Stand: September 2026

Arbeitsvertrag verstehen
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Arbeitsvertrag verstehen: Das Wichtigste steht oft nicht drin.

Ein Arbeitsvertrag ist selten das ganze Regelwerk. Über ihm steht das Gesetz, häufig zusätzlich ein Gesamtarbeitsvertrag, daneben das Personalreglement. Und weil nur wenige Punkte überhaupt schriftlich sein müssen, gilt für alles Übrige die gesetzliche Regelung – auch dann, wenn Ihr Vertrag dazu schweigt. Genau darin liegt die gute Nachricht: Vieles, was fehlt, haben Sie trotzdem. Laden Sie Arbeitsvertrag und Reglement hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: was die Klauseln bedeuten, welche Regel im Konfliktfall vorgeht und wo Ihr Vertrag unklar ist. Keine Rechtsberatung, sondern Orientierung vor der Unterschrift oder im laufenden Verhältnis.

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Kurzantwort

Der Einzelarbeitsvertrag ist formfrei – er gilt auch mündlich oder schlicht dadurch, dass Sie zu arbeiten beginnen. Schriftlich sein müssen nur einzelne Punkte, etwa das Konkurrenzverbot oder Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen. Ohne Vereinbarung gilt der erste Monat als Probezeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist; danach beträgt die Frist einen Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate bis zum neunten und drei Monate ab dem zehnten – jeweils auf Monatsende. Vier Wochen Ferien sind das Minimum, fünf bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr. Bei Krankheit läuft der Lohn im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach angemessen länger. Über allem steht die Rangordnung: zwingendes Gesetz vor Gesamtarbeitsvertrag vor Einzelvertrag, wobei Abweichungen zu Ihren Gunsten immer zulässig sind. Diese Seite erklärt Aufbau und Inhalt eines Arbeitsvertrags; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Formfrei gültig Auch ohne Unterschrift besteht ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten.
1 – 2 – 3 Monate Kündigungsfrist nach Dienstjahren, jeweils auf Ende eines Monats.
Vier Wochen Ferien Gesetzliches Minimum, fünf Wochen bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.

Die Ebene darüber

Ob ein Gesamtarbeitsvertrag gilt und was er ändert, klärt GAV prüfen.

Die Rangordnung: welche Regel im Ernstfall gewinnt

Bevor Sie eine einzelne Klausel lesen, lohnt sich die Frage, wo sie überhaupt steht. Ein Arbeitsverhältnis wird von mehreren Regelwerken gleichzeitig geprägt, und sie stehen nicht nebeneinander, sondern übereinander.

EbeneWas dort geregelt istWirkung
1. Zwingendes GesetzMindestferien, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, ArbeitszeitgrenzenGeht allem vor; abweichende Abreden zu Ihren Ungunsten sind unwirksam
2. GesamtarbeitsvertragBranchenlöhne, Zuschläge, oft der 13. Monatslohn, längere FerienGeht dem Einzelvertrag vor, soweit er günstiger ist – siehe GAV prüfen
3. EinzelarbeitsvertragFunktion, Pensum, Lohn, individuelle AbredenGilt, soweit er nicht gegen höhere Ebenen verstösst
4. Personalreglement, WeisungenSpesen, Homeoffice, Ferienbezug, interne AbläufeErgänzend; darf den Vertrag nicht einseitig verschlechtern
5. Dispositives GesetzAlles, was niemand geregelt hatFüllt die Lücken – deshalb ist ein schweigender Vertrag selten ein leerer Vertrag
7 Tage Kündigungsfrist während der Probezeit, jederzeit und ohne Termin
3 Monate Probezeit sind das Maximum, das vereinbart werden kann
4 Wochen Ferien als gesetzliches Minimum pro Dienstjahr

Das Günstigkeitsprinzip ist dabei der Schlüssel: Abweichungen nach oben sind immer erlaubt, Abweichungen nach unten nur dort, wo das Gesetz sie zulässt. Ihre Unterschrift unter eine schlechtere Klausel ist deshalb kein Verzicht – ein Punkt, der in Gesprächen mit Vorgesetzten regelmässig anders dargestellt wird. Wie stark eine Vertragsbestimmung überhaupt bindet, ordnet Vertragsbindung verstehen ein.

So funktioniert die Auswertung

1

Unterlagen hochladen

Arbeitsvertrag samt Anhängen, Personalreglement, Zusatzvereinbarungen und die letzten Lohnabrechnungen. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

2

Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa ob die Kündigungsfrist so zulässig ist oder was das Konkurrenzverbot bedeutet. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

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Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit den wichtigen Klauseln, den geltenden Fristen, den Unklarheiten und einer Checkliste für Ihr Gespräch – als PDF und Word-Datei.

Formfrei gültig – und die Ausnahmen, auf die es ankommt

Ein Arbeitsverhältnis entsteht auch ohne Papier. Wer zur vereinbarten Zeit erscheint, arbeitet und dafür Lohn erhält, hat einen Arbeitsvertrag – mit sämtlichen gesetzlichen Rechten. Das schützt vor allem jene, denen nie ein Vertrag vorgelegt wurde.

Für einige Punkte verlangt das Gesetz jedoch Schriftlichkeit. Fehlt sie dort, gilt nicht die Abrede, sondern die gesetzliche Grundregel. Das ist die praktisch wichtigste Erkenntnis dieses Abschnitts:

Muss schriftlich sein, sonst gilt die gesetzliche Regel

Verlängerung der Probezeit über den ersten Monat hinaus · Abweichende Kündigungsfristen · Konkurrenzverbot · Wegbedingung des Überstundenzuschlags · Vereinbarungen über Rückzahlung von Weiterbildungskosten · Regelungen zur Abgeltung von Ferien im Stundenlohn

Braucht keine Form – gilt auch mündlich

Der Vertragsschluss selbst · Lohnhöhe und Pensum · Funktion und Aufgabenbereich · Arbeitsort · Beginn des Arbeitsverhältnisses · Zusagen zu Zulagen oder Spesen, sofern sie beweisbar sind

Die zweite Spalte hat einen Haken: Was mündlich vereinbart wurde, muss im Streitfall bewiesen werden. Lassen Sie deshalb Zusagen per E-Mail bestätigen – ein Satz genügt. Wie man solche Bestätigungen sachlich formuliert, zeigt Wie antworte ich auf einen Brief. Und wer vor der Unterschrift unsicher ist, findet die Abwägung in Vertrag unterschreiben oder nicht sowie die Prüfsystematik in Vertrag vorher prüfen.

Aufbau: die zehn Bausteine eines Arbeitsvertrags

Fast jeder Arbeitsvertrag folgt derselben Reihenfolge. Wer sie kennt, findet die relevante Stelle in zwei Minuten statt in zwanzig:

  • Parteien und Funktion. Wer stellt an, in welcher Position, mit welchem Aufgabenbereich. Eine sehr weit gefasste Funktionsbeschreibung erlaubt später mehr Weisungen als eine enge.
  • Beginn und Dauer. Unbefristet oder befristet. Ein befristeter Vertrag endet ohne Kündigung – dazu Temporärvertrag verstehen.
  • Probezeit. Dauer und Kündigungsfrist während dieser Zeit.
  • Pensum und Arbeitszeit. Wochenstunden, Verteilung, allfällige Jahresarbeitszeit.
  • Lohn. Bruttobetrag, Anzahl Auszahlungen, Zulagen, Spesen.
  • Ferien und Feiertage. Anspruch, Bezug, Umgang mit Resttagen.
  • Absenzen. Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall, Versicherungen, Meldepflichten.
  • Kündigung. Fristen und Termine nach der Probezeit.
  • Nebenabreden. Konkurrenzverbot, Geheimhaltung, Nebenbeschäftigung, Weiterbildung.
  • Schlussbestimmungen. Verweis auf Reglemente, Schriftformvorbehalt, anwendbares Recht.
Der wichtigste Satz steht oft ganz am Schluss: «Ergänzend gelten das Personalreglement und die Weisungen in der jeweils gültigen Fassung.» Damit werden Dokumente Vertragsbestandteil, die Sie vielleicht nie gesehen haben – und die einseitig geändert werden können. Verlangen Sie diese Unterlagen, bevor Sie unterschreiben. Wie solche Verweisketten wirken, erklärt Vertragsbedingungen verstehen.

Probezeit richtig lesen

Die Probezeit ist die Phase mit der kürzesten Frist und dem geringsten Schutz – und sie beginnt automatisch, auch wenn im Vertrag nichts steht. Drei Punkte genügen für das Verständnis:

Die Probezeit in Zahlen
Ohne Vereinbarung1 Monat
Vereinbar bis höchstens3 Monate
Kündigungsfrist während der Probezeit7 Tage
Kündigungsterminjederzeit, kein Monatsende
Verlängerung bei Absenzum die Dauer der Absenz

Der letzte Punkt überrascht viele: Wird während der Probezeit tatsächlich nicht gearbeitet – wegen Krankheit, Unfall oder der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht – verlängert sich die Probezeit entsprechend. Die Idee dahinter ist einleuchtend: Beide Seiten sollen die volle vereinbarte Zeit haben, um sich ein Bild zu machen.

Wichtig ist auch, was die Probezeit nicht bedeutet. Sie ist keine rechtsfreie Zone: Der Lohn läuft, die Sozialversicherungen laufen, und eine Kündigung, die gegen das Diskriminierungsverbot oder gegen Treu und Glauben verstösst, bleibt angreifbar. Wenn eine ausgesprochene Kündigung bestritten wird, ist die Ausgangslage dieselbe wie in Kündigung abgelehnt – was tun.

Arbeitsvertrag – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Arbeitsvertrag prüfen – CHF 23

Kündigungsfristen und Termine nach der Probezeit

Nach der Probezeit gilt eine gestaffelte Frist, die mit den Dienstjahren wächst. Sie greift immer dann, wenn im Vertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – und sie gilt für beide Seiten gleich.

DienstjahrKündigungsfristTermin
1. Dienstjahr1 Monatauf Ende eines Monats
2. bis 9. Dienstjahr2 Monateauf Ende eines Monats
ab dem 10. Dienstjahr3 Monateauf Ende eines Monats

Zwei Regeln machen daraus in der Praxis oft mehr Zeit, als man denkt. Erstens ist der Termin so wichtig wie die Frist: Wer am 5. April mit einer Frist von zwei Monaten kündigt, ist nicht am 5. Juni frei, sondern am 30. Juni – die Frist beginnt am 1. Mai und endet auf Monatsende. Zweitens muss die Kündigung zugehen, also beim Empfänger eintreffen; das Absendedatum genügt nicht.

Abweichende Fristen sind zulässig, wenn sie schriftlich oder über einen Gesamtarbeitsvertrag vereinbart wurden – aber sie dürfen einen Monat grundsätzlich nicht unterschreiten und müssen für beide Seiten gleich sein. Eine Klausel, die Ihnen drei Monate auferlegt und dem Arbeitgeber einen einräumt, ist deshalb ein Warnzeichen. Solche Ungleichgewichte beschreibt Unfairer Vertrag – was tun, und die Terminlogik allgemein steht in Kündigungsbedingungen verstehen sowie Vertrag kündigen.

Sperrfristen beachten: Während bestimmter Zeiten – etwa bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall, während einer Schwangerschaft und in den Wochen danach oder während eines Militärdiensts – ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nichtig. Die Dauer dieses Schutzes hängt von den Dienstjahren ab. Wird währenddessen gekündigt, entfaltet die Kündigung keine Wirkung; wurde vorher gekündigt, steht die Frist still.

Lohn, Zulagen, Auszahlung

Der Lohn ist der Teil, den alle lesen – und trotzdem der Abschnitt mit den meisten Missverständnissen. Vier Punkte gehören geprüft:

  • Brutto oder netto, monatlich oder jährlich. Vergleichen Sie zwischen Stellenangeboten immer den Jahreslohn. Ein Monatslohn von CHF 6'000.– bedeutet je nach Anzahl Auszahlungen einen Unterschied von einem ganzen Monatsgehalt – dazu 13. Monatslohn verstehen.
  • Fixe und variable Teile. Ist ein Bonus fest zugesichert oder ins Ermessen gestellt? Nicht die Bezeichnung entscheidet, sondern die Ausgestaltung.
  • Zulagen und Spesen. Spesen sind Auslagenersatz, kein Lohn. Eine Pauschale, die faktisch Lohn ersetzt, ist eine andere Sache.
  • Auszahlungszeitpunkt. Üblich ist Monatsende. Abweichungen gehören ausdrücklich geregelt.

Einen national einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht; wohl aber Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen und in einzelnen Kantonen. Wenn Ihre Branche einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, ist das die erste Adresse für die Lohnfrage – GAV prüfen zeigt, wie sich das klären lässt. Und wer eine Lohnabrechnung Position für Position nachvollziehen möchte, findet die Systematik in Vertragsanalyse für Laien.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Wer unverschuldet krank wird, erhält den Lohn für eine beschränkte Zeit weiter. Im ersten Dienstjahr sind das drei Wochen, danach eine «angemessen längere Zeit» – konkretisiert durch kantonale Skalen, die mit den Dienstjahren ansteigen. Welche Skala angewendet wird, hängt vom Arbeitsort ab; die Unterschiede zwischen ihnen sind spürbar.

In vielen Betrieben tritt an die Stelle dieser Regelung eine Krankentaggeldversicherung. Das ist zulässig, wenn die Lösung insgesamt mindestens gleichwertig ist. Prüfen Sie in diesem Fall drei Punkte:

Üblich und tragfähig

80 Prozent des Lohns während 720 Tagen · Prämie hälftig geteilt oder vom Arbeitgeber getragen · Wartefrist klar benannt und vom Arbeitgeber überbrückt · Übertrittsrecht in die Einzelversicherung erwähnt

Genauer hinschauen

Lange Wartefrist ohne Überbrückung · Prämie überwiegend zulasten der Arbeitnehmenden · Verweis auf eine Police, die Sie nie gesehen haben · Unklare Regelung, was bei Teilarbeitsunfähigkeit gilt

Nicht haltbar

Vollständiger Ausschluss der Lohnfortzahlung · «Kein Lohn ohne Arbeitsleistung» als generelle Klausel · Kürzung unter das gesetzliche Minimum ohne gleichwertige Versicherungslösung

Vergessen Sie die Meldepflichten nicht: Arztzeugnis ab dem im Vertrag genannten Tag, Meldung an Arbeitgeber und Versicherung. Wer die Fristen im Schreiben der Versicherung nicht einordnen kann, findet Hilfe bei Frist im Brief verstehen; medizinische Begriffe im Zeugnis oder Bericht entschlüsselt arztbrief-verstehen.ch.

Arbeitszeit, Überstunden und Ferien

Drei Grössen, die im Vertrag oft in einem einzigen Absatz zusammengefasst sind und trotzdem völlig unterschiedlichen Regeln folgen.

Arbeitszeit: Die vertragliche Wochenarbeitszeit liegt meist zwischen 40 und 45 Stunden. Darüber wachen zusätzlich die Höchstarbeitszeiten des Arbeitsgesetzes – sie gelten unabhängig davon, was der Vertrag sagt.

Überstunden: Arbeit über die vertragliche Zeit hinaus. Sie ist mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu entgelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde; eine Kompensation durch Freizeit ist mit Ihrem Einverständnis möglich. Davon zu unterscheiden ist die Überzeit nach Arbeitsgesetz mit strengeren Regeln. Die Abgrenzung im Detail übernimmt Überstunden und Überzeit.

Ferien: Mindestens vier Wochen pro Dienstjahr, mindestens fünf bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr. Der Bezug wird vom Arbeitgeber unter Rücksicht auf Ihre Wünsche festgelegt, und mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend bezogen werden können. Eine Auszahlung statt Bezug ist während des laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich ausgeschlossen – das Gesetz will Erholung, nicht Geld.

Im Stundenlohn besonders prüfen: Dort wird der Ferienanspruch häufig als prozentualer Zuschlag abgegolten – rund 8,33 Prozent bei vier Wochen, rund 10,64 Prozent bei fünf Wochen. Dieser Zuschlag muss auf Vertrag und Abrechnung betragsmässig ausgewiesen sein. Ein pauschales «inklusive Ferien» ohne Zahl genügt nicht. Dasselbe Prinzip gilt für den 13. Monatslohn, wie 13. Monatslohn verstehen zeigt.

Konkurrenzverbot und andere Nebenabreden

Am Ende vieler Verträge stehen Klauseln, die erst nach dem Austritt oder im Konfliktfall Bedeutung erlangen – und dann teuer werden können.

Ein Konkurrenzverbot muss schriftlich vereinbart sein und setzt voraus, dass Sie Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatten und dass diese Kenntnisse dem bisherigen Arbeitgeber erheblich schaden könnten. Es muss zudem nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt sein; über drei Jahre hinaus ist es nur unter besonderen Umständen zulässig. Ein pauschales Verbot, «in der Branche tätig zu werden», ohne räumliche und sachliche Eingrenzung, ist in dieser Form kaum durchsetzbar. Es fällt zudem dahin, wenn der Arbeitgeber ohne begründeten Anlass kündigt.

Bei Weiterbildungsklauseln ist die entscheidende Frage, ob der Rückzahlungsbetrag über die Bindungsdauer abnimmt. Eine Klausel, die nach 23 von 24 Monaten noch den vollen Betrag verlangt, steht auf schwachen Beinen. Und bei Konventionalstrafen lohnt der Blick darauf, ob die Zahlung von der Pflicht befreit oder ob zusätzlich weiterer Schaden geltend gemacht werden kann; übermässig hohe Strafen können herabgesetzt werden.

Diese Klauseln sind sprachlich oft so gebaut, dass sie beim ersten Lesen harmlos wirken. Wie solche Formulierungen aufgebaut sind, entschlüsselt Vertragssprache verstehen; welche Klauseltypen wie wirken, zeigt Vertragsklauseln einfach erklärt. Wer sie schon vor der Unterschrift erkennen will, findet die Muster in Vertragsfallen erkennen und Schlechte Verträge erkennen.

Prüfreihenfolge: so gehen Sie einen Arbeitsvertrag durch

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Sie ist bewusst so gewählt, dass die Antwort auf jede Frage die nächste erst sinnvoll macht.

Prüfreihenfolge für einen Arbeitsvertrag in fünf Schritten Fünf Schritte: zuerst klären, ob ein Gesamtarbeitsvertrag gilt, dann Probezeit und Kündigungsfristen prüfen, anschliessend den Lohnteil samt Auszahlungen und Zulagen, danach Arbeitszeit, Überstunden und Ferien und zuletzt die Nebenabreden wie Konkurrenzverbot, Weiterbildungsrückzahlung und Konventionalstrafe. Fehlt eine Regelung im Vertrag, gilt die gesetzliche Grundregel. 1 Gilt ein GAV? Er geht dem Einzelvertrag vor, soweit er günstiger ist. Zuerst klären. 2 Probezeit und Fristen Dauer, Frist, Termin – und ob eine Abweichung schriftlich vereinbart ist. 3 Lohnteil Jahreslohn statt Monatslohn vergleichen, Zulagen und Spesen trennen. 4 Zeit und Ferien Pensum, Überstundenregel, Ferienanspruch und im Stundenlohn der Zuschlag. 5 Nebenabreden Konkurrenzverbot, Rückzahlungsklausel, Konventionalstrafe, Reglementsverweis. Steht nichts im Vertrag? Dann gilt die gesetzliche Grundregel – eine Lücke ist selten ein Nachteil, sondern meist ein Standard.

Was Sie beim Durchgehen notieren, ist genauso wichtig wie das, was Sie lesen: jede Stelle, die Sie zweimal lesen mussten, gehört auf die Liste der Rückfragen. Ein Arbeitsvertrag ist verhandelbar, solange er nicht unterschrieben ist – und Rückfragen gelten nicht als Misstrauen, sondern als Sorgfalt.

Beispiel aus der Praxis

Anita W. erhält ein Vertragsangebot als Sachbearbeiterin, Monatslohn CHF 5'800.–, «13. Monatslohn nach Ermessen der Geschäftsleitung», Probezeit drei Monate, Kündigungsfrist «beidseitig ein Monat auf Monatsende», Konkurrenzverbot über zwei Jahre «in der gesamten Deutschschweiz für die Branche». Sie soll bis Freitag unterschreiben.

Ergebnis: Drei Punkte sind klärungsbedürftig. Erstens: Ein 13. Monatslohn «nach Ermessen» ist funktional eine Gratifikation – der Unterschied macht in der Praxis einen Monatslohn aus. Zweitens: Eine Frist von einem Monat ist zulässig, bleibt aber auch im vierten Dienstjahr bei einem Monat, obwohl das Gesetz dann zwei vorsähe. Drittens: Ein Konkurrenzverbot ohne räumliche und sachliche Eingrenzung ist in dieser Form kaum durchsetzbar, verunsichert aber jeden künftigen Arbeitgeber. Anita stellt drei schriftliche Rückfragen und erhält zwei Anpassungen. Die Lehre: Was vor der Unterschrift verhandelbar ist, ist danach ein Streitfall.

Musterschreiben: Rückfrage zum Vertragsentwurf

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zunächst muss geklärt werden: 1. Welche Situation liegt vor – ein Angebot vor der Unterschrift oder ein laufendes Arbeitsverhältnis? 2. Welche Fristen gelten, etwa eine Antwortfrist des Arbeitgebers oder ein Stellenantritt? 3. Welche Informationen gehören in die Vorlage – welche Klauseln genau, welche Alternativvorschläge?

Muster: Rückfragen vor der Unterschrift

Betreff: Vertragsentwurf vom [Datum] – drei Rückfragen

Sehr geehrte Frau [Name]

Vielen Dank für den Vertragsentwurf. Ich freue mich auf die Aufgabe und möchte vor der Unterzeichnung drei Punkte klären:

1. Ziffer [X] nennt einen 13. Monatslohn. Ist dieser als fester Lohnbestandteil vereinbart oder handelt es sich um eine freiwillige Leistung? Für meine Planung wäre die Angabe des Jahreslohns hilfreich.

2. Ziffer [X] sieht eine Kündigungsfrist von [Dauer] vor. Ist vorgesehen, dass sich diese mit den Dienstjahren erhöht?

3. Ziffer [X] enthält ein Konkurrenzverbot. Könnten Sie mir mitteilen, auf welches geografische Gebiet und welchen Tätigkeitsbereich es sich bezieht?

Zudem bitte ich Sie um das Personalreglement, auf das der Vertrag verweist. Für eine kurze Rückmeldung bis zum [Datum] wäre ich Ihnen dankbar.

Freundliche Grüsse
[Name, Datum]

Dieses Muster funktioniert nur dann zuverlässig, wenn die zugrunde liegenden Informationen bekannt sind. Sind Fristen, Beträge, Voraussetzungen oder der Sachverhalt unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden. Achten Sie auf den Ton: Rückfragen zu Klauseln sind üblich und werden von seriösen Arbeitgebern erwartet – Forderungen ohne Begründung dagegen nicht. Wie man Unterlagen vor einer Unterschrift ordnet, beschreibt Muss ich das unterschreiben.

Typische Klauseln – und was sie wirklich bewirken

Zum Schluss die Formulierungen, die in Arbeitsverträgen am häufigsten Fragen auslösen, mit ihrer nüchternen Wirkung:

KlauselWirkungWorauf Sie achten
«Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten»Nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart – und die Grenzen des Arbeitsgesetzes gelten weiterhinPrüfen, ob die Klausel auch Überzeit erfassen will; das geht nicht
«Der Arbeitgeber kann den Einsatzort jederzeit ändern»Weites Weisungsrecht; ein Wechsel in eine andere Region kann trotzdem zumutbar sein müssenRegion eingrenzen lassen, wenn der Arbeitsweg entscheidend ist
«Ein Bonus wird nach Ermessen ausgerichtet»Deutet auf Gratifikation statt LohnbestandteilWird er jahrelang fix bezahlt, kann daraus dennoch ein Anspruch entstehen
«Ergänzend gilt das Personalreglement in der jeweils gültigen Fassung»Macht ein Dokument zum Vertragsbestandteil, das einseitig geändert werden kannReglement vor der Unterschrift verlangen und ablegen
«Weiterbildungskosten sind bei Austritt innert 24 Monaten zurückzuzahlen»Zulässig, wenn der Betrag über die Zeit abnimmtFehlt die Abstufung, ist die Klausel angreifbar
«Nebenbeschäftigungen sind untersagt»Zulässig, soweit sie den Arbeitgeber konkurrenzieren oder die Leistung beeinträchtigenEin pauschales Verbot jeder Tätigkeit geht weiter, als es müsste

Wer die eigene Klausel in keiner Zeile wiederfindet, hat den Normalfall vor sich: eine Formulierung, die für sich harmlos wirkt und ihre Bedeutung erst im Zusammenspiel mit Reglement, Gesamtarbeitsvertrag und gelebter Praxis entfaltet. Genau dieses Zusammenspiel sichtbar zu machen, ist der Zweck der Auswertung – die gezielte Prüfung eines Angebots übernimmt Arbeitsvertrag prüfen.

Checkliste: Ihr Arbeitsvertrag in zwölf Fragen

  • Untersteht Ihre Branche einem Gesamtarbeitsvertrag – und was regelt er anders?
  • Wie lange dauert die Probezeit und welche Frist gilt in dieser Zeit?
  • Welche Kündigungsfrist gilt danach – und steigt sie mit den Dienstjahren?
  • Sind die Fristen für beide Seiten gleich lang?
  • Ist der Lohn als Jahreslohn nachvollziehbar, inklusive aller Auszahlungen?
  • Ist ein 13. Monatslohn fest vereinbart oder ins Ermessen gestellt?
  • Wie ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall geregelt?
  • Gibt es eine Krankentaggeldversicherung – und wer zahlt die Prämie?
  • Wie viele Ferienwochen sind vereinbart, und wie werden Resttage behandelt?
  • Wie werden Überstunden erfasst und abgegolten?
  • Enthält der Vertrag ein Konkurrenzverbot – und ist es nach Ort, Zeit und Gegenstand eingegrenzt?
  • Auf welche Reglemente verweist der Vertrag, und haben Sie diese gesehen?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto eher lohnt sich eine Rückfrage vor der Unterschrift – oder eine Auswertung im laufenden Verhältnis, bevor eine Kündigung im Raum steht. Wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Einmal wissen, was Ihr Vertrag tatsächlich regelt

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: die wichtigen Klauseln in verständlicher Sprache, die geltenden Fristen, die Stellen, an denen Ihr Vertrag schweigt – und eine Checkliste für Ihr nächstes Gespräch.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Arbeitnehmende, die einen Vertragsentwurf vor sich haben, und für alle, die im laufenden Arbeitsverhältnis wissen möchten, was ihr Vertrag zu Frist, Lohn, Ferien oder Konkurrenzverbot tatsächlich regelt.

Was erklärt wird

Die Rangordnung der Regelwerke, die Formfreiheit und ihre Ausnahmen, Aufbau und Bausteine des Vertrags, Probezeit, Kündigungsfristen und Sperrfristen, Lohn und Lohnfortzahlung, Arbeitszeit, Überstunden und Ferien sowie die typischen Nebenabreden.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: was die Klauseln bedeuten, welche Frist für Sie gilt, wo der Vertrag hinter dem gesetzlichen Standard zurückbleibt und welche Fragen Sie stellen sollten.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung der Gültigkeit einzelner Klauseln, keine Lohnberechnung für den Einzelfall, keine Vertragsverhandlung in Ihrem Namen und keine Vertretung gegenüber Arbeitgeber, Schlichtungsstelle oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Inhalte sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Vertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag, das Personalreglement, kantonale Besonderheiten etwa bei der Lohnfortzahlung und die Umstände des Einzelfalls. Bei einer Kündigung, einer Lohnforderung oder einem Konflikt ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Gewerkschaft oder Ihre Rechtsschutzversicherung bei.

Arbeitsvertrag prüfen

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Häufige Fragen: Arbeitsvertrag

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Ja. Der Einzelarbeitsvertrag ist formfrei und kommt auch mündlich oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeit zustande. Schriftlichkeit ist nur für einzelne Punkte vorgeschrieben, etwa für ein Konkurrenzverbot oder für Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen. Ohne Schriftstück gilt im Übrigen die gesetzliche Regelung.

Wie lange wird der Lohn bei Krankheit weiterbezahlt?

Im ersten Dienstjahr während drei Wochen, danach für eine angemessen längere Zeit. Was angemessen ist, richtet sich nach den kantonalen Skalen, die mit den Dienstjahren ansteigen. Besteht eine Krankentaggeldversicherung, tritt deren Leistung an die Stelle der Lohnfortzahlung, sofern die Lösung insgesamt gleichwertig ist.

Ist ein Konkurrenzverbot immer gültig?

Nein. Es muss schriftlich vereinbart sein und setzt voraus, dass Sie Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse hatten und dass diese Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnten. Zudem muss es nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt sein; die Dauer soll drei Jahre nur unter besonderen Umständen überschreiten.

Darf mein Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückfordern?

Nur aufgrund einer klaren, meist schriftlichen Vereinbarung, die Betrag, Bindungsdauer und Abbau des Betrags über die Zeit festhält. Eine Rückzahlungspflicht ohne zeitliche Abstufung oder für Ausbildungen, die überwiegend betriebsintern nützlich sind, ist heikel. Prüfen Sie, ob die Klausel eine Kürzung pro gearbeiteten Monat vorsieht.

Was bedeutet eine Konventionalstrafe im Arbeitsvertrag?

Sie ist ein im Voraus festgelegter Betrag für den Fall, dass eine bestimmte Pflicht verletzt wird – etwa ein Konkurrenzverbot oder ein nicht angetretener Arbeitsplatz. Übermässig hohe Strafen können herabgesetzt werden. Wichtig ist zu prüfen, ob die Zahlung von der Pflicht befreit oder ob zusätzlich weiterer Schaden geltend gemacht werden kann.