Kündigungstermin Mietvertrag · Stand: Juli 2026
Auswertung Ihrer Unterlagen für CHF 23.– einmalig

Kündigungstermin beim Mietvertrag: Auf welchen Tag Sie kündigen können – und ab wann es zu spät ist.

Ein einziger Tag entscheidet oft über drei Monatsmieten. Verpassen Sie den Termin nur knapp, rutscht Ihre Kündigung auf das nächste Quartal – und die Wohnung kostet Sie weiter, obwohl Sie längst weg sind. Bei einer Wohnung gelten drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin, und massgebend ist, wann die Kündigung ankommt, nicht wann Sie sie abschicken. Laden Sie Ihren Mietvertrag und den geplanten Kündigungstext hoch. Sie erhalten eine verständliche Auswertung: welcher Termin für Sie gilt, bis wann die Kündigung eintreffen muss und was passiert, wenn Sie zu spät dran sind. Keine Rechtsberatung, sondern Klarheit, bevor der Brief rausgeht.

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Kurzantwort

Ein Mietvertrag lässt sich auf den nächsten vereinbarten oder ortsüblichen Termin kündigen, sofern die Frist eingehalten wird. Steht im Vertrag nichts anderes, gelten die gesetzlichen Regeln: Bei einer Wohnung sind das drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR). Entscheidend ist der Empfang beim Vermieter, nicht die Absendung – die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn eintreffen. Kommt sie zu spät, wirkt sie erst auf den nächsten Termin, und der Mietzins läuft bis dahin weiter. Wer vorher raus will, braucht einen zumutbaren Nachmieter oder einen wichtigen Grund. Diese Seite erklärt Termine, Fristen, die Berechnung vom Empfang her und die häufigsten Fehler; sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Wohnung: drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c OR).
  • Massgebend ist der Empfang beim Vermieter, nicht die Absendung.
  • Ortsübliche Termine sind oft Ende März, Juni oder September.
  • Zu spät heisst: die Kündigung wirkt erst auf den nächsten Termin.
  • Vor dem Termin raus geht nur mit Nachmieter oder wichtigem Grund.
3 Monate Gesetzliche Mindestfrist bei Wohnungen, auf einen ortsüblichen Termin.
Empfang zählt Die Kündigung muss ankommen, nicht bloss abgeschickt sein.
Ortsüblicher Termin Oft Ende März, Juni oder September – je nach Gemeinde verschieden.
CHF 23.– einmalig Verständliche Auswertung, nur E-Mail, keine Registrierung.
Ortsübliche Kündigungstermine über das Jahr Über das Jahr verteilt liegen in vielen Gemeinden die ortsüblichen Kündigungstermine Ende März, Ende Juni und Ende September. Der genaue Ortsgebrauch ist je nach Gemeinde verschieden. Ein Mietjahr 31. März 30. Juni 30. Sept. Typische ortsübliche Termine – vom gewünschten Termin rechnen Sie die drei Monate Frist zurück. Der genaue Ortsgebrauch ist je Gemeinde verschieden.
Über das Jahr verteilt liegen die ortsüblichen Termine oft Ende März, Juni und September – verbindlich ist aber der Gebrauch Ihrer Gemeinde.

Der Vertrag dahinter

Welche Termine gelten, steht im Vertrag – die Grundlagen erklärt Mietvertrag verstehen.

Der Ablauf

Wie eine Kündigung Schritt für Schritt aussieht, zeigt Vertrag kündigen.

Früher raus

Vor dem Termin frei werden Sie mit einem Nachfolger – Nachmieter stellen.

Termin und Frist – zwei Dinge, die zusammenspielen

Zwei Begriffe entscheiden über das Ende Ihres Mietverhältnisses, und sie werden oft verwechselt. Der Kündigungstermin ist das Datum, auf das der Vertrag enden kann – meist ein festes Enddatum wie Ende März. Die Kündigungsfrist ist die Vorlaufzeit, die Sie einhalten müssen, damit die Kündigung auf diesen Termin wirkt. Beide zusammen bestimmen, bis wann Ihr Brief spätestens ankommen muss.

Ein Bild dazu: Der Termin ist der Zug, der nur zu bestimmten Zeiten fährt. Die Frist ist der Vorlauf, den Sie brauchen, um ihn zu erreichen. Wer zu spät am Gleis steht, nimmt nicht diesen Zug, sondern den nächsten – und wartet ein ganzes Quartal. Wie weit ein Vertrag diese Termine überhaupt festlegen darf, ordnet Kündigungsbedingungen verstehen im Detail ein; wie lange ein Vertrag mindestens läuft, klärt Mindestlaufzeit verstehen.

3 Monate Mindestfrist bei Wohnungen nach Art. 266c OR
266a regelt, dass eine verspätete Kündigung auf den nächsten Termin wirkt
1 Tag Verspätung genügt, damit die Kündigung ein Quartal später greift
Typischer Fehler

«Ich habe rechtzeitig abgeschickt.» Das genügt nicht. Zählt der Empfang, muss die Frist vom Ankunftstag her rückwärts stimmen – der Poststempel auf Ihrem Brief hilft Ihnen nichts.

So funktioniert die Auswertung

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Unterlagen hochladen

Mietvertrag samt Zusätzen und, wenn vorhanden, Ihren geplanten Kündigungstext. Als PDF, JPG oder PNG; persönliche Daten können geschwärzt werden.

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Frage stellen, CHF 23.– bezahlen

Kurz beschreiben, worum es geht – etwa auf welchen Termin Sie kündigen möchten und bis wann der Brief ankommen müsste. Nur eine E-Mail-Adresse nötig.

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Auswertung erhalten

Verständliche Übersicht mit Ihrem Termin, der Frist, dem spätesten Versandtag und einer Checkliste für den nächsten Schritt – als PDF und Word-Datei.

Fristen und Termine nach Art des Mietobjekts

Das Gesetz staffelt die Mindestfristen nach dem, was gemietet wird. Der Vertrag darf längere Fristen vorsehen, aber keine kürzeren als die gesetzlichen. Die wichtigsten Fälle:

MietobjektMindestfristTerminGrundlage
Wohnung3 Monateortsüblicher Termin oder Ende dreimonatiger MietdauerArt. 266c OR
Geschäftsraum6 Monateortsüblicher Termin oder Ende dreimonatiger MietdauerArt. 266d OR
Möbliertes Zimmer, Einstellplatz2 WochenEnde einer einmonatigen MietdauerArt. 266e OR
Bewegliche Sache3 TagejederzeitArt. 266f OR

Gesetzliche Mindestfristen nach Obligationenrecht (OR), massgebend ist Ihr Vertrag, falls er längere Fristen oder feste Termine vorsieht. Stand: 2026.

Praxisbeispiel

Steht im Vertrag «Kündigung mit dreimonatiger Frist jeweils auf Ende März und Ende September», dann gibt es genau zwei Ausstiegstermine im Jahr – nicht monatlich. Das ist zulässig und häufig.

Der ortsübliche Termin – warum er von Gemeinde zu Gemeinde anders ist

Der Begriff ortsüblicher Termin verwirrt, weil er in keinem einheitlichen Gesetz mit Datum steht. Gemeint ist ein am Ort gebräuchliches Enddatum für Mietverhältnisse. In vielen Gemeinden sind das Ende März, Ende Juni und Ende September – aber das ist kein bundesweiter Fahrplan, sondern lokaler Gebrauch, der sich unterscheiden kann.

Steht im Vertrag ein fester Termin, gilt dieser. Fehlt eine Regel und lässt sich auch kein Ortsgebrauch feststellen, kann auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer gekündigt werden. Im Zweifel lohnt der Blick in den Vertrag und die Nachfrage bei der Gemeinde oder einer Mieterorganisation. Wie lange Ihr Vertrag insgesamt bindet, hängt eng damit zusammen und steht in Vertragslaufzeit verstehen.

Aus der Praxis Erfahrungsgemäss verlassen sich viele auf «Ende Monat» und übersehen, dass ihr Vertrag nur zwei feste Termine im Jahr kennt. Ein kurzer Blick auf die Kündigungsklausel erspart im Zweifel ein ganzes Quartal Miete.
Kündigungstermin – unklar, was für Sie gilt?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch und schreiben Sie dazu, was Sie wissen möchten. Sie bekommen eine Auswertung, die Ihren Fall betrifft – mit Fristen, Zahlen und den Stellen, auf die es ankommt.

Kündigungstermin prüfen – CHF 23

Empfang statt Absendung – der Fehler, der am meisten kostet

Eine Kündigung wird wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt, nicht wenn Sie sie abschicken. Bei eingeschriebener Post gilt der Tag der Zustellung – oder, wenn niemand abholt, der Tag der erfolglosen Abholeinladung am Postschalter. Das heisst: Die Postlaufzeit gehört vor den Fristbeginn, nicht in die Frist hinein.

Die sichere Regel: Rechnen Sie ab dem gewünschten Termin die volle Frist zurück und legen Sie den Versand noch ein paar Tage davor. Ein Brief, der am letzten Tag abgeschickt wird, kommt fast immer zu spät an – und dann greift die Kündigung erst ein Quartal später.

«Ich habe am 31. Dezember gekündigt, also gilt Ende März.» Was das rechtlich bedeutet

Nur wenn der Brief am 31. Dezember auch angekommen ist. Wird er an diesem Tag erst aufgegeben, trifft er frühestens Anfang Januar ein – die drei Monate laufen dann ab Januar, und der nächste erreichbare Termin ist Ende Juni statt Ende März.

Entscheidungsbaum, auf welchen Termin eine Kündigung wirkt Zwei Prüffragen: Ist die Kündigung rechtzeitig vor Fristbeginn eingetroffen? Ist die Form gewahrt, also schriftlich und bei einer Familienwohnung von beiden Partnern unterschrieben? Sind beide erfüllt, wirkt die Kündigung auf den gewünschten Termin. Ist sie zu spät, wirkt sie auf den nächsten Termin. Ist die Form verletzt, ist sie unwirksam. Frage 1: Rechtzeitig eingetroffen? Empfang vor Fristbeginn, Postlaufzeit eingerechnet. Frage 2: Form gewahrt? Schriftlich; bei Familienwohnung beide Unterschriften. Beide ja: wirkt auf den gewünschten Termin Das Mietverhältnis endet wie geplant. Zu spät: wirkt auf den nächsten Termin Gültig, aber ein Quartal später (Art. 266a OR). Form verletzt: unwirksam Die Kündigung muss formgültig wiederholt werden.
Zuerst die Frist, dann die Form: Nur wenn beide stimmen, endet der Vertrag auf den gewünschten Termin.

Den letzten Versandtag berechnen

Die Rechnung ist einfach, wenn man sie rückwärts führt: vom Termin über die Frist zum spätesten Ankunftstag, und von dort noch ein paar Tage für die Post zurück.

Rechenweg: Kündigung auf Ende März
Gewünschter Kündigungstermin31. März
Kündigungsfrist (Wohnung)3 Monate
Kündigung muss eintreffen bis31. Dezember
Postlaufzeit-Puffer3–5 Tage
Spätester Versand (eingeschrieben)rund 24. Dezember
Fristberechnung für eine Kündigung auf Ende März Der Brief wird eingeschrieben rund am 24. Dezember versendet, trifft spätestens am 31. Dezember beim Vermieter ein, danach laufen die drei Monate Frist über Januar, Februar und März, und das Mietverhältnis endet am 31. März. 24. Dez. Versand 31. Dez. Empfang 3 Monate Frist: Jan · Feb · Mär 31. März Ende Der Puffer vor dem Empfang ist entscheidend: Kommt der Brief erst im Januar an, verschiebt sich alles auf Ende Juni.
Rückwärts gerechnet: Empfang bis 31. Dezember, dann drei Monate Frist – das Mietverhältnis endet am 31. März.

Wenn der Termin verpasst wird – was dann gilt

Eine verspätete Kündigung ist nicht ungültig. Nach Art. 266a OR wirkt sie einfach auf den nächsten möglichen Termin. Das klingt harmlos, ist aber teuer: Bei quartalsweisen Terminen bedeutet ein Tag Verspätung drei zusätzliche Monatsmieten.

Kündigung trifft einFristWirksamer Termin
28. Dezember3 Monate31. März – rechtzeitig
2. Januar3 Monate30. Juni – ein Quartal später
30. März3 Monate30. September – knapp verpasst, weit verschoben
«Ein Tag zu spät, das macht doch nichts.» Was das rechtlich bedeutet

Bei quartalsweisen Terminen macht ein Tag sehr viel: Die Kündigung wirkt dann erst auf den nächsten Termin, also drei Monate später – bei nur zwei Terminen im Jahr sogar sechs. Aus einem verpassten Tag werden schnell mehrere Monatsmieten.

Wird eine Kündigung ganz zurückgewiesen oder für ungültig erklärt, ist das eine andere Frage – dazu, was bei einer abgelehnten Kündigung gilt, führt Kündigung abgelehnt – was tun.

Aus der Praxis In vielen Fällen liegt der Ärger nicht am falschen Termin, sondern an einem zu späten Versand kurz vor den Festtagen. Wer die Kündigung eine Woche früher aufgibt, umgeht das Risiko fast vollständig.

Form: worauf es neben dem Termin ankommt

Der richtige Termin nützt wenig, wenn die Form nicht stimmt. Drei Punkte entscheiden mit:

  • Schriftlich: Eine Kündigung per Telefon oder Nachricht genügt nicht; sie gehört auf Papier mit Unterschrift.
  • Familienwohnung: Beide Ehe- oder eingetragenen Partner müssen unterschreiben, sonst ist die Kündigung unwirksam – auch wenn nur eine Person im Vertrag steht.
  • Zustellung: Eingeschrieben versenden und den Beleg aufbewahren. Nur so lässt sich der Empfang später beweisen.
So wird die Kündigung wirksam

Schriftlich mit Unterschrift · bei Familienwohnung beide · eingeschrieben · früh genug versendet · Termin und Frist vorher berechnet · Aufgabebeleg aufbewahrt

Was die Kündigung kippt oder verschiebt

Nur mündlich oder per Nachricht · nur eine Unterschrift bei Familienwohnung · am letzten Tag aufgegeben · auf den falschen Termin gerechnet · ohne Zustellnachweis

Typischer Fehler

Bei einer Familienwohnung unterschreibt nur die im Vertrag genannte Person. Das macht die Kündigung unwirksam – ein Fehler, der oft erst Monate später auffällt.

Vor dem Termin raus? Nur mit Nachmieter oder wichtigem Grund

Wenn Ihnen der nächste Termin zu weit weg ist, gibt es zwei Wege, früher frei zu werden. Der erste: Sie stellen einen zumutbaren Nachmieter, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt – dann endet Ihre Pflicht mit dem Übernahmedatum. Wie das genau geht, steht im Abschnitt zum Nachmieter – Achtung: Kündigen Sie trotzdem fristgerecht, der Nachmieter ersetzt die Kündigung nicht.

Der zweite Weg ist die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Sie ist die Ausnahme und an enge Voraussetzungen gebunden – sie ersetzt nicht die ordentliche Kündigung, sondern greift nur, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre. Bei einem befristeten Vertrag entfällt die ordentliche Kündigung ganz; er endet am vereinbarten Datum, wie befristeter Mietvertrag verstehen zeigt.

Grün: ordentlich auf Termin

Frist und Termin eingehalten, Form gewahrt. Der Vertrag endet sauber auf den nächsten ortsüblichen Termin.

Gelb: früher raus mit Nachmieter

Sie kündigen ordentlich und stellen zusätzlich einen zumutbaren Nachmieter, um vor dem Termin entlassen zu werden.

Rot: ausserordentlich

Nur bei einem wichtigen Grund und unter engen Voraussetzungen. Ohne diesen läuft der Vertrag bis zum ordentlichen Termin.

Beispiel aus der Praxis

Herr T. will per Ende März aus seiner Wohnung. Sein Vertrag sieht eine dreimonatige Frist auf die ortsüblichen Termine Ende März und Ende September vor. Er schreibt die Kündigung am 29. Dezember und gibt sie am 30. Dezember eingeschrieben auf. Wegen der Festtage wird sie erst am 3. Januar zugestellt.

Ergebnis: Der Empfang am 3. Januar liegt nach dem 31. Dezember – die drei Monate laufen ab Januar. Der nächste erreichbare Termin ist damit Ende Juni, nicht Ende März. Weil sein Vertrag im März und September endet, verschiebt sich der Ausstieg sogar auf Ende September. Herr T. zahlt ein halbes Jahr länger. Hätte er die Kündigung eine Woche früher aufgegeben, wäre sie rechtzeitig angekommen.

Musterschreiben: fristgerecht kündigen

Dieses Muster ist nur ein möglicher nächster Schritt. Zuerst sollte geklärt sein: 1. Welche Termine und welche Frist sieht Ihr Vertrag vor? 2. Auf welchen Termin möchten Sie kündigen? 3. Bis wann muss der Brief eintreffen, und wann geben Sie ihn spätestens auf?

Muster: ordentliche Kündigung Mietvertrag

Betreff: Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Adresse, Stockwerk]

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht auf den [nächster ortsüblicher Termin, z. B. 31. März 20XX]. Sollte dieser Termin nicht erreichbar sein, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.

Ich bitte Sie, mir den Empfang schriftlich zu bestätigen und mir die Modalitäten der Wohnungsrückgabe mitzuteilen. Für einen früheren Auszug bin ich bereit, Ihnen einen zumutbaren Nachmieter vorzuschlagen.

[Bei Familienwohnung: Unterschrift beider Partner]

Freundliche Grüsse
[Name, Datum, Unterschrift]

Dieses Muster wirkt nur, wenn Termin und Frist korrekt bestimmt sind. Sind die Kündigungsklausel oder der ortsübliche Termin unklar, sollte zuerst die Ausgangslage geklärt werden – etwa mit einer strukturierten Vertragsprüfung.
«Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.» Warum dieser Zusatz hilft

Falls Sie sich im Termin verrechnet haben, verhindert dieser Satz, dass die Kündigung ins Leere läuft. Sie wirkt dann automatisch auf den nächsten erreichbaren Termin, statt dass Sie ein zweites Mal kündigen müssen.

Checkliste: Ihre Kündigung in zwölf Fragen

  • Kennen Sie die Kündigungstermine Ihres Vertrags – fest oder ortsüblich?
  • Wie lang ist Ihre Kündigungsfrist genau?
  • Auf welchen Termin möchten Sie kündigen?
  • Bis zu welchem Tag muss die Kündigung eintreffen?
  • Haben Sie einen Puffer für die Postlaufzeit eingerechnet?
  • Ist die Kündigung schriftlich und unterschrieben?
  • Bei Familienwohnung: Haben beide Partner unterschrieben?
  • Versenden Sie eingeschrieben und bewahren den Beleg auf?
  • Steht der Zusatz «auf den nächstmöglichen Termin» im Schreiben?
  • Haben Sie den Empfang bestätigen lassen?
  • Falls Sie früher raus wollen: Ist ein Nachmieter organisiert?
  • Ist Ihnen klar, was ein verpasster Termin kostet?

Je mehr dieser Fragen offen sind, desto grösser das Risiko, ein Quartal zu verlieren. Wer beim Durchgehen merkt, dass die Kündigungsklausel unklar ist, nimmt am besten den ganzen Vertrag mit – wie eine solche Prüfung abläuft, steht auf Ablauf.

Was ein verpasster Kündigungstermin bei CHF 1'800 Monatsmiete kostet Bei einer Monatsmiete von 1800 Franken kostet eine rechtzeitige Kündigung nichts zusätzlich. Ein um einen Tag verpasster Termin verschiebt das Vertragsende um ein Quartal und kostet 5400 Franken zusätzliche Miete. Beispiel: Monatsmiete CHF 1'800.– (Stand: Juli 2026) rechtzeitig CHF 0.– Zusatzkosten 1 Tag zu spät 3 × CHF 1'800.– = CHF 5'400.– Bei zwei Terminen im Jahr verdoppelt sich der Betrag – ein früher, eingeschriebener Versand kostet dagegen nichts.
Ein Tag Verspätung, ein Quartal Folgen: Bei CHF 1'800.– Monatsmiete stehen CHF 5'400.– auf dem Spiel.

Einmal wissen, bis wann Ihr Brief ankommen muss

Sie laden Ihre Unterlagen hoch und erhalten eine strukturierte Auswertung – konkret auf Ihren Vertrag und Ihren Wunschtermin bezogen, nicht als allgemeiner Ratgeber.

Einmalig CHF 23.– kein Abo
Ihr Termin und Ihre Frist bestimmtWelcher Kündigungstermin für Ihren Vertrag gilt und wie lang die Frist ist.
Spätester Versandtag berechnetBis wann die Kündigung eintreffen muss – rückwärts gerechnet, mit Puffer.
Form und Zustellung geprüftOb Schriftform, Unterschriften und Nachweis für Ihren Fall passen.
Fragen für Ihre KündigungKonkret formuliert, damit der Brief auf Anhieb wirkt.
Vertraulich behandeltNur eine E-Mail-Adresse nötig, keine Registrierung, Daten können geschwärzt werden.
Keine RechtsberatungKeine Vertretung und keine verbindliche rechtliche Beurteilung – eine Verständnishilfe für Ihre Unterlagen.
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Mietvertrag und geplante Kündigung als PDF, JPG oder PNG.

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Auswertung wird erstellt

Ihre Unterlagen werden strukturiert und verständlich aufbereitet.

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Zustellung per E-Mail

Sie erhalten die Erklärung als PDF und Word-Datei.

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie leistet

Für wen geeignet

Für Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietvertrag kündigen möchten und sicher sein wollen, auf welchen Termin sie kündigen können und bis wann die Kündigung ankommen muss.

Was erklärt wird

Der Unterschied zwischen Termin und Frist, die gesetzlichen Mindestfristen nach Art. 266a bis 266f OR, der ortsübliche Termin, die Berechnung vom Empfang her, die Form und die Folgen eines verpassten Termins.

Ihr Nutzen

Eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen: welcher Termin gilt, wie die Frist läuft, bis wann Sie versenden müssen und welche Fragen Sie vorab klären sollten.

Was wir nicht anbieten

Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Beurteilung eines Einzelfalls, keine Bestimmung des Ortsgebrauchs Ihrer Gemeinde und keine Vertretung gegenüber Verwaltung, Schlichtungsbehörde oder Gericht.

Grenzen der Information: Die Inhalte und Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen der allgemeinen Orientierung; sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Massgebend sind Ihr Mietvertrag, der Ortsgebrauch Ihrer Gemeinde und die Umstände des Einzelfalls – gerade der ortsübliche Termin lässt sich nicht pauschal festlegen. Bei einem Konflikt über die Wirksamkeit einer Kündigung ziehen Sie zusätzlich eine Fachperson, eine Mieterorganisation oder die Schlichtungsbehörde bei.

Hinweis: vertrag-verstehen.ch bietet eine verständliche Auswertung Ihrer Unterlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Es werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt und keine Vertretung übernommen. Massgebend sind Ihr konkreter Vertrag und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Kündigungstermin prüfen

Dafür müssen Sie nicht auf eine andere Seite wechseln. Unterlagen hochladen, Frage dazuschreiben, fertig. Die Auswertung kommt als PDF und Word-Datei per E-Mail.

1Anfrage stellenVertrag hochladen und Ihre Frage dazuschreiben.
2Antwort erhaltenZusammenfassung und die wichtigen Punkte im Klartext.
3Auffälligkeiten und DownloadsFristen, Kosten, dazu PDF, Word-Datei und Checkliste.
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2. Ihre Antwort, Seite 1
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Auffällige Klauseln benanntKosten, Bindung, Haftung – was ungewöhnlich ist, steht drin.
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Häufige Fragen: Kündigungstermin beim Mietvertrag

Auf welchen Termin kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Grundsätzlich auf den nächsten vereinbarten oder ortsüblichen Termin, unter Einhaltung der Frist. Steht im Vertrag nichts anderes, gelten die gesetzlichen Termine. Bei einer Wohnung sind das drei Monate Frist auf einen ortsüblichen Termin. Ihre Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Fristbeginn beim Vermieter eintreffen, sonst wirkt sie erst auf den nächsten Termin.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Wohnung?

Bei Wohnungen beträgt die gesetzliche Mindestfrist drei Monate, auf einen ortsüblichen Termin nach Art. 266c OR. Der Vertrag kann längere Fristen oder feste Termine vorsehen, aber keine kürzeren als das Gesetz. Für möblierte Zimmer und Einstellplätze gelten kürzere Fristen, für Geschäftsräume längere.

Was ist ein ortsüblicher Kündigungstermin?

Ein ortsüblicher Termin ist ein am Ort gebräuchliches Enddatum für Mietverhältnisse, etwa Ende März, Juni oder September. Er ergibt sich aus dem lokalen Gebrauch, nicht aus einem Bundesgesetz, und ist deshalb je nach Gemeinde verschieden. Fehlt ein Ortsgebrauch, kann auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer gekündigt werden.

Zählt das Datum der Absendung oder des Empfangs?

Der Empfang zählt, nicht die Absendung. Massgebend ist, wann die Kündigung beim Vermieter eintrifft, bei eingeschriebener Post der Tag der Zustellung oder der erfolglosen Abholeinladung. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein und versenden Sie früh genug, damit die Kündigung vor Fristbeginn ankommt.

Was passiert, wenn ich den Kündigungstermin verpasse?

Dann wirkt Ihre Kündigung nicht auf den gewünschten, sondern erst auf den nächsten Termin nach Art. 266a OR. Sie ist nicht ungültig, sondern verschiebt sich, und Sie zahlen den Mietzins bis dahin weiter. Bei quartalsweisen Terminen kann das drei Monate mehr bedeuten. Ein früher Versand vermeidet diese Falle.

Kann ich ausserhalb des Termins aus dem Mietvertrag?

Vor dem Termin werden Sie nur frei, wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter stellen oder ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung vorliegt. Ohne diese läuft der Vertrag bis zum nächsten ordentlichen Termin. Der Nachmieter ist in der Praxis der häufigste Weg, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen.

Bevor der Brief rausgeht: den Termin einmal absichern

Sie erhalten eine strukturierte Auswertung: Ihr Kündigungstermin, die Frist, der späteste Versandtag und eine Checkliste für Ihren nächsten Schritt.