Stand: September 2026

Arbeit auf Abruf verstehen
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Arbeit auf Abruf: Flexibel heisst nicht rechtlos – Bereitschaft und Lohn zählen mit.

Arbeit auf Abruf gilt als praktisch – und wird oft einseitig ausgelegt. Dabei entscheidet ein einziger Punkt fast alles: Dürfen Sie einen Einsatz ablehnen oder müssen Sie sich bereithalten? Müssen Sie sich bereithalten, ist diese Zeit zu entschädigen; und wer über Monate regelmässig gearbeitet hat, kann Lohn verlangen, auch wenn plötzlich keine Einsätze mehr kommen. Laden Sie Ihren Vertrag und Ihre Lohnabrechnungen hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: welche Form vorliegt, ob die Bereitschaft entschädigt wird und ob ein durchschnittliches Pensum geschuldet sein könnte. Keine Rechtsberatung, sondern eine klare Einordnung.

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Kurzantwort

Bei Arbeit auf Abruf kommt es darauf an, ob Sie Einsätze ablehnen dürfen (unecht) oder sich bereithalten müssen (echt). Müssen Sie sich bereithalten, ist diese Bereitschaftszeit zu entschädigen – umso höher, je kurzfristiger der Abruf. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, kann bei plötzlich ausbleibenden Einsätzen über den Annahmeverzug Lohn auf Basis eines durchschnittlichen Pensums verlangen. Der Ferienanspruch besteht ebenfalls; der Ferienlohn wird oft als Zuschlag von 8,33 % ausbezahlt, wenn er klar ausgewiesen ist. Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit und die ordentlichen Kündigungsfristen gelten. Diese Seite erklärt Bereitschaft, Lohn, Ankündigung und Kündigung; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Echt oder unecht Dürfen Sie ablehnen? Das entscheidet über fast alle Rechte.
Bereitschaft zählt Wer sich bereithalten muss, wird dafür entschädigt.
Durchschnittspensum Regelmässige Arbeit kann bei Auftragsstopp Lohn auslösen.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Was Arbeit auf Abruf rechtlich ist – und warum ein Detail alles verändert

Arbeit auf Abruf ist kein eigener Vertragstyp mit eigenem Gesetzesartikel, sondern eine Ausgestaltung des normalen Einzelarbeitsvertrags. Genau deshalb gelten alle Schutzregeln des Arbeitsrechts – Lohn, Ferien, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Etikett, sondern in einer einzigen Frage: Können Sie einen angebotenen Einsatz ablehnen, oder müssen Sie sich bereithalten?

Aus dieser Frage folgt fast alles Weitere. Wer sich bereithalten muss, verkauft nicht nur die geleistete Arbeit, sondern auch die Verfügbarkeit – und Verfügbarkeit hat einen Preis. Wie ein Arbeitsvertrag im Ganzen aufgebaut ist, ordnet Arbeitsvertrag verstehen ein; wo im Vertrag die entscheidenden Formulierungen stehen, hilft Vertragssprache verstehen, und wie man den Vertrag vor der Unterschrift prüft, zeigt Arbeitsvertrag Schweiz prüfen.

2 Formen: echte und unechte Abrufarbeit mit ganz unterschiedlichen Folgen
Ø Durchschnittspensum als Grundlage für Lohn, Ferien und Krankheit
8,33 % Ferienlohn bei vier Wochen, wenn klar ausgewiesen

Ein verbreiteter Irrtum: «Auf Abruf» bedeute, es gelte kein Arbeitsrecht. Das Gegenteil ist richtig. Die Flexibilität betrifft nur den Umfang und die Verteilung der Einsätze, nicht die grundlegenden Ansprüche. Wo Verträge diese Ansprüche verschleiern, beschreibt Versteckte Vertragskosten, und einseitige Konstruktionen ordnet Unfairer Vertrag – was tun ein.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Arbeitsvertrag mit der Abrufregelung, die Lohnabrechnungen der letzten Monate und – falls vorhanden – Einsatzpläne oder Ihre eigene Einsatzübersicht. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Bereitschaft entschädigt wird oder ob ein Durchschnittslohn geschuldet ist. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

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Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit der Einordnung echt/unecht, dem Bereitschafts- und Ferienlohn-Befund, dem möglichen Durchschnittspensum und einer Checkliste – als PDF und Word-Datei.

Echte oder unechte Abrufarbeit? Der Unterschied, der zählt

Beide Formen heissen «Arbeit auf Abruf», führen aber zu völlig verschiedenen Rechtsfolgen. Prüfen Sie zuerst, welche Sie vor sich haben.

Unechte Abrufarbeit

Sie dürfen einen angebotenen Einsatz ablehnen · Keine Pflicht, sich bereitzuhalten · Typisch als Neben­tätigkeit · Keine entschädigungspflichtige Bereitschaftszeit · Entschädigt wird die tatsächlich geleistete Arbeit

Echte Abrufarbeit

Sie müssen sich während vereinbarter Zeiten bereithalten · Einspringen auf Abruf ist Pflicht · Die Bereitschaftszeit ist zu entschädigen · Je kurzfristiger der Abruf, desto höher die Entschädigung · Verfügbarkeit hat einen eigenen Preis

Der Unterschied entscheidet über bares Geld. Bei echter Abrufarbeit schulden Sie dem Betrieb Ihre Verfügbarkeit – und der Betrieb schuldet Ihnen dafür eine Entschädigung, selbst wenn am Ende kein Einsatz zustande kommt. Bei unechter Abrufarbeit tragen Sie das Risiko schwankender Einsätze eher selbst, dürfen dafür aber frei ablehnen. Welche Form wirklich gelebt wird, zeigt sich nicht nur im Vertragstext, sondern im Alltag – etwa daran, ob Sie faktisch je ablehnen konnten. Die Systematik einer solchen Prüfung zeigt Vertragsanalyse für Laien.

Bereitschaftszeit und ihre Entschädigung

Wer sich bereithalten muss, arbeitet in gewissem Sinn bereits – auch wenn er wartet. Das Bundesgericht behandelt solche Bereitschaft als Arbeitszeit, die zu entschädigen ist. Die Entschädigung darf tiefer ausfallen als der normale Stundenlohn, weil die Belastung geringer ist als bei tatsächlicher Arbeit – aber null ist nicht zulässig.

Die Faustregel lautet: je kurzfristiger, desto teurer. Muss man praktisch sofort einspringen, ist die Bereitschaft stark einschränkend und entsprechend höher zu entschädigen. Je länger die Vorwarnzeit, desto geringer die Einschränkung – und desto tiefer darf die Entschädigung sein. Eine völlig unentschädigte Dauerbereitschaft hält nicht stand. Wie man einen solchen Anspruch schriftlich formuliert, hilft Wie antworte ich auf einen Brief.

Praktisch heisst das: Halten Sie fest, wann Sie sich bereithalten mussten und wie kurzfristig Abrufe erfolgten. Diese Aufzeichnungen sind später die Grundlage, um eine Entschädigung zu beziffern. Wo Verträge die Bereitschaft verschweigen oder kleinreden, sammelt Schlechte Verträge erkennen die Warnzeichen.

Lohn bei ausbleibenden Einsätzen: der Annahmeverzug

Der wohl wichtigste Schutz betrifft den plötzlichen Auftragsstopp. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, darf darauf vertrauen, dass dieser Umfang nicht von einem Tag auf den anderen auf null fällt. Reduziert der Arbeitgeber die Einsätze abrupt, kann er in Annahmeverzug geraten – und schuldet dann Lohn auf Basis des bisherigen Durchschnittspensums, obwohl gar nicht gearbeitet wird.

Rechenweg: durchschnittliches Pensum
Einsatz Monat 1–6 (Beispiel)Ø 90 Stunden/Monat
Regelmässigkeit über längere Zeitja
Neu zugeteilte Stunden20 Stunden/Monat
Differenz zum Durchschnitt70 Stunden/Monat
Mögliche Basis für Lohn im AnnahmeverzugØ-Pensum, nicht der neue Tiefstwert

Zwei Voraussetzungen sind zentral: Erstens braucht es eine gewisse Regelmässigkeit über längere Zeit – ein einzelner guter Monat genügt nicht. Zweitens muss der Rückgang vom Arbeitgeber ausgehen, nicht von Ihnen. Diese Ansprüche lassen sich nur mit Belegen durchsetzen, weshalb eine eigene Einsatzübersicht Gold wert ist. Wie man Fristen und Reaktionen in solchen Fällen richtig einordnet, zeigt Fristen in Dokumenten verstehen.

Abrufvertrag – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

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Die Ankündigungsfrist: wie kurzfristig ist zulässig?

Einsätze müssen genügend im Voraus angekündigt werden, damit Sie Ihr Leben planen können. Das Gesetz nennt keine feste Zahl von Tagen, aber die Logik ist klar: Je kurzfristiger der Abruf, desto stärker die Einschränkung – und desto eher gilt die Wartezeit als entschädigungspflichtige Bereitschaft.

AnkündigungEinordnungFolge für die Entschädigung
Mehrere Tage bis Wochen im VorausPlanbar, geringe EinschränkungBereitschaft kaum oder gering zu entschädigen
Wenige Tage vorherSpürbare Einschränkung der FreizeitBereitschaft tendenziell zu entschädigen
Am selben Tag / auf ZurufStarke Einschränkung, faktische DauerbereitschaftHöhere Entschädigung der Bereitschaftszeit
Absage eines fest zugeteilten EinsatzesSie hatten sich bereits eingerichtetDer abgesagte Einsatz kann gleichwohl geschuldet sein

Besonders heikel ist die kurzfristige Absage eines bereits zugeteilten Einsatzes: Wer sich den Tag freigehalten hat, soll nicht leer ausgehen, nur weil der Betrieb kurzfristig umdisponiert. Halten Sie deshalb sowohl Zusagen als auch Absagen schriftlich fest. Wie man ein Schreiben des Arbeitgebers dazu einordnet, zeigt Frist im Brief verstehen.

Ferien, Krankheit, 13. Monatslohn – die Rechte bleiben

Weil Arbeit auf Abruf ein normales Arbeitsverhältnis ist, gelten die üblichen Ansprüche – nur muss man sie wegen der schwankenden Einsätze meist auf einer Durchschnittsbasis berechnen.

Klar geschuldet

Ferienanspruch, oft als Ferienlohn von 8,33 % ausgewiesen · Lohnfortzahlung bei Krankheit auf Durchschnittsbasis · Sozialversicherungen ab den massgebenden Grenzen · Ordentliche Kündigungsfristen.

Kommt auf den Vertrag an

Ein 13. Monatslohn, wenn vereinbart oder üblich · Garantiertes Mindestpensum, wenn zugesichert · Zuschläge für Abend-, Nacht- oder Wochenendarbeit je nach Regelung und Branche.

Nicht zulässig

Ferienlohn «im Stundenlohn enthalten» ohne Ausweis · Keinerlei Entschädigung erzwungener Bereitschaft · Beendigung durch blossen Nichtabruf ohne Kündigung · Umgehung der Lohnfortzahlung.

Wie der Ferienlohn bei unregelmässiger Arbeit korrekt ausgewiesen wird, erklärt Schritt für Schritt Ferienanspruch im Arbeitsvertrag. Ob ein 13. Monatslohn geschuldet ist, ordnet Dreizehnter Monatslohn verstehen ein, und wie Mehrarbeit zu behandeln ist, trennt Überstunden und Überzeit auf. Ob ein Gesamtarbeitsvertrag zusätzliche Rechte gibt, klärt GAV prüfen.

Zeitachse: vom Abruf bis zum Lohn

Fünf Stationen, an denen sich entscheidet, ob aus Flexibilität ein fairer Lohn wird. Wer sie kennt, dokumentiert das Richtige und übersieht keinen Anspruch.

Zeitachse der Arbeit auf Abruf vom Vertragstyp bis zum Lohn Fünf Schritte: den Vertragstyp bestimmen, die Bereitschaft und ihre Ankündigung festhalten, die tatsächlichen Einsätze dokumentieren, das durchschnittliche Pensum berechnen und die Ansprüche auf Lohn, Ferienlohn und Lohnfortzahlung geltend machen. Bei ausbleibenden Einsätzen kann über den Annahmeverzug ein Durchschnittslohn geschuldet sein. 1 Vertragstyp bestimmen Dürfen Sie ablehnen (unecht) oder müssen Sie sich bereithalten (echt)? 2 Bereitschaft festhalten Wann mussten Sie sich bereithalten, wie kurzfristig erfolgten Abrufe? 3 Einsätze dokumentieren Eigene Übersicht führen und mit den Lohnabrechnungen abgleichen. 4 Durchschnitt berechnen Aus den letzten Monaten ergibt sich das massgebende Pensum. 5 Ansprüche geltend machen Lohn, Ferienlohn, Lohnfortzahlung – schriftlich und belegt. Einsätze plötzlich gestrichen? Über den Annahmeverzug kann Lohn auf Basis des bisherigen Durchschnittspensums geschuldet sein.

Der rote Faden ist die Dokumentation. Ohne eigene Aufzeichnungen bleibt jeder Anspruch eine Behauptung; mit ihnen wird er belegbar. Wie man solche Unterlagen ordnet, damit sie später auffindbar sind, beschreibt dokumentenhilfe.ch.

Kündigung: kein Ende durch blossen Nichtabruf

Ein häufiges Missverständnis auf Arbeitgeberseite: Man könne ein Abrufverhältnis einfach «auslaufen lassen», indem man keine Einsätze mehr zuteilt. Das trifft nicht zu. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, bis es ordentlich gekündigt wird. Es gelten die üblichen Kündigungsfristen, und während dieser Frist ist weiterhin Arbeit zuzuweisen oder Lohn zu zahlen – auf Basis des Durchschnitts.

Das schützt gerade Menschen, die auf regelmässige Einsätze angewiesen sind. Wird das Arbeitsverhältnis faktisch durch Nichtabruf beendet, lohnt es sich, den Lohn für die Kündigungsfrist auf Durchschnittsbasis einzufordern. Die Grundregeln zum Beenden fasst Kündigungsbedingungen verstehen zusammen; wird eine Kündigung bestritten, ist die Lage vergleichbar mit Kündigung abgelehnt – was tun. Bei einer einvernehmlichen Trennung sollte der Abrufpunkt ausdrücklich geregelt sein, wie Aufhebungsvertrag verstehen zeigt.

Entscheidungsbaum: welche Rechte gelten für Sie?

Drei Fragen, die den Kern Ihrer Situation klären. Sie sind bewusst in dieser Reihenfolge gestellt.

Entscheidungsbaum zu den Rechten bei Arbeit auf Abruf Drei Prüffragen: Müssen Sie sich bereithalten, sodass echte Abrufarbeit vorliegt? Falls ja, ist die Bereitschaftszeit zu entschädigen. Haben Sie über längere Zeit regelmässig gearbeitet? Falls ja, kann bei ausbleibenden Einsätzen ein Durchschnittslohn geschuldet sein. Andernfalls entschädigt wird die tatsächlich geleistete Arbeit, wobei Ferien, Krankheit und Kündigungsschutz stets gelten. Frage 1: Bereithalten Pflicht? Echte Abrufarbeit – müssen Sie einspringen? Frage 2: Regelmässig gearbeitet? Über Monate ein ähnlicher Umfang an Einsätzen? Frage 3: Einsätze gestrichen? Hat der Arbeitgeber den Umfang stark reduziert? ja nein Durchschnittslohn prüfen Annahmeverzug: Lohn auf Basis des bisherigen Pensums. Geleistete Arbeit entschädigen Ohne Bereithaltepflicht und ohne regelmässiges Pensum zählt die tatsächliche Arbeit – Ferien, Krankheit und Kündigungsschutz gelten dennoch.

Auch wenn keine Bereithaltepflicht und kein regelmässiges Pensum vorliegt, bleiben die Grundrechte bestehen: Ferienanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit und die ordentlichen Kündigungsfristen. Diese Einordnung nimmt Ihnen die Auswertung ab.

Beispiel aus der Praxis

Luca R. arbeitet zwei Jahre lang im Detailhandel auf Abruf, im Schnitt rund 80 Stunden im Monat, mit verlässlich wiederkehrenden Schichten. Nach einem Wechsel in der Filialleitung erhält er von einem Monat auf den anderen kaum noch Einsätze – ohne Kündigung, ohne Erklärung.

Ergebnis: Zwei Ansätze. Erstens der Annahmeverzug: Weil Luca über längere Zeit regelmässig rund 80 Stunden arbeitete, kann er Lohn auf Basis dieses Durchschnittspensums verlangen, obwohl kaum mehr Einsätze kommen – der Arbeitgeber darf das Verhältnis nicht durch blosses Nichtabrufen aushungern. Zweitens die Kündigung: Will der Betrieb das Verhältnis wirklich beenden, muss er ordentlich kündigen und in der Kündigungsfrist den Durchschnittslohn zahlen. Grundlage sind Lucas eigene Einsatzaufzeichnungen. Die Lehre: Wer seine Einsätze dokumentiert, kann seinen Durchschnitt beweisen.

Musterschreiben: Ansprüche geltend machen

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – unentschädigte Bereitschaft, ausbleibende Einsätze oder fehlender Ferienlohn? 2. Welcher Anspruch besteht konkret in Stunden oder Franken? 3. Welche Belege stützen ihn – Vertrag, Abrechnungen, Einsatzübersicht?

Muster: Durchschnittslohn und Bereitschaft geltend machen

Betreff: Lohnansprüche aus dem Abrufverhältnis – [Name, Personalnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit [Datum] bin ich bei Ihnen auf Abruf tätig. In den Monaten [Zeitraum] habe ich durchschnittlich [Anzahl] Stunden pro Monat gearbeitet.

Seit [Datum] werden mir deutlich weniger Einsätze zugeteilt. Da ich über längere Zeit regelmässig in genanntem Umfang gearbeitet habe, ersuche ich Sie, mir weiterhin Einsätze in diesem Umfang zuzuweisen oder den entsprechenden Lohn auf Basis des Durchschnitts zu vergüten.
[Falls einschlägig: Zudem bitte ich um die Entschädigung der angeordneten Bereitschaftszeiten sowie um die Ausrichtung des Ferienlohns von [Prozentsatz], der auf den Lohnabrechnungen nicht separat ausgewiesen ist.]

Beilagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Einsatzübersicht.

Für eine Rückmeldung bis [Datum] danke ich Ihnen.

Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]

Dieses Muster funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die zugrunde liegenden Informationen bekannt sind. Sind Anspruch, Beträge, Voraussetzungen oder der Sachverhalt unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden. Formulieren Sie sachlich und legen Sie Ihre Einsatzübersicht bei. Wie man ein solches Schreiben aufbaut, hilft Wie antworte ich auf einen Brief; ob Sie ein zugestelltes Dokument unterschreiben müssen, wägt Muss ich das unterschreiben ab.

Typische Klauseln – und was sie wirklich bewirken

Zum Schluss die Formulierungen, die in Abrufverträgen am häufigsten für Verunsicherung sorgen, mit ihrer nüchternen Wirkung:

KlauselWirkungWorauf Sie achten
«Der Arbeitnehmer hält sich auf Abruf bereit»Deutet auf echte Abrufarbeit mit entschädigungspflichtiger BereitschaftKlären, wie kurzfristig Abrufe erfolgen – das bestimmt die Höhe
«Es besteht kein Anspruch auf ein Mindestpensum»Schwächt die Planungssicherheit, hebt aber den Annahmeverzug nicht aufBei langjähriger Regelmässigkeit kann trotzdem ein Durchschnitt geschuldet sein
«Der Ferienlohn ist im Stundenlohn enthalten»Nur gültig bei klarem, separatem Ausweis auf jeder AbrechnungFehlt der Ausweis, kann der Ferienlohn zusätzlich geschuldet sein
«Einsätze können jederzeit abgesagt werden»Eine kurzfristige Absage befreit nicht immer von der LohnpflichtFest zugeteilte Einsätze können gleichwohl geschuldet bleiben
«Das Verhältnis endet mangels Einsätzen automatisch»Unwirksam – es braucht eine ordentliche KündigungKündigungsfristen und Lohn während der Frist beachten
«Der Arbeitnehmer gilt als selbständig»Die tatsächliche Ausgestaltung entscheidet, nicht das EtikettBei Weisungsgebundenheit liegt meist ein Arbeitsverhältnis vor

Wer die eigene Klausel nicht wiederfindet, hat meist den Normalfall vor sich: eine Formulierung, deren Tragweite sich erst im Zusammenspiel mit Bereitschaft, Regelmässigkeit und Abrechnung zeigt. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – wie eine Analyse aussieht, zeigt Vertragsanalyse für Laien, und wer den Vertrag vor der Unterschrift prüfen möchte, findet die Systematik in Vertrag vorher prüfen.

Checkliste: Ihr Abrufverhältnis in zwölf Fragen

  • Dürfen Sie angebotene Einsätze ablehnen oder müssen Sie einspringen?
  • Müssen Sie sich zu bestimmten Zeiten bereithalten?
  • Wie kurzfristig werden Einsätze angekündigt?
  • Wird die Bereitschaftszeit auf der Abrechnung entschädigt?
  • Haben Sie über Monate in ähnlichem Umfang gearbeitet?
  • Führen Sie eine eigene Übersicht Ihrer Einsätze?
  • Sind die Einsätze zuletzt stark zurückgegangen?
  • Erscheint ein Ferienlohn separat auf der Lohnabrechnung?
  • Ist der Ferienlohn im Vertrag ausdrücklich vereinbart?
  • Wird bei Krankheit ein Durchschnittslohn fortgezahlt?
  • Ist Ihnen klar, dass Nichtabruf keine Kündigung ersetzt?
  • Sind Vertrag, Abrechnungen und Einsatzübersicht zusammen abgelegt?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko, dass Bereitschaft und Durchschnittslohn ungenutzt bleiben. Der Aufwand für die Antworten liegt bei etwa dreissig Minuten. Wie eine geordnete Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, was Ihnen auf Abruf zusteht

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die Einordnung echt oder unecht, den Bereitschafts- und Ferienlohn-Befund, das mögliche Durchschnittspensum und eine Checkliste für Ihr weiteres Vorgehen.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Menschen, die auf Abruf arbeiten und wissen möchten, ob ihre Bereitschaft entschädigt wird, ob ein Durchschnittslohn geschuldet ist und welche Rechte bei Ferien, Krankheit und Kündigung gelten.

Was erklärt wird

Der Unterschied zwischen echter und unechter Abrufarbeit, die Entschädigung der Bereitschaftszeit, der Lohnanspruch über den Annahmeverzug und ein Durchschnittspensum, die Ankündigungsfrist sowie Ferienlohn, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welche Form vorliegt, ob Bereitschaft und Ferienlohn korrekt behandelt werden und ob ein Durchschnittslohn in Betracht kommt.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines konkreten Anspruchs, keine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und keine Durchsetzung von Forderungen in Ihrem Namen.

Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Arbeitsvertrag, ein allfälliges Personalreglement oder ein Gesamtarbeitsvertrag, die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung in der aktuell gültigen Fassung sowie die Umstände des Einzelfalls – insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang ein Durchschnittslohn geschuldet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei einem Streit ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Gewerkschaft oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.

Abrufvertrag prüfen lassen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

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Häufige Fragen: Arbeit auf Abruf

Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Arbeit auf Abruf?

Bei der echten Abrufarbeit müssen Sie sich während vereinbarter Zeiten bereithalten und auf Abruf einspringen. Bei der unechten Abrufarbeit dürfen Sie angebotene Einsätze ablehnen. Der Unterschied ist entscheidend: Nur bei der echten Form entsteht eine entschädigungspflichtige Bereitschaftszeit.

Muss die Bereitschaftszeit bezahlt werden?

Ja. Wenn Sie sich bereithalten müssen, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und ist zu entschädigen, auch wenn kein Einsatz erfolgt. Die Höhe der Entschädigung darf tiefer sein als der normale Lohn, steigt aber, je kurzfristiger der Abruf erfolgen kann.

Bekomme ich Lohn, wenn plötzlich keine Einsätze mehr kommen?

Möglicherweise ja. Wer über längere Zeit regelmässig in einem bestimmten Umfang gearbeitet hat, kann bei einem plötzlichen Rückgang der Einsätze über den Annahmeverzug Lohn auf Basis eines durchschnittlichen Pensums verlangen. Grundlage ist der Durchschnitt der letzten Monate.

Wie kurzfristig darf mich der Arbeitgeber aufbieten?

Einsätze sind genügend im Voraus anzukündigen. Je kurzfristiger der Abruf, desto eher gilt die Wartezeit als entschädigungspflichtige Bereitschaft. Eine Pflicht, jederzeit auf Zuruf zu erscheinen, ohne jede Entschädigung der Bereitschaft, ist nicht zulässig.

Was ist ein garantiertes Mindestpensum?

Manche Verträge sichern ein Mindestpensum zu, etwa eine bestimmte Zahl garantierter Stunden pro Monat. Das schafft Planungssicherheit. Fehlt eine solche Zusage, ergibt sich der geschuldete Umfang bei langjähriger regelmässiger Arbeit unter Umständen aus dem tatsächlich gelebten Durchschnitt.

Ist Arbeit auf Abruf dasselbe wie Temporärarbeit?

Nein. Bei der Temporärarbeit verleiht ein Personalverleiher die Arbeitskraft an Einsatzbetriebe. Arbeit auf Abruf ist ein direktes Arbeitsverhältnis mit schwankenden Einsätzen. Beide Formen können sich in der Praxis aber überschneiden.