Der Vertrag dahinter
Welche Termine gelten, steht im Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Ein einziger Tag entscheidet oft über drei Monatsmieten. Verpassen Sie den Termin nur knapp, rutscht Ihre Kündigung auf das nächste Quartal – und die Wohnung kostet Sie weiter, obwohl Sie längst weg sind. Bei einer Wohnung gelten drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin, und massgebend ist, wann die Kündigung ankommt, nicht wann Sie sie abschicken. Laden Sie Ihren Mietvertrag und den geplanten Kündigungstext hoch. Sie erhalten eine verständliche Auswertung: welcher Termin für Sie gilt, bis wann die Kündigung eintreffen muss und was passiert, wenn Sie zu spät dran sind. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor der Brief rausgeht.
Ein Mietvertrag lässt sich auf den nächsten vereinbarten oder ortsüblichen Termin kündigen, sofern die Frist eingehalten wird. Steht im Vertrag nichts anderes, gelten die gesetzlichen Regeln: Bei einer Wohnung sind das drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Entscheidend ist der Empfang beim Vermieter, nicht die Absendung – die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn eintreffen. Kommt sie zu spät, wirkt sie erst auf den nächsten Termin, und der Mietzins läuft bis dahin weiter. Wer vorher raus will, braucht einen zumutbaren Nachmieter oder einen wichtigen Grund. Diese Seite erklärt Termine, Fristen, die Berechnung vom Empfang her und die häufigsten Fehler; sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Welche Termine gelten, steht im Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.
Wie eine Kündigung Schritt für Schritt aussieht, zeigt Vertrag kündigen.
Vor dem Termin frei werden Sie mit einem Nachfolger – Nachmieter stellen.
Zwei Begriffe entscheiden über das Ende Ihres Mietverhältnisses, und sie werden oft verwechselt. Der Kündigungstermin ist das Datum, auf das der Vertrag enden kann – meist ein festes Enddatum wie Ende März. Die Kündigungsfrist ist die Vorlaufzeit, die Sie einhalten müssen, damit die Kündigung auf diesen Termin wirkt. Beide zusammen bestimmen, bis wann Ihr Brief spätestens ankommen muss.
Ein Bild dazu: Der Termin ist der Zug, der nur zu bestimmten Zeiten fährt. Die Frist ist der Vorlauf, den Sie brauchen, um ihn zu erreichen. Wer zu spät am Gleis steht, nimmt nicht diesen Zug, sondern den nächsten – und wartet ein ganzes Quartal. Wie weit ein Vertrag diese Termine überhaupt festlegen darf, ordnet Kündigungsbedingungen verstehen im Detail ein; wie lange ein Vertrag mindestens läuft, klärt Mindestlaufzeit verstehen.
«Ich habe rechtzeitig abgeschickt.» Das genügt nicht. Zählt der Empfang, muss die Frist vom Ankunftstag her rückwärts stimmen – der Poststempel auf Ihrem Brief hilft Ihnen nichts.
Mietvertrag samt Zusätzen und, wenn vorhanden, Ihren geplanten Kündigungstext. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.
Kurz beschreiben, worum es geht – etwa auf welchen Termin Sie kündigen möchten und bis wann der Brief ankommen müsste. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.
Verständliche Übersicht mit Ihrem Termin, der Frist, dem spätesten Versandtag und einer Checkliste für den nächsten Schritt – als PDF und Word-Datei.
Das Gesetz staffelt die Mindestfristen nach dem, was gemietet wird. Der Vertrag darf längere Fristen vorsehen, aber keine kürzeren als die gesetzlichen. Die wichtigsten Fälle:
| Mietobjekt | Mindestfrist | Termin | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Wohnung | 3 Monate | ortsüblicher Termin oder Ende dreimonatiger Mietdauer | Art. 266c OR |
| Geschäftsraum | 6 Monate | ortsüblicher Termin oder Ende dreimonatiger Mietdauer | Art. 266d OR |
| Möbliertes Zimmer, Einstellplatz | 2 Wochen | Ende einer einmonatigen Mietdauer | Art. 266e OR |
| Bewegliche Sache | 3 Tage | jederzeit | Art. 266f OR |
Gesetzliche Mindestfristen nach Obligationenrecht (OR), massgebend ist Ihr Vertrag, falls er längere Fristen oder feste Termine vorsieht. Stand: 2026.
Steht im Vertrag «Kündigung mit dreimonatiger Frist jeweils auf Ende März und Ende September», dann gibt es genau zwei Ausstiegstermine im Jahr – nicht monatlich. Das ist zulässig und häufig.
Der Begriff ortsüblicher Termin verwirrt, weil er in keinem einheitlichen Gesetz mit Datum steht. Gemeint ist ein am Ort gebräuchliches Enddatum für Mietverhältnisse. In vielen Gemeinden sind das Ende März, Ende Juni und Ende September – aber das ist kein bundesweiter Fahrplan, sondern lokaler Gebrauch, der sich unterscheiden kann.
Steht im Vertrag ein fester Termin, gilt dieser. Fehlt eine Regel und lässt sich auch kein Ortsgebrauch feststellen, kann auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer gekündigt werden. Im Zweifel lohnt der Blick in den Vertrag und die Nachfrage bei der Gemeinde oder einer Mieterorganisation. Wie lange Ihr Vertrag insgesamt bindet, hängt eng damit zusammen und steht in Vertragslaufzeit verstehen.
Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.
Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt, nicht wenn Sie sie abschicken. Bei eingeschriebener Post gilt der Tag der Zustellung – oder, wenn niemand abholt, der Tag der erfolglosen Abholeinladung am Postschalter. Das heisst: Die Postlaufzeit gehört vor den Fristbeginn, nicht in die Frist hinein.
Nur wenn der Brief am 31. Dezember auch angekommen ist. Wird er an diesem Tag erst aufgegeben, trifft er frühestens Anfang Januar ein – die drei Monate laufen dann ab Januar, und der nächste erreichbare Termin ist Ende Juni statt Ende März.
Die Rechnung ist einfach, wenn man sie rückwärts führt: vom Termin über die Frist zum spätesten Ankunftstag, und von dort noch ein paar Tage für die Post zurück.
Eine verspätete Kündigung ist nicht ungültig. Nach Art. 266a OR wirkt sie einfach auf den nächsten möglichen Termin. Das klingt harmlos, ist aber teuer: Bei quartalsweisen Terminen bedeutet ein Tag Verspätung drei zusätzliche Monatsmieten.
| Kündigung trifft ein | Frist | Wirksamer Termin |
|---|---|---|
| 28. Dezember | 3 Monate | 31. März – rechtzeitig |
| 2. Januar | 3 Monate | 30. Juni – ein Quartal später |
| 30. März | 3 Monate | 30. September – knapp verpasst, weit verschoben |
Bei quartalsweisen Terminen macht ein Tag sehr viel: Die Kündigung wirkt dann erst auf den nächsten Termin, also drei Monate später – bei nur zwei Terminen im Jahr sogar sechs. Aus einem verpassten Tag werden schnell mehrere Monatsmieten.
Wird eine Kündigung ganz zurückgewiesen oder für ungültig erklärt, ist das eine andere Frage – dazu, was bei einer abgelehnten Kündigung gilt, führt Kündigung abgelehnt – was tun.
Der richtige Termin nützt wenig, wenn die Form nicht stimmt. Drei Punkte entscheiden mit:
Schriftlich mit Unterschrift · bei Familienwohnung beide · eingeschrieben · früh genug versendet · Termin und Frist vorher berechnet · Aufgabebeleg aufbewahrt
Nur mündlich oder per Nachricht · nur eine Unterschrift bei Familienwohnung · am letzten Tag aufgegeben · auf den falschen Termin gerechnet · ohne Zustellnachweis
Bei einer Familienwohnung unterschreibt nur die im Vertrag genannte Person. Das macht die Kündigung unwirksam – ein Fehler, der oft erst Monate später auffällt.
Wenn Ihnen der nächste Termin zu weit weg ist, gibt es zwei Wege, früher frei zu werden. Der erste: Sie stellen einen zumutbaren Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt – dann endet Ihre Pflicht mit dem Übernahmedatum. Wie das genau geht, steht im Abschnitt zum Nachmieter – Achtung: Kündigen Sie trotzdem fristgerecht, der Nachmieter ersetzt die Kündigung nicht.
Der zweite Weg ist die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Sie ist die Ausnahme und an enge Voraussetzungen gebunden – sie ersetzt nicht die ordentliche Kündigung, sondern greift nur, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre. Bei einem befristeten Vertrag entfällt die ordentliche Kündigung ganz; er endet am vereinbarten Datum, wie befristeter Mietvertrag verstehen zeigt.
Frist und Termin eingehalten, Form gewahrt. Der Vertrag endet sauber auf den nächsten ortsüblichen Termin.
Sie kündigen ordentlich und stellen zusätzlich einen zumutbaren Nachmieter, um vor dem Termin entlassen zu werden.
Nur bei einem wichtigen Grund und unter engen Voraussetzungen. Ohne diesen läuft der Vertrag bis zum ordentlichen Termin.
Herr T. will per Ende März aus seiner Wohnung. Sein Vertrag sieht eine dreimonatige Frist auf die ortsüblichen Termine Ende März und Ende September vor. Er schreibt die Kündigung am 29. Dezember und gibt sie am 30. Dezember eingeschrieben auf. Wegen der Festtage wird sie erst am 3. Januar zugestellt.
Ergebnis: Der Empfang am 3. Januar liegt nach dem 31. Dezember – die drei Monate laufen ab Januar. Der nächste erreichbare Termin ist damit Ende Juni, nicht Ende März. Weil sein Vertrag im März und September endet, verschiebt sich der Ausstieg sogar auf Ende September. Herr T. zahlt ein halbes Jahr länger. Hätte er die Kündigung eine Woche früher aufgegeben, wäre sie rechtzeitig angekommen.
Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zuerst sollte geklärt sein: 1. Welche Termine und welche Frist sieht Ihr Vertrag vor? 2. Auf welchen Termin möchten Sie kündigen? 3. Bis wann muss der Brief eintreffen, und wann geben Sie ihn spätestens auf?
Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse, Stockwerk]
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht auf den [nächster ortsüblicher
Termin, z. B. 31. März 20XX]. Sollte dieser Termin nicht erreichbar sein, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.
Ich bitte Sie, mir den Empfang schriftlich zu bestätigen und mir die Modalitäten der Wohnungsrückgabe mitzuteilen. Für einen
früheren Auszug bin ich bereit, Ihnen einen zumutbaren Nachmieter vorzuschlagen.
[Bei Familienwohnung: Unterschrift beider Partner]
Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]
Falls Sie sich im Termin verrechnet haben, verhindert dieser Satz, dass die Kündigung ins Leere läuft. Sie wirkt dann automatisch auf den nächsten erreichbaren Termin, statt dass Sie ein zweites Mal kündigen müssen.
Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko, ein Quartal zu verlieren. Wer beim Durchgehen merkt, dass die Kündigungsklausel unklar ist, nimmt am besten den ganzen Vertrag mit – wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.
Sie laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine strukturierte Auswertung – konkret auf Ihren Vertrag und Ihren Wunschtermin bezogen, nicht als allgemeiner Ratgeber.
Einmalig CHF 23.– kein AboMietvertrag und geplante Kündigung als PDF, JPG oder PNG.
Ihre Unterlagen werden strukturiert und verständlich aufbereitet.
Sie erhalten die Erklärung als PDF und Word-Datei.
Für Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietvertrag kündigen möchten und sicher sein wollen, auf welchen Termin sie kündigen können und bis wann die Kündigung ankommen muss.
Der Unterschied zwischen Termin und Frist, die gesetzlichen Mindestfristen nach Art. 266a bis 266f OR, der ortsübliche Termin, die Berechnung vom Empfang her, die Form und die Folgen eines verpassten Termins.
Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welcher Termin gilt, wie die Frist läuft, bis wann Sie versenden müssen und welche Fragen Sie vorab klären sollten.
Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Bestimmung des Ortsgebrauchs Ihrer Gemeinde und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Schlichtungsbehörde oder Gericht.
Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, der Ortsgebrauch Ihrer Gemeinde und die Umstände des Einzelfalls – gerade der ortsübliche Termin lässt sich nicht pauschal festlegen. Bei einem Konflikt über die Wirksamkeit einer Kündigung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder die Schlichtungsbehörde bei.
Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.
Grundsätzlich auf den nächsten vereinbarten oder ortsüblichen Termin, unter Einhaltung der Frist. Steht im Vertrag nichts anderes, gelten die gesetzlichen Termine. Bei einer Wohnung sind das drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin. Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn beim Vermieter eintreffen, sonst wirkt sie erst auf den nächsten Termin.
Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Mindestfrist drei Monate, auf einen ortsüblichen Termin nach Art. 266c OR. Der Vertrag kann längere Fristen oder feste Termine vorsehen, aber keine kürzeren als das Gesetz. Für möblierte Zimmer und Einstellplätze gelten kürzere Fristen, für Geschäftsräume längere.
Ein ortsüblicher Termin ist ein am Ort gebräuchliches Enddatum für Mietverhältnisse, etwa Ende März, Juni oder September. Er ergibt sich aus dem lokalen Gebrauch, nicht aus einem Bundesgesetz, und ist deshalb je nach Gemeinde verschieden. Fehlt ein Ortsgebrauch, kann auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer gekündigt werden.
Der Empfang zählt, nicht die Absendung. Massgebend ist, wann die Kündigung beim Vermieter eintrifft, bei eingeschriebener Post der Tag der Zustellung oder der erfolglosen Abholeinladung. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein und versenden Sie früh genug, damit die Kündigung vor Fristbeginn ankommt.
Dann wirkt Ihre Kündigung nicht auf den gewünschten, sondern erst auf den nächsten Termin nach Art. 266a OR. Sie ist nicht ungültig, sondern verschiebt sich, und Sie zahlen den Mietzins bis dahin weiter. Bei quartalsweisen Terminen kann das drei Monate mehr bedeuten. Ein früher Versand vermeidet diese Falle.
Vor dem Termin werden Sie nur frei, wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen oder ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung vorliegt. Ohne diese läuft der Vertrag bis zum nächsten ordentlichen Termin. Der Nachmieter ist in der Praxis der häufigste Weg, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen.
Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: Ihr Kündigungstermin, die Frist, der späteste Versandtag und eine Checkliste für Ihren nächsten Schritt.