Der Vertrag dahinter
Nachmieterklauseln stehen selten allein – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Stand: September 2026
Sie möchten vor dem Kündigungstermin ausziehen und hören von der Verwaltung: «Bringen Sie uns drei Nachmieter.» Das Gesetz verlangt einen einzigen – zumutbar, zahlungsfähig, bereit zu gleichen Bedingungen. Genau daran entscheidet sich, ob Sie am Umzugstag frei sind oder noch monatelang Miete für eine leere Wohnung zahlen. Laden Sie Mietvertrag, Kündigung und den Schriftwechsel mit der Verwaltung hoch. Sie erhalten eine verständliche Auswertung: Was Ihr Vertrag zur Nachmietersuche wirklich sagt, welche Fristen laufen und wo eine Ablehnung auf wackligen Beinen steht. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor der Mietzins weiterläuft.
Wer vor dem Kündigungstermin ausziehen will, wird von den Mietpflichten befreit, sobald er einen zumutbaren Nachmieter stellt. Die Regel steht in Art. 264 OR und verlangt drei Dinge gleichzeitig: Die vorgeschlagene Person muss für den Vermieter zumutbar sein, sie muss zahlungsfähig sein, und sie muss den bestehenden Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen wollen – gleicher Mietzins, gleiche Wohnung, unveränderte Abmachungen. Ein einziger solcher Vorschlag genügt; die verbreitete Forderung nach drei Kandidaten hat keine gesetzliche Grundlage. Wird kein zumutbarer Nachmieter akzeptiert, läuft der Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter – abzüglich dessen, was der Vermieter spart oder durch eine Weitervermietung einnimmt. Diese Seite erklärt Voraussetzungen, Fristen, Ablehnungsgründe und Kostenfolgen; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Nachmieterklauseln stehen selten allein – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Termine, Formen und Fristen der normalen Kündigung zeigt Vertrag kündigen.
Ohne Kündigungsmöglichkeit wird der Nachmieter zum einzigen Ausweg – befristeter Mietvertrag.
Die ganze Frage steht in einem einzigen Gesetzesartikel. Art. 264 OR regelt die vorzeitige Rückgabe der Mietsache und sagt sinngemäss: Wer die Wohnung zurückgibt, ohne Kündigungsfrist oder Kündigungstermin einzuhalten, wird von seinen Pflichten nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt – zahlungsfähig und bereit, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls schuldet er den Mietzins bis zu jenem Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis nach Vertrag oder Gesetz beendet werden könnte.
Zwei Dinge lohnen sich an dieser Formulierung genauer anzusehen. Erstens: Das Gesetz spricht von einem neuen Mieter, in der Einzahl. Zweitens: Es nennt drei Eigenschaften, die diese Person haben muss – und keine weiteren. Alles, was eine Verwaltung darüber hinaus verlangt, ist eine interne Praxis, kein Anspruch. Wie stark ein Vertrag Ihre Position im Alltag prägt und wo er von der gesetzlichen Grundlage abweichen darf, ist das Thema von Vertragsbindung verstehen; die Frage, welche Klauseln überhaupt Wirkung entfalten, behandelt Vertragsklauseln einfach erklärt.
Die Rechtsfolge ist ebenso klar wie unbequem: Klappt es, endet Ihre Zahlungspflicht mit dem Übernahmedatum. Klappt es nicht, zahlen Sie weiter – aber nicht bedingungslos, denn der Vermieter muss sich anrechnen lassen, was er dank Ihres Auszugs an Auslagen spart und was er durch eine anderweitige Vermietung einnimmt oder absichtlich nicht einnimmt. Er darf die Wohnung also nicht monatelang leer stehen lassen und Ihnen die Rechnung schicken. Genau diese Anrechnung wird in Schlussabrechnungen regelmässig vergessen; wer eine solche Abrechnung erhält, prüft sie mit derselben Sorgfalt wie eine Nebenkostenabrechnung.
Mietvertrag samt Anhängen und Hausordnung, Ihre Kündigung, das Merkblatt der Verwaltung und den bisherigen Schriftwechsel. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Ablehnung Ihres Vorschlags nachvollziehbar begründet ist oder bis wann Sie zahlen müssten. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Übersicht mit den relevanten Klauseln, den laufenden Fristen, den offenen Punkten und einer Checkliste für den nächsten Schritt – als PDF und Word-Datei.
Die drei Voraussetzungen klingen abstrakt, haben aber sehr konkrete Folgen. Sie müssen gleichzeitig erfüllt sein: Ein zahlungskräftiger Kandidat, der erst zwei Monate später einziehen möchte, nützt Ihnen für den gewünschten Termin nichts – ebenso wenig wie eine begeisterte Familie, deren Budget offensichtlich nicht reicht.
| Bedingung | Was damit gemeint ist | Woran es typischerweise scheitert |
|---|---|---|
| Zumutbar | Aus Sicht des Vermieters muss die Person als Mieterschaft objektiv annehmbar sein – hinsichtlich Belegung, Nutzung und Vertragstreue | Deutliche Überbelegung, gewerbliche Nutzung einer reinen Wohnung, fehlende Bewilligung für die geplante Mietdauer |
| Zahlungsfähig | Das Einkommen muss den Mietzins realistisch tragen; die Person darf nicht erkennbar überschuldet sein | Offene Betreibungen, unbelegtes Einkommen, fehlender Arbeitsvertrag oder Lohnnachweis |
| Gleiche Bedingungen | Übernahme des bestehenden Vertrags unverändert: gleicher Mietzins, gleiche Nebenkostenregelung, gleicher Umfang, ab dem gewünschten Datum | Der Kandidat will nachverhandeln, einen tieferen Zins, einen späteren Beginn oder nur einen Teil der Räume |
Die dritte Bedingung wird am häufigsten unterschätzt. «Gleiche Bedingungen» bedeutet: Ihr Vertrag wandert unverändert weiter. Wer seinem Nachfolger zusagt, die Verwaltung werde «sicher noch etwas beim Zins machen», gefährdet den eigenen Ausstieg. Was alles zu den Vertragsbedingungen gehört und wie weit dieser Begriff reicht, ist in Vertragsbedingungen verstehen beschrieben. Und wer beim Nachlesen merkt, dass der eigene Mietvertrag an mehreren Stellen unklar formuliert ist, hat einen klassischen Fall für eine Vertragsanalyse für Laien vor sich.
Kaum eine Regel hält sich hartnäckiger: Man müsse drei Kandidaten präsentieren, dann dürfe sich die Verwaltung einen aussuchen. Diese Zahl steht nirgends im Gesetz. Sie stammt aus Merkblättern, Kündigungsformularen und mündlichen Auskünften – und sie ist bequem, weil sie den Aufwand der Vermietung auf die ausziehende Partei verschiebt.
Richtig ist: Sie dürfen selbstverständlich mehrere Interessenten melden, und oft ist das klug, weil Kandidaten abspringen. Aber Ihre Pflicht ist mit einem einzigen zumutbaren Vorschlag erfüllt. Lehnt die Verwaltung diesen ab und beruft sich allein darauf, es fehlten die beiden anderen, ist das kein tragfähiger Grund. Solche Klauseln und Formulierungen gehören zur Familie der Bestimmungen, die mehr Eindruck machen als Wirkung entfalten – beschrieben in Vertragsfallen erkennen und Schlechte Verträge erkennen.
Eine zweite Legende betrifft die Kündigung selbst: Sie sei «nicht nötig», wenn ein Nachmieter komme. Das Gegenteil stimmt – dazu weiter unten mehr. Und eine dritte: Der Vermieter dürfe die Übernahme von einer Vertragsänderung abhängig machen, etwa von einem höheren Mietzins für den Nachfolger. Auch das gehört nicht zur Nachmieterfrage; ob eine Zinsanpassung überhaupt zulässig wäre, richtet sich nach eigenen Regeln, die Mietzinserhöhung prüfen erklärt. Umgekehrt kann für Sie selbst interessant sein, was Mietzinssenkung verlangen beschreibt, falls Sie doch bleiben.
Die häufigste Ursache für gescheiterte Ausstiege ist nicht ein schlechter Kandidat, sondern schlechtes Timing. Der Vermieter darf angemessen prüfen – und diese Prüfzeit muss vor dem Wunschtermin liegen, nicht danach. Rechnen Sie bei vollständigen Unterlagen mit rund zwei bis vier Wochen und reichen Sie entsprechend früh ein.
Praktisch heisst das: Wer per Ende Monat ausziehen will, meldet den Kandidaten nicht in der letzten Woche. Und wer eine Antwortfrist setzt, sollte sie so bemessen, dass sie als angemessen durchgeht. Wie Fristen in Schreiben überhaupt zu lesen sind – ab wann sie laufen, was «innert zehn Tagen» bedeutet – erklärt Frist im Brief verstehen. Für die Terminlogik im Mietvertrag selbst, also Kündigungstermine und Mindestdauer, sind Kündigungsbedingungen verstehen und Vertragslaufzeit verstehen die passenden Einstiege.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Eine unvollständige Anmeldung ist die eleganteste Art, eine Prüffrist zu verlängern: Jede Nachfrage setzt die Uhr faktisch neu. Reichen Sie deshalb alles auf einmal ein. Üblich ist dieses Paket:
Sortieren Sie die Sendung so, dass die Verwaltung nichts suchen muss – das klingt nebensächlich, verkürzt aber die Prüfung messbar. Wer beim Umzug ohnehin einen Stapel Papier vor sich hat und den Überblick behalten möchte, findet auf Unterlagen bei Umzug eine Ordnung dafür; allgemeiner hilft dokumentenhilfe.ch beim Einordnen von Schreiben, die man zum ersten Mal in der Hand hält.
Ein Vermieter darf ablehnen – aber nicht beliebig. Die Grenze verläuft zwischen sachlichen Einwänden, die sich auf Zumutbarkeit, Zahlungsfähigkeit oder abweichende Wünsche beziehen, und persönlichen Vorbehalten, die mit dem Mietverhältnis nichts zu tun haben.
Mehrere offene Betreibungen oder Verlustscheine · Einkommen, das den Zins erkennbar nicht trägt · acht Personen für eine Dreizimmerwohnung · geplante gewerbliche Nutzung, die der Vertrag nicht deckt · Aufenthaltstitel, der weit vor dem Mietende ausläuft · der Kandidat will nachverhandeln statt übernehmen
Herkunft, Religion, Sprache, Zivilstand, Alter · «Wir hätten lieber ein Ehepaar» · Kinderwunsch oder Kinderzahl im üblichen Rahmen · Haustiere, soweit der Vertrag sie erlaubt · «Sie haben nur einen statt drei Vorschläge geschickt» · gar keine Begründung
Verlangen Sie bei einer Absage immer eine schriftliche Begründung. Nicht aus Prinzip, sondern weil sich nur eine benannte Begründung prüfen lässt – und weil ein Schweigen oder ein Pauschalsatz später schlecht aussieht, wenn über den Mietzins gestritten wird. Wie man ein solches Schreiben sachlich und wirksam formuliert, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief; das Einordnen von Post der Verwaltung übernimmt Brief vom Vermieter verstehen.
Bleibt die Verwaltung bei einer Ablehnung, die auf keinem der sachlichen Punkte steht, verschiebt sich der Streit auf die Kostenfrage: Sie zahlen zunächst weiter, können aber geltend machen, dass Sie einen zumutbaren Nachmieter gestellt haben. Diese Konstellation ähnelt jener, die Kündigung abgelehnt – was tun beschreibt: Eine Partei erklärt etwas für unwirksam, ohne dass die Erklärung allein schon Recht schafft. Ob eine einseitige Konstruktion im Vertrag überhaupt haltbar ist, ordnet Unfairer Vertrag – was tun ein.
Drei Fragen entscheiden über Ihren nächsten Schritt. Arbeiten Sie sie in dieser Reihenfolge ab – die Reihenfolge ist wichtig, weil jede Frage die nächste erst sinnvoll macht.
Der häufigste Ausgang ist nicht die klare Absage, sondern die Hängepartie: Die Verwaltung meldet sich nicht, verlangt immer neue Unterlagen oder bittet um Geduld. Setzen Sie in diesem Fall eine kurze, höfliche Frist und halten Sie fest, wann Sie was eingereicht haben. Diese Dokumentation ist später die Grundlage jeder Diskussion über den Mietzins – sie zu führen kostet zehn Minuten pro Woche und entscheidet im Zweifel über vier Monatsmieten.
Ohne akzeptierten Nachmieter läuft die Zahlungspflicht bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiter. Das ist die eigentliche Sanktion – und sie fällt oft höher aus, als man erwartet, weil die Termine im Mietvertrag nicht monatlich, sondern quartalsweise oder auf ortsübliche Daten gelegt sind.
Zwei Punkte an dieser Rechnung sind entscheidend. Erstens die Anrechnungspflicht: Sobald die Wohnung weitervermietet ist, endet Ihre Zahlungspflicht für die betreffende Zeit; ebenso müssen ersparte Auslagen abgezogen werden. Zweitens die Schadenminderung: Der Vermieter darf die Wohnung nicht bewusst leer stehen lassen. Fragen Sie deshalb aktiv nach dem Stand der Neuvermietung und lassen Sie sich den Mietbeginn des Nachfolgers bestätigen.
Rechnen Sie ausserdem mit Nebenpositionen, die in Schlussabrechnungen auftauchen: anteilige Nebenkosten, Reinigungs- und Reparaturkosten aus dem Rückgabeprotokoll, gelegentlich pauschale «Umtriebsentschädigungen». Letztere sind der klassische Fall von Kosten, die erst im letzten Moment sichtbar werden – das Muster dahinter beschreibt Versteckte Vertragskosten. Welche Klauseln im Mietvertrag solche Positionen überhaupt vorsehen dürfen, ordnet Mietklauseln verstehen ein.
Dies ist der teuerste Fehler in diesem ganzen Thema, und er wird jeden Monat gemacht: Jemand findet einen Nachmieter, meldet ihn – und verzichtet auf die Kündigung, weil «der Vertrag ja übergeht». Springt der Kandidat dann ab oder wird er abgelehnt, läuft das Mietverhältnis unverändert weiter. Der ordentliche Termin, den man hätte nutzen können, ist verstrichen.
Achten Sie dabei auf Form und Zustellung: Bei einer Familienwohnung muss die Kündigung von beiden Ehe- oder eingetragenen Partnern unterschrieben sein, sonst ist sie unwirksam. Und sie muss rechtzeitig ankommen, nicht rechtzeitig abgeschickt sein. Die allgemeinen Regeln dazu fasst Vertrag kündigen zusammen; welche Fristen und Termine Ihr konkreter Vertrag vorsieht, klärt Kündigungsbedingungen verstehen. Bei einem befristeten Mietverhältnis entfällt die Kündigung ganz – dort ist die Nachmieterstellung der einzige Weg vor den Endtermin, wie befristeter Mietvertrag verstehen zeigt. Wo eine Mindestdauer vereinbart wurde, lohnt zusätzlich der Blick in Mindestlaufzeit verstehen.
Mit der Zusage der Verwaltung ist die Sache noch nicht erledigt – der Wechsel selbst wirft drei praktische Fragen auf, die regelmässig zu Streit führen.
Bevor Sie eine Übernahme- oder Aufhebungsvereinbarung unterschreiben, lesen Sie die Schlussklausel: Ein Satz «per Saldo aller Ansprüche» erfasst auch Positionen, die Sie noch gar nicht kennen. Wer unsicher ist, ob eine Unterschrift jetzt schon fällig ist, findet in Muss ich das unterschreiben die Fragen, die vorher zu klären sind – und in Vertrag unterschreiben oder nicht die grundsätzliche Abwägung.
Küchengeräte, Lampen, eingebaute Schränke, Bodenbeläge: Vieles davon möchte man nicht mitnehmen, und ein Nachmieter übernimmt es gern. Eine Ablösevereinbarung darüber ist zulässig, wenn drei Dinge stimmen: Sie ist freiwillig, der Preis ist angemessen, und sie steht neben dem Mietvertrag – nicht in ihm.
Unzulässig wird es, sobald die Übernahme des Mietvertrags von der Ablöse abhängig gemacht wird. Ein solches Koppelungsgeschäft ist bei Wohn- und Geschäftsräumen nichtig. Praktisch bedeutet das: Sie dürfen Ihre Einbauküche anbieten, aber Sie dürfen den Nachmieter nicht vor die Wahl «Ablöse oder keine Wohnung» stellen – und ebenso wenig darf die Verwaltung eine solche Bedingung setzen. Formulierungen, die eine Nebenabrede heimlich zur Bedingung machen, sind ein wiederkehrendes Muster im Kleingedruckten; wie man sie erkennt, zeigt Kleingedrucktes verstehen, und wie solche Sätze sprachlich aufgebaut sind, entschlüsselt Vertragssprache verstehen.
Für den Preis gilt eine schlichte Faustregel: Massgebend ist der Zeitwert, nicht der Anschaffungspreis. Eine acht Jahre alte Waschmaschine ist keine neue Waschmaschine, auch wenn sie einwandfrei läuft. Halten Sie die Liste, die Beträge und die Übergabe schriftlich fest – zwei Unterschriften auf einem A4-Blatt genügen. Übersetzte Forderungen sind der häufigste Grund, weshalb ein bereits zugesagter Nachmieter kurz vor dem Termin abspringt, und dann steht die ganze Terminplanung wieder am Anfang. Wer vor einer solchen Vereinbarung wissen will, worauf beim Durchlesen zu achten ist, findet die Systematik in Vertrag vorher prüfen.
Nadia B. zieht aus beruflichen Gründen per Ende Juni um, ihr Mietvertrag lässt eine Kündigung erst auf Ende September zu. Sie kündigt fristgerecht auf diesen Termin und meldet Anfang Mai ein Paar, das per 1. Juli einziehen möchte, Betreibungsauszug ohne Einträge, beide Partner in ungekündigter Anstellung. Die Verwaltung antwortet nach zwei Wochen: Man benötige «wie üblich drei Kandidaten», ausserdem sei ihr das Paar «zu jung».
Ergebnis: Beide Einwände tragen nicht. Die Zahl drei ist eine Hauspraxis, keine gesetzliche Pflicht, und das Alter ist kein sachlicher Ablehnungsgrund. Nadia antwortet schriftlich, hält fest, dass sie einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter gestellt hat, verweist auf die vollständigen Unterlagen und setzt eine Frist von zehn Tagen für eine begründete Antwort. Die Verwaltung lenkt ein und schliesst den Vertrag per 1. Juli ab. Ohne dieses Schreiben hätte Nadia drei Monatsmieten für eine leere Wohnung getragen. Die Lehre: Eine Ablehnung ohne sachlichen Grund ist eine Behauptung, keine Rechtsfolge.
Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – laufender oder befristeter Vertrag, bereits gekündigt oder nicht? 2. Welche Fristen gelten für Kündigung, Übernahme und Antwort? 3. Welche Informationen gehören in die Vorlage – Namen, Übernahmedatum, Liste der beigelegten Unterlagen?
Betreff: Vorzeitige Rückgabe der Wohnung [Adresse, Stockwerk] – Meldung eines Nachmieters
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe das Mietverhältnis mit Schreiben vom [Datum] auf den [ordentlicher Termin] gekündigt. Ich möchte die Wohnung bereits
per [Wunschdatum] zurückgeben und melde Ihnen hiermit folgende Person als Nachmieterin bzw. Nachmieter:
[Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail]
Gewünschter Mietbeginn: [Datum]
Die vorgeschlagene Person ist bereit, den bestehenden Mietvertrag unverändert und zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
Beigelegt sind: ausgefülltes Anmeldeformular, Betreibungsregisterauszug vom [Datum], Lohnnachweise der letzten drei Monate,
Ausweiskopie [sowie Aufenthaltstitel].
Ich bitte Sie um eine schriftliche Rückmeldung bis zum [Datum]. Sollten Sie den Vorschlag ablehnen, bitte ich um eine kurze
Begründung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]
Zum Schluss die Formulierungen, die in Mietverträgen und Merkblättern am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:
| Klausel oder Aussage | Wirkung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| «Der Mieter hat drei zumutbare Nachmieter zu stellen» | Erweitert die gesetzliche Pflicht und ist als alleiniger Ablehnungsgrund nicht tragfähig | Einen zumutbaren Vorschlag vollständig dokumentieren – das genügt für die gesetzliche Pflicht |
| «Die Verwaltung entscheidet frei über die Annahme» | Freies Ermessen besteht nicht; die Ablehnung braucht einen sachlichen Grund | Begründung schriftlich verlangen und mit den drei Bedingungen abgleichen |
| «Für die Prüfung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben» | Die Prüfung ist gesetzliche Pflicht des Vermieters, nicht eine bestellte Zusatzleistung | Vertragliche Grundlage und Höhe schriftlich nennen lassen, bevor Sie zahlen |
| «Eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen» | Steht im Widerspruch zur gesetzlichen Regelung der vorzeitigen Rückgabe | Klausel dokumentieren; sie ändert nichts an der Wirkung eines zumutbaren Vorschlags |
| «Die Übernahme setzt eine Ablöse der Einbauten voraus» | Koppelung von Mietvertrag und Nebengeschäft – bei Wohnräumen nichtig | Ablöse strikt getrennt vereinbaren, freiwillig und zum Zeitwert |
| «Der Nachmieter übernimmt zu angepassten Konditionen» | Dann liegt keine Übernahme zu gleichen Bedingungen vor – Ihre Pflicht wäre nicht erfüllt | Auf unveränderter Übernahme bestehen; Anpassungen sind Sache des Vermieters mit dem neuen Mieter |
Wer die eigene Klausel in keiner Zeile wiederfindet, hat den Normalfall vor sich: eine Formulierung, die für sich harmlos wirkt und ihre Bedeutung erst im Zusammenspiel mit Kündigungsterminen, Hausordnung und gelebter Praxis entfaltet. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – der Einstieg dazu bleibt Mietvertrag verstehen.
Je mehr dieser Fragen offen sind, desto teurer wird der Zeitverlust: Es geht um ganze Monatsmieten, nicht um Details. Wer beim Durchgehen merkt, dass der Vertrag selbst mehrere unklare Stellen hat, nimmt am besten gleich das ganze Dokument mit – wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die relevanten Klauseln Ihres Mietvertrags, die Einordnung der Anforderungen der Verwaltung, die laufenden Fristen und eine Checkliste für Ihr nächstes Schreiben.
Für Mieterinnen und Mieter, die vor dem ordentlichen Kündigungstermin ausziehen möchten und wissen wollen, welche Anforderungen an einen Nachmieter tatsächlich gelten – und was geschieht, wenn der Vorschlag abgelehnt wird.
Die gesetzliche Grundlage der vorzeitigen Rückgabe, die drei Bedingungen an den Nachmieter, die Prüffrist, zulässige und unzulässige Ablehnungsgründe, die Kostenfolge samt Anrechnung, Kaution und Rückgabe sowie die Grenzen von Ablösevereinbarungen.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: was Ihr Vertrag zur vorzeitigen Rückgabe regelt, welche Fristen laufen, wo die Anforderungen der Verwaltung über das Übliche hinausgehen und welche Fragen Sie schriftlich stellen sollten.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung, ob eine konkrete Ablehnung rechtmässig ist, keine Berechnung durchsetzbarer Forderungen, keine Vermittlung von Nachmietern und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Schlichtungsbehörde oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, die Hausordnung, allfällige kantonale oder ortsübliche Besonderheiten bei Terminen und die Umstände des Einzelfalls – gerade die Zumutbarkeit eines Nachmieters ist eine Wertungsfrage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Bei einem Konflikt über die Entlassung aus dem Vertrag oder über die Schlussabrechnung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Nein. Das Gesetz verlangt einen einzigen zumutbaren Nachmieter. Art. 264 OR spricht ausdrücklich von einem neuen Mieter, der zahlungsfähig und bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Klauseln oder Merkblätter, die drei Vorschläge verlangen, geben eine Wunschvorstellung der Verwaltung wieder und erweitern die gesetzliche Pflicht nicht.
Er muss für den Vermieter zumutbar sein, er muss zahlungsfähig sein, und er muss bereit sein, den bestehenden Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Fehlt eine dieser drei Voraussetzungen, darf der Vermieter ablehnen, ohne dass Sie vorzeitig frei werden.
Das Gesetz nennt keine Zahl, verlangt aber eine angemessene, zügige Prüfung. In der Praxis wird von rund zwei bis vier Wochen ausgegangen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Deshalb sollten Sie den Vorschlag mindestens einen Monat vor dem gewünschten Auszugstermin einreichen und den Eingang belegen können.
Zulässig sind sachliche Gründe: offene Betreibungen oder erkennbar fehlende Zahlungsfähigkeit, eine deutliche Überbelegung der Wohnung, eine geplante Nutzung, die der Vertrag nicht deckt, eine fehlende Aufenthaltsbewilligung für die Mietdauer oder der Wunsch, den Vertrag zu anderen Bedingungen abzuschliessen. Unzulässig sind Ablehnungen wegen Herkunft, Religion, Zivilstand, Alter oder blossem Missfallen.
Ja, und zwar unbedingt. Die Nachmieterstellung ersetzt die Kündigung nicht. Ohne fristgerechte Kündigung läuft der Vertrag weiter, wenn die Nachmietersuche scheitert. Kündigen Sie deshalb immer ordentlich und stellen Sie den Nachmieter zusätzlich, um früher entlassen zu werden.
Setzen Sie schriftlich eine kurze Frist und weisen Sie darauf hin, dass Sie den Vorschlag als zumutbar erachten und von einer Entlassung per Übernahmedatum ausgehen. Dokumentieren Sie Einreichung, Fristansetzung und Schweigen. Bleibt die Antwort aus, ist die Beweislage entscheidend, wenn später über den Mietzins gestritten wird.