Der Vertrag insgesamt
Wie ein Arbeitsvertrag aufgebaut ist, zeigt Arbeitsvertrag verstehen.
Stand: September 2026
Arbeit auf Abruf gilt als praktisch – und wird oft einseitig ausgelegt. Dabei entscheidet ein einziger Punkt fast alles: Dürfen Sie einen Einsatz ablehnen oder müssen Sie sich bereithalten? Müssen Sie sich bereithalten, ist diese Zeit zu entschädigen; und wer über Monate regelmässig gearbeitet hat, kann Lohn verlangen, auch wenn plötzlich keine Einsätze mehr kommen. Laden Sie Ihren Vertrag und Ihre Lohnabrechnungen hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: welche Form vorliegt, ob die Bereitschaft entschädigt wird und ob ein durchschnittliches Pensum geschuldet sein könnte. Keine Rechtsberatung, sondern eine klare Einordnung.
Bei Arbeit auf Abruf kommt es darauf an, ob Sie Einsätze ablehnen dürfen (unecht) oder sich bereithalten müssen (echt). Müssen Sie sich bereithalten, ist diese Bereitschaftszeit zu entschädigen – umso höher, je kurzfristiger der Abruf. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, kann bei plötzlich ausbleibenden Einsätzen über den Annahmeverzug Lohn auf Basis eines durchschnittlichen Pensums verlangen. Der Ferienanspruch besteht ebenfalls; der Ferienlohn wird oft als Zuschlag von 8,33 % ausbezahlt, wenn er klar ausgewiesen ist. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit und die ordentlichen Kündigungsfristen gelten. Diese Seite erklärt Bereitschaft, Lohn, Ankündigung und Kündigung; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie ein Arbeitsvertrag aufgebaut ist, zeigt Arbeitsvertrag verstehen.
Ferienlohn bei Abruf erklärt Ferienanspruch im Arbeitsvertrag.
Zur Temporärarbeit passt Temporärvertrag verstehen.
Arbeit auf Abruf ist kein eigener Vertragstyp mit eigenem Gesetzesartikel, sondern eine Ausgestaltung des normalen Einzelarbeitsvertrags. Genau deshalb gelten alle Schutzregeln des Arbeitsrechts – Lohn, Ferien, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Etikett, sondern in einer einzigen Frage: Können Sie einen angebotenen Einsatz ablehnen, oder müssen Sie sich bereithalten?
Aus dieser Frage folgt fast alles Weitere. Wer sich bereithalten muss, verkauft nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die Verfügbarkeit – und Verfügbarkeit hat einen Preis. Wie ein Arbeitsvertrag im Ganzen aufgebaut ist, ordnet Arbeitsvertrag verstehen ein; wo im Vertrag die entscheidenden Formulierungen stehen, hilft Vertragssprache verstehen, und wie man den Vertrag vor der Unterschrift prüft, zeigt Arbeitsvertrag Schweiz prüfen.
Ein verbreiteter Irrtum: «Auf Abruf» bedeute, es gelte kein Arbeitsrecht. Das Gegenteil ist richtig. Die Flexibilität betrifft nur den Umfang und die Verteilung der Einsätze, nicht die grundlegenden Ansprüche. Wo Verträge diese Ansprüche verschleiern, beschreibt Versteckte Vertragskosten, und einseitige Konstruktionen ordnet Unfairer Vertrag – was tun ein.
Arbeitsvertrag mit der Abrufregelung, die Lohnabrechnungen der letzten Monate und – falls vorhanden – Einsatzpläne oder Ihre eigene Einsatzübersicht. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Bereitschaft entschädigt wird oder ob ein Durchschnittslohn geschuldet ist. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Übersicht mit der Einordnung echt/unecht, dem Bereitschafts- und Ferienlohn-Befund, dem möglichen Durchschnittspensum und einer Checkliste – als PDF und Word-Datei.
Beide Formen heissen «Arbeit auf Abruf», führen aber zu völlig verschiedenen Rechtsfolgen. Prüfen Sie zuerst, welche Sie vor sich haben.
Sie dürfen einen angebotenen Einsatz ablehnen · Keine Pflicht, sich bereitzuhalten · Typisch als Nebentätigkeit · Keine entschädigungspflichtige Bereitschaftszeit · Entschädigt wird die tatsächlich geleistete Arbeit
Sie müssen sich während vereinbarter Zeiten bereithalten · Einspringen auf Abruf ist Pflicht · Die Bereitschaftszeit ist zu entschädigen · Je kurzfristiger der Abruf, desto höher die Entschädigung · Verfügbarkeit hat einen eigenen Preis
Der Unterschied entscheidet über bares Geld. Bei echter Abrufarbeit schulden Sie dem Betrieb Ihre Verfügbarkeit – und der Betrieb schuldet Ihnen dafür eine Entschädigung, selbst wenn am Ende kein Einsatz zustande kommt. Bei unechter Abrufarbeit tragen Sie das Risiko schwankender Einsätze eher selbst, dürfen dafür aber frei ablehnen. Welche Form wirklich gelebt wird, zeigt sich nicht nur im Vertragstext, sondern im Alltag – etwa daran, ob Sie faktisch je ablehnen konnten. Die Systematik einer solchen Prüfung zeigt Vertragsanalyse für Laien.
Wer sich bereithalten muss, arbeitet in gewissem Sinn bereits – auch wenn er wartet. Das Bundesgericht behandelt solche Bereitschaft als Arbeitszeit, die zu entschädigen ist. Die Entschädigung darf tiefer ausfallen als der normale Stundenlohn, weil die Belastung geringer ist als bei tatsächlicher Arbeit – aber null ist nicht zulässig.
Praktisch heisst das: Halten Sie fest, wann Sie sich bereithalten mussten und wie kurzfristig Abrufe erfolgten. Diese Aufzeichnungen sind später die Grundlage, um eine Entschädigung zu beziffern. Wo Verträge die Bereitschaft verschweigen oder kleinreden, sammelt Schlechte Verträge erkennen die Warnzeichen.
Der wohl wichtigste Schutz betrifft den plötzlichen Auftragsstopp. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, darf darauf vertrauen, dass dieser Umfang nicht von einem Tag auf den anderen auf null fällt. Reduziert der Arbeitgeber die Einsätze abrupt, kann er in Annahmeverzug geraten – und schuldet dann Lohn auf Basis des bisherigen Durchschnittspensums, obwohl gar nicht gearbeitet wird.
Zwei Voraussetzungen sind zentral: Erstens braucht es eine gewisse Regelmässigkeit über längere Zeit – ein einzelner guter Monat genügt nicht. Zweitens muss der Rückgang vom Arbeitgeber ausgehen, nicht von Ihnen. Diese Ansprüche lassen sich nur mit Belegen durchsetzen, weshalb eine eigene Einsatzübersicht Gold wert ist. Wie man Fristen und Reaktionen in solchen Fällen richtig einordnet, zeigt Fristen in Dokumenten verstehen.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Einsätze müssen genügend im Voraus angekündigt werden, damit Sie Ihr Leben planen können. Das Gesetz nennt keine feste Zahl von Tagen, aber die Logik ist klar: Je kurzfristiger der Abruf, desto stärker die Einschränkung – und desto eher gilt die Wartezeit als entschädigungspflichtige Bereitschaft.
| Ankündigung | Einordnung | Folge für die Entschädigung |
|---|---|---|
| Mehrere Tage bis Wochen im Voraus | Planbar, geringe Einschränkung | Bereitschaft kaum oder gering zu entschädigen |
| Wenige Tage vorher | Spürbare Einschränkung der Freizeit | Bereitschaft tendenziell zu entschädigen |
| Am selben Tag / auf Zuruf | Starke Einschränkung, faktische Dauerbereitschaft | Höhere Entschädigung der Bereitschaftszeit |
| Absage eines fest zugeteilten Einsatzes | Sie hatten sich bereits eingerichtet | Der abgesagte Einsatz kann gleichwohl geschuldet sein |
Besonders heikel ist die kurzfristige Absage eines bereits zugeteilten Einsatzes: Wer sich den Tag freigehalten hat, soll nicht leer ausgehen, nur weil der Betrieb kurzfristig umdisponiert. Halten Sie deshalb sowohl Zusagen als auch Absagen schriftlich fest. Wie man ein Schreiben des Arbeitgebers dazu einordnet, zeigt Frist im Brief verstehen.
Weil Arbeit auf Abruf ein normales Arbeitsverhältnis ist, gelten die üblichen Ansprüche – nur muss man sie wegen der schwankenden Einsätze meist auf einer Durchschnittsbasis berechnen.
Ferienanspruch, oft als Ferienlohn von 8,33 % ausgewiesen · Lohnfortzahlung bei Krankheit auf Durchschnittsbasis · Sozialversicherungen ab den massgebenden Grenzen · Ordentliche Kündigungsfristen.
Ein 13. Monatslohn, wenn vereinbart oder üblich · Garantiertes Mindestpensum, wenn zugesichert · Zuschläge für Abend-, Nacht- oder Wochenendarbeit je nach Regelung und Branche.
Ferienlohn «im Stundenlohn enthalten» ohne Ausweis · Keinerlei Entschädigung erzwungener Bereitschaft · Beendigung durch blossen Nichtabruf ohne Kündigung · Umgehung der Lohnfortzahlung.
Wie der Ferienlohn bei unregelmässiger Arbeit korrekt ausgewiesen wird, erklärt Schritt für Schritt Ferienanspruch im Arbeitsvertrag. Ob ein 13. Monatslohn geschuldet ist, ordnet Dreizehnter Monatslohn verstehen ein, und wie Mehrarbeit zu behandeln ist, trennt Überstunden und Überzeit auf. Ob ein Gesamtarbeitsvertrag zusätzliche Rechte gibt, klärt GAV prüfen.
Fünf Stationen, an denen sich entscheidet, ob aus Flexibilität ein fairer Lohn wird. Wer sie kennt, dokumentiert das Richtige und übersieht keinen Anspruch.
Der rote Faden ist die Dokumentation. Ohne eigene Aufzeichnungen bleibt jeder Anspruch eine Behauptung; mit ihnen wird er belegbar. Wie man solche Unterlagen ordnet, damit sie später auffindbar sind, beschreibt dokumentenhilfe.ch.
Ein häufiges Missverständnis auf Arbeitgeberseite: Man könne ein Abrufverhältnis einfach «auslaufen lassen», indem man keine Einsätze mehr zuteilt. Das trifft nicht zu. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, bis es ordentlich gekündigt wird. Es gelten die üblichen Kündigungsfristen, und während dieser Frist ist weiterhin Arbeit zuzuweisen oder Lohn zu zahlen – auf Basis des Durchschnitts.
Das schützt gerade Menschen, die auf regelmässige Einsätze angewiesen sind. Wird das Arbeitsverhältnis faktisch durch Nichtabruf beendet, lohnt es sich, den Lohn für die Kündigungsfrist auf Durchschnittsbasis einzufordern. Die Grundregeln zum Beenden fasst Kündigungsbedingungen verstehen zusammen; wird eine Kündigung bestritten, ist die Lage vergleichbar mit Kündigung abgelehnt – was tun. Bei einer einvernehmlichen Trennung sollte der Abrufpunkt ausdrücklich geregelt sein, wie Aufhebungsvertrag verstehen zeigt.
Drei Fragen, die den Kern Ihrer Situation klären. Sie sind bewusst in dieser Reihenfolge gestellt.
Auch wenn keine Bereithaltepflicht und kein regelmässiges Pensum vorliegt, bleiben die Grundrechte bestehen: Ferienanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die ordentlichen Kündigungsfristen. Diese Einordnung nimmt Ihnen die Auswertung ab.
Luca R. arbeitet zwei Jahre lang im Detailhandel auf Abruf, im Schnitt rund 80 Stunden im Monat, mit verlässlich wiederkehrenden Schichten. Nach einem Wechsel in der Filialleitung erhält er von einem Monat auf den anderen kaum noch Einsätze – ohne Kündigung, ohne Erklärung.
Ergebnis: Zwei Ansätze. Erstens der Annahmeverzug: Weil Luca über längere Zeit regelmässig rund 80 Stunden arbeitete, kann er Lohn auf Basis dieses Durchschnittspensums verlangen, obwohl kaum mehr Einsätze kommen – der Arbeitgeber darf das Verhältnis nicht durch blosses Nichtabrufen aushungern. Zweitens die Kündigung: Will der Betrieb das Verhältnis wirklich beenden, muss er ordentlich kündigen und in der Kündigungsfrist den Durchschnittslohn zahlen. Grundlage sind Lucas eigene Einsatzaufzeichnungen. Die Lehre: Wer seine Einsätze dokumentiert, kann seinen Durchschnitt beweisen.
Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – unentschädigte Bereitschaft, ausbleibende Einsätze oder fehlender Ferienlohn? 2. Welcher Anspruch besteht konkret in Stunden oder Franken? 3. Welche Belege stützen ihn – Vertrag, Abrechnungen, Einsatzübersicht?
Betreff: Lohnansprüche aus dem Abrufverhältnis – [Name, Personalnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren
Seit [Datum] bin ich bei Ihnen auf Abruf tätig. In den Monaten [Zeitraum] habe ich durchschnittlich [Anzahl] Stunden pro Monat
gearbeitet.
Seit [Datum] werden mir deutlich weniger Einsätze zugeteilt. Da ich über längere Zeit regelmässig in genanntem Umfang
gearbeitet habe, ersuche ich Sie, mir weiterhin Einsätze in diesem Umfang zuzuweisen oder den entsprechenden Lohn auf Basis
des Durchschnitts zu vergüten.
[Falls einschlägig: Zudem bitte ich um die Entschädigung der angeordneten Bereitschaftszeiten sowie um die Ausrichtung des
Ferienlohns von [Prozentsatz], der auf den Lohnabrechnungen nicht separat ausgewiesen ist.]
Beilagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Einsatzübersicht.
Für eine Rückmeldung bis [Datum] danke ich Ihnen.
Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]
Zum Schluss die Formulierungen, die in Abrufverträgen am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:
| Klausel | Wirkung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| «Der Arbeitnehmer hält sich auf Abruf bereit» | Deutet auf echte Abrufarbeit mit entschädigungspflichtiger Bereitschaft | Klären, wie kurzfristig Abrufe erfolgen – das bestimmt die Höhe |
| «Es besteht kein Anspruch auf ein Mindestpensum» | Schwächt die Planungssicherheit, hebt aber den Annahmeverzug nicht auf | Bei langjähriger Regelmässigkeit kann trotzdem ein Durchschnitt geschuldet sein |
| «Der Ferienlohn ist im Stundenlohn enthalten» | Nur gültig bei klarem, separatem Ausweis auf jeder Abrechnung | Fehlt der Ausweis, kann der Ferienlohn zusätzlich geschuldet sein |
| «Einsätze können jederzeit abgesagt werden» | Eine kurzfristige Absage befreit nicht immer von der Lohnpflicht | Fest zugeteilte Einsätze können gleichwohl geschuldet bleiben |
| «Das Verhältnis endet mangels Einsätzen automatisch» | Unwirksam – es braucht eine ordentliche Kündigung | Kündigungsfristen und Lohn während der Frist beachten |
| «Der Arbeitnehmer gilt als selbständig» | Die tatsächliche Ausgestaltung entscheidet, nicht das Etikett | Bei Weisungsgebundenheit liegt meist ein Arbeitsverhältnis vor |
Wer die eigene Klausel nicht wiederfindet, hat meist den Normalfall vor sich: eine Formulierung, deren Tragweite sich erst im Zusammenspiel mit Bereitschaft, Regelmässigkeit und Abrechnung zeigt. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – wie eine Analyse aussieht, zeigt Vertragsanalyse für Laien, und wer den Vertrag vor der Unterschrift prüfen möchte, findet die Systematik in Vertrag vorher prüfen.
Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko, dass Bereitschaft und Durchschnittslohn ungenutzt bleiben. Der Aufwand für die Antworten liegt bei etwa dreissig Minuten. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die Einordnung echt oder unecht, den Bereitschafts- und Ferienlohn-Befund, das mögliche Durchschnittspensum und eine Checkliste für Ihr weiteres Vorgehen.
Für Menschen, die auf Abruf arbeiten und wissen möchten, ob ihre Bereitschaft entschädigt wird, ob ein Durchschnittslohn geschuldet ist und welche Rechte bei Ferien, Krankheit und Kündigung gelten.
Der Unterschied zwischen echter und unechter Abrufarbeit, die Entschädigung der Bereitschaftszeit, der Lohnanspruch über den Annahmeverzug und ein Durchschnittspensum, die Ankündigungsfrist sowie Ferienlohn, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Form vorliegt, ob Bereitschaft und Ferienlohn korrekt behandelt werden und ob ein Durchschnittslohn in Betracht kommt.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines konkreten Anspruchs, keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine Durchsetzung von Forderungen in Ihrem Namen.
Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Arbeitsvertrag, ein allfälliges Personalreglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag, die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung in der aktuell gültigen Fassung sowie die Umstände des Einzelfalls – insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang ein Durchschnittslohn geschuldet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einem Streit ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Gewerkschaft oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Bei der echten Abrufarbeit müssen Sie sich während vereinbarter Zeiten bereithalten und auf Abruf einspringen. Bei der unechten Abrufarbeit dürfen Sie angebotene Einsätze ablehnen. Der Unterschied ist entscheidend: Nur bei der echten Form entsteht eine entschädigungspflichtige Bereitschaftszeit.
Ja. Wenn Sie sich bereithalten müssen, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und ist zu entschädigen, auch wenn kein Einsatz erfolgt. Die Höhe der Entschädigung darf tiefer sein als der normale Lohn, steigt aber, je kurzfristiger der Abruf erfolgen kann.
Möglicherweise ja. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, kann bei einem plötzlichen Rückgang der Einsätze über den Annahmeverzug Lohn auf Basis eines durchschnittlichen Pensums verlangen. Grundlage ist der Durchschnitt der letzten Monate.
Einsätze sind genügend im Voraus anzukündigen. Je kurzfristiger der Abruf, desto eher gilt die Wartezeit als entschädigungspflichtige Bereitschaft. Eine Pflicht, jederzeit auf Zuruf zu erscheinen, ohne jede Entschädigung der Bereitschaft, ist nicht zulässig.
Manche Verträge sichern ein Mindestpensum zu, etwa eine bestimmte Zahl garantierter Stunden pro Monat. Das schafft Planungssicherheit. Fehlt eine solche Zusage, ergibt sich der geschuldete Umfang bei langjähriger regelmässiger Arbeit unter Umständen aus dem tatsächlich gelebten Durchschnitt.
Nein. Bei der Temporärarbeit verleiht ein Personalverleiher die Arbeitskraft an Einsatzbetriebe. Arbeit auf Abruf ist ein direktes Arbeitsverhältnis mit schwankenden Einsätzen. Beide Formen können sich in der Praxis aber überschneiden.