Die Erstlaufzeit
Wenn es Ihnen konkret um die feste Anfangsdauer geht, ist Mindestlaufzeit verstehen die passende Seite.
Die meisten Menschen kennen ihre Mindestlaufzeit – und verpassen trotzdem den Ausstieg. Weil die Bindung nicht dort endet, wo Sie handeln müssen: Bei 24 Monaten Laufzeit und zwei Monaten Kündigungsfrist ist Ende Monat 22 Schluss, nicht Ende Monat 24. Dazu kommen Bindungen, die gar nicht Laufzeit heissen: Restraten eines Geräts, zurückzuzahlende Rabatte, ein Tarifwechsel, der alles von vorn startet. Laden Sie Vertrag, AGB und Preisblatt hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: Woraus Ihre Bindung besteht, wann Ihr letzter Kündigungstag ist – und was ein Ausstieg kosten würde. Keine Rechtsberatung, sondern eine klare Rechnung.
Vertragsbindung ist der Zeitraum, in dem Sie nicht ordentlich herauskommen, ohne zu zahlen. Sie entsteht aus fünf Quellen, die sich addieren: der Mindestlaufzeit, der Kombination aus Kündigungsfrist und Kündigungstermin, einer Gerätefinanzierung, einer Rabatt- oder Bonusbindung und verbundenen Verträgen im Bündel. Entscheidend ist eine einzige Zahl: Ihr letzter Kündigungstag. Er liegt um die Kündigungsfrist vor dem Ende der Mindestlaufzeit – bei 24 Monaten Laufzeit und zwei Monaten Frist also Ende Monat 22. Wer aussteigen will, rechnet die Gesamtkosten: restliche Grundgebühren bis zum nächsten Termin plus offene Restraten plus zurückzuzahlende Boni. Diese Seite erklärt beides; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
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Fristen, Termine und Form für die Kündigung selbst zeigt Vertrag kündigen.
Am günstigsten ist die Bindung, die man vorher erkennt – dazu Vertrag vorher prüfen.
Vertragsbindung ist kein Fachbegriff aus dem Gesetz, sondern die Alltagsfrage dahinter: Wie lange komme ich hier nicht heraus, ohne zu zahlen? Sie ist an sich nichts Schlechtes – sie ist der Preis für Planungssicherheit, Rabatte und subventionierte Geräte. Problematisch wird sie erst, wenn sie länger dauert als gedacht oder aus mehr Teilen besteht als bekannt.
Unterschätzt wird sie aus drei Gründen. Erstens steht selten eine Zahl im Vertrag; die Bindung ergibt sich aus mehreren Stellen, die zusammengerechnet werden müssen. Zweitens sind die teuersten Teile oft die unauffälligsten – eine Ratenzeile für ein Gerät wirkt harmloser als eine Laufzeitangabe. Und drittens denken die meisten in Laufzeitende statt in Kündigungstermin. Genau diese Verwechslung kostet jedes Jahr Tausende von Menschen ein weiteres Vertragsjahr. Wie sich solche Vertragsstellen generell entschlüsseln lassen, zeigt Vertragssprache verstehen; die typischen Klauseltypen erklärt Vertragsklauseln einfach erklärt.
Vertrag oder Auftragsbestätigung, AGB und Preisblatt – bei Geräten auch den Ratenvertrag, bei Aktionen die Aktionsbedingungen. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa bis wann Sie kündigen müssen oder was ein Ausstieg kosten würde. Nur eine E-Mail-Adresse nötig, keine Registrierung.
Verständliche Übersicht mit allen Bindungsquellen, Ihrem letzten Kündigungstag, der Ausstiegsrechnung und einer Checkliste – als PDF und Word-Datei.
Fast jede Bindung lässt sich einer von fünf Quellen zuordnen. Wer alle fünf abfragt, hat die Rechnung vollständig – wer nur auf die Laufzeit schaut, hat sie fast nie.
| Quelle | Wie sie bindet | Wo sie steht |
|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | Feste Anfangsdauer, meist 12 oder 24 Monate – vorher keine ordentliche Kündigung | Vertragsvorderseite, Auftragsbestätigung |
| Frist + Termin | Auch ohne Laufzeit bindend: eine dreimonatige Frist auf einen einzigen Jahrestermin bindet faktisch bis zu 15 Monate | AGB, Abschnitt Kündigung |
| Gerätefinanzierung | Restraten laufen weiter oder werden fällig – unabhängig vom Abo | Separater Raten- oder Finanzierungsvertrag |
| Rabatt / Bonus | Wechselbonus oder Aktionspreis sind an eine Mindestdauer geknüpft; bei früherem Ausstieg Rückforderung | Aktionsbedingungen, Fussnoten im Angebot |
| Verbundene Verträge | Im Bündel (Internet + TV + Mobile) hängen Kündigung und Rabatt aneinander | Bündel- oder Kombi-Bedingungen |
Die zweite Zeile ist die unbekannteste. Eine Kündigungsfrist ist selbst eine Bindung – und in Kombination mit einem festen Termin eine sehr lange. Ein Vertrag «ohne Mindestlaufzeit, kündbar mit drei Monaten Frist jeweils auf Ende Kalenderjahr» klingt frei und bindet im Extremfall fünfzehn Monate. Wer nur nach dem Wort «Mindestlaufzeit» sucht, findet diese Bindung nie. Die Feinheiten der Erstlaufzeit selbst behandelt Mindestlaufzeit verstehen, die Formvorschriften und Termine Kündigungsbedingungen verstehen.
Hier liegt der teuerste Denkfehler im ganzen Thema. Die Mindestlaufzeit endet nach 24 Monaten – also kündigt man in Monat 24? Nein. Die Kündigung muss die Kündigungsfrist einhalten, und die läuft rückwärts ab dem Ende der Laufzeit. Bei zwei Monaten Frist ist Ende Monat 22 Schluss.
Aus dem Bild folgt eine simple Handlungsregel: Tragen Sie nicht das Laufzeitende in den Kalender, sondern den letzten Kündigungstag – und zwar mit einer Vorwarnung zwei Wochen davor. Zwei Daten, drei Minuten Aufwand, ein gespartes Vertragsjahr. Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre Frist auf einen beliebigen Monatsletzten läuft oder nur auf einen bestimmten Jahrestermin – das verschiebt den Stichtag unter Umständen um viele Monate.
Ein besseres Angebot, mehr Datenvolumen, ein tieferer Preis – und plötzlich stehen wieder 24 Monate im Raum. Der Tarifwechsel ist der häufigste unbemerkte Neustart der Bindung, weil im Gespräch die Leistung im Vordergrund steht und die Laufzeit in der Bestätigung.
Reine Preisanpassung nach unten innerhalb desselben Produkts, Wechsel in einen Tarif ohne Laufzeit, Optionen dazubuchen, die separat kündbar sind.
Upgrade auf ein grösseres Paket, Bündelung mehrerer Produkte, Verlängerung einer Aktion. Hier steht die neue Laufzeit oft nur in der Bestätigungsmail.
Neues Gerät zum Vorzugspreis, Wechselbonus, Aktionspreis für 12 Monate, Umzug ins «aktuelle» Portfolio. Die Mindestlaufzeit startet in der Regel neu.
Die Gegenmassnahme kostet einen Satz: «Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, ob und wie sich Laufzeit und Kündigungstermin durch diesen Wechsel ändern.» Wer diese Antwort vor der Zustimmung hat, entscheidet informiert – und wer sie nicht bekommt, weiss auch etwas. Formulierungshilfen für solche Rückfragen bietet briefhilfe.ch; die Mechanik des Wechsels selbst behandelt Tarifwechsel verstehen.
Das Handy zu CHF 1.–, dazu ein Abo: Was wie ein Angebot aussieht, sind fast immer zwei Verträge. Das Abo regelt die Leistung, ein separater Raten- oder Finanzierungsvertrag das Gerät. Beide haben eigene Laufzeiten – und die Kündigung des einen befreit nicht vom anderen.
Das ist der Grund, weshalb Menschen nach einer Kündigung Rechnungen erhalten, mit denen sie nicht gerechnet haben: Die Restraten laufen weiter oder werden auf einen Schlag fällig. Für die Prüfung heisst das: Suchen Sie beide Dokumente – und rechnen Sie die Restraten in jede Ausstiegsüberlegung ein. Die Details dazu behandelt Gerätefinanzierung verstehen, die typischen Fallen bei Mobilverträgen Vertragsfalle Handyvertrag.
Wechselboni, Startguthaben, Aktionspreise für die ersten zwölf Monate: Vorteile sind selten geschenkt, sondern an eine Mindestdauer geknüpft. Wer vorher aussteigt, zahlt sie ganz oder anteilig zurück. Diese Rückforderung steht praktisch nie im Angebot – sie steht in den Aktionsbedingungen, einem eigenen Dokument, das viele nie gesehen haben.
Für Ihre Rechnung heisst das: Ein Ausstieg kostet nicht nur das, was noch kommt, sondern womöglich auch das, was schon war. Und für die Entscheidung vor der Unterschrift: Ein Bonus von CHF 150.– ist kein Geschenk, sondern eine Anzahlung auf Ihre Treue. Welche Muster hinter solchen Konstruktionen stecken, ordnet Vertragsfalle erkennen ein; wo sie die Grenze zur Einseitigkeit überschreiten, Unfairer Vertrag – was tun.
Die Bindungsdauer allein sagt wenig – entscheidend ist, ob sie zur Vertragsart passt. Diese Übersicht hilft beim Einordnen.
| Vertragsart | Typische Bindung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Handy / Mobile | 12–24 Monate, oft mit Gerätefinanzierung | Zwei Verträge; Restraten separat rechnen – siehe Handyvertrag verstehen |
| Internet / TV | 12–24 Monate, häufig im Bündel | Bündel: Kündigung eines Teils kann Rabatte auf den Rest kippen – Internetvertrag verstehen |
| Fitnessabo | 12 Monate, teils 24 | Ausstieg meist nur mit Nachfolger oder Ablösesumme – Fitnessabo verstehen |
| Leasing | 36–48 Monate | Restwert und Rückgabekatalog machen den Ausstieg teuer – Leasingbedingungen verstehen |
| Versicherung | 1–3 Jahre, jährliche Termine | Fester Kündigungstermin statt Laufzeit – Versicherungspolice verstehen |
| Kredit | Feste Ratendauer | Vorzeitige Rückzahlung ist meist möglich – Kreditvertrag verstehen |
Wer aussteigen will, hört oft nur eine Zahl: die Restlaufzeit mal die Grundgebühr. Das ist der kleinere Teil. Vollständig sieht die Rechnung so aus:
Dieser Zahl stellen Sie die Gegenrechnung gegenüber: Was kostet Bleiben? Wer beim neuen Anbieter CHF 39.– statt CHF 59.– zahlt, spart über 14 Monate CHF 280.– – deutlich weniger als der Ausstieg. Die nüchterne Antwort lautet dann: bleiben, den letzten Kündigungstag eintragen, und beim Termin wechseln. Umgekehrt kann sich ein Ausstieg rechnen, wenn das Gerät bereits abbezahlt ist und die Bonusfrist abgelaufen. Erst rechnen, dann entscheiden – und beide Wege durchrechnen, nicht nur den, den man sich wünscht. Ob der Vertrag darüber hinaus problematische Muster enthält, zeigt Schlechte Verträge erkennen.
Tobias L. will seinen Mobilvertrag loswerden – ein günstigeres Angebot liegt vor. Im Kundencenter steht: «Ihr Vertrag läuft noch 14 Monate.» Er ruft an und hört: «Kündigen können Sie auf Ende der Laufzeit.» Also trägt er sich das Laufzeitende in den Kalender und wartet.
Ergebnis: Zwei Fehler in einem Satz. Erstens hätte die Kündigung zwei Monate vor dem Laufzeitende eintreffen müssen – der Kalendereintrag war der falsche Tag. Zweitens hatte Tobias vor acht Monaten ein neues Gerät bezogen; dessen Restraten laufen unabhängig weiter. Beim zweiten Anlauf rechnet er alles zusammen: Kündigung fristgerecht zum echten Stichtag, Restraten bis dahin ohnehin fast abbezahlt, Bonusfrist längst abgelaufen – Ausstiegskosten null. Die Lehre: Das Datum, das zählt, ist nie das Datum, das der Anbieter nennt.
«Einfach kündigen» funktioniert während der Bindung nicht. Was funktionieren kann, hängt von den Klauseln ab – diese vier Wege lohnen die Prüfung:
Wichtig in allen vier Fällen: schriftlich, datiert, mit Kopie. Und wenn eine Kündigung abgelehnt wird, ist das nicht das Ende der Diskussion – was dann gilt, erklärt Kündigung abgelehnt – was tun. Für Abos im Speziellen lohnt zusätzlich Abo-Kündigung verstehen.
Diese Seite beantwortet die Frage «Wie lange bin ich gebunden – und wie komme ich heraus?». Die Nachbarfrage «Warum läuft mein Vertrag weiter, obwohl die Mindestlaufzeit vorbei ist?» ist ein eigenes Thema mit eigenen Fristen und eigenen Irrtümern: die automatische Verlängerung. Alles dazu – verpasste Kündigungstermine, neue Bindungsdauern nach der Verlängerung und die typischen Klauselmuster – steht auf Vertragsverlängerung verstehen sowie, für die automatische Variante im Detail, auf Automatische Vertragsverlängerung.
Wer diese zehn Fragen beantworten kann, hat die Bindung im Griff – und braucht keine Auswertung mehr. Wer bei drei oder mehr passen muss, findet die Antworten in den eigenen Unterlagen; sie stehen dort, nur eben verteilt. Genau dieses Zusammensuchen nimmt Ihnen die Auswertung ab. Wie man an einen unbekannten Vertrag systematisch herangeht, zeigt Vertragsanalyse für Laien; steht die Unterschrift erst bevor, hilft Unterschreiben oder nicht.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: alle Bindungsquellen mit Fundstelle, Ihr letzter Kündigungstag als Datum, die vollständige Ausstiegsrechnung und die Wege, die Ihr Vertrag selbst vorsieht.
Für Privatpersonen, die wissen möchten, wie lange sie an einen Vertrag gebunden sind, bis wann sie kündigen müssen – oder was ein vorzeitiger Ausstieg kosten würde.
Die fünf Quellen der Bindung, die Berechnung des letzten Kündigungstags, der Neustart durch Tarifwechsel, Gerätefinanzierung und Rabattbindung, die üblichen Bindungsdauern je Vertragsart und die möglichen Ausstiegswege.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen mit allen Bindungsquellen, Fundstellen, Ihrem Stichtag und einer vollständigen Ausstiegsrechnung.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung der Zulässigkeit einzelner Klauseln, keine Kündigung in Ihrem Namen und keine Vertretung gegenüber Anbietern.
Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Vertrag, die AGB und die Aktionsbedingungen im konkreten Fall – übliche Bindungsdauern sind Anhaltspunkte, keine Regeln. Bei hohen Beträgen, einer Betreibung oder einer strittigen Forderung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson bei.
Vertragsbindung ist der Zeitraum, in dem Sie den Vertrag nicht ordentlich beenden können, ohne zu zahlen. Sie entsteht nicht nur aus der Mindestlaufzeit, sondern auch aus Kündigungsfrist und Kündigungstermin, aus einer Gerätefinanzierung, aus rabattgebundenen Aktionen und aus verbundenen Verträgen im Bündel.
Nicht am Ende der Mindestlaufzeit, sondern um die Kündigungsfrist davor. Bei 24 Monaten Mindestlaufzeit und zwei Monaten Frist müssen Sie spätestens Ende Monat 22 kündigen. Wer bis Monat 24 wartet, hat die Frist verpasst – der Vertrag läuft weiter.
Nein. Die Mindestlaufzeit ist die häufigste Quelle der Bindung, aber nur eine von mehreren. Ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit kann trotzdem binden – etwa durch eine lange Kündigungsfrist mit festem Termin, durch Restraten eines finanzierten Geräts oder durch eine Rabattklausel.
Ja, das ist der häufigste unbemerkte Neustart. Ein Wechsel in ein aktuelles Angebot, ein Upgrade oder ein neues Gerät startet die Mindestlaufzeit oft von vorn. Massgebend ist, was in der Bestätigung steht – nicht, was im Gespräch gesagt wurde. Lassen Sie sich die neue Laufzeit vor der Zustimmung schriftlich geben.
In der Regel die Summe der restlichen Grundgebühren bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin, dazu offene Restraten einer Gerätefinanzierung und allfällige Rückforderungen gewährter Rabatte oder Boni. Rechnen Sie beide Wege durch: Ausstieg jetzt gegen Weiterlaufen bis zum Termin.
Ordentlich nicht – aber es gibt Wege: eine Vertragsübernahme durch eine andere Person, eine im Vertrag vorgesehene Ablösung, ein Sonderkündigungsrecht bei einseitigen Preis- oder Leistungsänderungen sowie ausserordentliche Gründe. Welcher Weg offensteht, hängt von den konkreten Klauseln ab.
Sie läuft in der Regel weiter oder wird sofort fällig – die Finanzierung ist ein eigener Vertrag neben dem Abo. Ein gekündigtes Abo befreit nicht automatisch von den Restraten. Prüfen Sie deshalb immer beide Dokumente zusammen.
Häufig ja, indirekt. Wechselboni, Startguthaben oder Aktionspreise sind oft an eine Mindestdauer geknüpft. Wer vorher aussteigt, muss den Vorteil ganz oder anteilig zurückzahlen. Diese Rückforderung steht selten im Angebot, meist in den Aktionsbedingungen.
Ja. Eine dreimonatige Frist auf einen einzigen Jahrestermin bindet faktisch bis zu 15 Monate – ganz ohne das Wort Mindestlaufzeit. Wer nur nach diesem Begriff sucht, übersieht diese Bindung regelmässig.
Vertrag oder Auftragsbestätigung, AGB und Preisblatt, bei Geräten der Finanzierungs- oder Ratenvertrag, bei Aktionen die Aktionsbedingungen – und eine aktuelle Rechnung. So lässt sich jede Bindung einer Klausel zuordnen.
Nein. vertrag-verstehen.ch erklärt Ihre Unterlagen verständlich und zeigt, woraus die Bindung entsteht, welche Fristen laufen und welche Ausstiegswege der Vertrag vorsieht. Das ist keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen oder einer strittigen Forderung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson bei.