Stand: August 2026
Aufhebungsvertrag verstehen: Freiwillig unterschrieben, aber selten zu Ihrem Vorteil.
Ein Aufhebungsvertrag klingt nach einer sauberen Trennung im Einvernehmen. Genau das ist er auch – nur eben für beide Seiten, nicht nur für Sie. Mit der Unterschrift geben Sie Kündigungsschutz, Fristen und oft bares Geld aus der Hand, und die Arbeitslosenkasse schaut besonders genau hin. Laden Sie Ihren Aufhebungsvertrag hoch und erhalten Sie eine verständliche Auswertung: was Sie aufgeben, was fehlt und wo eine Klausel gegen Sie arbeitet. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor Sie unterschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag scheitert selten am Datum, sondern daran, dass die Unterschrift Rechte kostet, die niemand laut ausgesprochen hat.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, also durch übereinstimmenden Willen beider Seiten – nicht durch Kündigung. Damit fallen der Kündigungsschutz und die Sperrfristen bei Krankheit oder Schwangerschaft weg (Art. 336c OR). Zwingende Ansprüche wie Lohn, Ferien oder Überstunden dürfen im Vertrag nicht wegbedungen werden (Art. 341 OR). Der grösste Haken liegt bei der Arbeitslosenkasse: Wer ohne wichtigen Grund unterschreibt, riskiert Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, und eine verkürzte Kündigungsfrist bringt zusätzlich keine Taggelder. Diese Seite erklärt Inhalt, Fallen und Verhandlungspunkte; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
- Aufhebungsvertrag = einvernehmliche Beendigung, keine Kündigung.
- Kündigungsschutz und Sperrfristen entfallen (Art. 336c OR).
- Zwingende Ansprüche bleiben, Verzicht ist nichtig (Art. 341 OR).
- Ohne wichtigen Grund drohen bis 60 Einstelltage beim RAV.
- Verkürzte Kündigungsfrist = keine Taggelder für diese Zeit.
- Abfindung ist in der Schweiz freiwillig, kein Automatismus.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag – auch Aufhebungsvereinbarung genannt – beendet das Arbeitsverhältnis nicht durch eine einseitige Kündigung, sondern durch die Zustimmung beider Seiten. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin einigen sich, wann und zu welchen Bedingungen Schluss ist. Das kann Sinn ergeben, etwa bei einem nahtlosen Stellenwechsel oder einer fairen Abgangsregelung.
Der Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag oft dann vor, wenn eine ordentliche Kündigung für ihn heikel wäre – etwa während einer Sperrfrist oder bei drohendem Streit ums Zeugnis. Genau deshalb ist Ihr Verhandlungsspielraum grösser, als viele denken: Wer den Vorschlag nicht sofort annimmt, sitzt am längeren Hebel.
Der Haken: Weil Sie freiwillig zustimmen, verlieren Sie den Schutz, den eine Kündigung mit sich brächte. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, die automatisch greift, und der besondere Kündigungsschutz bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft (Art. 336c OR) fällt weg. Bevor Sie zustimmen, lohnt sich derselbe nüchterne Blick wie bei jedem Vertrag, den Sie unterschreiben oder nicht.
Niemand kann Sie zu einem Aufhebungsvertrag zwingen. Wird Druck gemacht «unterschreiben Sie sofort», ist das schon das erste Warnsignal.
Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser für Sie?
Beide beenden das Arbeitsverhältnis, aber die Ausgangslage ist verschieden. Die Kündigung ist einseitig und an klare Regeln gebunden; der Aufhebungsvertrag ist frei verhandelbar, nimmt Ihnen dafür aber die gesetzlichen Sicherungen.
| Merkmal | Aufhebungsvertrag | Kündigung |
|---|---|---|
| Zustandekommen | Nur mit Zustimmung beider | Einseitig möglich |
| Kündigungsfrist | Frei vereinbar, oft verkürzt | Gesetzlich oder vertraglich fix |
| Kündigungsschutz | Fällt weg (Art. 336c OR) | Sperrfristen gelten |
| Arbeitslosenkasse | Risiko von Einstelltagen | In der Regel unproblematisch |
| Verhandelbar | Ja, alle Punkte | Kaum |
«Das Arbeitsverhältnis wird in gegenseitigem Einvernehmen per sofort aufgelöst.»
Was das bedeutet«Per sofort» heisst: Ihre ordentliche Kündigungsfrist wird übersprungen. Für die übersprungene Zeit zahlt die Arbeitslosenkasse in der Regel keine Taggelder – ein oft übersehener Verlust von mehreren Wochenlöhnen.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Was in einen Aufhebungsvertrag gehört
Ein fairer Aufhebungsvertrag regelt jeden offenen Punkt, damit später nichts strittig bleibt. Wie einzelne Bestimmungen zu lesen sind, zeigt die Übersicht zu Vertragsklauseln einfach erklärt. Diese Positionen sollten enthalten und sauber beziffert sein:
| Punkt | Warum er wichtig ist |
|---|---|
| Beendigungsdatum | Sollte die ordentliche Kündigungsfrist wahren, sonst droht der Taggeldverlust. |
| Freistellung | Bezahlt oder unbezahlt, und ob Ferien damit als bezogen gelten. |
| Ferien & Überstunden | Restguthaben ausbezahlt oder kompensiert – nicht stillschweigend verfallen. |
| Lohn & Anteil 13. | Pro-rata-Anteil bis zum Austritt inklusive anteiligem 13. Monatslohn. |
| Abfindung | Falls vereinbart: Höhe, Fälligkeit und steuerliche Behandlung. |
| Arbeitszeugnis | Zusicherung eines qualifizierten, wohlwollenden Zeugnisses (Art. 330a OR). |
| Saldoklausel | Was damit als erledigt gilt – hier ist Vorsicht geboten. |
Der grosse Haken: die Arbeitslosenkasse
Hier verlieren die meisten am meisten Geld. Wer einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zustimmt, gilt für die Arbeitslosenversicherung schnell als selbstverschuldet arbeitslos. Die Folge sind Einstelltage: Tage, an denen trotz Anspruch kein Taggeld fliesst. Das RAV staffelt sie nach Verschulden.
Dazu kommt ein zweiter Verlust: Endet das Arbeitsverhältnis früher, als es die ordentliche Kündigungsfrist zugelassen hätte, rechnet die Arbeitslosenkasse so, als hätte diese Frist noch gegolten – und zahlt für diese Zeit keine Taggelder. Ein Aufhebungsvertrag «per sofort» kann Sie so mehrere Wochenlöhne kosten, die weder der Arbeitgeber noch die Kasse ersetzt.
Ein oft vergessener Punkt ist die berufliche Vorsorge: Endet die Anstellung, endet auch die Deckung in der Pensionskasse. Klären Sie, ab wann Sie über die Auffangeinrichtung oder eine neue Stelle versichert sind, damit zwischen zwei Anstellungen keine ungewollte Lücke bei Risiko und Sparen entsteht.
Melden Sie sich frühzeitig beim RAV und klären Sie die Folgen, bevor Sie unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist wahrt, entschärft das Taggeld-Problem deutlich.
Saldoklausel und Art. 341 OR
Fast jeder Aufhebungsvertrag endet mit einer Saldoklausel: Mit ihr erklären beide Seiten, dass sie gegenseitig keine weiteren Forderungen haben. Das schafft Klarheit – kann aber gefährlich sein, wenn Sie damit Ansprüche aufgeben, die Ihnen noch zustehen.
Wichtig ist die Schranke von Art. 341 OR: Auf zwingende Ansprüche wie ausstehenden Lohn, Ferien oder Überstunden können Sie während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach nicht wirksam verzichten. Eine Saldoklausel, die genau das versucht, ist insoweit ungültig. Prüfen Sie deshalb, was die Klausel konkret erfasst, bevor Sie sie akzeptieren.
«Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis per saldo erledigt.»
«Erledigt sind alle Ansprüche mit Ausnahme des Ferienguthabens von 8 Tagen und der 24 dokumentierten Überstunden, die separat ausbezahlt werden.»
«Per saldo aller Ansprüche.»
Worauf zu achten istDiese drei Wörter können viel Geld kosten. Sie erklären alles für erledigt – auch Positionen, an die im Moment niemand denkt. Lassen Sie offene Guthaben ausdrücklich ausnehmen, statt sie pauschal zu verabschieden.
Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis
Anders als oft angenommen gibt es in der Schweiz keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Zahlung ist Verhandlungssache. Wird eine vereinbart, gehören Höhe, Fälligkeit und die Frage der Sozialabgaben klar in den Vertrag. Eine echte Abgangsentschädigung wird zudem steuerlich oft privilegiert behandelt – das lohnt sich zu klären.
Bei einer Freistellung arbeiten Sie bis zum Austritt nicht mehr, werden aber weiter bezahlt. Halten Sie fest, ob Ihr Ferienguthaben damit als bezogen gilt. Und lassen Sie sich das Arbeitszeugnis zusichern: Sie haben nach Art. 330a OR Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wie Sie dessen Formulierungen entschlüsseln, zeigt der Ratgeber Arbeitszeugnis verstehen. Die Grundlagen Ihres Arbeitsverhältnisses finden Sie unter Arbeitsvertrag verstehen, offene Überstunden erklärt der Beitrag zu Überstunden und Überzeit.
Achten Sie auch auf die Formulierung der Freistellung selbst – sie versteckt oft einen stillen Verzicht.
«Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung sämtlicher Ferien- und Überstundenguthaben.»
ÜbersetztIhr Restguthaben gilt damit als in der Freistellung bezogen – ausbezahlt wird nichts mehr. Bei viel Guthaben und kurzer Freistellung ist das ein schlechter Tausch, den man leicht überliest.
Wird statt einer Freistellung eine Abfindung von zwei Monatslöhnen geboten, kann das je nach Kündigungsfrist und ALV-Folgen unterm Strich weniger wert sein als eine saubere Freistellung bis zum Fristende.
Häufige Fehler
Die meisten Nachteile entstehen aus Eile und aus dem Gefühl, man müsse dem Arbeitgeber entgegenkommen. Wer die Muster kennt, kann auch sonst nachteilige Vertragsklauseln erkennen. Diese Gegenüberstellung zeigt, worauf es ankommt:
Bedenkzeit nehmen, ALV-Folgen beim RAV klären, Kündigungsfrist wahren, offene Guthaben ausdrücklich ausnehmen und das Zeugnis zusichern lassen.
Sofort unterschreiben, «per sofort» akzeptieren, die Saldoklausel überlesen und auf eine Abfindung hoffen, die niemand zugesagt hat.
Neue Stelle sicher, Kündigungsfrist gewahrt, Zeugnis und Guthaben geregelt – dann ist der Vertrag oft in Ordnung.
Keine Anschlussstelle, aber Kündigungsfrist gewahrt und Ausgleich verhandelt – ALV-Folgen genau klären.
«Per sofort», keine Abfindung, pauschale Saldoklausel – hier verlieren Sie Fristenschutz und Taggelder.
Drei Fragen vor der Unterschrift
Ob ein Aufhebungsvertrag für Sie taugt, entscheidet sich an drei Fragen. Fällt eine davon negativ aus, sollten Sie nachverhandeln oder ablehnen – nicht unterschreiben.
Erstens: Gibt es einen wichtigen Grund oder eine sichere Anschlussstelle? Dann sind die ALV-Nachteile oft kein Thema. Zweitens: Wahrt das Enddatum Ihre ordentliche Kündigungsfrist? Nur dann bleiben Taggeldschutz und Lohn erhalten. Drittens: Steht dem, was Sie aufgeben, ein fairer Ausgleich gegenüber – Abfindung, Freistellung, Zeugnis? Was in Ihrem Vertrag konkret geregelt sein sollte, können Sie zusätzlich unter Vertrag prüfen lassen und bei den Kündigungsbedingungen nachlesen.
Ein Aufhebungsvertrag ist gültig, sobald beide unterschreiben. Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht – deshalb zählt die Prüfung davor, nicht die Reue danach.
Praxisbeispiel mit Zahlen
Einer Angestellten mit 3 Monaten Kündigungsfrist und einem Monatslohn von CHF 6’000.– wird ein Aufhebungsvertrag «per sofort» angeboten, ohne Abfindung. Sie hat noch keine neue Stelle.
Unterschreibt sie, verliert sie zunächst rund CHF 18’000.– Lohn der drei Fristmonate. Weil die Arbeitslosenkasse so rechnet, als hätte die Frist gegolten, gibt es für diese Zeit auch keine Taggelder. Zusätzlich drohen wegen der freiwilligen Auflösung bis zu 60 Einstelltage.
Was Sie hier bekommen
Jede Klausel in Alltagssprache – von Enddatum bis Saldoklausel.
Ob die Kündigungsfrist gewahrt ist und wo Einstelltage drohen könnten.
Was die Saldoklausel erfasst und was Art. 341 OR schützt.
Wo sich nachfragen lohnt: Zeugnis, Ferien, Überstunden, Abfindung.
Ihre Angaben werden nicht weitergegeben, Daten können geschwärzt werden.
Wir erklären verständlich, vertreten Sie aber nicht und bewerten Ihren Einzelfall nicht rechtlich.
So läuft es ab
Unterlagen hochladen
Aufhebungsvertrag als Foto oder PDF hochladen.
Auswertung wird erstellt
Fristen, Klauseln und ALV-Punkte werden verständlich aufbereitet.
Erklärung als PDF
Sie erhalten die Auswertung als sauberes PDF-Dokument.
Zustellung per E-Mail
Die fertige Erklärung kommt an Ihre E-Mail-Adresse.
Transparenz: Wofür diese Seite gedacht ist – und wofür nicht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag erhalten haben und ihn verstehen wollen.
Inhalt, Fristen, Saldoklausel, ALV-Folgen und Verhandlungspunkte – gestützt auf OR und AVIG.
Sie erkennen, was Sie aufgeben und wo Sie nachverhandeln sollten, bevor Sie unterschreiben.
Keine Rechtsberatung, keine Vertretung, keine Verhandlung in Ihrem Namen.
Die Fachlichkeit dieser Seite stützt sich auf öffentliche Quellen: das Obligationenrecht (Art. 336c zum Kündigungsschutz, Art. 341 zum Verzicht, Art. 330a zum Zeugnis) sowie die Praxis der Arbeitslosenversicherung nach AVIG zu den Einstelltagen. Massgebend für Ihren Fall sind der konkrete Vertragstext und die Auskunft Ihres RAV. Inhalt verantwortet von vertrag-verstehen.ch laut Impressum; zuletzt aktualisiert am 7. August 2026.
Aufhebungsvertrag prüfen
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur mit Ihrer Zustimmung zustande. Sie dürfen ihn ablehnen, ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht. Dann läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter und kann nur über eine ordentliche Kündigung mit den geltenden Fristen beendet werden. Nehmen Sie sich in jedem Fall Bedenkzeit.
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich ja, aber oft erst mit Abzügen. Wer ohne wichtigen Grund zustimmt, gilt als selbstverschuldet arbeitslos und muss mit Einstelltagen rechnen, bei schwerem Verschulden bis zu 60 Tagen. Wird zudem die ordentliche Kündigungsfrist unterschritten, zahlt die Kasse für diese Zeit keine Taggelder.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, ist reine Verhandlungssache. Wird eine Abfindung vereinbart, sollten Höhe, Fälligkeit und die Behandlung von Steuern und Sozialabgaben ausdrücklich im Vertrag stehen, damit später nichts unklar bleibt.
Was bedeutet die Saldoklausel?
Mit der Saldoklausel erklären beide Seiten, dass sie keine weiteren Forderungen mehr haben. Vorsicht ist geboten, denn damit können Sie Ansprüche aufgeben. Auf zwingende Ansprüche wie Lohn, Ferien oder Überstunden können Sie nach Art. 341 OR aber während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach nicht wirksam verzichten.
Verliere ich den Kündigungsschutz bei Krankheit?
Ja. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, deshalb greifen die Sperrfristen des ordentlichen Kündigungsschutzes nach Art. 336c OR nicht. Wer krank, verunfallt oder schwanger ist, gibt mit der Unterschrift also einen Schutz auf, der bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen würde.
Steht mir ein Arbeitszeugnis zu?
Ja. Der Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis nach Art. 330a OR bleibt auch bei einem Aufhebungsvertrag bestehen. Lassen Sie sich dessen Ausstellung im Vertrag ausdrücklich zusichern, am besten mit einer Frist. So vermeiden Sie, dass sich die Ausstellung nach dem Austritt in die Länge zieht.
Kurz erklärt
- Aufhebungsvertrag
- Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Zustimmung beider Seiten.
- Einstelltage
- Tage ohne Taggeld, mit denen die Arbeitslosenkasse selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sanktioniert.
- Saldoklausel
- Erklärung, dass gegenseitig keine weiteren Forderungen bestehen – begrenzt durch Art. 341 OR.
- Freistellung
- Bezahlte oder unbezahlte Befreiung von der Arbeit bis zum Austritt.
Ihren Aufhebungsvertrag in verständlichem Klartext
Laden Sie Ihren Aufhebungsvertrag hoch. Sie erhalten eine Auswertung, die zeigt, was Sie aufgeben, wo ALV-Risiken liegen und was Sie nachverhandeln sollten – einmalig für CHF 23.–.



