Der Vertrag dahinter
Wo die Kautionsklausel steht und wie sie zu lesen ist, zeigt Mietvertrag verstehen.
Stand: September 2026
Drei Monatszinse liegen auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet, und trotzdem kommen Sie nicht daran. Genau darin liegt der Denkfehler vieler Auszüge: Die Kaution gehört Ihnen von Anfang bis Ende – der Vermieter hat daran nur ein Sicherungsrecht, kein Eigentum. Wer weiss, was abgezogen werden darf, welche Frist der Verwaltung wirklich läuft und was nach einem Jahr geschieht, verhandelt anders. Laden Sie Mietvertrag, Rückgabeprotokoll und die Kautionsabrechnung hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: Welche Positionen belegt sind, welche auf Zeitwertbasis zu rechnen wären und wo Ihre Unterlagen schweigen. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit über drei Monatsmieten.
Die Mietkaution ist eine Sicherheit, kein Vorschuss. Bei Wohnräumen darf sie höchstens drei Monatszinse betragen. Sie muss nach Art. 257e OR bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegt werden, das auf Ihren Namen lautet – Bargeld an die Verwaltung oder eine Überweisung auf ein Privatkonto des Vermieters erfüllt das nicht. Die Zinsen gehören Ihnen. Die Bank zahlt nur aus, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Und der wichtigste Satz für den Streitfall: Hat der Vermieter innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, können Sie die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen. Abgezogen werden darf nur, was über die normale Abnutzung hinausgeht – und zwar zum Zeitwert, nicht zum Neupreis. Diese Seite erklärt Höhe, Hinterlegung, Abnahme, Abzüge und Freigabe; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo die Kautionsklausel steht und wie sie zu lesen ist, zeigt Mietvertrag verstehen.
Fristen, Termine und Form der Kündigung erklärt Vertrag kündigen.
Wer vor dem Termin raus will, braucht einen Nachfolger – Nachmieter stellen.
Die Mietkaution, im Vertrag meist Mietzinsdepot oder Sicherheitsleistung genannt, ist eine Sicherheit für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können: ausstehende Mietzinse, offene Nebenkosten, Schadenersatz für Beschädigungen. Sie ist ausdrücklich kein Vorschuss auf künftige Zahlungen und kein pauschales Reinigungsdepot.
Der entscheidende Punkt steht in Art. 257e OR: Werden bei Wohn- oder Geschäftsräumen Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren geleistet, muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegen, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Daraus folgen drei Dinge, die viele überraschen: Das Geld verlässt Ihr Vermögen nie. Die Zinsen gehören Ihnen. Und der Vermieter kann sich nicht selbst bedienen – die Bank ist an klare Voraussetzungen gebunden.
Diese Konstruktion erklärt auch, warum die Kaution so oft zum Streitpunkt wird: Sie ist das letzte greifbare Druckmittel am Ende eines Mietverhältnisses. Wer die Regeln kennt, verliert diesen Druck nicht, sondern nutzt ihn ruhiger. Welche Klauseln im Mietvertrag daneben noch Bedeutung haben und wie sie zusammenspielen, ordnet Mietklauseln verstehen ein; die allgemeine Frage, wie stark eine Vertragsbestimmung überhaupt bindet, behandelt Vertragsbindung verstehen.
Mietvertrag samt Anhängen, Antritts- und Rückgabeprotokoll, Kautionsabrechnung, Kontoauszug des Depots und den Schriftwechsel. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Abzüge nachvollziehbar sind oder bis wann die Verwaltung reagieren muss. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Übersicht mit den relevanten Klauseln, den Positionen der Abrechnung, den laufenden Fristen und einer Checkliste für Ihr nächstes Schreiben – als PDF und Word-Datei.
Bei Wohnräumen gilt eine klare Obergrenze: höchstens drei Monatszinse. Berechnungsbasis ist üblicherweise der Nettomietzins, also der Mietzins ohne Nebenkosten – vorausgesetzt, der Vertrag trennt beide Positionen sauber. Genau daran scheitert es häufig: Steht im Vertrag nur ein Bruttobetrag, wird die Kaution stillschweigend darauf gerechnet und fällt zu hoch aus.
| Konstellation | Was gilt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Wohnung, Nettomietzins CHF 1'800.– | Kaution höchstens CHF 5'400.– | Nebenkosten gehören nicht in die Basis, wenn der Vertrag sie separat ausweist |
| Vertrag nennt nur einen Bruttobetrag | Die Abgrenzung ist auslegungsbedürftig | Aufteilung schriftlich klären lassen – dazu Nebenkosten im Mietvertrag |
| Geschäftsräume | Die Dreimonatsgrenze gilt nicht | Höhe ist Verhandlungssache; sie gehört vor der Unterschrift geprüft |
| Möblierte Wohnung, Zusatzdepot verlangt | Ein zweites Depot neben der Kaution umgeht die Grenze | Beträge zusammenzählen und die Summe an der Obergrenze messen |
| Mietzins wird später erhöht | Eine Nachzahlung auf das Depot ist nicht automatisch geschuldet | Nur bei entsprechender Vereinbarung – siehe Mietzinserhöhung prüfen |
Wurde beim Einzug mehr verlangt, als zulässig ist, verjährt der Rückforderungsanspruch nicht sofort – aber je länger Sie warten, desto mühsamer wird der Nachweis. Prüfen Sie den Betrag deshalb früh, idealerweise vor der Unterschrift. Wie eine solche Vorabprüfung systematisch abläuft, beschreibt Vertrag vorher prüfen; ob Sie überhaupt unterschreiben sollten, wägt Vertrag unterschreiben oder nicht ab.
Dies ist der Punkt, an dem sich seriöse von unsauberer Praxis trennt. Das Depot ist ein Bankkonto, das auf Ihren Namen eingerichtet und zugunsten des Vermieters gesperrt wird. Es erscheint auf Ihrem Zinsausweis, es gehört wirtschaftlich Ihnen, und es ist vom Vermögen des Vermieters getrennt – was besonders dann zählt, wenn die Verwaltung oder die Eigentümerschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Sperrkonto bei einer Bank, lautend auf Ihren Namen · Sie erhalten eine Depotbestätigung und jährlich einen Zinsausweis · Freigabe nur mit beiden Unterschriften · das Konto folgt bei einem Eigentümerwechsel dem Mietverhältnis
Bargeld gegen Quittung an die Verwaltung · Überweisung auf ein Privat- oder Geschäftskonto des Vermieters · Depot auf den Namen der Verwaltung · «Verrechnung» der Kaution mit der letzten Miete · keine Bestätigung, kein Zinsausweis, keine Kontonummer
Wurde falsch hinterlegt, können Sie jederzeit verlangen, dass die Kaution auf ein korrektes Konto überführt wird – auch Jahre nach dem Einzug. Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt meist; Formulierungshilfen dafür bietet Wie antworte ich auf einen Brief, und wie Post der Verwaltung generell einzuordnen ist, zeigt Brief vom Vermieter verstehen.
Die Kaution durchläuft immer dieselben Stationen. Wer weiss, an welcher Stelle er steht, weiss auch, welches Argument gerade zählt – und welche Frist läuft.
Der wichtigste Abschnitt dieser Achse ist der kürzeste: die Abnahme. Was dort nicht festgehalten wird, kann später kaum noch geltend gemacht werden – und was Sie dort unterschreiben, wiegt schwerer als jedes spätere Argument. Wie Fristen in Schreiben zu lesen sind, die im Anschluss eintreffen, erklärt Frist im Brief verstehen.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand prüfen und Mängel sofort melden. Unterlässt er das, verliert er seine Ansprüche – ausgenommen bleiben versteckte Mängel, die erst später erkennbar werden, etwa ein Wasserschaden hinter einem Möbelstück. Diese Regelung ist Ihr stärkster Schutz gegen Forderungen, die Wochen nach dem Auszug auftauchen.
Praktisch heisst das: Erscheinen Sie zur Abnahme, gehen Sie jeden Raum mit und lassen Sie sich Zeit. Ein Protokoll, das Sie unterschreiben, ohne es gelesen zu haben, wirkt wie ein Geständnis. Vier Punkte, die den Unterschied machen:
Von der Kaution abgezogen werden dürfen nur belegte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das sind im Wesentlichen drei Kategorien: ausstehende Mietzinse, offene Nebenkosten und Schadenersatz für echte Beschädigungen. Alles andere braucht eine eigene Grundlage im Vertrag – und selbst dann hält es nicht immer.
Nachweislich offener Mietzins · Saldo aus der letzten Nebenkostenabrechnung · Ersatz für einen echten Schaden, gerechnet zum Zeitwert · Nachreinigung, wenn die Wohnung belegbar nicht sauber übergeben wurde
Pauschalbeträge ohne Offerte oder Rechnung · «Reinigung» ohne Beanstandung im Protokoll · Malerarbeiten nach kurzer Mietdauer · Positionen, die im Protokoll nicht erwähnt sind und erst in der Abrechnung erscheinen
Neupreis für ein zehnjähriges Gerät · Ersatz normaler Abnutzung · Verwaltungs- oder Umtriebspauschalen ohne Grundlage · Abzug für einen Schaden, der bei der Abnahme nicht gerügt wurde und nicht versteckt war
Die praktische Konsequenz ist einfach: Verlangen Sie zu jeder Position einen Beleg. Eine Offerte ist kein Beleg für entstandene Kosten, eine Rechnung schon. Eine Pauschale ohne Herleitung ist keine Forderung, sondern eine Behauptung. Dieses Muster – Kosten, die erst am Ende sichtbar werden und nie beziffert waren – beschreibt Versteckte Vertragskosten allgemeiner; einseitige Klauseln, die solche Positionen vorbereiten, behandelt Unfairer Vertrag – was tun und Vertragsfallen erkennen.
Der häufigste Fehler in Kautionsabrechnungen ist die Rechnung mit Neupreisen. Bauteile und Geräte haben eine übliche Lebensdauer; ist ein Teil zur Hälfte aufgebraucht, schulden Sie höchstens die andere Hälfte. Als Orientierung dienen die paritätisch erarbeiteten Lebensdauertabellen von Mieter- und Eigentümerseite. Die folgenden Werte sind Richtwerte und können je nach Ausgabe und Ausführung abweichen:
| Bauteil oder Gerät | Übliche Lebensdauer (Richtwert) | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Wandanstrich, Tapeten | rund 8 Jahre | Nach acht Jahren Wohndauer ist der Anstrich rechnerisch aufgebraucht |
| Teppichboden | rund 10 Jahre | Ein Fleck im neunten Jahr wiegt anders als im zweiten |
| Kunststoffboden, Linoleum | rund 15 bis 20 Jahre | Kratzer im Rahmen des Gebrauchs sind Abnutzung, keine Beschädigung |
| Kochherd, Kühlschrank, Geschirrspüler | rund 15 Jahre | Der Zeitwert sinkt jedes Jahr um etwa ein Fünfzehntel |
| Küchenkombination | rund 25 Jahre | Bei älteren Küchen bleibt oft kaum ein Restwert übrig |
| Lamellenstoren | rund 20 Jahre | Einzelne Lamellen werden ersetzt, nicht die ganze Store |
Diese eine Rechnung entscheidet in vielen Fällen über mehr Geld als der gesamte übrige Streit. Führen Sie sie selbst durch, bevor Sie antworten, und legen Sie sie Ihrem Schreiben bei – eine nachvollziehbare Zahl wirkt anders als ein pauschaler Widerspruch. Wenn eine Abrechnung insgesamt schwer lesbar ist, hilft eine strukturierte Auswertung; wie eine solche aussieht, zeigt Vertragsanalyse für Laien.
Die Bank ist kein Schiedsrichter. Sie zahlt aus, wenn eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist – und sonst gar nicht. Das erklärt, warum Telefonate mit dem Bankschalter selten weiterhelfen.
| Weg | Voraussetzung | Dauer in der Praxis |
|---|---|---|
| 1. Gemeinsame Freigabe | Beide Parteien unterschreiben das Freigabeformular der Bank | Wenige Tage nach Eingang – der mit Abstand häufigste Fall |
| 2. Rechtliche Entscheidung | Rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder rechtskräftiges Urteil | Monate; wird nur bei echtem Streit beschritten |
| 3. Jahresfrist | Ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses ohne rechtliche Geltendmachung des Vermieters | Antrag der Mieterschaft genügt; die Bank prüft die Voraussetzungen |
Der dritte Weg wird unterschätzt. Er bedeutet: Schweigen hilft dem Vermieter nicht. Wer eine Forderung erhebt, muss sie auch rechtlich verfolgen – ein Mahnschreiben allein reicht dafür nicht. Was eine Betreibung ist und wie sie sich von einer blossen Mahnung unterscheidet, erklärt Betreibung verstehen; wie ein Zahlungsbefehl aussieht und was er auslöst, zeigt Zahlungsbefehl verstehen. Und wenn Sie zwischendurch nur eine Mahnung erhalten, ordnet Mahnung verstehen ein, was daraus folgt.
Wenn nach dem Auszug nichts passiert, hilft eine geordnete Reihenfolge mehr als Ärger. Drei Fragen führen zum jeweils richtigen nächsten Schritt.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst Belege verlangen, dann bestreiten, dann eskalieren. Wer sofort mit rechtlichen Schritten droht, verliert das einfachste Instrument – die sachliche Nachfrage, auf die eine Verwaltung antworten muss, wenn sie ihre Forderung behalten will. Wie ein solcher Streit prozessual aussieht, wenn eine Partei eine Erklärung schlicht nicht akzeptiert, lässt sich an einem verwandten Fall nachlesen: Kündigung abgelehnt – was tun.
Statt drei Monatszinse zu hinterlegen, kann man eine Mietkautionsversicherung abschliessen: Ein Anbieter garantiert dem Vermieter den Betrag, Sie zahlen dafür eine jährliche Prämie. Das löst ein echtes Problem – beim Einzug fehlt oft genau dieses Geld – schafft aber ein neues.
| Punkt | Mietzinsdepot | Kautionsversicherung |
|---|---|---|
| Liquidität beim Einzug | Ganzer Betrag sofort nötig | Nur die erste Prämie |
| Laufende Kosten | Keine; Zinsen gehören Ihnen | Jährliche Prämie, meist ein Prozentsatz der Kautionssumme |
| Vermögensaufbau | Das Geld bleibt Ihres und kommt zurück | Prämien sind weg; nichts wird angespart |
| Im Schadenfall | Abzug vom Depot, Rest wird ausbezahlt | Versicherung zahlt dem Vermieter und fordert den Betrag bei Ihnen ein |
| Zustimmung nötig | Gesetzlich vorgesehene Form | Der Vermieter muss die Lösung akzeptieren |
| Beendigung | Freigabe durch beide oder Jahresfrist | Kündigung der Police erst nach Freigabe durch den Vermieter |
Die Rechnung ist kein Urteil: Wer die CHF 5'400.– beim Einzug schlicht nicht hat, für den ist die Versicherung ein funktionierendes Werkzeug. Wer sie hat, zahlt mit der Police für Bequemlichkeit. Entscheidend ist, die Police vor der Unterschrift zu lesen – Prämienhöhe, Kündigungsbedingungen, Rückgriffsrecht. Wie man eine solche Police überhaupt liest, zeigt Versicherungspolice verstehen; auf welche Klauseltypen dabei zu achten ist, erklärt Vertragsklauseln einfach erklärt, und wie die Formulierungen aufgebaut sind, entschlüsselt Vertragssprache verstehen. Das Kleingedruckte solcher Produkte ordnet Kleingedrucktes verstehen ein.
Diese fünf Sätze verursachen zusammen mehr Kosten als jede strittige Position einer Abrechnung. Wer sie kennt, spart sich den teuersten Teil des Auszugs – und wer merkt, dass sein Vertrag insgesamt einseitig formuliert ist, findet die Merkmale dafür in Schlechte Verträge erkennen.
Familie R. zieht nach elf Jahren aus einer Vierzimmerwohnung aus. Bei der Abnahme wird nichts beanstandet, das Protokoll enthält den Vermerk «Wohnung in gutem Zustand». Sechs Wochen später kommt die Kautionsabrechnung: CHF 3'100.– Abzug für «Malerarbeiten und Ersatz Teppich Wohnzimmer», beigelegt ist eine Offerte, keine Rechnung.
Ergebnis: Die Familie antwortet schriftlich und stellt drei Punkte fest. Erstens wurde bei der Abnahme nichts gerügt, obwohl beide Positionen sichtbar gewesen wären. Zweitens sind Anstrich und Teppich nach elf Jahren rechnerisch aufgebraucht – nach den Richtwerten von acht beziehungsweise zehn Jahren bleibt kein Restwert. Drittens ist eine Offerte kein Beleg für entstandene Kosten. Sie bitten um Freigabe des vollen Betrags innert zehn Tagen und legen ihre Rechnung bei. Die Verwaltung gibt frei. Die Lehre: Was bei der Abnahme nicht gerügt wird, taucht später nur noch als Behauptung auf.
Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – gab es eine Beanstandung bei der Abnahme oder nicht? 2. Welche Fristen gelten, insbesondere wie lange das Mietverhältnis bereits beendet ist? 3. Welche Informationen gehören in die Vorlage – Kontonummer des Depots, bestrittene Positionen, eigene Zeitwertrechnung?
Betreff: Mietzinsdepot [Kontonummer] – Wohnung [Adresse], Mietverhältnis beendet per [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Mietverhältnis endete per [Datum]; die Wohnungsabnahme fand am [Datum] statt. Ich bitte Sie um Freigabe des
Mietzinsdepots [Kontonummer] zuzüglich aufgelaufener Zinsen.
Zu Ihrer Abrechnung vom [Datum] halte ich fest: Die Positionen [Nummern] wurden im Rückgabeprotokoll nicht beanstandet.
Für die Position [Bezeichnung] ergibt sich nach üblicher Lebensdauer von [X] Jahren und einer Nutzungsdauer von [Y] Jahren
ein Zeitwert von CHF [Betrag] anstelle des geltend gemachten Neupreises. Für die übrigen Positionen bitte ich um Zustellung
der Rechnungen.
Unbestritten ist ein Betrag von CHF [Betrag]. Ich bitte Sie, mindestens diesen Teil bis zum [Datum] freizugeben, und um eine
schriftliche Stellungnahme zu den bestrittenen Positionen bis zum gleichen Datum.
Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]
Zum Schluss die Formulierungen, die in Mietverträgen rund um die Kaution am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:
| Klausel | Wirkung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| «Die Sicherheit ist bar an die Verwaltung zu leisten» | Entspricht nicht der vorgeschriebenen Hinterlegung auf ein Konto Ihres Namens | Überführung auf ein Sperrkonto verlangen – auch nachträglich möglich |
| «Die Kaution beträgt vier Monatszinse» | Bei Wohnräumen über der Obergrenze | Den übersteigenden Teil zurückfordern; Berechnungsbasis ist der Nettomietzins |
| «Die Zinsen stehen dem Vermieter zu» | Widerspricht der Konstruktion des Depots, das auf Ihren Namen lautet | Zinsausweis der Bank verlangen und Zinsen bei der Freigabe einfordern |
| «Die Rückzahlung erfolgt nach abschliessender Klärung aller Ansprüche» | Klingt nach unbefristeter Sperre, ändert aber nichts an der Jahresfrist | Datum des Mietendes notieren und die zwölf Monate mitzählen |
| «Die Wohnung ist professionell reinigen zu lassen» | Geschuldet ist ein sauberer Zustand, nicht zwingend eine bestimmte Firma | Quittung aufbewahren; bei Beanstandung Nachbesserung anbieten |
| «Für Malerarbeiten wird pauschal ein Betrag zurückbehalten» | Eine Pauschale ohne Schaden und ohne Beleg ist keine Forderung | Belege verlangen und den Zeitwert des Anstrichs gegenrechnen |
Wer die eigene Klausel in keiner Zeile wiederfindet, hat den Normalfall vor sich: eine Formulierung, die für sich harmlos wirkt und ihre Bedeutung erst im Zusammenspiel mit Protokoll, Abrechnung und Fristen entfaltet. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – der Einstieg dazu bleibt Mietvertrag verstehen. Wer zusätzlich prüfen möchte, ob der laufende Mietzins überhaupt angemessen ist, findet den Weg dazu in Mietzinssenkung verlangen.
Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser ist der Betrag, der unnötig blockiert bleibt. Es geht um drei Monatsmieten, nicht um Kleinbeträge – und die Antworten stehen alle in Unterlagen, die Sie bereits besitzen. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die relevanten Klauseln Ihres Mietvertrags, die Positionen der Abrechnung im Abgleich mit dem Rückgabeprotokoll, die Zeitwertfrage und eine Checkliste für Ihr nächstes Schreiben.
Für Mieterinnen und Mieter, die vor dem Einzug wissen möchten, wie eine Kaution korrekt hinterlegt wird – und für alle, die nach dem Auszug eine Kautionsabrechnung mit Abzügen erhalten haben und diese einordnen wollen.
Höchstbetrag und Berechnungsbasis, Hinterlegung auf einem Konto Ihres Namens, Zinserträge, Wohnungsabnahme und Rügefrist, zulässige und prüfbedürftige Abzüge, die Zeitwertrechnung, die drei Wege zur Auszahlung, die Jahresfrist sowie der Vergleich mit einer Kautionsversicherung.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Positionen belegt sind, wo Neupreis statt Zeitwert gerechnet wurde, was im Protokoll fehlt, welche Fristen laufen und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung einzelner Abzüge, keine Schätzung von Schadenhöhen, keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Bank, Schlichtungsbehörde oder Gericht und keine Vermittlung von Kautionsprodukten.
Grenzen der Information: Die Inhalte, Lebensdauerwerte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, die Protokolle, allfällige kantonale Besonderheiten und die Umstände des Einzelfalls – insbesondere die Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und Beschädigung ist eine Wertungsfrage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Bei einem Streit über Abzüge oder die Freigabe ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse. Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten, sofern der Vertrag nichts anderes klar regelt. Wird mehr verlangt, ist der übersteigende Teil zurückzufordern. Für Geschäftsräume gilt diese Obergrenze nicht.
Auf den Namen der Mieterschaft. Art. 257e OR verlangt bei Wohn- und Geschäftsräumen die Hinterlegung bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot, das auf den Namen des Mieters lautet. Eine Barzahlung an die Verwaltung oder eine Überweisung auf ein Privatkonto des Vermieters entspricht dem nicht.
Der Mieterschaft. Das Konto lautet auf Ihren Namen, deshalb sind auch die Zinserträge Ihre. Sie werden bei der Freigabe zusammen mit dem Kapital ausbezahlt und erscheinen auf dem jährlichen Zinsausweis der Bank.
Es gibt keine feste Frist für die Auszahlung. Die Bank gibt das Geld frei, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Unabhängig davon kann die Mieterschaft die Rückerstattung verlangen, wenn der Vermieter innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat.
Nur für offene Forderungen und für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Normale Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten. Bei echten Schäden schulden Sie nicht den Neupreis, sondern den Zeitwert: Von der üblichen Lebensdauer eines Bauteils wird das bisherige Alter abgezogen.
Nein. Das Depot dient der Sicherheit, nicht der Zahlung laufender Mietzinse. Wer die letzten Monatszinse nicht bezahlt, gerät in Zahlungsverzug und riskiert eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung. Der Mietzins bleibt geschuldet, das Depot bleibt gesperrt.