Der Vertrag dahinter
Was Sie zurückgeben müssen, ergibt sich aus dem Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Der Abgabetermin ist der Moment, in dem sich entscheidet, ob Ihre Kaution zurückkommt oder gekürzt wird. Auf dem Protokoll steht, was Sie angeblich beschädigt haben – und genau da lohnt sich der zweite Blick. Für normale Abnutzung haften Sie nicht, für Schäden nur zum Zeitwert. Ein elf Jahre alter Teppich ist abgeschrieben, auch wenn ein Fleck drin ist. Laden Sie Ihr Abgabeprotokoll, den Mietvertrag und eine allfällige Schlussabrechnung hoch. Sie erhalten eine verständliche Auswertung: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert einen Abzug auf null bringt und welche Fristen für den Vermieter gelten. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor Sie unterschreiben.
Das Abgabeprotokoll hält bei der Wohnungsrückgabe fest, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben. Es ist die Grundlage dafür, ob und wie viel von Ihrer Kaution abgezogen wird. Entscheidend ist eine Grenze: Normale Abnutzung aus vertragsgemässem Gebrauch geht zulasten des Vermieters – dafür zahlen Sie nichts (Art. 267 OR). Nur für Schäden und übermässige Abnutzung haften Sie, und auch dann bloss zum Zeitwert: Ein Bauteil am Ende seiner Lebensdauer kostet Sie nichts mehr. Der Vermieter muss die Mängel bei der Rückgabe prüfen und sofort melden (Art. 267a OR), sonst gelten sie als genehmigt. Diese Seite erklärt die Abnutzungsgrenze, den Zeitwert, die Meldepflicht, die Kaution und das strittige Protokoll; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Was Sie zurückgeben müssen, ergibt sich aus dem Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Was eine Reinigungs- oder Rückgabeklausel bedeutet, entschlüsselt Vertragsklauseln einfach erklärt.
Wer über einen Nachmieter aussteigt, gibt trotzdem selbst ab – Nachmieter stellen.
Das Abgabeprotokoll – auch Rückgabe- oder Wohnungsübergabeprotokoll genannt – ist die schriftliche Momentaufnahme Ihrer Wohnung am Tag der Rückgabe. Vermieter und Mieter gehen gemeinsam durch, notieren Raum für Raum den Zustand und halten fest, was auffällt. Sein Gegenstück ist das Antrittsprotokoll vom Einzug: Erst der Vergleich beider Dokumente zeigt, was während Ihrer Mietzeit entstanden ist.
Rechtlich steht die Rückgabe in Art. 267 OR: Sie geben die Sache in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Damit ist alles gesagt und zugleich der häufigste Streitpunkt benannt – denn «vertragsgemässer Gebrauch» heisst, dass Gebrauchsspuren dazugehören. Wie weit ein Vertrag Ihre Pflichten überhaupt fassen darf, ordnet der Abschnitt zu den Mietklauseln ein.
Fehlt das Antrittsprotokoll, wird meist vermutet, dass die Wohnung in gutem Zustand übergeben wurde. Wer den Einzugszustand nicht belegen kann, hat es bei der Abgabe schwerer – ein Grund, das alte Protokoll aufzubewahren.
Abgabeprotokoll, wenn möglich das Antrittsprotokoll, den Mietvertrag und eine allfällige Schlussabrechnung. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob ein Abzug für einen alten Teppich berechtigt ist oder ob die Reinigungsforderung überzogen wirkt. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Übersicht: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert greift, welche Fristen laufen und eine Checkliste für den nächsten Schritt – als PDF und Word-Datei.
Fast jeder Streit bei der Wohnungsabgabe lässt sich auf eine Frage zurückführen: Ist das normale Abnutzung oder ein Schaden? Die Antwort entscheidet, wer zahlt. Für normale Abnutzung haften Sie nicht – sie ist mit dem Mietzins bereits abgegolten. Erst was darüber hinausgeht, geht auf Ihre Rechnung.
| Bereich | Normale Abnutzung (Sie zahlen nicht) | Schaden (Sie haften, zum Zeitwert) |
|---|---|---|
| Wände | Verblasste Farbe, kleine Dübel- und Nagellöcher, leichte Gebrauchsspuren | Grossflächige Bemalung, Dutzende Löcher, nicht entfernbare Verschmutzung |
| Böden | Abgelaufener Teppich, matte Stellen im Parkett, feine Kratzer | Brandlöcher, tiefe Kerben, Wasserränder durch Unachtsamkeit |
| Küche und Bad | Kalkspuren, matte Oberflächen, übliche Gebrauchsspuren | Sprung im Lavabo, abgebrochene Fliesen, verbrannte Abdeckung |
| Allgemein | Alles, was bei normalem Wohnen über die Jahre entsteht | Was auf unsachgemässen Gebrauch oder fehlende Sorgfalt zurückgeht |
Viele akzeptieren einen Abzug für «abgewohnte» Wände oder Teppiche. Genau das ist normale Abnutzung – dafür dürfen Ihnen keine Kosten belastet werden, egal wie abgenutzt es aussieht.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Selbst wenn ein echter Schaden vorliegt, zahlen Sie nie den Neupreis. Massgebend ist der Zeitwert – der Restwert eines Bauteils nach Abzug der bereits genutzten Jahre. Jedes Bauteil hat eine Lebensdauer, und nur die verbleibende Restlebensdauer wird Ihnen angelastet. Ist das Bauteil abgeschrieben, kostet es Sie nichts, auch bei einem Schaden.
| Bauteil | Typische Lebensdauer | Was das für Sie heisst |
|---|---|---|
| Teppich | rund 10 Jahre | Nach 10 Jahren abgeschrieben – ein Fleck kostet Sie dann nichts |
| Wandanstrich, Tapeten | rund 8–10 Jahre | Nach der Lebensdauer voll zulasten des Vermieters |
| Kochherd, Backofen | rund 15 Jahre | Nur der Restwert nach genutzten Jahren wird belastet |
| Geschirrspüler | rund 15 Jahre | Ein Gerät am Lebensende hat kaum noch anrechenbaren Wert |
| Parkettversiegelung | rund 10 Jahre | Abschleifen geht nach Ablauf zulasten des Vermieters |
Richtwerte gemäss der paritätischen Lebensdauertabelle (Mieterinnen- und Mieterverband / HEV); die genauen Jahre variieren je nach Ausgabe und Material. Stand: 2026.
Entscheidend ist das Alter. Ist der Teppich zehn Jahre oder älter, ist er abgeschrieben – der Abzug beträgt null, selbst bei einem Loch. Verlangen Sie das Anschaffungsjahr und rechnen Sie den Zeitwert nach. Der volle Ersatzpreis ist fast nie zulässig.
Der Vermieter darf Mängel nicht wochenlang sammeln und Ihnen später eine Rechnung schicken. Art. 267a OR verlangt, dass er die Wohnung bei der Rückgabe prüft und Mängel, für die Sie haften, sofort meldet. Versäumt er das, gelten die Mängel als genehmigt – und Sie sind frei.
Das macht das Protokoll zum entscheidenden Dokument: Was am Abgabetag nicht drinsteht, ist meist erledigt. Umgekehrt sollten Sie nichts anerkennen, das erst nachträglich auftaucht, ohne dass es ein versteckter Mangel ist. Wie eine Frist in einem Schreiben zu lesen ist und ab wann sie zählt, hängt eng mit der Kündigung zusammen, die Vertrag kündigen und Kündigungsbedingungen verstehen behandeln.
Ein Backofenschaden ist am Abgabetag sichtbar, also kein versteckter Mangel. Wurde er nicht ins Protokoll aufgenommen, gilt er in aller Regel als genehmigt und kann nicht mehr nachgefordert werden. Verlangen Sie, dass man Ihnen den angeblichen Schaden auf dem Protokoll zeigt.
Antrittsprotokoll bereithalten, fachgerecht reinigen, kleine Mängel selbst beheben. Wer will, vereinbart eine Vorabnahme, um Zeit für Korrekturen zu haben.
Raum für Raum, mit dem Antrittsprotokoll daneben. Zählerstände für Strom und Wasser notieren, jeden Punkt mit Foto festhalten.
Nur unterschreiben, was stimmt. Strittige Positionen als bestritten vermerken, Kopie verlangen und die Kaution-Freigabe ansprechen.
Antrittsprotokoll mitbringen · Zählerstände notieren · Fotos von jedem strittigen Punkt · Alter von Teppich, Geräten und Anstrich erfragen · Vorbehalte schriftlich ins Protokoll · Kopie mitnehmen
Blind unterschreiben · Abzüge für normale Abnutzung akzeptieren · den Neupreis statt des Zeitwerts hinnehmen · mündliche Zusagen ohne Eintrag · unter Zeitdruck etwas anerkennen, das Sie nicht geprüft haben
Die Wohnung ist gereinigt zurückzugeben, aber nicht saniert. Verlangt ist ein fachgerecht sauberer Zustand, nicht besenrein und auch keine Runderneuerung. Was üblicherweise dazugehört:
Eine überzogene Reinigungsforderung ist ein häufiger Abzugsgrund. Verlangt die Verwaltung eine Fachreinigung, obwohl die Wohnung sauber ist, lassen Sie sich den konkreten Mangel zeigen – pauschal geht nicht.
Ob eine Reinigungspauschale oder eine Nachreinigung überhaupt vertraglich vorgesehen ist, gehört zu den Positionen, die man wie eine Nebenkostenabrechnung prüft – Betrag für Betrag, mit Beleg.
Ihre Unterschrift bestätigt den festgehaltenen Zustand. Das ist praktisch, wenn alles stimmt – und ein Problem, wenn nicht. Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben, wenn Sie nicht einverstanden sind. Und wenn Sie unterschreiben, gehört jeder strittige Punkt ausdrücklich als «bestritten» ins Protokoll.
Protokoll entspricht dem Zustand, keine strittigen Positionen. Unterschreiben und Kopie mitnehmen – die Kaution sollte zügig frei werden.
Unterschreiben mit Vermerk «Position X bestritten». So bestätigen Sie den unstrittigen Teil, ohne die Abzüge anzuerkennen.
Nicht unterschreiben. Zustand selbst mit Fotos dokumentieren und die Punkte schriftlich unmittelbar nach dem Termin festhalten.
Ihre Unterschrift ist keine Bedingung für die Kautionsfreigabe. Wer Druck macht, verknüpft zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Unterschreiben Sie mit Vorbehalt oder gar nicht – die Freigabe der Kaution richtet sich nach den tatsächlichen Ansprüchen, nicht nach Ihrer Unterschrift.
Die Kaution wird nach der Rückgabe und der Klärung der Ansprüche frei. Ist alles unbestritten, geben viele Verwaltungen sie innert weniger Wochen frei. Bei Streit bleibt das Konto gesperrt, bis eine Einigung oder ein Entscheid vorliegt. Wichtig ist die Ein-Jahres-Regel: Erhebt der Vermieter innert eines Jahres nach Mietende keinen rechtlichen Anspruch, gibt die Bank das Konto auf Ihr Verlangen frei.
Familie K. zieht nach elf Jahren aus einer 4,5-Zimmer-Wohnung aus. Die Kaution beträgt CHF 3'900.–. Beim Abgabetermin verlangt die Verwaltung CHF 900.– für einen neuen Teppich im Wohnzimmer, der eine matte Stelle und einen kleinen Fleck hat, sowie CHF 350.– für das Nachstreichen zweier Wände.
Ergebnis: Der Teppich ist elf Jahre alt, seine Lebensdauer beträgt rund zehn Jahre – er ist abgeschrieben, der Abzug beträgt null. Auch der Anstrich ist nach elf Jahren über seine Lebensdauer hinaus, das Nachstreichen geht zulasten des Vermieters. Familie K. vermerkt beide Positionen im Protokoll als bestritten, verweist auf den Zeitwert und verlangt die Freigabe der vollen Kaution. Beide Forderungen fallen weg – die CHF 3'900.– kommen vollständig zurück. Ohne den Hinweis auf den Zeitwert hätte die Familie CHF 1'250.– verloren.
Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zuerst sollte geklärt sein: 1. Welche Positionen im Protokoll sind normale Abnutzung? 2. Wie alt sind Teppich, Geräte und Anstrich, und wie steht es um den Zeitwert? 3. Hat der Vermieter die Mängel überhaupt rechtzeitig gemeldet?
Betreff: Wohnung [Adresse, Stockwerk] – Freigabe der Mietkaution
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Wohnung habe ich am [Datum] zurückgegeben. Den im Abgabeprotokoll unter [Position] festgehaltenen Abzügen widerspreche ich:
Der Teppich ist [Alter] Jahre alt und damit gemäss Lebensdauertabelle abgeschrieben, ein Ersatz geht zu Ihren Lasten. Die
Wandbereiche fallen unter die normale Abnutzung nach Art. 267 OR.
Ich bitte Sie, die Mietkaution von CHF [Betrag] innert [z. B. 14 Tagen] vollständig freizugeben und mir die Freigabeerklärung
für das Kautionskonto zuzustellen. Für nachvollziehbar belegte, berechtigte Positionen bin ich zu einer Einigung bereit.
Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]
Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko eines unberechtigten Abzugs. Wer beim Durchgehen merkt, dass die Schlussabrechnung mehrere unklare Positionen hat, nimmt am besten das ganze Bündel mit – wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.
Sie laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine strukturierte Auswertung – konkret auf Ihr Abgabeprotokoll bezogen, nicht als allgemeiner Ratgeber.
Einmalig CHF 23.– kein AboAbgabeprotokoll und Mietvertrag als PDF, JPG oder PNG.
Ihre Unterlagen werden strukturiert und verständlich aufbereitet.
Sie erhalten die Erklärung als PDF und Word-Datei.
Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung abgeben und wissen wollen, welche Abzüge im Protokoll berechtigt sind, was normale Abnutzung ist und wie der Zeitwert einen Ersatz reduziert.
Die Rückgabe nach Art. 267 OR, die Grenze zwischen normaler Abnutzung und Schaden, der Zeitwert nach Lebensdauer, die Meldepflicht des Vermieters nach Art. 267a OR, die Reinigung, das Unterschreiben mit Vorbehalt und die Rückgabe der Kaution.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Positionen Sie nicht zahlen müssen, wo der Zeitwert greift, ob Fristen eingehalten wurden und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Berechnung durchsetzbarer Forderungen und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Schlichtungsbehörde oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Inhalte, Lebensdauer-Richtwerte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, das Antrittsprotokoll, die konkrete Lebensdauertabelle und die Umstände des Einzelfalls. Bei einem Konflikt über Abzüge oder die Kaution ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder die Schlichtungsbehörde bei.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Sie müssen nicht unterschreiben, wenn Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Unterschreiben Sie nur, was Sie gesehen und geprüft haben. Strittige Punkte lassen Sie ausdrücklich als bestritten vermerken. Eine Unterschrift bestätigt den festgehaltenen Zustand; ohne Vorbehalt erschweren Sie sich eine spätere Auseinandersetzung über Abzüge.
Normale Abnutzung entsteht durch den vertragsgemässen Gebrauch: abgewohnte Teppiche, kleine Dübellöcher, verblasste Wände. Dafür haften Sie nicht, das sagt Art. 267 OR. Ein Schaden geht darüber hinaus: Brandlöcher, Sprünge im Lavabo, tiefe Kratzer. Nur für übermässige Abnutzung und Schäden können Ihnen Kosten belastet werden, und auch dann nur zum Zeitwert.
Nur begrenzt. Nach Art. 267a OR muss der Vermieter die Wohnung bei der Rückgabe prüfen und Mängel, für die Sie haften, sofort melden. Versäumt er das, gelten die Mängel als genehmigt und Sie sind frei. Ausgenommen sind versteckte Mängel, die erst später auftauchen; diese muss er nach der Entdeckung sofort rügen.
Über den Zeitwert statt den Neupreis. Massgebend ist der Restwert nach Lebensdauer. Ein zehnjähriger Teppich mit einer Lebensdauer von zehn Jahren ist abgeschrieben; dafür zahlen Sie nichts, auch bei einem Fleck. Die Jahre richten sich nach der paritätischen Lebensdauertabelle, belastet wird nur die verbleibende Restlebensdauer.
Nach der Wohnungsrückgabe und der Klärung allfälliger Ansprüche. Ist alles unbestritten, geben viele Verwaltungen die Kaution innert weniger Wochen frei. Bei Streit bleibt sie gesperrt, bis eine Einigung oder ein Entscheid vorliegt. Erhebt der Vermieter innert eines Jahres keinen rechtlichen Anspruch, gibt die Bank das Konto frei.
Halten Sie Ihre Vorbehalte schriftlich fest, im Protokoll selbst oder in einem Schreiben unmittelbar danach. Fotografieren Sie den Zustand. Bestreiten Sie einzelne Positionen ausdrücklich und verlangen Sie Belege für geforderte Beträge. Kommen Sie nicht weiter, ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen die nächste Anlaufstelle, das Verfahren ist kostenlos.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: welche Positionen normale Abnutzung sind, wo der Zeitwert den Abzug senkt, ob die Fristen eingehalten wurden und eine Checkliste für Ihren nächsten Schritt.