Vor Einsatzbeginn klären
- ✓Wer ist Arbeitgeber – Büro oder Betrieb?
- ✓Ist der Ferien- und 13.-Anteil im Lohn ausgewiesen?
- ✓Welcher GAV ist anwendbar?
- ✓Welche Kündigungsfrist gilt bei dieser Einsatzdauer?
- ✓Wie ist Krankheit/Unfall abgesichert?
Ein Temporärvertrag besteht selten aus einem Blatt: Rahmenvertrag, Einsatzvertrag und der GAV Personalverleih greifen ineinander. Genau darin verstecken sich die Antworten auf die wichtigen Fragen – wie viel bleibt vom Stundenlohn, wie lange läuft der Einsatz, mit welcher Frist endet er. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung mit PDF, Word-Datei, Checkliste und Formulierungshilfe. Keine Rechtsberatung.
Sie starten am Montag im Einsatzbetrieb, der Stundenlohn klingt gut, und im Trubel der ersten Woche bleibt der Vertrag ungelesen. Sechs Wochen später wird der Einsatz beendet – und plötzlich ist unklar, welche Frist gilt, ob der Ferienanteil im Lohn schon drin war und wer eigentlich Ihr Arbeitgeber ist: das Temporärbüro oder der Betrieb. Die Antworten standen von Anfang an im Vertrag – nur eben verteilt auf mehrere Dokumente, die selten jemand nebeneinanderlegt und in Ruhe vergleicht.
Ausgangslage: Herr M. unterschreibt einen Temporäreinsatz zu «CHF 32.– pro Stunde». Im Rahmenvertrag steht kleiner, dass darin 8,33 % Ferien und 8,33 % 13. Monatslohn bereits enthalten sind.
Einordnung: Der reine Grundlohn liegt damit näher bei CHF 27.– als bei CHF 32.–. Das ist zulässig, wenn es transparent ausgewiesen ist – aber es verändert den Vergleich mit einer Festanstellung deutlich.
Ein Temporärvertrag ist ein Personalverleih-Verhältnis: Sie sind beim Temporärbüro angestellt, arbeiten aber in einem Einsatzbetrieb. Geregelt wird er durch einen Rahmenvertrag (Grundsätzliches), einen Einsatzvertrag (der konkrete Job) und meist den allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih. Wichtig sind vor allem Lohnzusammensetzung, Pensum und Kündigungsfrist – letztere hängt bei Temporärarbeit von der bisherigen Einsatzdauer ab.
Bei einer Festanstellung gibt es einen Arbeitgeber und einen Vertrag. Bei Temporärarbeit sind drei Ebenen im Spiel, und sie widersprechen sich manchmal. Wer nur den Einsatzvertrag liest, kennt nur die mittlere Ebene.
Der wichtigste Merksatz: Ihr Arbeitgeber ist das Temporärbüro, nicht der Einsatzbetrieb. Der Betrieb erteilt Weisungen zur Arbeit, aber Lohn, Ferien und Kündigung laufen über das Verleihunternehmen. Wer allgemein wissen möchte, worauf vor einer Unterschrift zu achten ist, findet das auf Vertrag vorher prüfen; geht es um eine bestehende Festanstellung, passt Arbeitsvertrag verstehen.
Die beiden Dokumente haben unterschiedliche Aufgaben. Verwechselt man sie, sucht man die Kündigungsfrist an der falschen Stelle oder hält eine allgemeine Regel für den konkreten Einsatz.
| Punkt | Rahmenvertrag | Einsatzvertrag |
|---|---|---|
| Regelt | das Verhältnis zum Temporärbüro | den einzelnen Einsatz im Betrieb |
| Lohn | Lohnsystem, Ferien- und 13.-Anteil | konkreter Stundenlohn für diesen Einsatz |
| Dauer | läuft über mehrere Einsätze hinweg | Start, voraussichtliches Ende, Pensum |
| Kündigung | Grundsätze, Verweis auf GAV | anwendbare Frist für diesen Einsatz |
| GAV | nennt den anwendbaren GAV | Funktion, teils Einstufung/Lohnklasse |
Nur den Einsatzvertrag prüfen. Ferien, 13. Monatslohn und das Lohnsystem stehen meist im Rahmenvertrag. Ohne ihn fehlt die Hälfte der Information – genau die Hälfte, die den Lohn erklärt.
Ein weiterer Punkt, der oft untergeht: Der Einsatzvertrag kann eine kürzere Dauer nennen, als der Einsatz am Ende tatsächlich läuft. Wird verlängert, ohne dass ein neuer Einsatzvertrag ausgestellt wird, gilt der Einsatz weiter – und die Kündigungsfrist wächst mit der gesamten bisherigen Dauer, nicht nur mit der ursprünglich vereinbarten. Genau deshalb lohnt es sich, Verlängerungen schriftlich festhalten zu lassen.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Der Stundenlohn wirkt bei Temporärarbeit oft höher als bei einer Festanstellung. Der Grund ist selten Grosszügigkeit, sondern Rechnung: Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn sind häufig schon eingerechnet. Ob das so ist, muss der Vertrag transparent ausweisen.
Illustratives Rechenbeispiel, Prozentsätze je nach Ferienanspruch und Vertrag unterschiedlich. Die Zahlen ersetzen keine Lohnabrechnung.
«Stundenlohn CHF 32.00 brutto.»
«Grundlohn CHF 27.08 + 8,33 % Ferien + 8,33 % 13. Monatslohn = CHF 32.00 brutto pro Stunde.»
Für die Einordnung des 13. Monatslohns hilft ergänzend 13. Monatslohn verstehen, für die Ferienfrage Ferienanspruch im Arbeitsvertrag. Ob ein Mindestlohn gilt, ergibt sich aus dem anwendbaren GAV – mehr dazu auf GAV prüfen.
Anders als bei einer Festanstellung ist die Kündigungsfrist bei Temporärarbeit meist an die bisherige Einsatzdauer gekoppelt. Ist der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih anwendbar, gelten in den ersten Monaten kurze Fristen, die mit der Dauer ansteigen.
| Bisherige Einsatzdauer | Frist (Grundprinzip) | Zu prüfen |
|---|---|---|
| 1.–3. Monat | wenige Arbeitstage | gilt oft als Probezeit-ähnlich |
| 4.–6. Monat | rund eine Woche | Zählung ab Einsatzbeginn |
| ab 7. Monat | rund ein Monat, meist auf Monatsende | ob ein Branchen-GAV Abweichendes vorsieht |
Wichtig ist auch die Zählweise: Massgebend ist in der Regel die gesamte bisherige Einsatzdauer beim selben Betrieb, nicht ein einzelner Monat isoliert. Mehrere aneinandergereihte kurze Einsätze können deshalb zusammengezählt werden – das verändert die Frist spürbar. Ob und wie zusammengerechnet wird, hängt vom konkreten Vertrag und vom anwendbaren GAV ab; im Zweifel ist genau das eine Frage, die sich vor einer Kündigung lohnt zu klären.
Diese Punkte gehören vor Einsatzbeginn geklärt. Wer die Frist erst beim Einsatzende liest, ist oft überrascht. Grundlagen zur Kündigung erklärt Kündigungsbedingungen verstehen; möchten Sie danach ein Schreiben aufsetzen, hilft briefhilfe.ch bei der Formulierung.
Nicht jede strenge Klausel ist unzulässig – aber manche Formulierungen sind ein Signal, genauer hinzusehen. Drei Beispiele aus dem Alltag von Temporärverträgen.
«Der Lohn gilt inklusive aller Zulagen und Nebenleistungen.»
Was das bedeutetOhne Aufschlüsselung bleibt offen, ob Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn enthalten sind – und wie viel davon. Nachvollziehbar wäre eine Zeile pro Anteil.
«Der Einsatz kann jederzeit fristlos beendet werden.»
Was das bedeutetDas widerspricht den Fristen des GAV Personalverleih. Eine so pauschale Klausel gehört hinterfragt, denn auch bei Temporärarbeit gelten Mindestfristen.
«Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Einsatzbetriebs.»
Was das bedeutetWelche Bedingungen genau? Ohne Beilage ist unklar, worauf Sie sich einlassen. Der anwendbare GAV und die konkreten Regeln sollten benannt sein.
Lohn mit ausgewiesenem Ferien- und 13.-Anteil, klarer Verweis auf den GAV, konkretes Pensum.
Sammelklauseln «inkl. aller Zulagen», Spesen ohne Betrag, Pensum «nach Bedarf».
«Jederzeit fristlos», Lohn ohne Aufschlüsselung, kein benannter GAV.
Bei einem Einsatz von 5 Monaten greift nach GAV-Grundprinzip nicht mehr die Tagesfrist der ersten drei Monate, sondern die Wochenfrist. Wer das kennt, plant den Ausstieg realistischer.
Weil der Lohn oft schon einen Ferienanteil enthält, ist die Frage nicht «gibt es Ferien?», sondern «wie werden sie bezahlt?». Bei Krankheit kommt es auf die Wartefristen und eine allfällige Krankentaggeldversicherung an, die im Rahmenvertrag oder GAV geregelt ist.
Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, sind nicht automatisch bezahlt – auch das hängt vom Lohnsystem und der Einsatzregion ab. Bei Unklarheiten lohnt der Blick auf die genaue Formulierung im Rahmenvertrag. Für angrenzende Arbeitszeitfragen hilft Überstunden und Überzeit, für Einsätze auf Abruf Arbeit auf Abruf verstehen.
Bei Krankheit greift oft eine Krankentaggeldversicherung über das Temporärbüro, meist nach einer kurzen Wartefrist. Wie hoch das Taggeld ist und ab wann es läuft, steht im Rahmenvertrag oder im GAV – ein Punkt, der im Ernstfall über mehrere Hundert Franken pro Woche entscheidet und den man besser vor dem Einsatz kennt.
Rahmenvertrag, Einsatzvertrag und ein Zusatzblatt können unterschiedliche Angaben zu Lohn oder Frist enthalten. Solche Widersprüche fallen im Alltag kaum auf – bis es darauf ankommt.
Die Auswertung macht solche Stellen sichtbar und hilft, gezielt nachzufragen. Bei allgemeiner Vertragsunsicherheit passt zusätzlich Unfairer Vertrag – was tun?.
Temporärarbeit ist vielfältig, und die Fragen unterscheiden sich je nach Situation. Besonders hilfreich ist eine verständliche Einordnung, wenn Sie zum ersten Mal temporär arbeiten und das Zusammenspiel von Rahmen- und Einsatzvertrag noch neu ist. Auch beim Wechsel von einer Festanstellung in einen Temporäreinsatz hilft es, den anders aufgebauten Lohn richtig einzuordnen.
Ebenso lohnt sich der Blick, wenn ein Einsatz länger dauert als geplant und Sie wissen möchten, welche Kündigungsfrist inzwischen gilt, oder wenn mehrere Dokumente widersprüchliche Angaben enthalten. Wer die Unterlagen erst dann liest, wenn ein Konflikt entstanden ist, hat die Übersicht meist schon verloren.
Eine Pflegefachperson im Temporäreinsatz vergleicht CHF 38.– pro Stunde mit einer Festanstellung zu CHF 34.–. Nach Abzug von Ferien- und 13.-Anteil liegt der Grundlohn bei rund CHF 32.– – der Unterschied ist kleiner als gedacht, dafür ist die Flexibilität grösser.
In allen diesen Fällen gilt: Die Auswertung trifft keine Entscheidung für Sie, sondern macht die Grundlage sichtbar, auf der Sie selbst entscheiden. Für eine breitere Übersicht über verschiedene Dokumentenhilfen können Sie zusätzlich dokumentenhilfe.ch besuchen.
Konkret und überprüfbar: Sie laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine verständliche Auswertung – als PDF und Word-Datei, mit Checkliste.
Rahmen- und Einsatzvertrag als PDF, JPG oder PNG – Zusatzblätter dürfen mit. Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, was Sie wissen möchten – etwa zum Lohn oder zur Frist. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Zusammenfassung mit PDF, Word-Datei, Checkliste und möglicher Formulierungshilfe.
Temporärangestellte und Menschen vor einem Einsatz, die Lohn, Pensum, Kündigung und die Rolle des GAV verständlich einordnen möchten.
Rahmen- und Einsatzvertrag in klarer Sprache, mit Hinweis auf das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und den GAV Personalverleih.
Sie erkennen, was im Stundenlohn steckt und welche Frist gilt, und gehen vorbereitet in ein Gespräch oder eine Rückfrage.
Keine Rechtsberatung, keine Vertretung und keine verbindliche Beurteilung einzelner Ansprüche.
Grundlage der Fachlichkeit sind die einschlägigen Regelwerke – das Obligationenrecht, das Arbeitsvermittlungsgesetz und der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih –, nicht eine behauptete Expertenrolle. Inhalt verantwortet von vertrag-verstehen.ch gemäss Impressum. Zuletzt aktualisiert am 3. August 2026.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Der Rahmenvertrag regelt das grundsätzliche Verhältnis zum Personalverleih-Betrieb, etwa Lohnsystem, Ferienregelung und allgemeine Pflichten. Der Einsatzvertrag legt den konkreten Einsatz fest: Betrieb, Funktion, Stundenlohn, Pensum und Dauer. Beide gehören zusammengelesen.
Im Stundenlohn sind oft Anteile für Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn enthalten. Der Grundlohn allein ist deshalb tiefer als die Zahl auf dem Vertrag vermuten lässt. Entscheidend ist, ob diese Zuschläge separat ausgewiesen oder bereits eingerechnet sind.
Ist der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih anwendbar, richtet sich die Frist nach der bisherigen Einsatzdauer: in den ersten drei Monaten kurze Fristen von wenigen Tagen, mit längerer Dauer steigen sie an. Massgebend sind der konkrete Vertrag und der anwendbare GAV.
Für viele Einsätze gilt der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih, der Mindestlöhne, Zuschläge, Kündigungsfristen und weitere Punkte regelt. Zusätzlich kann der GAV der Einsatzbranche eine Rolle spielen. Welcher GAV anwendbar ist, sollte im Vertrag erkennbar sein.
Ja. Sie laden Rahmen- und Einsatzvertrag samt Anhängen hoch und erhalten für CHF 23.– eine verständliche Auswertung von Lohn, Pensum, Kündigungsfrist und Auffälligkeiten. Es ist eine Verständnishilfe, keine Rechtsberatung.
Am besten den Rahmenvertrag, den Einsatzvertrag, allfällige Zusatzblätter zu Lohn und Spesen sowie den Hinweis auf den anwendbaren GAV. Gerade bei Temporärarbeit stehen wichtige Regelungen häufig in mehreren Dokumenten statt in einem einzigen Vertrag.