Stand: September 2026

Mietkaution verstehen
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Mietkaution: Ihr Geld – nur vorübergehend gesperrt.

Drei Monatszinse liegen auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet, und trotzdem kommen Sie nicht daran. Genau darin liegt der Denkfehler vieler Auszüge: Die Kaution gehört Ihnen von Anfang bis Ende – der Vermieter hat daran nur ein Sicherungsrecht, kein Eigentum. Wer weiss, was abgezogen werden darf, welche Frist der Verwaltung wirklich läuft und was nach einem Jahr geschieht, verhandelt anders. Laden Sie Mietvertrag, Rückgabeprotokoll und die Kautionsabrechnung hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: Welche Positionen belegt sind, welche auf Zeitwertbasis zu rechnen wären und wo Ihre Unterlagen schweigen. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit über drei Monatsmieten.

🔒 Vertraulich behandelt ✏️ Daten können geschwärzt werden ✉️ Nur E-Mail-Adresse nötig 👤 Keine Registrierung
Kurzantwort

Die Mietkaution ist eine Sicherheit, kein Vorschuss. Bei Wohnräumen darf sie höchstens drei Monatszinse betragen. Sie muss nach Art. 257e OR bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegt werden, das auf Ihren Namen lautet – Bargeld an die Verwaltung oder eine Überweisung auf ein Privatkonto des Vermieters erfüllt das nicht. Die Zinsen gehören Ihnen. Die Bank zahlt nur aus, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Und der wichtigste Satz für den Streitfall: Hat der Vermieter innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, können Sie die Rückerstattung direkt bei der Bank verlangen. Abgezogen werden darf nur, was über die normale Abnutzung hinausgeht – und zwar zum Zeitwert, nicht zum Neupreis. Diese Seite erklärt Höhe, Hinterlegung, Abnahme, Abzüge und Freigabe; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Konto auf Ihren Namen Gesperrt, aber Ihres – inklusive der aufgelaufenen Zinsen.
Höchstens drei Monatszinse Bei Wohnräumen. Was darüber liegt, ist rückforderbar.
Ein Jahr Untätigkeit Danach können Sie die Auszahlung allein bei der Bank verlangen.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Der Vertrag dahinter

Wo die Kautionsklausel steht und wie sie zu lesen ist, zeigt Mietvertrag verstehen.

Der Weg zum Auszug

Fristen, Termine und Form der Kündigung erklärt Vertrag kündigen.

Der frühere Ausstieg

Wer vor dem Termin raus will, braucht einen Nachfolger – Nachmieter stellen.

Was die Kaution rechtlich ist – und was sie nicht ist

Die Mietkaution, im Vertrag meist Mietzinsdepot oder Sicherheitsleistung genannt, ist eine Sicherheit für Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können: ausstehende Mietzinse, offene Nebenkosten, Schadenersatz für Beschädigungen. Sie ist ausdrücklich kein Vorschuss auf künftige Zahlungen und kein pauschales Reinigungsdepot.

Der entscheidende Punkt steht in Art. 257e OR: Werden bei Wohn- oder Geschäftsräumen Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren geleistet, muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegen, das auf den Namen der Mieterschaft lautet. Daraus folgen drei Dinge, die viele überraschen: Das Geld verlässt Ihr Vermögen nie. Die Zinsen gehören Ihnen. Und der Vermieter kann sich nicht selbst bedienen – die Bank ist an klare Voraussetzungen gebunden.

3 Monatszinse als Obergrenze bei Wohnräumen – mehr ist rückforderbar
2 Unterschriften braucht die Bank für die einvernehmliche Freigabe
1 Jahr Untätigkeit des Vermieters – danach genügt Ihr Antrag bei der Bank

Diese Konstruktion erklärt auch, warum die Kaution so oft zum Streitpunkt wird: Sie ist das letzte greifbare Druckmittel am Ende eines Mietverhältnisses. Wer die Regeln kennt, verliert diesen Druck nicht, sondern nutzt ihn ruhiger. Welche Klauseln im Mietvertrag daneben noch Bedeutung haben und wie sie zusammenspielen, ordnet Mietklauseln verstehen ein; die allgemeine Frage, wie stark eine Vertragsbestimmung überhaupt bindet, behandelt Vertragsbindung verstehen.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Mietvertrag samt Anhängen, Antritts- und Rückgabeprotokoll, Kautionsabrechnung, Kontoauszug des Depots und den Schriftwechsel. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Abzüge nachvollziehbar sind oder bis wann die Verwaltung reagieren muss. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

3

Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit den relevanten Klauseln, den Positionen der Abrechnung, den laufenden Fristen und einer Checkliste für Ihr nächstes Schreiben – als PDF und Word-Datei.

Wie hoch die Kaution sein darf

Bei Wohnräumen gilt eine klare Obergrenze: höchstens drei Monatszinse. Berechnungsbasis ist üblicherweise der Nettomietzins, also der Mietzins ohne Nebenkosten – vorausgesetzt, der Vertrag trennt beide Positionen sauber. Genau daran scheitert es häufig: Steht im Vertrag nur ein Bruttobetrag, wird die Kaution stillschweigend darauf gerechnet und fällt zu hoch aus.

KonstellationWas giltWorauf Sie achten
Wohnung, Nettomietzins CHF 1'800.–Kaution höchstens CHF 5'400.–Nebenkosten gehören nicht in die Basis, wenn der Vertrag sie separat ausweist
Vertrag nennt nur einen BruttobetragDie Abgrenzung ist auslegungsbedürftigAufteilung schriftlich klären lassen – dazu Nebenkosten im Mietvertrag
GeschäftsräumeDie Dreimonatsgrenze gilt nichtHöhe ist Verhandlungssache; sie gehört vor der Unterschrift geprüft
Möblierte Wohnung, Zusatzdepot verlangtEin zweites Depot neben der Kaution umgeht die GrenzeBeträge zusammenzählen und die Summe an der Obergrenze messen
Mietzins wird später erhöhtEine Nachzahlung auf das Depot ist nicht automatisch geschuldetNur bei entsprechender Vereinbarung – siehe Mietzinserhöhung prüfen

Wurde beim Einzug mehr verlangt, als zulässig ist, verjährt der Rückforderungsanspruch nicht sofort – aber je länger Sie warten, desto mühsamer wird der Nachweis. Prüfen Sie den Betrag deshalb früh, idealerweise vor der Unterschrift. Wie eine solche Vorabprüfung systematisch abläuft, beschreibt Vertrag vorher prüfen; ob Sie überhaupt unterschreiben sollten, wägt Vertrag unterschreiben oder nicht ab.

Das Konto muss auf Ihren Namen lauten

Dies ist der Punkt, an dem sich seriöse von unsauberer Praxis trennt. Das Depot ist ein Bankkonto, das auf Ihren Namen eingerichtet und zugunsten des Vermieters gesperrt wird. Es erscheint auf Ihrem Zinsausweis, es gehört wirtschaftlich Ihnen, und es ist vom Vermögen des Vermieters getrennt – was besonders dann zählt, wenn die Verwaltung oder die Eigentümerschaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Korrekt

Sperrkonto bei einer Bank, lautend auf Ihren Namen · Sie erhalten eine Depotbestätigung und jährlich einen Zinsausweis · Freigabe nur mit beiden Unterschriften · das Konto folgt bei einem Eigentümerwechsel dem Mietverhältnis

Nicht regelkonform

Bargeld gegen Quittung an die Verwaltung · Überweisung auf ein Privat- oder Geschäftskonto des Vermieters · Depot auf den Namen der Verwaltung · «Verrechnung» der Kaution mit der letzten Miete · keine Bestätigung, kein Zinsausweis, keine Kontonummer

Wurde falsch hinterlegt, können Sie jederzeit verlangen, dass die Kaution auf ein korrektes Konto überführt wird – auch Jahre nach dem Einzug. Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt meist; Formulierungshilfen dafür bietet Wie antworte ich auf einen Brief, und wie Post der Verwaltung generell einzuordnen ist, zeigt Brief vom Vermieter verstehen.

Praktischer Reflex beim Einzug: Verlangen Sie die Depotbestätigung mit Kontonummer, bevor Sie den Schlüssel entgegennehmen. Fehlt sie nach einigen Wochen, fragen Sie schriftlich nach. Diese eine Bestätigung ersetzt später eine ganze Beweisführung – und sie gehört in denselben Ordner wie der Mietvertrag, wie Unterlagen bei Umzug beschreibt.

Zeitachse: von der Hinterlegung bis zur Freigabe

Die Kaution durchläuft immer dieselben Stationen. Wer weiss, an welcher Stelle er steht, weiss auch, welches Argument gerade zählt – und welche Frist läuft.

Zeitachse der Mietkaution von der Hinterlegung beim Einzug bis zur Auszahlung nach dem Auszug Fünf Stationen: Hinterlegung auf einem Sperrkonto beim Einzug, ruhende Laufzeit während des Mietverhältnisses mit Zinsertrag zugunsten der Mieterschaft, Wohnungsabnahme mit Rückgabeprotokoll und sofortiger Mängelrüge, Abrechnung mit allfälligen Abzügen zum Zeitwert, sowie die Freigabe durch beide Unterschriften. Bleibt der Vermieter ein Jahr lang untätig, kann die Auszahlung allein bei der Bank verlangt werden. 1 Einzug: Depot eröffnen Sperrkonto auf Ihren Namen, höchstens drei Monatszinse. Bestätigung verlangen. 2 Laufzeit: Geld ruht Zinsen gehören Ihnen. Zinsausweis und Kontonummer aufbewahren. 3 Abnahme der Wohnung Protokoll, eigene Fotos, Mängel sofort festhalten. Strittiges als strittig vermerken. 4 Abrechnung prüfen Nur echte Schäden, nur zum Zeitwert, jede Position mit Beleg. 5 Freigabe und Auszahlung Beide Unterschriften – oder Teilfreigabe des unbestrittenen Betrags. Nach einem Jahr ohne Geltendmachung Keine Betreibung, kein Schlichtungsgesuch, keine Klage? Dann können Sie die Auszahlung allein verlangen.

Der wichtigste Abschnitt dieser Achse ist der kürzeste: die Abnahme. Was dort nicht festgehalten wird, kann später kaum noch geltend gemacht werden – und was Sie dort unterschreiben, wiegt schwerer als jedes spätere Argument. Wie Fristen in Schreiben zu lesen sind, die im Anschluss eintreffen, erklärt Frist im Brief verstehen.

Kautionsabrechnung – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Kautionsabrechnung prüfen – CHF 23

Wohnungsabnahme und Rügefrist: der wichtigste Termin

Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand prüfen und Mängel sofort melden. Unterlässt er das, verliert er seine Ansprüche – ausgenommen bleiben versteckte Mängel, die erst später erkennbar werden, etwa ein Wasserschaden hinter einem Möbelstück. Diese Regelung ist Ihr stärkster Schutz gegen Forderungen, die Wochen nach dem Auszug auftauchen.

Praktisch heisst das: Erscheinen Sie zur Abnahme, gehen Sie jeden Raum mit und lassen Sie sich Zeit. Ein Protokoll, das Sie unterschreiben, ohne es gelesen zu haben, wirkt wie ein Geständnis. Vier Punkte, die den Unterschied machen:

  • Eigene Fotos. Machen Sie am Übergabetag Aufnahmen von jedem Raum, inklusive Zeitstempel. Sie kosten fünf Minuten und ersetzen später ganze Diskussionen.
  • Strittiges als strittig vermerken. Sie müssen nicht zustimmen. Ein Vermerk «Mieterschaft bestreitet Position 4» im Protokoll ist zulässig und ändert die Ausgangslage erheblich.
  • Unterschrift mit Vorbehalt. Wo nötig, unterschreiben Sie den Empfang des Protokolls, nicht die Anerkennung der Positionen. Was eine Unterschrift jeweils bedeutet, klärt Muss ich das unterschreiben.
  • Kopie mitnehmen. Ohne Kopie diskutieren Sie später über ein Dokument, das nur die Gegenseite hat.
Normale Abnutzung ist bezahlt. Sie ist mit dem Mietzins abgegolten. Ausgeblichene Tapeten nach acht Jahren, Laufspuren im Teppich, kleine Dübellöcher in üblichem Umfang: Das sind keine Schäden, sondern Gebrauch. Ein Schaden ist, was über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgeht – ein Brandloch, ein Sprung im Lavabo, ein herausgerissener Schrank.

Welche Abzüge zulässig sind – und welche regelmässig auftauchen, obwohl sie es nicht sind

Von der Kaution abgezogen werden dürfen nur belegte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Das sind im Wesentlichen drei Kategorien: ausstehende Mietzinse, offene Nebenkosten und Schadenersatz für echte Beschädigungen. Alles andere braucht eine eigene Grundlage im Vertrag – und selbst dann hält es nicht immer.

In der Regel zulässig

Nachweislich offener Mietzins · Saldo aus der letzten Nebenkostenabrechnung · Ersatz für einen echten Schaden, gerechnet zum Zeitwert · Nachreinigung, wenn die Wohnung belegbar nicht sauber übergeben wurde

Prüfbedürftig

Pauschalbeträge ohne Offerte oder Rechnung · «Reinigung» ohne Beanstandung im Protokoll · Malerarbeiten nach kurzer Mietdauer · Positionen, die im Protokoll nicht erwähnt sind und erst in der Abrechnung erscheinen

Kaum haltbar

Neupreis für ein zehnjähriges Gerät · Ersatz normaler Abnutzung · Verwaltungs- oder Umtriebspauschalen ohne Grundlage · Abzug für einen Schaden, der bei der Abnahme nicht gerügt wurde und nicht versteckt war

Die praktische Konsequenz ist einfach: Verlangen Sie zu jeder Position einen Beleg. Eine Offerte ist kein Beleg für entstandene Kosten, eine Rechnung schon. Eine Pauschale ohne Herleitung ist keine Forderung, sondern eine Behauptung. Dieses Muster – Kosten, die erst am Ende sichtbar werden und nie beziffert waren – beschreibt Versteckte Vertragskosten allgemeiner; einseitige Klauseln, die solche Positionen vorbereiten, behandelt Unfairer Vertrag – was tun und Vertragsfallen erkennen.

Zeitwert statt Neupreis: so wird richtig gerechnet

Der häufigste Fehler in Kautionsabrechnungen ist die Rechnung mit Neupreisen. Bauteile und Geräte haben eine übliche Lebensdauer; ist ein Teil zur Hälfte aufgebraucht, schulden Sie höchstens die andere Hälfte. Als Orientierung dienen die paritätisch erarbeiteten Lebensdauertabellen von Mieter- und Eigentümerseite. Die folgenden Werte sind Richtwerte und können je nach Ausgabe und Ausführung abweichen:

Bauteil oder GerätÜbliche Lebensdauer (Richtwert)Was das bedeutet
Wandanstrich, Tapetenrund 8 JahreNach acht Jahren Wohndauer ist der Anstrich rechnerisch aufgebraucht
Teppichbodenrund 10 JahreEin Fleck im neunten Jahr wiegt anders als im zweiten
Kunststoffboden, Linoleumrund 15 bis 20 JahreKratzer im Rahmen des Gebrauchs sind Abnutzung, keine Beschädigung
Kochherd, Kühlschrank, Geschirrspülerrund 15 JahreDer Zeitwert sinkt jedes Jahr um etwa ein Fünfzehntel
Küchenkombinationrund 25 JahreBei älteren Küchen bleibt oft kaum ein Restwert übrig
Lamellenstorenrund 20 JahreEinzelne Lamellen werden ersetzt, nicht die ganze Store
Rechenweg: beschädigter Teppich
Neupreis Teppichboden WohnzimmerCHF 2'400.–
Übliche Lebensdauer10 Jahre
Alter beim Auszug7 Jahre
Verbleibende Lebensdauer3 von 10 Jahren
Zeitwert (3/10 von CHF 2'400.–)CHF 720.–
Differenz zur Forderung über den NeupreisCHF 1'680.–

Diese eine Rechnung entscheidet in vielen Fällen über mehr Geld als der gesamte übrige Streit. Führen Sie sie selbst durch, bevor Sie antworten, und legen Sie sie Ihrem Schreiben bei – eine nachvollziehbare Zahl wirkt anders als ein pauschaler Widerspruch. Wenn eine Abrechnung insgesamt schwer lesbar ist, hilft eine strukturierte Auswertung; wie eine solche aussieht, zeigt Vertragsanalyse für Laien.

Drei Wege zur Auszahlung

Die Bank ist kein Schiedsrichter. Sie zahlt aus, wenn eine von drei Voraussetzungen erfüllt ist – und sonst gar nicht. Das erklärt, warum Telefonate mit dem Bankschalter selten weiterhelfen.

WegVoraussetzungDauer in der Praxis
1. Gemeinsame FreigabeBeide Parteien unterschreiben das Freigabeformular der BankWenige Tage nach Eingang – der mit Abstand häufigste Fall
2. Rechtliche EntscheidungRechtskräftiger Zahlungsbefehl oder rechtskräftiges UrteilMonate; wird nur bei echtem Streit beschritten
3. JahresfristEin Jahr nach Ende des Mietverhältnisses ohne rechtliche Geltendmachung des VermietersAntrag der Mieterschaft genügt; die Bank prüft die Voraussetzungen

Der dritte Weg wird unterschätzt. Er bedeutet: Schweigen hilft dem Vermieter nicht. Wer eine Forderung erhebt, muss sie auch rechtlich verfolgen – ein Mahnschreiben allein reicht dafür nicht. Was eine Betreibung ist und wie sie sich von einer blossen Mahnung unterscheidet, erklärt Betreibung verstehen; wie ein Zahlungsbefehl aussieht und was er auslöst, zeigt Zahlungsbefehl verstehen. Und wenn Sie zwischendurch nur eine Mahnung erhalten, ordnet Mahnung verstehen ein, was daraus folgt.

Teilfreigabe verlangen. Sind zwei von zehn Positionen strittig, gibt es keinen Grund, das ganze Depot zu blockieren. Bitten Sie schriftlich um Freigabe des unbestrittenen Betrags und um eine Aufstellung des Rests. Diese Bitte ist ungewöhnlich sachlich formuliert und wird deshalb erstaunlich oft erfüllt.

Entscheidungsbaum: Die Verwaltung gibt das Geld nicht frei

Wenn nach dem Auszug nichts passiert, hilft eine geordnete Reihenfolge mehr als Ärger. Drei Fragen führen zum jeweils richtigen nächsten Schritt.

Entscheidungsbaum für den Fall, dass die Mietkaution nicht freigegeben wird Drei aufeinander aufbauende Fragen: Liegt eine bezifferte und belegte Forderung vor? Wurden die beanstandeten Mängel bei der Abnahme gerügt? Sind seit dem Ende des Mietverhältnisses zwölf Monate ohne rechtliche Geltendmachung vergangen? Je nach Antwort führt der Weg zur Teilfreigabe, zur schriftlichen Bestreitung mit Fristansetzung, zur Schlichtungsbehörde oder zum Auszahlungsantrag bei der Bank. Frage 1: Forderung beziffert und belegt? Rechnungen statt Pauschalen, Position für Position. Frage 2: Bei der Abnahme gerügt? Steht der Mangel im Rückgabeprotokoll? Frage 3: Zwölf Monate vorbei? Ohne Betreibung, Schlichtung oder Klage. ja nein Antrag an die Bank Auszahlung gestützt auf die Jahresfrist verlangen. Erst bestreiten, dann eskalieren Belege und Teilfreigabe schriftlich verlangen, Frist setzen, Zeitwert selbst rechnen. Bleibt es dabei, führt der Weg über die Schlichtungsbehörde – oder über die Jahresfrist.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst Belege verlangen, dann bestreiten, dann eskalieren. Wer sofort mit rechtlichen Schritten droht, verliert das einfachste Instrument – die sachliche Nachfrage, auf die eine Verwaltung antworten muss, wenn sie ihre Forderung behalten will. Wie ein solcher Streit prozessual aussieht, wenn eine Partei eine Erklärung schlicht nicht akzeptiert, lässt sich an einem verwandten Fall nachlesen: Kündigung abgelehnt – was tun.

Kautionsversicherung oder Sparkonto?

Statt drei Monatszinse zu hinterlegen, kann man eine Mietkautionsversicherung abschliessen: Ein Anbieter garantiert dem Vermieter den Betrag, Sie zahlen dafür eine jährliche Prämie. Das löst ein echtes Problem – beim Einzug fehlt oft genau dieses Geld – schafft aber ein neues.

PunktMietzinsdepotKautionsversicherung
Liquidität beim EinzugGanzer Betrag sofort nötigNur die erste Prämie
Laufende KostenKeine; Zinsen gehören IhnenJährliche Prämie, meist ein Prozentsatz der Kautionssumme
VermögensaufbauDas Geld bleibt Ihres und kommt zurückPrämien sind weg; nichts wird angespart
Im SchadenfallAbzug vom Depot, Rest wird ausbezahltVersicherung zahlt dem Vermieter und fordert den Betrag bei Ihnen ein
Zustimmung nötigGesetzlich vorgesehene FormDer Vermieter muss die Lösung akzeptieren
BeendigungFreigabe durch beide oder JahresfristKündigung der Police erst nach Freigabe durch den Vermieter
Rechenweg: acht Jahre Mietdauer
KautionssummeCHF 5'400.–
Jährliche Prämie (Beispiel 4,5 %)CHF 243.–
Mietdauer8 Jahre
Summe der PrämienCHF 1'944.–
Davon zurück am EndeCHF 0.–

Die Rechnung ist kein Urteil: Wer die CHF 5'400.– beim Einzug schlicht nicht hat, für den ist die Versicherung ein funktionierendes Werkzeug. Wer sie hat, zahlt mit der Police für Bequemlichkeit. Entscheidend ist, die Police vor der Unterschrift zu lesen – Prämienhöhe, Kündigungsbedingungen, Rückgriffsrecht. Wie man eine solche Police überhaupt liest, zeigt Versicherungspolice verstehen; auf welche Klauseltypen dabei zu achten ist, erklärt Vertragsklauseln einfach erklärt, und wie die Formulierungen aufgebaut sind, entschlüsselt Vertragssprache verstehen. Das Kleingedruckte solcher Produkte ordnet Kleingedrucktes verstehen ein.

Fünf verbreitete Irrtümer

  • «Die letzte Miete wohne ich ab.» Nein. Das Depot ist Sicherheit, nicht Zahlung. Wer die letzten Zinse nicht bezahlt, gerät in Verzug und riskiert eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung – mit der Kaution hat das nichts zu tun.
  • «Die Kaution gehört dem Vermieter.» Nein. Das Konto lautet auf Ihren Namen, die Zinsen sind Ihre, und der Vermieter hat nur ein Sicherungsrecht.
  • «Nach der Abnahme muss innert 30 Tagen ausbezahlt werden.» Eine solche allgemeine Frist gibt es nicht. Was es gibt, ist die Jahresfrist – und die einvernehmliche Freigabe, die in der Praxis schnell geht.
  • «Wer nichts unterschreibt, ist auf der sicheren Seite.» Nicht ganz. Wer die Abnahme verpasst oder das Protokoll gar nicht erhält, verliert die beste Gelegenheit, den Zustand zu dokumentieren. Erscheinen und vermerken schlägt fernbleiben.
  • «Bei einem neuen Eigentümer braucht es eine neue Kaution.» Nein. Das Mietverhältnis geht mit dem bestehenden Depot über. Lassen Sie sich die Kontoführung schriftlich bestätigen – auch bei einem Wechsel der Verwaltung, wie er in Vertragsbedingungen verstehen als Änderungsfall beschrieben ist.

Diese fünf Sätze verursachen zusammen mehr Kosten als jede strittige Position einer Abrechnung. Wer sie kennt, spart sich den teuersten Teil des Auszugs – und wer merkt, dass sein Vertrag insgesamt einseitig formuliert ist, findet die Merkmale dafür in Schlechte Verträge erkennen.

Beispiel aus der Praxis

Familie R. zieht nach elf Jahren aus einer Vierzimmerwohnung aus. Bei der Abnahme wird nichts beanstandet, das Protokoll enthält den Vermerk «Wohnung in gutem Zustand». Sechs Wochen später kommt die Kautionsabrechnung: CHF 3'100.– Abzug für «Malerarbeiten und Ersatz Teppich Wohnzimmer», beigelegt ist eine Offerte, keine Rechnung.

Ergebnis: Die Familie antwortet schriftlich und stellt drei Punkte fest. Erstens wurde bei der Abnahme nichts gerügt, obwohl beide Positionen sichtbar gewesen wären. Zweitens sind Anstrich und Teppich nach elf Jahren rechnerisch aufgebraucht – nach den Richtwerten von acht beziehungsweise zehn Jahren bleibt kein Restwert. Drittens ist eine Offerte kein Beleg für entstandene Kosten. Sie bitten um Freigabe des vollen Betrags innert zehn Tagen und legen ihre Rechnung bei. Die Verwaltung gibt frei. Die Lehre: Was bei der Abnahme nicht gerügt wird, taucht später nur noch als Behauptung auf.

Musterschreiben: Freigabe der Kaution verlangen

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – gab es eine Beanstandung bei der Abnahme oder nicht? 2. Welche Fristen gelten, insbesondere wie lange das Mietverhältnis bereits beendet ist? 3. Welche Informationen gehören in die Vorlage – Kontonummer des Depots, bestrittene Positionen, eigene Zeitwertrechnung?

Muster: Freigabe des Mietzinsdepots

Betreff: Mietzinsdepot [Kontonummer] – Wohnung [Adresse], Mietverhältnis beendet per [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Mietverhältnis endete per [Datum]; die Wohnungsabnahme fand am [Datum] statt. Ich bitte Sie um Freigabe des Mietzinsdepots [Kontonummer] zuzüglich aufgelaufener Zinsen.

Zu Ihrer Abrechnung vom [Datum] halte ich fest: Die Positionen [Nummern] wurden im Rückgabeprotokoll nicht beanstandet. Für die Position [Bezeichnung] ergibt sich nach üblicher Lebensdauer von [X] Jahren und einer Nutzungsdauer von [Y] Jahren ein Zeitwert von CHF [Betrag] anstelle des geltend gemachten Neupreises. Für die übrigen Positionen bitte ich um Zustellung der Rechnungen.

Unbestritten ist ein Betrag von CHF [Betrag]. Ich bitte Sie, mindestens diesen Teil bis zum [Datum] freizugeben, und um eine schriftliche Stellungnahme zu den bestrittenen Positionen bis zum gleichen Datum.

Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]

Dieses Muster funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die zugrunde liegenden Informationen bekannt sind. Sind Fristen, Beträge, Voraussetzungen oder der Sachverhalt unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden. Welche Fristen ein Schreiben auslöst und ab wann sie zählen, beschreibt Fristen in Dokumenten verstehen; die geordnete Ablage der Unterlagen übernimmt dokumentenhilfe.ch.

Typische Klauseln – und was sie wirklich bewirken

Zum Schluss die Formulierungen, die in Mietverträgen rund um die Kaution am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:

KlauselWirkungWorauf Sie achten
«Die Sicherheit ist bar an die Verwaltung zu leisten»Entspricht nicht der vorgeschriebenen Hinterlegung auf ein Konto Ihres NamensÜberführung auf ein Sperrkonto verlangen – auch nachträglich möglich
«Die Kaution beträgt vier Monatszinse»Bei Wohnräumen über der ObergrenzeDen übersteigenden Teil zurückfordern; Berechnungsbasis ist der Nettomietzins
«Die Zinsen stehen dem Vermieter zu»Widerspricht der Konstruktion des Depots, das auf Ihren Namen lautetZinsausweis der Bank verlangen und Zinsen bei der Freigabe einfordern
«Die Rückzahlung erfolgt nach abschliessender Klärung aller Ansprüche»Klingt nach unbefristeter Sperre, ändert aber nichts an der JahresfristDatum des Mietendes notieren und die zwölf Monate mitzählen
«Die Wohnung ist professionell reinigen zu lassen»Geschuldet ist ein sauberer Zustand, nicht zwingend eine bestimmte FirmaQuittung aufbewahren; bei Beanstandung Nachbesserung anbieten
«Für Malerarbeiten wird pauschal ein Betrag zurückbehalten»Eine Pauschale ohne Schaden und ohne Beleg ist keine ForderungBelege verlangen und den Zeitwert des Anstrichs gegenrechnen

Wer die eigene Klausel in keiner Zeile wiederfindet, hat den Normalfall vor sich: eine Formulierung, die für sich harmlos wirkt und ihre Bedeutung erst im Zusammenspiel mit Protokoll, Abrechnung und Fristen entfaltet. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – der Einstieg dazu bleibt Mietvertrag verstehen. Wer zusätzlich prüfen möchte, ob der laufende Mietzins überhaupt angemessen ist, findet den Weg dazu in Mietzinssenkung verlangen.

Checkliste: Ihre Kaution in zwölf Fragen

  • Haben Sie eine Depotbestätigung mit Kontonummer, lautend auf Ihren Namen?
  • Entspricht der Betrag höchstens drei Monatszinsen des Nettomietzinses?
  • Erhalten Sie jährlich einen Zinsausweis der Bank?
  • Haben Sie das Antrittsprotokoll vom Einzug noch griffbereit?
  • Waren Sie bei der Wohnungsabnahme persönlich anwesend?
  • Wurden alle Beanstandungen im Rückgabeprotokoll festgehalten – und strittige Punkte als strittig?
  • Haben Sie eigene Fotos vom Übergabetag?
  • Liegt zu jeder Position der Abrechnung ein Beleg vor – Rechnung, nicht Offerte?
  • Wurde bei Geräten und Belägen der Zeitwert gerechnet oder der Neupreis?
  • Ist ein unbestrittener Teilbetrag erkennbar, dessen Freigabe Sie verlangen können?
  • Wann genau endete das Mietverhältnis – und wie viele Monate sind seither vergangen?
  • Hat der Vermieter seine Forderung rechtlich geltend gemacht oder nur angeschrieben?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser ist der Betrag, der unnötig blockiert bleibt. Es geht um drei Monatsmieten, nicht um Kleinbeträge – und die Antworten stehen alle in Unterlagen, die Sie bereits besitzen. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, welche Position wirklich trägt

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die relevanten Klauseln Ihres Mietvertrags, die Positionen der Abrechnung im Abgleich mit dem Rückgabeprotokoll, die Zeitwertfrage und eine Checkliste für Ihr nächstes Schreiben.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Mieterinnen und Mieter, die vor dem Einzug wissen möchten, wie eine Kaution korrekt hinterlegt wird – und für alle, die nach dem Auszug eine Kautionsabrechnung mit Abzügen erhalten haben und diese einordnen wollen.

Was erklärt wird

Höchstbetrag und Berechnungsbasis, Hinterlegung auf einem Konto Ihres Namens, Zinserträge, Wohnungsabnahme und Rügefrist, zulässige und prüfbedürftige Abzüge, die Zeitwertrechnung, die drei Wege zur Auszahlung, die Jahresfrist sowie der Vergleich mit einer Kautionsversicherung.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Positionen belegt sind, wo Neupreis statt Zeitwert gerechnet wurde, was im Protokoll fehlt, welche Fristen laufen und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung einzelner Abzüge, keine Schätzung von Schadenhöhen, keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Bank, Schlichtungsbehörde oder Gericht und keine Vermittlung von Kautionsprodukten.

Grenzen der Information: Die Inhalte, Lebensdauerwerte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, die Protokolle, allfällige kantonale Besonderheiten und die Umstände des Einzelfalls – insbesondere die Abgrenzung zwischen normaler Abnutzung und Beschädigung ist eine Wertungsfrage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Bei einem Streit über Abzüge oder die Freigabe ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.

Kautionsabrechnung prüfen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenZusammenfassung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
4Zustellung per E-MailPersönlicher Zugangslink, 7 Tage gültig.
Anfrageformular mit hochgeladenem Vertrag und Freitextfrage
1. Ihre Anfrage
Erste Seite der Vertragsauswertung mit Zusammenfassung und wichtigen Punkten
2. Ihre Antwort, Seite 1
Zweite Seite der Vertragsauswertung mit Fristen und Hinweisen
3. Ihre Antwort, Seite 2
E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink zur fertigen Auswertung
4. Zustellung per E-Mail

Vertrag hochladen und verstehen

Auch geeignet für längere Verträge, mehrere Seiten, Vertragsentwürfe oder Handyfotos einzelner Vertragsseiten.

PDF, JPG oder PNG
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PDF, Word & Checkliste inklusive
Vertrag verständlich erklärt
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Beschreiben Sie kurz, worum es geht oder was Sie zum Vertrag wissen möchten – zum Beispiel zu Fristen, Kosten, Kündigung, Pflichten, Haftung oder unklaren Klauseln.

CHF 23.– einmalig | verständliche Vertragsauswertung
Sie erhalten eine verständliche Vertragsauswertung mit Zusammenfassung, wichtigen Punkten, PDF-Download, Word-Datei, Fragen-Checkliste und möglicher Rückfrage-Formulierung.
Kautionsabrechnung: Klausel für Klausel erklärtIn Alltagssprache, mit den Stellen, die für Ihre Frage wirklich zählen.
Fristen als konkretes DatumNicht als Regel, sondern als Tag, den Sie sich notieren können.
Auffällige Klauseln benanntKosten, Bindung, Haftung – was ungewöhnlich ist, steht drin.
PDF, Word-Datei und ChecklisteBearbeitbar, damit Sie Formulierungen direkt übernehmen können.
Vertraulich behandeltIhre Unterlagen werden nicht an Dritte weitergegeben.
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Keine Rechtsberatung – CHF 23.– einmaligVerständnishilfe zu Ihren Unterlagen, keine rechtliche Bewertung und keine Vertretung gegenüber der Gegenseite.

Häufige Fragen: Mietkaution

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse. Massgebend ist der Nettomietzins ohne Nebenkosten, sofern der Vertrag nichts anderes klar regelt. Wird mehr verlangt, ist der übersteigende Teil zurückzufordern. Für Geschäftsräume gilt diese Obergrenze nicht.

Auf wessen Namen muss das Kautionskonto lauten?

Auf den Namen der Mieterschaft. Art. 257e OR verlangt bei Wohn- und Geschäftsräumen die Hinterlegung bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot, das auf den Namen des Mieters lautet. Eine Barzahlung an die Verwaltung oder eine Überweisung auf ein Privatkonto des Vermieters entspricht dem nicht.

Wem gehören die Zinsen auf dem Mietzinsdepot?

Der Mieterschaft. Das Konto lautet auf Ihren Namen, deshalb sind auch die Zinserträge Ihre. Sie werden bei der Freigabe zusammen mit dem Kapital ausbezahlt und erscheinen auf dem jährlichen Zinsausweis der Bank.

Wann muss die Kaution zurückbezahlt werden?

Es gibt keine feste Frist für die Auszahlung. Die Bank gibt das Geld frei, wenn beide Parteien zustimmen oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl beziehungsweise ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Unabhängig davon kann die Mieterschaft die Rückerstattung verlangen, wenn der Vermieter innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht hat.

Welche Abzüge darf der Vermieter machen?

Nur für offene Forderungen und für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Normale Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten. Bei echten Schäden schulden Sie nicht den Neupreis, sondern den Zeitwert: Von der üblichen Lebensdauer eines Bauteils wird das bisherige Alter abgezogen.

Kann ich die Kaution als letzte Miete abwohnen?

Nein. Das Depot dient der Sicherheit, nicht der Zahlung laufender Mietzinse. Wer die letzten Monatszinse nicht bezahlt, gerät in Zahlungsverzug und riskiert eine Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung. Der Mietzins bleibt geschuldet, das Depot bleibt gesperrt.