Stand: September 2026

Schlichtungsbehörde Miete verstehen
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Schlichtungsbehörde Miete: Der kostenlose erste Schritt bei fast jedem Mietstreit.

Wer im Mietrecht zu seinem Recht kommen will, führt in der Schweiz fast immer zuerst am selben Ort vorbei: an der Schlichtungsbehörde. Sie ist paritätisch besetzt, das Verfahren ist kostenlos und vor einer Klage ans Mietgericht in aller Regel obligatorisch. Trotzdem herrscht viel Unsicherheit: Muss ich persönlich hin? Was passiert dort? Und was bedeutet eine Klagebewilligung? Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: ob Ihr Anliegen dorthin gehört, welche Frist gilt und wie ein Gesuch aussieht. Keine Rechtsberatung, sondern eine klare Orientierung.

🔒 Vertraulich behandelt ✏️ Daten können geschwärzt werden ✉️ Nur E-Mail-Adresse nötig 👤 Keine Registrierung
Kurzantwort

Die Schlichtungsbehörde in Mietsachen ist die obligatorische, kostenlose erste Instanz bei Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis. Sie ist paritätisch besetzt – Vorsitz plus je eine Vertretung der Mieter- und Vermieterseite – und versucht zuerst eine Einigung. Das Verfahren ist kostenlos, die Parteien müssen grundsätzlich persönlich erscheinen, ein Anwalt ist nicht nötig. Gelingt eine Einigung, ist sie verbindlich. Sonst folgt ein Urteilsvorschlag, ein Entscheid bei kleinen Streitwerten oder die Klagebewilligung, mit der Sie ans Mietgericht gelangen – innert 30 Tagen oder drei Monaten, je nach Anliegen. Zuständig ist die Behörde am Ort der Wohnung. Diese Seite erklärt Ablauf, Kosten, Ergebnisse und Fristen; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Kostenlos Im Mietrecht fallen keine Gerichtskosten für die Schlichtung an.
Paritätisch besetzt Vorsitz plus je eine Vertretung von Mieter- und Vermieterseite.
Obligatorisch Vor einer Klage ans Mietgericht in aller Regel Pflicht.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Was die Schlichtungsbehörde ist – und warum es sie gibt

Die Schlichtungsbehörde in Mietsachen ist eine unabhängige staatliche Stelle, die einem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist. Ihr Kennzeichen ist die paritätische Zusammensetzung: Neben einem neutralen Vorsitz sitzen je eine Vertretung der Mieter- und der Vermieterseite am Tisch. Diese Ausgewogenheit ist kein Zufall – sie soll Vertrauen schaffen und dafür sorgen, dass beide Seiten sich gehört fühlen.

Die Idee dahinter ist einfach: Viele Mietstreitigkeiten lassen sich mit einem Gespräch und etwas Abstand lösen, ohne dass es zu einem teuren, langen Gerichtsverfahren kommt. Deshalb ist die Schlichtung in Mietsachen vor einer Klage in aller Regel obligatorisch. Sie ist zugleich niederschwellig: kostenlos, ohne Anwaltszwang und am Ort der Wohnung. Wie ein Mietvertrag überhaupt aufgebaut ist, aus dem solche Streitigkeiten entstehen, zeigt Mietvertrag verstehen; welche Klauseln besonders häufig zu Streit führen, ordnet Mietklauseln verstehen ein.

0 Franken Gerichtskosten im Schlichtungsverfahren
3 Mitglieder: Vorsitz plus je eine Vertretung beider Seiten
4 mögliche Ergebnisse: Einigung, Vorschlag, Entscheid, Klagebewilligung

Ein häufiges Missverständnis: Die Schlichtungsbehörde ist kein Gericht, das über Sieg oder Niederlage urteilt. Ihre erste Aufgabe ist die Vermittlung. Erst wenn keine Einigung gelingt, kommen Urteilsvorschlag, Entscheid oder Klagebewilligung ins Spiel. Wer das versteht, geht mit der richtigen Erwartung hinein – und erhöht die Chance auf eine gute Lösung. Wie man einseitige oder problematische Verträge früh erkennt, aus denen solche Fälle entstehen, zeigt Schlechte Verträge erkennen.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Mietvertrag, das strittige Schreiben (Kündigung, Mietzinserhöhung, Abrechnung) und den bisherigen Schriftwechsel. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob sich ein Schlichtungsgesuch lohnt und bis wann es eintreffen muss. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

3

Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit der zuständigen Stelle, der geltenden Frist, den Punkten fürs Gesuch und den möglichen Ergebnissen – als PDF und Word-Datei.

Für welche Streitigkeiten die Schlichtungsbehörde zuständig ist

Die Zuständigkeit umfasst praktisch alle Auseinandersetzungen aus einem Mietverhältnis über Wohn- oder Geschäftsräume. Die häufigsten Anliegen im Überblick:

AnliegenWorum es gehtVertiefung
AnfangsmietzinsDer Mietzins zu Beginn erscheint überhöhtAnfangsmietzins anfechten
MietzinserhöhungEine Erhöhung während der Mietdauer wird angezweifeltMietzinserhöhung prüfen
MietzinssenkungBei gesunkenem Referenzzinssatz wird eine Senkung verlangtMietzinssenkung verlangen
Kündigung und KündigungsschutzEine Kündigung wird als missbräuchlich angefochtenKündigungsbedingungen
ErstreckungMehr Zeit bis zum Auszug bei Härte, auch bei BefristungBefristeter Mietvertrag
Mängel und HinterlegungBei Mängeln kann der Mietzins hinterlegt werdenMietklauseln verstehen
Nebenkosten und KautionStreit über die Abrechnung oder das MietzinsdepotNebenkosten im Mietvertrag

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen hierhergehört, ist das selten ein Hindernis: Die Behörde selbst oder die Auswertung Ihrer Unterlagen klärt das rasch. Wichtiger ist, die richtige Frist nicht zu verpassen – manche Begehren sind streng befristet. Wie man die Kaution korrekt behandelt, erklärt Mietkaution verstehen, und wie ein Schreiben des Vermieters einzuordnen ist, zeigt Brief vom Vermieter verstehen.

Kostenlos und persönlich – was das konkret heisst

Zwei Eigenschaften des Verfahrens sind für die Praxis besonders wichtig: die Kostenfreiheit und die Pflicht zum persönlichen Erscheinen.

Was für Sie spricht

Keine Gerichtskosten in Mietsachen · Kein Anwaltszwang · Niederschwelliger Zugang · Verhandlung am Ort der Wohnung · Behörde vermittelt aktiv und kennt die lokale Praxis · In vielen Kantonen allgemeine Rechtsauskunft

Worauf Sie achten

Persönliches Erscheinen ist grundsätzlich Pflicht · Eigene Auslagen tragen Sie selbst · Ein Vergleich ist verbindlich – gut überlegen · Fristen für einzelne Begehren sind kurz · Wer nicht erscheint, riskiert Nachteile im Verfahren

Die Kostenfreiheit senkt die Hemmschwelle, ein berechtigtes Anliegen überhaupt vorzubringen. Die Pflicht zum persönlichen Erscheinen wiederum sorgt dafür, dass beide Seiten wirklich am Tisch sitzen – das erhöht die Chance auf eine Einigung spürbar. Wer sich unsicher fühlt, darf sich begleiten lassen; wie man den eigenen Standpunkt schriftlich vorbereitet, hilft Wie antworte ich auf einen Brief.

Mietunterlagen – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Mietunterlagen prüfen – CHF 23

Die vier möglichen Ergebnisse

Am Ende der Verhandlung steht eines von vier Ergebnissen. Welches, hängt vom Verlauf und vom Streitwert ab:

1

Einigung / Vergleich

Die Parteien finden eine Lösung. Sie wird protokolliert und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids – also verbindlich und vollstreckbar.

2

Urteilsvorschlag

Bei tieferen Streitwerten kann die Behörde einen Vorschlag unterbreiten. Wird er nicht innert der Frist abgelehnt, gilt er als angenommen.

3

Entscheid

Bei kleinen Streitwerten kann die Behörde auf Antrag der klagenden Partei selbst entscheiden – ein rascher Weg zu einem Ergebnis.

4

Klagebewilligung

Gelingt keine Einigung, erhalten Sie die Klagebewilligung. Mit ihr können Sie innert Frist ans Mietgericht gelangen.

Vergleich gut überlegen: Eine Einigung oder ein angenommener Urteilsvorschlag ist so verbindlich wie ein Gerichtsurteil. Unterschreiben Sie nichts unter Druck, sondern nur, wenn Sie die Folgen überblicken. Im Zweifel dürfen Sie um Bedenkzeit bitten. Wie man versteckte Nachteile in Vereinbarungen erkennt, zeigt Versteckte Vertragskosten und Unfairer Vertrag – was tun.

Zeitachse: vom Gesuch bis zum Ergebnis

Fünf Stationen vom eingereichten Gesuch bis zum Ergebnis. Wer sie kennt, weiss jederzeit, wo im Verfahren er steht und was als Nächstes kommt.

Zeitachse eines Schlichtungsverfahrens in Mietsachen vom Gesuch bis zum Ergebnis Fünf Schritte: das Schlichtungsgesuch bei der zuständigen Behörde einreichen, die Vorladung zur Verhandlung erhalten, persönlich zur Verhandlung erscheinen, eine Einigung anstreben und schliesslich das Ergebnis entgegennehmen – Einigung, Urteilsvorschlag, Entscheid oder Klagebewilligung. Bei fehlender Einigung folgt mit der Klagebewilligung der Weiterzug ans Mietgericht innert Frist. 1 Gesuch einreichen Schriftlich, mit Sachverhalt, Begehren und Beilagen – die Frist im Blick. 2 Vorladung erhalten Die Behörde setzt Ort und Zeit der Verhandlung fest. 3 Persönlich erscheinen Beide Seiten am Tisch, kein Anwaltszwang, Begleitung erlaubt. 4 Einigung anstreben Die Behörde vermittelt. Ein Vergleich hier ist verbindlich – gut überlegen. 5 Ergebnis entgegennehmen Einigung, Urteilsvorschlag, Entscheid oder Klagebewilligung. Keine Einigung? Klagebewilligung nutzen Innert 30 Tagen oder drei Monaten ans Mietgericht – sonst verfällt die Bewilligung.

Am Ende steht entweder eine verbindliche Lösung oder die Klagebewilligung als Schlüssel zum Gericht. Beides ist ein greifbares Ergebnis – anders als ein Streit, der ungelöst weiterschwelt. Wie man die zugehörigen Unterlagen ordnet, damit sie später auffindbar bleiben, beschreibt dokumentenhilfe.ch.

Klagebewilligung: 30 Tage oder drei Monate

Kommt keine Einigung zustande, stellt die Behörde die Klagebewilligung aus. Sie ist Ihr Ticket ans Mietgericht – aber nur für begrenzte Zeit. Die Frist, innert der Sie klagen müssen, hängt vom Anliegen ab.

AnliegenFrist nach KlagebewilligungWorauf Sie achten
Schutz vor missbräuchlichen MietzinsenHäufig 30 TageKurze Frist – sofort handeln, sobald die Bewilligung da ist
Kündigungsschutz und ErstreckungHäufig 30 TageTermin sofort in den Kalender eintragen
Übrige mietrechtliche StreitigkeitenIn der Regel drei MonateMehr Zeit, aber ebenfalls verfallbar

Verstreicht die Frist, ohne dass Sie beim Gericht klagen, verfällt die Klagebewilligung – und das Verfahren müsste unter Umständen von vorn beginnen. Behandeln Sie die Bewilligung deshalb wie ein Dokument mit Ablaufdatum. Wie man solche Fristen in Schreiben zuverlässig erkennt, erklärt Fristen in Dokumenten verstehen, und wie man auf ein fristgebundenes Schreiben reagiert, zeigt Frist im Brief verstehen.

Entscheidungsbaum: Gehört mein Fall zur Schlichtung?

Drei Fragen, die klären, ob und wie Sie die Schlichtungsbehörde anrufen. Sie sind bewusst in dieser Reihenfolge gestellt.

Entscheidungsbaum zur Frage, ob ein Fall zur Schlichtungsbehörde in Mietsachen gehört Drei Prüffragen: Geht es um eine Streitigkeit aus einem Mietverhältnis? Falls ja, ist für Ihr Begehren eine Frist zu beachten, etwa bei der Anfechtung des Anfangsmietzins oder einer Kündigung? Haben Sie den Sachverhalt, das Begehren und die Belege bereit? Ist alles bejaht, reichen Sie das Schlichtungsgesuch ein; sonst klären Sie zuerst Frist und Unterlagen. Frage 1: Mietstreit? Geht es um Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen? Frage 2: Frist zu beachten? Anfangsmietzins, Kündigung, Erstreckung – befristet? Frage 3: Unterlagen bereit? Sachverhalt, Begehren und Belege beisammen? ja offen Gesuch einreichen Bei der Behörde am Ort der Wohnung, mit Beilagen. Zuerst Frist und Unterlagen klären Ist eine Frist unklar oder fehlen Belege, klären Sie das zuerst – ein sauberes Gesuch ist mehr wert als ein schnelles.

Bleibt eine Frist unklar, hat die Sache Priorität: Eine verpasste Frist lässt sich selten heilen, ein unvollständiges Gesuch dagegen ergänzen. Genau diese Prüfung – gehört mein Fall dorthin und welche Frist gilt – nimmt Ihnen die Auswertung ab.

So bereiten Sie sich auf die Verhandlung vor

Die Schlichtung ist kein Tribunal, aber wer vorbereitet erscheint, verhandelt aus einer stärkeren Position. Vier Dinge machen den Unterschied:

  • Sachverhalt ordnen. Schreiben Sie in wenigen Sätzen auf, was passiert ist – chronologisch, ohne Wertung. Das schärft den eigenen Blick und hilft in der Verhandlung.
  • Klares Begehren formulieren. Was genau wollen Sie? Eine Herabsetzung, eine Erstreckung, die Feststellung der Ungültigkeit einer Kündigung? Ein präzises Begehren führt zu einem präzisen Ergebnis.
  • Belege vollständig mitbringen. Vertrag, strittiges Schreiben, Zustellnachweise, Fotos bei Mängeln. Eine übersichtliche Ablage wirkt und spart Zeit.
  • Untergrenze kennen. Überlegen Sie vorab, welche Einigung Sie annehmen würden. Wer seine Schmerzgrenze kennt, unterschreibt keinen Vergleich, den er später bereut.

Wie man den eigenen Standpunkt schriftlich fasst, hilft Vertragssprache verstehen; die Systematik einer geordneten Prüfung zeigt Vertragsanalyse für Laien. Und wer den nächsten Vertrag vorab prüfen möchte, damit es gar nicht zum Streit kommt, findet die Methode in Vertrag vorher prüfen.

Beispiel aus der Praxis

Herr und Frau K. erhalten eine Mietzinserhöhung, die ihnen zu hoch erscheint. Sie wissen, dass sie nur kurze Zeit haben, um zu reagieren, sind aber unsicher, wohin sie sich wenden sollen. Statt die Erhöhung einfach zu bezahlen, reichen sie fristgerecht ein Schlichtungsgesuch ein, in dem sie die Erhöhung anfechten.

Ergebnis: An der kostenlosen Verhandlung sitzen beide Seiten am Tisch. Die Behörde legt dar, wie sich die Erhöhung anhand des Referenzzinssatzes und der Teuerung nachrechnen lässt. Es zeigt sich, dass ein Teil der Erhöhung nicht begründet ist. Man einigt sich auf einen tieferen Betrag; die Einigung wird protokolliert und ist damit verbindlich. Kein Gericht, keine Kosten, ein greifbares Resultat. Die Lehre: Der erste Schritt ist gratis – und oft der entscheidende.

Musterschreiben: Schlichtungsgesuch

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – Anfangsmietzins, Erhöhung, Kündigung, Erstreckung, Mängel? 2. Welche Frist gilt und bis wann muss das Gesuch eintreffen? 3. Welche Informationen gehören hinein – Sachverhalt, Begehren, Beilagen?

Muster: Schlichtungsgesuch in Mietsachen

An die Schlichtungsbehörde in Mietsachen [Ort]

Betreff: Schlichtungsgesuch – [Adresse der Wohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren

Als Mieterschaft der oben genannten Wohnung reiche ich hiermit ein Schlichtungsgesuch ein.

Parteien: [Name Mieterschaft] gegen [Name Vermieterschaft / Verwaltung].
Sachverhalt: [Kurz und chronologisch, z. B. Erhalt der Mietzinserhöhung vom … / der Kündigung vom …].
Begehren: [z. B. Die Mietzinserhöhung sei als missbräuchlich aufzuheben. / Die Kündigung sei für ungültig zu erklären, eventuell sei das Mietverhältnis zu erstrecken.]

Beilagen: Mietvertrag, strittiges Schreiben, Zustellnachweis, weiterer Schriftwechsel.

Ich bitte um Ansetzung einer Schlichtungsverhandlung.

Freundliche Grüsse
[Name, Adresse, Datum, Unterschrift]

Dieses Muster funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die zugrunde liegenden Informationen bekannt sind. Sind Fristen, Beträge, Voraussetzungen oder der Sachverhalt unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden. Reichen Sie das Gesuch möglichst eingeschrieben und rechtzeitig ein und bewahren Sie eine Kopie auf. Ob Sie ein zugestelltes Schreiben überhaupt beantworten oder unterschreiben müssen, wägt Muss ich das unterschreiben ab.

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

Die meisten Schwierigkeiten im Schlichtungsverfahren entstehen nicht in der Sache, sondern durch vermeidbare Formfehler. Sechs davon tauchen immer wieder auf:

FehlerFolgeBesser so
Frist verpasstDas Begehren ist verwirkt, bevor es geprüft wirdFrist zuerst klären und das Gesuch mit Puffer einreichen
Zur Verhandlung nicht erschienenNachteile im Verfahren bis hin zum VerlustPersönlich erscheinen; bei Verhinderung rechtzeitig melden
Kein klares BegehrenDie Behörde weiss nicht, worüber sie vermitteln sollGenau formulieren, was Sie erreichen wollen
Belege unvollständigAussage gegen Aussage, schwächere PositionVertrag, Schreiben und Nachweise geordnet mitbringen
Vergleich vorschnell unterschriebenVerbindliche Lösung, die man später bereutUntergrenze vorher festlegen, Bedenkzeit nutzen
Klagebewilligung liegen gelassenDie Frist verfällt, das Verfahren war umsonstFrist notieren und rechtzeitig ans Gericht gelangen

Wer diese sechs Punkte im Griff hat, hat den formellen Teil bewältigt. Der inhaltliche Teil ist Sache der Verhandlung – und dort hilft eine gute Vorbereitung mehr als jede juristische Finesse. Wie man einen problematischen Vertrag von Anfang an erkennt, sammelt Vertragsfallen erkennen.

Checkliste: Ihr Weg zur Schlichtung in zwölf Fragen

  • Geht es um eine Streitigkeit aus einem Mietverhältnis?
  • Kennen Sie die zuständige Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung?
  • Gilt für Ihr Begehren eine Frist – und ist sie noch offen?
  • Ist Ihr Sachverhalt kurz und chronologisch aufgeschrieben?
  • Haben Sie ein klares, präzises Begehren formuliert?
  • Sind alle Belege – Vertrag, Schreiben, Nachweise – beisammen?
  • Ist das Gesuch schriftlich und unterschrieben?
  • Versenden Sie eingeschrieben und mit etwas Puffer?
  • Wissen Sie, dass Sie persönlich erscheinen müssen?
  • Haben Sie Ihre Untergrenze für eine Einigung festgelegt?
  • Ist Ihnen klar, dass ein Vergleich verbindlich ist?
  • Kennen Sie die Frist, die nach einer Klagebewilligung gilt?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko, ein an sich berechtigtes Anliegen an einer Formalie scheitern zu lassen. Der Aufwand für die Antworten liegt bei etwa dreissig Minuten. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, ob und wie Sie zur Schlichtung gehen

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die zuständige Stelle, die geltende Frist, die Punkte fürs Gesuch und die möglichen Ergebnisse – mit einer Checkliste für Ihr weiteres Vorgehen.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Mieterinnen, Mieter und Vermieter, die eine mietrechtliche Streitigkeit haben und wissen möchten, wie das Schlichtungsverfahren abläuft, was es kostet und welche Fristen gelten.

Was erklärt wird

Die paritätische Zusammensetzung, die obligatorische Natur des Verfahrens, die Kostenfreiheit, das persönliche Erscheinen, die vier möglichen Ergebnisse und die Fristen nach einer Klagebewilligung.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: ob Ihr Anliegen zur Schlichtungsbehörde gehört, welche Frist gilt, was ins Gesuch gehört und welche Ergebnisse realistisch sind.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Prognose über den Ausgang des Verfahrens, keine Einreichung von Gesuchen in Ihrem Namen und keine Vertretung vor Schlichtungsbehörde oder Mietgericht.

Grenzen der Information: Die Inhalte sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Ablauf, Streitwertgrenzen und Fristen können kantonal unterschiedlich ausgestaltet sein und sich ändern. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen in der aktuell gültigen Fassung, die kantonale Regelung und die Umstände des Einzelfalls. Für die Vertretung im Verfahren ziehen Sie den Mieterinnen- und Mieterverband, eine Fachperson oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.

Mietunterlagen prüfen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenZusammenfassung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Vertrag und Freitextfrage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Vertragsauswertung mit Zusammenfassung und wichtigen Punkten
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Vertragsauswertung mit Fristen und Hinweisen
3. Ihre Antwort, Seite 2
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

Vertrag hochladen und verstehen

Auch geeignet für längere Verträge, mehrere Seiten, Vertragsentwürfe oder Handyfotos einzelner Vertragsseiten.

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PDF, Word & Checkliste inklusive
Vertrag verständlich erklärt
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Beschreiben Sie kurz, worum es geht oder was Sie zum Vertrag wissen möchten – zum Beispiel zu Fristen, Kosten, Kündigung, Pflichten, Haftung oder unklaren Klauseln.

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Mietunterlagen: Klausel für Klausel erklärtIn Alltagssprache, mit den Stellen, die für Ihre Frage wirklich zählen.
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
Auffällige Klauseln benanntKosten, Bindung, Haftung – was ungewöhnlich ist, steht drin.
PDF, Word-Datei und ChecklisteBearbeitbar, damit Sie Formulierungen direkt übernehmen können.
Vertraulich behandeltIhre Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben.
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Häufige Fragen: Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Was ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen?

Eine unabhängige, paritätisch zusammengesetzte Stelle: Sie besteht aus einem Vorsitz und je einer Vertretung der Mieter- und der Vermieterseite. Sie berät, vermittelt und entscheidet in bestimmten Fällen. Zuständig ist sie für Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.

Muss ich zwingend zur Schlichtung, bevor ich klagen kann?

Ja. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen grundsätzlich obligatorisch. Erst wenn keine Einigung zustande kommt, erhalten Sie eine Klagebewilligung, mit der Sie ans Mietgericht gelangen können. Ohne dieses Verfahren nimmt das Gericht die Klage in der Regel nicht an.

Muss ich persönlich erscheinen?

Grundsätzlich ja. Die Parteien müssen zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen; eine blosse Vertretung genügt in der Regel nicht. Ein Anwaltszwang besteht nicht – Sie dürfen sich begleiten lassen, müssen aber nicht.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Eine Einigung, die protokolliert und verbindlich ist; ein Urteilsvorschlag der Behörde bei tieferen Streitwerten; ein Entscheid bei kleinen Streitwerten auf Antrag der klagenden Partei; oder die Klagebewilligung, wenn keine Einigung gelingt und der Fall ans Gericht weitergezogen werden soll.

Wie lange habe ich nach der Klagebewilligung Zeit?

In mietrechtlichen Angelegenheiten wie dem Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen oder dem Kündigungsschutz beträgt die Frist häufig 30 Tage, in den übrigen Fällen drei Monate. Läuft die Frist ab, ohne dass Sie klagen, verfällt die Klagebewilligung.

Ist ein Vergleich vor der Schlichtungsbehörde verbindlich?

Ja. Eine protokollierte Einigung oder ein angenommener Urteilsvorschlag hat dieselbe Wirkung wie ein rechtskräftiger Entscheid und ist vollstreckbar. Überlegen Sie sich einen Vergleich deshalb sorgfältig, bevor Sie ihn unterschreiben.