Wohnungsabgabe-Protokoll verstehen · Stand: Juli 2026
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Wohnungsabgabe-Protokoll verstehen: Was Sie zahlen müssen – und was normale Abnutzung ist.

Der Abgabetermin ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob Ihre Kaution zurückkommt oder gekürzt wird. Auf dem Protokoll steht, was Sie angeblich beschädigt haben – und genau da lohnt sich der zweite Blick. Für normale Abnutzung haften Sie nicht, für Schäden nur zum Zeitwert. Ein elf Jahre alter Teppich ist abgeschrieben, auch wenn ein Fleck drin ist. Laden Sie Ihr Abgabeprotokoll, den Mietvertrag und eine allfällige Schlussabrechnung hoch. Sie erhalten eine verständliche Auswertung: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert einen Abzug auf null bringt und welche Fristen für den Vermieter gelten. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor Sie unterschreiben.

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Kurzantwort

Das Abgabeprotokoll hält bei der Wohnungsrückgabe fest, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben. Es ist die Grundlage dafür, ob und wie viel von Ihrer Kaution abgezogen wird. Entscheidend ist eine Grenze: Normale Abnutzung aus vertragsgemässem Gebrauch geht zulasten des Vermieters – dafür zahlen Sie nichts (Art. 267 OR). Nur für Schäden und übermässige Abnutzung haften Sie, und auch dann bloss zum Zeitwert: Ein Bauteil am Ende seiner Lebensdauer kostet Sie nichts mehr. Der Vermieter muss die Mängel bei der Rückgabe prüfen und sofort melden (Art. 267a OR), sonst gelten sie als genehmigt. Diese Seite erklärt die Abnutzungsgrenze, den Zeitwert, die Meldepflicht, die Kaution und das strittige Protokoll; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Für normale Abnutzung haften Sie nicht – nur für Schäden (Art. 267 OR).
  • Schäden werden zum Zeitwert abgerechnet, nicht zum Neupreis.
  • Abgeschriebene Bauteile kosten Sie nichts, auch bei Schaden.
  • Der Vermieter muss Mängel bei der Rückgabe sofort melden (Art. 267a OR).
  • Unterschreiben Sie nur, was Sie geprüft haben – Strittiges als bestritten vermerken.
Normale Abnutzung Vertragsgemässer Gebrauch geht zulasten des Vermieters – Sie zahlen nichts.
Nur Zeitwert Für Schäden gilt der Restwert nach Lebensdauer, nicht der Neupreis.
Art. 267a OR Der Vermieter muss Mängel bei der Rückgabe sofort melden.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.
Aufbau eines Wohnungsabgabe-Protokolls Ein Abgabeprotokoll besteht aus dem Kopf mit Parteien und Datum, einer Zeile pro Raum mit dem Zustand, einer Spalte für Mängel und die Kostenträgerschaft, den Zählerständen und den Unterschriften beider Seiten. ABGABEPROTOKOLL Parteien und Datum Jeder Raum einzeln Mangel und wer zahlt Zähler- stände Unterschrift beider Seiten
Ein vollständiges Abgabeprotokoll geht Raum für Raum vor und trennt in einer eigenen Spalte, welcher Mangel wem angelastet wird.

Der Vertrag dahinter

Was Sie zurückgeben müssen, ergibt sich aus dem Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.

Vorzeitig raus

Wer über einen Nachmieter aussteigt, gibt trotzdem selbst ab – Nachmieter stellen.

Was ein Abgabeprotokoll ist – und warum es über Ihre Kaution entscheidet

Das Abgabeprotokoll – auch Rückgabe- oder Wohnungsübergabeprotokoll genannt – ist die schriftliche Momentaufnahme Ihrer Wohnung am Tag der Rückgabe. Vermieter und Mieter gehen gemeinsam durch, notieren Raum für Raum den Zustand und halten fest, was auffällt. Sein Gegenstück ist das Antrittsprotokoll vom Einzug: Erst der Vergleich beider Dokumente zeigt, was während Ihrer Mietzeit entstanden ist.

Rechtlich steht die Rückgabe in Art. 267 OR: Sie geben die Sache in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Damit ist alles gesagt und zugleich der häufigste Streitpunkt benannt – denn «vertragsgemässer Gebrauch» heisst, dass Gebrauchsspuren dazugehören. Wie weit ein Vertrag Ihre Pflichten überhaupt fassen darf, ordnet der Abschnitt zu den Mietklauseln ein.

267 Art. 267 OR regelt die Rückgabe – normale Abnutzung geht zulasten des Vermieters
267a verpflichtet den Vermieter, Mängel bei der Rückgabe zu prüfen und sofort zu melden
2 Protokolle zählen: das Antrittsprotokoll vom Einzug und das Abgabeprotokoll
Praxisbeispiel

Fehlt das Antrittsprotokoll, wird meist vermutet, dass die Wohnung in gutem Zustand übergeben wurde. Wer den Einzugszustand nicht belegen kann, hat es bei der Abgabe schwerer – ein Grund, das alte Protokoll aufzubewahren.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Abgabeprotokoll, wenn möglich das Antrittsprotokoll, den Mietvertrag und eine allfällige Schlussabrechnung. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob ein Abzug für einen alten Teppich berechtigt ist oder ob die Reinigungsforderung überzogen wirkt. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

3

Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert greift, welche Fristen laufen und eine Checkliste für den nächsten Schritt – als PDF und Word-Datei.

Normale Abnutzung oder Schaden – die eine Grenze, um die alles kreist

Fast jeder Streit bei der Wohnungsabgabe lässt sich auf eine Frage zurückführen: Ist das normale Abnutzung oder ein Schaden? Die Antwort entscheidet, wer zahlt. Für normale Abnutzung haften Sie nicht – sie ist mit dem Mietzins bereits abgegolten. Erst was darüber hinausgeht, geht auf Ihre Rechnung.

BereichNormale Abnutzung (Sie zahlen nicht)Schaden (Sie haften, zum Zeitwert)
WändeVerblasste Farbe, kleine Dübel- und Nagellöcher, leichte GebrauchsspurenGrossflächige Bemalung, Dutzende Löcher, nicht entfernbare Verschmutzung
BödenAbgelaufener Teppich, matte Stellen im Parkett, feine KratzerBrandlöcher, tiefe Kerben, Wasserränder durch Unachtsamkeit
Küche und BadKalkspuren, matte Oberflächen, übliche GebrauchsspurenSprung im Lavabo, abgebrochene Fliesen, verbrannte Abdeckung
AllgemeinAlles, was bei normalem Wohnen über die Jahre entstehtWas auf unsachgemässen Gebrauch oder fehlende Sorgfalt zurückgeht
Grenze zwischen normaler Abnutzung und Schaden Auf einer Skala liegt links die normale Abnutzung, für die der Mieter nicht zahlt, in der Mitte die übermässige Abnutzung und rechts der Schaden, für den der Mieter zum Zeitwert haftet. normale Abnutzung übermässig Schaden abgewohnter Teppich, kleine Löcher, matte Wände sehr viele Dübel, starke Spuren Brandloch, Sprung im Lavabo Sie zahlen nichts Sie haften – nur zum Zeitwert
Links zahlen Sie nichts; erst im gelb-roten Bereich haften Sie – und selbst dann nur zum Zeitwert des Bauteils.
Typischer Fehler

Viele akzeptieren einen Abzug für «abgewohnte» Wände oder Teppiche. Genau das ist normale Abnutzung – dafür dürfen Ihnen keine Kosten belastet werden, egal wie abgenutzt es aussieht.

Abgabeprotokoll – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Abgabeprotokoll prüfen – CHF 23

Der Zeitwert: warum ein alter Teppich nichts mehr kostet

Selbst wenn ein echter Schaden vorliegt, zahlen Sie nie den Neupreis. Massgebend ist der Zeitwert – der Restwert eines Bauteils nach Abzug der bereits genutzten Jahre. Jedes Bauteil hat eine Lebensdauer, und nur die verbleibende Restlebensdauer wird Ihnen angelastet. Ist das Bauteil abgeschrieben, kostet es Sie nichts, auch bei einem Schaden.

BauteilTypische LebensdauerWas das für Sie heisst
Teppichrund 10 JahreNach 10 Jahren abgeschrieben – ein Fleck kostet Sie dann nichts
Wandanstrich, Tapetenrund 8–10 JahreNach der Lebensdauer voll zulasten des Vermieters
Kochherd, Backofenrund 15 JahreNur der Restwert nach genutzten Jahren wird belastet
Geschirrspülerrund 15 JahreEin Gerät am Lebensende hat kaum noch anrechenbaren Wert
Parkettversiegelungrund 10 JahreAbschleifen geht nach Ablauf zulasten des Vermieters

Richtwerte gemäss der paritätischen Lebensdauertabelle (Mieterinnen- und Mieterverband / HEV); die genauen Jahre variieren je nach Ausgabe und Material. Stand: 2026.

Rechenweg: Zeitwert eines Wandanstrichs
Kosten eines neuen AnstrichsCHF 1'200.–
Angenommene Lebensdauer10 Jahre
Alter des Anstrichs beim Auszug6 Jahre
Verbleibende Restlebensdauer4 von 10 Jahren
Höchstens anrechenbarer ZeitwertCHF 480.–
Zeitwert eines Wandanstrichs über die Lebensdauer Der Anstrich hat eine Lebensdauer von zehn Jahren. Nach sechs genutzten Jahren sind sechzig Prozent abgewohnt und gehen zulasten des Vermieters. Nur die verbleibenden vierzig Prozent, rund CHF 480, können dem Mieter belastet werden. Lebensdauer 10 Jahre · CHF 1'200.– 6 Jahre abgewohnt (Vermieter) 4 Jahre Rest Ihr Anteil: max. CHF 480.– Nach 10 Jahren ist der Anstrich abgeschrieben – dann zahlen Sie auch bei Schaden nichts mehr.
Nur die Restlebensdauer zählt: Von CHF 1'200.– bleiben nach sechs Jahren höchstens CHF 480.– zu Ihren Lasten.
«Der Teppich muss ersetzt werden, das kostet CHF 900.– – die ziehen wir ab.» Was das rechtlich bedeutet

Entscheidend ist das Alter. Ist der Teppich zehn Jahre oder älter, ist er abgeschrieben – der Abzug beträgt null, selbst bei einem Loch. Verlangen Sie das Anschaffungsjahr und rechnen Sie den Zeitwert nach. Der volle Ersatzpreis ist fast nie zulässig.

Die Meldepflicht des Vermieters – Ihr stärkster Hebel (Art. 267a OR)

Der Vermieter darf Mängel nicht wochenlang sammeln und Ihnen später eine Rechnung schicken. Art. 267a OR verlangt, dass er die Wohnung bei der Rückgabe prüft und Mängel, für die Sie haften, sofort meldet. Versäumt er das, gelten die Mängel als genehmigt – und Sie sind frei.

Die einzige Ausnahme: versteckte Mängel, die sich bei der Abgabe nicht erkennen liessen. Tauchen sie später auf, muss der Vermieter sie nach der Entdeckung ebenfalls sofort rügen. Alles, was am Abgabetag sichtbar war und nicht protokolliert wurde, kann er in aller Regel nicht mehr nachfordern.

Das macht das Protokoll zum entscheidenden Dokument: Was am Abgabetag nicht drinsteht, ist meist erledigt. Umgekehrt sollten Sie nichts anerkennen, das erst nachträglich auftaucht, ohne dass es ein versteckter Mangel ist. Wie eine Frist in einem Schreiben zu lesen ist und ab wann sie zählt, hängt eng mit der Kündigung zusammen, die Vertrag kündigen und Kündigungsbedingungen verstehen behandeln.

«Nach dem Termin ist uns noch aufgefallen, dass der Backofen beschädigt ist – das stellen wir Ihnen nach.» Was das rechtlich bedeutet

Ein Backofenschaden ist am Abgabetag sichtbar, also kein versteckter Mangel. Wurde er nicht ins Protokoll aufgenommen, gilt er in aller Regel als genehmigt und kann nicht mehr nachgefordert werden. Verlangen Sie, dass man Ihnen den angeblichen Schaden auf dem Protokoll zeigt.

Aus der Praxis Wir sehen immer wieder Schlussabrechnungen mit Positionen, die im Abgabeprotokoll gar nicht auftauchen. Genau hier lohnt der Abgleich: Was am Abgabetag nicht gemeldet wurde, lässt sich meist mit einem Satz zurückweisen.

So läuft der Abgabetermin ab

1

Vorbereiten

Antrittsprotokoll bereithalten, fachgerecht reinigen, kleine Mängel selbst beheben. Wer will, vereinbart eine Vorabnahme, um Zeit für Korrekturen zu haben.

2

Gemeinsam durchgehen

Raum für Raum, mit dem Antrittsprotokoll daneben. Zählerstände für Strom und Wasser notieren, jeden Punkt mit Foto festhalten.

3

Protokoll prüfen

Nur unterschreiben, was stimmt. Strittige Positionen als bestritten vermerken, Kopie verlangen und die Kaution-Freigabe ansprechen.

Beim Termin – so machen Sie es richtig

Antrittsprotokoll mitbringen · Zählerstände notieren · Fotos von jedem strittigen Punkt · Alter von Teppich, Geräten und Anstrich erfragen · Vorbehalte schriftlich ins Protokoll · Kopie mitnehmen

Was Sie vermeiden sollten

Blind unterschreiben · Abzüge für normale Abnutzung akzeptieren · den Neupreis statt des Zeitwerts hinnehmen · mündliche Zusagen ohne Eintrag · unter Zeitdruck etwas anerkennen, das Sie nicht geprüft haben

Reinigung: was wirklich verlangt ist – und was nicht

Die Wohnung ist gereinigt zurückzugeben, aber nicht saniert. Verlangt ist ein fachgerecht sauberer Zustand, nicht besenrein und auch keine Runderneuerung. Was üblicherweise dazugehört:

  • Küche: Backofen, Kochfeld, Dunstabzug samt Filter, Kühlschrank abgetaut und ausgewischt.
  • Bad: Kalk entfernt, Fugen sauber, Abläufe frei, Spiegel und Armaturen klar.
  • Böden und Fenster: gewischt, Fenster innen und aussen, Rahmen und Storen abgewischt.
  • Kleinigkeiten: Dübellöcher zugespachtelt, Spinnweben entfernt, Keller und Estrich geräumt.
Typischer Fehler

Eine überzogene Reinigungsforderung ist ein häufiger Abzugsgrund. Verlangt die Verwaltung eine Fachreinigung, obwohl die Wohnung sauber ist, lassen Sie sich den konkreten Mangel zeigen – pauschal geht nicht.

Ob eine Reinigungspauschale oder eine Nachreinigung überhaupt vertraglich vorgesehen ist, gehört zu den Positionen, die man wie eine Nebenkostenabrechnung prüft – Betrag für Betrag, mit Beleg.

Das Protokoll unterschreiben – oder mit Vorbehalt

Ihre Unterschrift bestätigt den festgehaltenen Zustand. Das ist praktisch, wenn alles stimmt – und ein Problem, wenn nicht. Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben, wenn Sie nicht einverstanden sind. Und wenn Sie unterschreiben, gehört jeder strittige Punkt ausdrücklich als «bestritten» ins Protokoll.

Grün: alles klar

Protokoll entspricht dem Zustand, keine strittigen Positionen. Unterschreiben und Kopie mitnehmen – die Kaution sollte zügig frei werden.

Gelb: einzelne Punkte strittig

Unterschreiben mit Vermerk «Position X bestritten». So bestätigen Sie den unstrittigen Teil, ohne die Abzüge anzuerkennen.

Rot: grundlegend uneinig

Nicht unterschreiben. Zustand selbst mit Fotos dokumentieren und die Punkte schriftlich unmittelbar nach dem Termin festhalten.

«Bitte hier unterschreiben, sonst können wir die Kaution nicht freigeben.» Was dahintersteckt

Ihre Unterschrift ist keine Bedingung für die Kautionsfreigabe. Wer Druck macht, verknüpft zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Unterschreiben Sie mit Vorbehalt oder gar nicht – die Freigabe der Kaution richtet sich nach den tatsächlichen Ansprüchen, nicht nach Ihrer Unterschrift.

Wann die Kaution zurückkommt

Die Kaution wird nach der Rückgabe und der Klärung der Ansprüche frei. Ist alles unbestritten, geben viele Verwaltungen sie innert weniger Wochen frei. Bei Streit bleibt das Konto gesperrt, bis eine Einigung oder ein Entscheid vorliegt. Wichtig ist die Ein-Jahres-Regel: Erhebt der Vermieter innert eines Jahres nach Mietende keinen rechtlichen Anspruch, gibt die Bank das Konto auf Ihr Verlangen frei.

Weg der Kaution von der Wohnungsrückgabe bis zur Freigabe Nach der Rückgabe werden die Ansprüche geklärt. Ist alles unbestritten, wird die Kaution innert weniger Wochen freigegeben. Erhebt der Vermieter innert eines Jahres keinen rechtlichen Anspruch, gibt die Bank das Konto auf Verlangen des Mieters frei. Rückgabe Protokoll Klärung Ansprüche, Belege Freigabe meist innert Wochen Ein-Jahres-Regel Ohne Anspruch innert 1 Jahr gibt die Bank das Konto frei.
Von der Rückgabe zur Freigabe: Bleibt ein Anspruch aus, gibt die Bank die Kaution spätestens nach einem Jahr frei.
Wie ein Mietzinsdepot funktioniert, auf wessen Namen es lautet und welche Fristen im Detail gelten, ist das Thema von Mietkaution verstehen. Kommen Sie mit der Verwaltung nicht weiter, ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen die nächste Anlaufstelle – das Verfahren ist für Mietsachen kostenlos.

Beispiel aus der Praxis

Familie K. zieht nach elf Jahren aus einer 4,5-Zimmer-Wohnung aus. Die Kaution beträgt CHF 3'900.–. Beim Abgabetermin verlangt die Verwaltung CHF 900.– für einen neuen Teppich im Wohnzimmer, der eine matte Stelle und einen kleinen Fleck hat, sowie CHF 350.– für das Nachstreichen zweier Wände.

Ergebnis: Der Teppich ist elf Jahre alt, seine Lebensdauer beträgt rund zehn Jahre – er ist abgeschrieben, der Abzug beträgt null. Auch der Anstrich ist nach elf Jahren über seine Lebensdauer hinaus, das Nachstreichen geht zulasten des Vermieters. Familie K. vermerkt beide Positionen im Protokoll als bestritten, verweist auf den Zeitwert und verlangt die Freigabe der vollen Kaution. Beide Forderungen fallen weg – die CHF 3'900.– kommen vollständig zurück. Ohne den Hinweis auf den Zeitwert hätte die Familie CHF 1'250.– verloren.

Musterschreiben: Kaution zurückverlangen

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zuerst sollte geklärt sein: 1. Welche Positionen im Protokoll sind normale Abnutzung? 2. Wie alt sind Teppich, Geräte und Anstrich, und wie steht es um den Zeitwert? 3. Hat der Vermieter die Mängel überhaupt rechtzeitig gemeldet?

Muster: Aufforderung zur Freigabe der Mietkaution

Betreff: Wohnung [Adresse, Stockwerk] – Freigabe der Mietkaution

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Wohnung habe ich am [Datum] zurückgegeben. Den im Abgabeprotokoll unter [Position] festgehaltenen Abzügen widerspreche ich: Der Teppich ist [Alter] Jahre alt und damit gemäss Lebensdauertabelle abgeschrieben, ein Ersatz geht zu Ihren Lasten. Die Wandbereiche fallen unter die normale Abnutzung nach Art. 267 OR.

Ich bitte Sie, die Mietkaution von CHF [Betrag] innert [z. B. 14 Tagen] vollständig freizugeben und mir die Freigabeerklärung für das Kautionskonto zuzustellen. Für nachvollziehbar belegte, berechtigte Positionen bin ich zu einer Einigung bereit.

Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]

Aus der Praxis Erfahrungsgemäss reicht der Verweis auf Alter und Zeitwert schon aus, damit eine Verwaltung einen Teppich- oder Malereiabzug zurücknimmt. Wer die Restlebensdauer selbst ausrechnet und beziffert, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position.
Dieses Muster wirkt nur, wenn die Zahlen stimmen. Sind Alter, Zeitwert oder die vertraglichen Reinigungspflichten unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden – etwa mit einer strukturierten Vertragsprüfung.

Checkliste: Ihre Wohnungsabgabe in zwölf Fragen

  • Haben Sie das Antrittsprotokoll vom Einzug zur Hand?
  • Ist die Wohnung fachgerecht gereinigt – ohne überzogene Forderung?
  • Sind kleine, selbst verantwortete Mängel behoben?
  • Haben Sie beim Termin die Zählerstände notiert?
  • Gehen Sie jede Position durch: normale Abnutzung oder Schaden?
  • Kennen Sie das Alter von Teppich, Anstrich und Geräten?
  • Ist bei Schäden der Zeitwert statt des Neupreises angesetzt?
  • Hat der Vermieter alle Mängel beim Termin gemeldet (Art. 267a OR)?
  • Sind strittige Positionen im Protokoll als bestritten vermerkt?
  • Haben Sie Fotos von jedem strittigen Punkt?
  • Haben Sie eine Kopie des Protokolls mitgenommen?
  • Ist die Freigabe der Kaution schriftlich angesprochen?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko eines unberechtigten Abzugs. Wer beim Durchgehen merkt, dass die Schlussabrechnung mehrere unklare Positionen hat, nimmt am besten das ganze Bündel mit – wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, ob der Abzug überhaupt berechtigt ist

Sie laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine strukturierte Auswertung – konkret auf Ihr Abgabeprotokoll bezogen, nicht als allgemeiner Ratgeber.

Einmalig CHF 23.– kein Abo
Jede Protokoll-Position eingeordnetNormale Abnutzung von echtem Schaden getrennt – Punkt für Punkt Ihres Protokolls.
Zeitwert statt Neupreis geprüftWo die Lebensdauer den Abzug auf null bringt, sehen Sie es beziffert.
Meldepflicht und Fristen kontrolliertOb der Vermieter die Mängel rechtzeitig gemeldet hat und was noch offen ist.
Fragen für die WohnungsabgabeKonkret formuliert, damit Sie beim Termin und danach vorbereitet sind.
Vertraulich behandeltNur eine E-Mail-Adresse nötig, keine Registrierung, Daten können geschwärzt werden.
Keine RechtsberatungKeine Vertretung und keine verbindliche rechtliche Beurteilung – eine Verständnishilfe für Ihre Unterlagen.
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Abgabeprotokoll und Mietvertrag als PDF, JPG oder PNG.

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Auswertung wird erstellt

Ihre Unterlagen werden strukturiert und verständlich aufbereitet.

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Zustellung per E-Mail

Sie erhalten die Erklärung als PDF und Word-Datei.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung abgeben und wissen wollen, welche Abzüge im Protokoll berechtigt sind, was normale Abnutzung ist und wie der Zeitwert einen Ersatz reduziert.

Was erklärt wird

Die Rückgabe nach Art. 267 OR, die Grenze zwischen normaler Abnutzung und Schaden, der Zeitwert nach Lebensdauer, die Meldepflicht des Vermieters nach Art. 267a OR, die Reinigung, das Unterschreiben mit Vorbehalt und die Rückgabe der Kaution.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Positionen Sie nicht zahlen müssen, wo der Zeitwert greift, ob Fristen eingehalten wurden und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Berechnung durchsetzbarer Forderungen und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Schlichtungsbehörde oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Inhalte, Lebensdauer-Richtwerte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, das Antrittsprotokoll, die konkrete Lebensdauertabelle und die Umstände des Einzelfalls. Bei einem Konflikt über Abzüge oder die Kaution ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder die Schlichtungsbehörde bei.

Hinweis: vertrag-verstehen.ch bietet eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Es werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt und keine Vertretung übernommen. Massgebend sind Ihr konkreter Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

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Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
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3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
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Häufige Fragen: Wohnungsabgabe und Protokoll

Muss ich bei der Wohnungsabgabe das Protokoll unterschreiben?

Sie müssen nicht unterschreiben, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Unterschreiben Sie nur, was Sie gesehen und geprüft haben. Strittige Punkte lassen Sie ausdrücklich als bestritten vermerken. Eine Unterschrift bestätigt den festgehaltenen Zustand; ohne Vorbehalt erschweren Sie sich eine spätere Auseinandersetzung über Abzüge.

Was ist normale Abnutzung und was ein Schaden?

Normale Abnutzung entsteht durch den vertragsgemässen Gebrauch: abgewohnte Teppiche, kleine Dübellöcher, verblasste Wände. Dafür haften Sie nicht, das sagt Art. 267 OR. Ein Schaden geht darüber hinaus: Brandlöcher, Sprünge im Lavabo, tiefe Kratzer. Nur für übermässige Abnutzung und Schäden können Ihnen Kosten belastet werden, und auch dann nur zum Zeitwert.

Kann der Vermieter nach der Abgabe noch Mängel nachfordern?

Nur begrenzt. Nach Art. 267a OR muss der Vermieter die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die Sie haften, sofort melden. Versäumt er das, gelten die Mängel als genehmigt und Sie sind frei. Ausgenommen sind versteckte Mängel, die erst später auftauchen; diese muss er nach der Entdeckung sofort rügen.

Wie wird der Zeitwert bei Schäden berechnet?

Über den Zeitwert statt den Neupreis. Massgebend ist der Restwert nach Lebensdauer. Ein zehnjähriger Teppich mit einer Lebensdauer von zehn Jahren ist abgeschrieben; dafür zahlen Sie nichts, auch bei einem Fleck. Die Jahre richten sich nach der paritätischen Lebensdauertabelle, belastet wird nur die verbleibende Restlebensdauer.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach der Wohnungsrückgabe und der Klärung allfälliger Ansprüche. Ist alles unbestritten, geben viele Verwaltungen die Kaution innert weniger Wochen frei. Bei Streit bleibt sie gesperrt, bis eine Einigung oder ein Entscheid vorliegt. Erhebt der Vermieter innert eines Jahres keinen rechtlichen Anspruch, gibt die Bank das Konto frei.

Was tue ich, wenn ich mit dem Abgabeprotokoll nicht einverstanden bin?

Halten Sie Ihre Vorbehalte schriftlich fest, im Protokoll selbst oder in einem Schreiben unmittelbar danach. Fotografieren Sie den Zustand. Bestreiten Sie einzelne Positionen ausdrücklich und verlangen Sie Belege für geforderte Beträge. Kommen Sie nicht weiter, ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen die nächste Anlaufstelle, das Verfahren ist kostenlos.

Bevor Sie unterschreiben: einmal drüberschauen lassen

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert den Abzug senkt, ob die Fristen eingehalten wurden und eine Checkliste für Ihren nächsten Schritt.