ist, dass Sie den Kontakt nicht selbst gesucht haben.

Wie lange habe ich Zeit, ein Haustürgeschäft zu widerrufen?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt, sobald Sie den Vertrag abgeschlossen haben und über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Fehlt diese Belehrung, läuft die Frist nicht an, und Sie können auch später noch widerrufen. Massgebend ist, dass Ihr Widerruf am letzten Tag verschickt wird.

Muss der Widerruf schriftlich sein?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Sie sollten den Widerruf trotzdem schriftlich erklären, weil Sie den rechtzeitigen Versand beweisen müssen. Ein eingeschriebener Brief ist der sicherste Weg. Eine Begründung ist nicht nötig, die klare Erklärung des Widerrufs genügt vollständig.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Verträgen am Telefon?

Ja. Seit 2016 erfasst das Gesetz auch telefonisch angebahnte Verträge. Ruft ein Anbieter unaufgefordert an und Sie schliessen am Telefon ab, gilt dieselbe 14-tägige Widerrufsfrist wie beim Besuch an der Tür. Auch hier muss der Betrag über hundert Franken liegen.

Was passiert, wenn mich der Verkäufer nicht über das Widerrufsrecht informiert hat?

Dann beginnt die 14-Tage-Frist gar nicht zu laufen. Der Anbieter ist verpflichtet, Sie schriftlich über Frist und Form des Widerrufs sowie seine Adresse zu informieren. Unterlässt er das, können Sie den Vertrag auch Wochen später noch widerrufen, sobald Sie vom Recht Kenntnis erhalten.

Kann ich auch nach einer Kaffeefahrt widerrufen?

Ja. Ein Abschluss an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt verbunden ist, fällt ausdrücklich unter das Widerrufsrecht. Sie haben 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Bereits geleistete Zahlungen müssen Ihnen zurückerstattet werden, und Sie geben erhaltene Ware zurück.

Bevor Sie den Vertrag einfach hinnehmen

Ein Abschluss an der Tür, am Telefon oder auf einer Kaffeefahrt lässt sich oft noch widerrufen – auch wenn der Anbieter etwas anderes behauptet. Laden Sie den Vertrag hoch und Sie erfahren verständlich, ob der Widerruf greift und wie lange die Frist läuft, als PDF und Word mit Musterformulierung.